Zu diesem TOP erteilte Herr Gatter das Wort an Frau Treffkorn.

 

Diese informierte die Ausschussmitglieder wie folgt:

 

1.       Grundschulen (GS):

 

Die Stadt Raguhn-Jeßnitz hat 2 Grundschulen (GS „Am Markt“ Raguhn und die Hermann-Conradi-Grundschule Jeßnitz). Der Grundschulträger hat für seine Grundschulen Schulbezirke (SB) festgelegt. Beide GS sind im gesamten Planungszeitraum bestandsfähig und erfüllen die Bestimmungen der SEPl-VO 2022 hinsichtlich der Anfangsklassenbildung. Die Benehmensherstellung mit dem Grundschulträger ist erfolgt.

 

Die Stadt Zerbst/Anhalt hat 6 Grundschulen (GS an der Elbaue Steutz, GS "An der Burg" Lindau, GS "Vorfläming" Dobritz, GS "An der Nuthe" Walternienburg, GS "An der Stadtmauer" Zerbst/Anh. und die Astrid-Lindgren-Grundschule Zerbst/Anh.) in ihrer Trägerschaft. Der Grundschulträger hat für alle seine Grundschulen SB festgelegt.

Die Stadt Zerbst/Anhalt hat zum Schuljahr 2022/2023 einen Grundschulverbund mit dem Hauptstandort (GS "An der Stadtmauer" Zerbst/Anh.) und dem Teilstandort (GS "An der Nuthe" Walternienburg) gegründet. Durch den Stadtrat der Stadt Zerbst/Anh. wurde ein entsprechender Beschluss herbeigeführt. Die Zustimmung des LSchA ist mit Schreiben vom 08.02.2022 erfolgt.

Die Bestandsfähigkeit für den Grundschulverbund ist im gesamten Planungszeitraum gegeben. Zudem werden die Bestimmungen hinsichtlich der Anfangsklassenbildung erfüllt.

 

Die GS an der Elbaue in Steutz und die GS "An der Burg" Lindau unterschreiten die vorgegebene Mindestschülerzahl von 60 im SJ 2026/2027.

Der Schulträger muss hier rechtzeitig Maßnahmen zur Sicherung der Bestandsfähigkeit der Schulen einleiten bzw. veranlassen. An den weiteren Grundschulen wird die Mindestschülerzahl über den gesamten Planungszeitraum erreicht.

 

Mithin unterschreiten die folgenden Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zerbst/Anhalt die Mindestschülerzahl von 15 hinsichtlich der Bildung einer Anfangsklasse:

 

» GS an der Elbaue Steutz:     SJ 2025/2026 und 2026/2027,

» GS "An der Burg" Lindau:     SJ 2023/2024, SJ 2025/2026 und 2026/2027,

» GS Vorfläming Dobritz:         SJ 2024/2025 und 2025/2026.

 

Diesbezüglich besteht Anzeigepflicht gegenüber dem Landesschulamt.

Maßgeblich ist zudem, dass in den benannten Schuljahren die Mindestschülerzahl von 60 Schülern(innen) erreicht wird.

 

Mit Beginn des SJ 2022/2023 wird es im Landkreis Anhalt-Bitterfeld

 

-          30 kommunale Grundschulen,

-          2 Grundschulverbünde in kommunaler Trägerschaft (Stadt Südliches-Anhalt und Stadt Zerbst/Anhalt)

mit jeweils einem Haupt- und einem Teilstandort und

-          3 Grundschulen in freier Trägerschaft geben.

 

Hinsichtlich der Beschulung im gemeinsamen Unterricht (GU) an den Grundschulen ist Folgendes anzumerken:

 

Der gemeinsame Unterricht ist eine integrative Form der schulischen Förderung, wobei Schüler(innen) mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam an den Regelschulen unterrichtet werden.

 

Der sonderpädagogische Förderbedarf bezieht sich auf folgende Förderschwerpunkte (FSP):

 

-          Lernen,

-          geistige Entwicklung,

-          emotionale-soziale Entwicklung,

-          Sprache, Hören, Sehen,

-          körperlich-motorische Entwicklung,

-          Autismus.

