Frau Treffkorn informierte die Ausschussmitglieder über Folgendes:

 

1.)    Pflegeschule im LK Anhalt-Bitterfeld

 

Der BbS Anhalt-Bitterfeld wurde mit Bescheid des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt vom 02.03.2022 eine Zuwendung zur Unterstützung der Pflegeschulen bei der Umsetzung des Pflegeberufegesetzes in Höhe von 2.500,00 € gewährt.

Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und wurde auf der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Ausbildungsverbünden und Pflegeschulen nach dem Pflegeberufegesetz bewilligt.

 

2.)    Berufsbildende Schulen Anhalt-Bitterfeld

 

Seit dem SJ 2018/2019 befindet sich der Berufsbereich Wirtschaft und Verwaltung bis auf die
BG „Verwaltungsfachangestellte(r)“ und „Industriekaufmann/-frau" am Standort in Köthen (Anh.).

Ab dem Schuljahr 2022/2023 werden diese Bildungsgänge nun ebenfalls in Köthen (Anh.) beschult.

 

3.)    Umgang mit ukrainischen schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen

Das Land plant die Schaffung von 28 Ankunftsklassen (je 1 Primar- und 1 Sekundarbereich), das heißt 2 Klassen pro Landkreis. In diesen Klassen soll herkunftssprachlicher Unterricht und Deutschunterricht durchgeführt werden.

Das Land Sachsen-Anhalt möchte dafür 56 möglichst ukrainische Pädagoginnen/Pädagogen einstellen. Der frühestmögliche Start für die Ankunftsklassen ist für Ende April 2022 vorgesehen.

 

Die Landkreise wurden angehalten, Interessenten an das LSchA zu melden, die die Fähigkeit besitzen, Unterricht in Ukrainisch abzuhalten, damit diese ggf. durch das Land angesprochen werden können.

Die Klassenstärke einer Ankunftsklasse soll bei 28 bis 30 Schülern(innen)/Klasse liegen.

Alle Landkreise und kreisfreien Städte haben gegenüber dem LSchA signalisiert, dass nur eine Ankunftsklasse pro Bereich nicht ausreichen wird. Im LK Anhalt-Bitterfeld sind derzeit 247 ukrainische Kinder und Jugendliche (Stand: 30.3.2022) registriert.

Jugendliche ab 16 Jahren sollen an den Berufsbildenden Schulen Anhalt-Bitterfeld angemeldet werden.

 

Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen mögliche Standorte für Ankunftsklassen benennen. Die Räumlichkeiten sollen möglichst in der regulären Unterrichtszeit zur Verfügung stehen und für die Aufnahme von bis zu 30 Schülern(innen) geeignet sein.

 

Für Lehr- und Lernmittel will das LSA 1.000,00 € je Ankunftsklasse bereitstellen.

 

Der LK Anhalt-Bitterfeld hat vorerst die Sekundarschule I Wolfen-Nord als Standort für mögliche Ankunfts-klassen vorgeschlagen. Derzeit wird noch geprüft, inwieweit in den Städten Zerbst/Anh. und Köthen (Anh.) ebenfalls Standorte für Ankunftsklassen benannt werden können.

 

Die Grundschulträger in den Städten Köthen (Anh.) und Bitterfeld-Wolfen haben signalisiert, dass ihnen die räumlichen Kapazitäten fehlen, um Ankunftsklassen bilden zu können.

Zudem sind die Raumgrößen nicht dafür ausgelegt, 28 bis 30 Schüler(innen) in einem Raum zu beschulen.

Mithin wurden mögliche räumliche Kapazitäten an den Standorten der KVHS in Bitterfeld, Köthen und Zerbst geprüft. Da jedoch auch im Rahmen der Erwachsenenbildung Sprach- und Integrationskurse angeboten werden sollen, stehen die Räumlichkeiten hier nicht zur Verfügung.

Bis zur Bildung der Ankunftsklassen können die Kinder und Jugendlichen übergangsweise in die Regelschulen aufgenommen werden.

 

Bedingungen der Aufnahme:

 

-          die Kinder und Jugendlichen sind im schulpflichtigen Alter gemäß dem SchulG des LSA,

-          die Kinder und Jugendlichen sind in der Gemeinde nachweislich registriert (Meldebescheinigung, Fiktionsbescheinigung),

-          eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung muss vorliegen, einschl. Nachweis einer vorhandenen Masernimpfung.

Mit diesen Unterlagen ist eine Anmeldung an einer betreffenden Schule (Grundschule, Sekundarschule, Gymnasium etc.) im Schulbezirk bzw. im Schuleinzugsbereich möglich.

 

Herr Gatter stellte die Informationen von Frau Treffkorn zur Diskussion.

 

Herr Loth meldete sich zu Wort und hinterfragte, wie dies in Erfahrung gebracht werden soll, dass ukrainische Lehrer(innen) angekommen sind und, ob die Schüler(innen) über das Internet auf ukrainische Lehrstoffe zurückgreifen können?

 

Ukrainische Flüchtlinge mit einer pädagogischen Ausbildung können sich direkt beim Land melden oder über die Städte und Gemeinden sowie Hilfsorganisationen. Diese leiten die Anliegen dann an die zuständige Stelle beim Land weiter. Das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung (LISA) bereitet derzeit Unterrichtsmaterialien in ukrainischer Sprache vor, die den Schülern(innen) dann zur Verfügung gestellt werden sollen, so Frau Treffkorn.

 

Herr Gatter wollte u. a. wissen, nach welchen Lehrplänen (ukrainisch/deutsch) die Schüler(innen) unterrichtet werden?

Die Antwort wird dem Protokoll beigefügt, so Frau Treffkorn.

Auf Nachfrage wurde durch das LSchA am 19.04.2022 mitgeteilt, dass seitens des Landes beabsichtigt ist, in den Ankunftsklassen den ukrainischen Lehrstoff zu vermitteln.

 

Weitere Fragen der Ausschussmitglieder bzgl. der ukrainischen Schüler(innen) wurden von Frau Treffkorn ausführlich beantwortet.