Sitzung: 23.09.2021 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 3
Vorlage: BV/0299/2021
Der Kreistag
beschließt,
1.
die
in der Anlage I beigefügte 2. Fortschreibung des Medienkonzeptes für die
Schulen in Trägerschaft des Landkreises Anhalt-Bitterfeld,
2.
die
eigenständige Anpassung der definierten Warenkörbe im Rahmen der laufenden
Verwaltung durch das Fachamt,
3.
den
Fachausschuss regelmäßig über die vorgenommenen Anpassungen der definierten
Warenkörbe zu informieren.
Herr
Schönemann bezog sich auf die Anlage 5 und führte aus, dass es keine
Abrechnung über die Vergangenheit sein soll. Die Zahlen, welche er darstellte,
sollen sensibilisieren für die Zukunft. Der Bitterfelder Standort hatte
Investitionsmaßnahmen, die insgesamt mit 19 Positionen dargestellt worden sind.
Der Standort Köthen hat 5 Positionen. Für beide Standorte, die explizit
ausgewiesen sind, wurden 3 Positionen festgelegt. Im gesamten Zeitraum wurden
für den Standort Bitterfeld Ausgaben i.H.v. 246.711,91 EUR getätigt. Für beide
Positionen zusammen Ausgaben i.H.v. 55.144,60 EUR und für den Standort Köthen
i.H.v. 30.769,57 EUR. Es sind 8-mal so viel aus kreiseigenen Mitteln in den
Standort Bitterfeld investiert worden. Wenn man aus dem Gremium von Solidarität
und Zusammenwachsen spricht, bittet er zukünftig darauf hinzuwirken, dass diese
Solidarität nicht nur eine Einbahnstraße sein kann. Sie soll im gesamten
Anhalt-Bitterfelder Landkreis zum Tragen kommt. Es kann nicht sein, dass z.B.
bei Ausbildungsberufen bei Standortfragen dahingehend entschieden wird, ob die
technischen Voraussetzungen gegeben sind. Wenn man sich die Zahlen anschaut,
muss man sich nicht wundern, warum letztendlich bei der unterschiedlichen
Investitionsförderung die Unterschiede auch in der technischen Ausstattung
ersichtlich sind. Er bat darum, dies für die Zukunft in die in richtige
Richtungen zu wahren.
Die Vorlage 0299/2021 wurde einstimmig mit 44 Ja-Stimmen, bei 3 Enthaltungen, bestätigt.