Der Kreistag beschließt,

 

1.    die in der Anlage I beigefügte 2. Fortschreibung des Medienkonzeptes für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Anhalt-Bitterfeld,

2.    die eigenständige Anpassung der definierten Warenkörbe im Rahmen der laufenden Verwaltung durch das Fachamt,

3.    den Fachausschuss regelmäßig über die vorgenommenen Anpassungen der definierten Warenkörbe zu informieren.

 


Herr Schönemann bezog sich auf die Anlage 5 und führte aus, dass es keine Abrechnung über die Vergangenheit sein soll. Die Zahlen, welche er darstellte, sollen sensibilisieren für die Zukunft. Der Bitterfelder Standort hatte Investitionsmaßnahmen, die insgesamt mit 19 Positionen dargestellt worden sind. Der Standort Köthen hat 5 Positionen. Für beide Standorte, die explizit ausgewiesen sind, wurden 3 Positionen festgelegt. Im gesamten Zeitraum wurden für den Standort Bitterfeld Ausgaben i.H.v. 246.711,91 EUR getätigt. Für beide Positionen zusammen Ausgaben i.H.v. 55.144,60 EUR und für den Standort Köthen i.H.v. 30.769,57 EUR. Es sind 8-mal so viel aus kreiseigenen Mitteln in den Standort Bitterfeld investiert worden. Wenn man aus dem Gremium von Solidarität und Zusammenwachsen spricht, bittet er zukünftig darauf hinzuwirken, dass diese Solidarität nicht nur eine Einbahnstraße sein kann. Sie soll im gesamten Anhalt-Bitterfelder Landkreis zum Tragen kommt. Es kann nicht sein, dass z.B. bei Ausbildungsberufen bei Standortfragen dahingehend entschieden wird, ob die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Wenn man sich die Zahlen anschaut, muss man sich nicht wundern, warum letztendlich bei der unterschiedlichen Investitionsförderung die Unterschiede auch in der technischen Ausstattung ersichtlich sind. Er bat darum, dies für die Zukunft in die in richtige Richtungen zu wahren.

 

Die Vorlage 0299/2021 wurde einstimmig mit 44 Ja-Stimmen, bei 3 Enthaltungen, bestätigt.