Sitzung: 05.04.2022 Bildungs- und Sportausschuss
Frau Treffkorn informierte die Ausschussmitglieder über
Folgendes:
1.)
Pflegeschule im LK Anhalt-Bitterfeld
Der BbS
Anhalt-Bitterfeld wurde mit Bescheid des Ministeriums für Arbeit, Soziales,
Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt vom 02.03.2022 eine
Zuwendung zur Unterstützung der Pflegeschulen bei der Umsetzung des
Pflegeberufegesetzes in Höhe von 2.500,00 € gewährt.
Die
Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und wurde auf der Grundlage
der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
Ausbildungsverbünden und Pflegeschulen nach dem Pflegeberufegesetz bewilligt.
2.)
Berufsbildende Schulen Anhalt-Bitterfeld
Seit dem SJ
2018/2019 befindet sich der Berufsbereich Wirtschaft und Verwaltung bis auf die
BG „Verwaltungsfachangestellte(r)“ und „Industriekaufmann/-frau" am
Standort in Köthen (Anh.).
Ab dem
Schuljahr 2022/2023 werden diese Bildungsgänge nun ebenfalls in Köthen (Anh.)
beschult.
3.)
Umgang mit ukrainischen schulpflichtigen Kindern
und Jugendlichen
Das Land
plant die Schaffung von 28 Ankunftsklassen (je 1 Primar- und 1
Sekundarbereich), das heißt 2 Klassen pro Landkreis. In diesen Klassen soll
herkunftssprachlicher Unterricht und Deutschunterricht durchgeführt werden.
Das Land
Sachsen-Anhalt möchte dafür 56 möglichst ukrainische Pädagoginnen/Pädagogen
einstellen. Der frühestmögliche Start für die Ankunftsklassen ist für Ende
April 2022 vorgesehen.
Die
Landkreise wurden angehalten, Interessenten an das LSchA zu melden, die die
Fähigkeit besitzen, Unterricht in Ukrainisch abzuhalten, damit diese ggf. durch
das Land angesprochen werden können.
Die
Klassenstärke einer Ankunftsklasse soll bei 28 bis 30 Schülern(innen)/Klasse
liegen.
Alle
Landkreise und kreisfreien Städte haben gegenüber dem LSchA signalisiert, dass
nur eine Ankunftsklasse pro Bereich nicht ausreichen wird. Im LK
Anhalt-Bitterfeld sind derzeit 247 ukrainische Kinder und Jugendliche (Stand:
30.3.2022) registriert.
Jugendliche
ab 16 Jahren sollen an den Berufsbildenden Schulen Anhalt-Bitterfeld angemeldet
werden.
Die
Landkreise und kreisfreien Städte sollen mögliche Standorte für Ankunftsklassen
benennen. Die Räumlichkeiten sollen möglichst in der regulären Unterrichtszeit
zur Verfügung stehen und für die Aufnahme von bis zu 30 Schülern(innen)
geeignet sein.
Für Lehr-
und Lernmittel will das LSA 1.000,00 € je Ankunftsklasse bereitstellen.
Der LK
Anhalt-Bitterfeld hat vorerst die Sekundarschule I Wolfen-Nord als
Standort für mögliche Ankunfts-klassen vorgeschlagen. Derzeit wird noch
geprüft, inwieweit in den Städten Zerbst/Anh. und Köthen (Anh.) ebenfalls
Standorte für Ankunftsklassen benannt werden können.
Die
Grundschulträger in den Städten Köthen (Anh.) und Bitterfeld-Wolfen haben
signalisiert, dass ihnen die räumlichen Kapazitäten fehlen, um Ankunftsklassen
bilden zu können.
Zudem sind
die Raumgrößen nicht dafür ausgelegt, 28 bis 30 Schüler(innen) in einem Raum zu
beschulen.
Mithin
wurden mögliche räumliche Kapazitäten an den Standorten der KVHS in Bitterfeld,
Köthen und Zerbst geprüft. Da jedoch auch im Rahmen der Erwachsenenbildung
Sprach- und Integrationskurse angeboten werden sollen, stehen die
Räumlichkeiten hier nicht zur Verfügung.
Bis zur
Bildung der Ankunftsklassen können die Kinder und Jugendlichen übergangsweise
in die Regelschulen aufgenommen werden.
Bedingungen der Aufnahme:
-
die Kinder und Jugendlichen sind im schulpflichtigen
Alter gemäß dem SchulG des LSA,
-
die Kinder und Jugendlichen sind in der Gemeinde
nachweislich registriert (Meldebescheinigung, Fiktionsbescheinigung),
-
eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung muss
vorliegen, einschl. Nachweis einer vorhandenen Masernimpfung.
Mit diesen Unterlagen ist eine Anmeldung an einer
betreffenden Schule (Grundschule, Sekundarschule, Gymnasium etc.) im
Schulbezirk bzw. im Schuleinzugsbereich möglich.
Herr Gatter stellte die
Informationen von Frau Treffkorn zur Diskussion.
Herr Loth meldete
sich zu Wort und hinterfragte, wie dies in Erfahrung gebracht werden soll, dass
ukrainische Lehrer(innen) angekommen sind und, ob die Schüler(innen) über das
Internet auf ukrainische Lehrstoffe zurückgreifen können?
Ukrainische
Flüchtlinge mit einer pädagogischen Ausbildung können sich direkt beim Land
melden oder über die Städte und Gemeinden sowie Hilfsorganisationen. Diese
leiten die Anliegen dann an die zuständige Stelle beim Land weiter. Das
Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung (LISA) bereitet derzeit
Unterrichtsmaterialien in ukrainischer Sprache vor, die den Schülern(innen)
dann zur Verfügung gestellt werden sollen, so Frau Treffkorn.
Herr Gatter wollte u.
a. wissen, nach welchen Lehrplänen (ukrainisch/deutsch) die Schüler(innen)
unterrichtet werden?
Die Antwort
wird dem Protokoll beigefügt, so Frau Treffkorn.
Auf
Nachfrage wurde durch das LSchA am 19.04.2022 mitgeteilt, dass seitens des
Landes beabsichtigt ist, in den Ankunftsklassen den ukrainischen Lehrstoff zu
vermitteln.
Weitere Fragen der Ausschussmitglieder bzgl. der ukrainischen Schüler(innen) wurden von Frau Treffkorn ausführlich beantwortet.