Herr Roi fragte bezüglich der Deponieproblematik in Roitzsch: Gemäß dem Landrat soll ein Antrag gestellt werden, dass die Landesebene (Landesverwaltungsamt) das Antragsverfahren zur DK 0 und DK I übernimmt. Er fragte, ob der Landrat hierzu einen Beschlussvorschlag für den Dezember-kreistag einbringen wird, wo vorher die Fraktionen mit eingebunden werden? Dann könnte sich gespart werden, dass möglicherweise 2 oder 3 Fraktionen Anträge einbringen. Es könnte gemein-sam als Kreistag aufgetreten werden, wenn sich der Landrat vorher mit den Fraktionsvorsitzenden bespricht und dann einen Beschlussvorschlag einbringt, der sodann einstimmig im Kreistag verab-schiedet werden kann.

Herr Grabner geht davon aus, dass sich der Beschlussantrag auf die Abgabe des Verfahrens an das Landesverwaltungsamt beruft, dies müsste rechtlich vorher geprüft werden, ob es sinnvoll ist, oder ob dann nicht vielmehr der Antrag aus einer Fraktion kommen sollte. Es war schon immer ein Kritikpunkt, dass die Angelegenheit als 2 separate Verfahren angesehen wird und damit die Beurteilung, beispielsweise der Auflastung auf den inhomogenen Kippenboden, eine ganz andere ist, als wenn diese dort als eine viel größere Dimensionierung betrachtet wird. Leider ist damals das Landesverwaltungsamt der Argumentation nicht gefolgt. Herr Grabner sicherte zu, dass hier nochmal eine rechtliche Prüfung erfolgen wird.

 

Herr Wolpert ging davon aus, dass die rechtliche Prüfung rechtzeitig erfolgen wird, damit die Fraktionen noch Chancen haben, den Antrag zu stellen, falls die Verwaltung diesen nicht stellen will. Dies bejahte Herr Grabner.

 

Herr Nowak erklärte, dass er zu bereits genannter Problematik dem Landkreis in der kommenden Woche einen Fragenkatalog zukommen lassen wird, der sich u. a. auch mit den heute angesprochenen Themen beschäftigt. Herr Nowak bat darum, die Antworten den Kreistagsmit-gliedern zukommen zu lassen, damit diese mit in die Bewertungen einfließen können.

 

Es gab keine weiteren Anfragen und Anregungen.