 

Betrachtet wurde die Entwicklung des gemeinsamen Unterrichts im Zeitraum vom SJ 2013/2014 bis SJ 2021/2022. Waren es im SJ 2013/2014 135 Schüler(innen) im GU, so sind es im lfd. Schuljahr 153 Schüler(innen), wobei der Anteil der Schüler(innen) mit dem FSP „emotionale-soziale Entwicklung" am höchsten ist, gefolgt vom FSP „Lernen".

 

2.       Allgemeine Aussagen zur Schülerzahlberechnung an den Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien

 

Bei der Darstellung der Schülerzahlentwicklung für die Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien wurde von den Schülerzahlen des SJ 2020/2021 entsprechend der amtlichen Schuljahresanfangsstatistik (Stichtag: 09.09.2020) ausgegangen.

 

Die Anzahl der Schüler(innen) in der Klasse 5 des SJ 2021/2022 entspricht der amtlichen Schuljahresanfangsstatistik zum Stichtag 15.09.2021.

Die Abzüge für „Wiederholer“ und „Schwund“ bzw. der „Aufwuchs“ wurden auf der Grundlage der Datenabfrage in den Schulen und unter Heranziehung der amtlichen Schuljahresanfangsstatistiken als Durchschnittswert von 3 SJ ermittelt.

Mithin wurden bei den Anfangsklassen (Klasse 5) prozentuale Abzüge für Schüler(innen) vorgenommen, welche ggf. an einem Spezialgymnasium oder einer Spezialsekundarschule bzw. einer Schule in freier Trägerschaft weiterführend beschult werden.

Bei der Ermittlung des Übergangsverhaltens von der GS (Klasse 4) in die weiterführende Schule (Klasse 5) wurden die letzten 5 SJ betrachtet und der Durchschnitt ermittelt. Der Übergang von der Grundschule zur Sekundarschule bzw. Gemeinschaftsschule wurde so mit 56,17 v. H. festgeschrieben, der Übergang zum Gymnasium mit 41,81 %.

 

Der LK Anhalt-Bitterfeld hat für alle Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien und Förderschulen in seiner Trägerschaft Schulbezirke bzw. Schuleinzugsbereiche festgelegt. Auf die Schulbezirks-/Schuleinzugsbereichssatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld wurde verwiesen.

 

2.1. Sekundarschulen

 

Hinsichtlich des Erreichens der geforderten Mindestschülerzahl [hier: 240 Schüler(innen)] sowie der Mindestschülerzahl zur Bildung einer Anfangsklasse [hier: 40 Schüler(innen)] ist insgesamt für alle 9 Sekundarschulen festzustellen, dass dies erreicht wird. Die Bestandfähigkeit aller Sekundarschulen im LK Anhalt-Bitterfeld ist somit über den gesamten Planungszeitraum gegeben.

 

Problematisch ist demnach nicht das Erreichen der Mindestschülerzahlen, sondern die räumlichen Kapazitäten an den jeweiligen Schulen.

Ein Erfordernis der SEPl ist daher auch die Darstellung des Raumbedarfs.  Eine Raumprogrammempfehlung für allgemeinbildende Schulen des LSA liegt nicht vor, daher ist die Verwaltung wie bereits in der vorherigen Planung und dessen Fortschreibungen auch von den Planungshinweisen des MK des LSA ausgegangen.

 

Raumfaktor pro Klasse Sekundar- und Gemeinschaftsschule:     1,5

Raumfaktor pro Klasse Gymnasium (Sek I):                                         1,5

Raumfaktor pro Klasse Gymnasium (Sek II):                                        1,8

 

So kann an einigen Sekundarschulen der Raumbedarfsfaktor von 1,5 nicht zur Anwendung kommen.

 

Dies betrifft insbesondere

 

-          die Sekundarschule Zörbig,

-          die Sekundarschule "A. Diesterweg" Roitzsch,

-          die Sekundarschule Ciervisti in Zerbst.

 

Durch schulorganisatorische Maßnahmen kann die Beschulung entsprechend der vorgenommenen Prognoseberechnungen an der Sekundarschule Zörbig gewährleistet werden. Eine entsprechende Erklärung liegt seitens des Schulleiters vor.

 

In der Sekundarschule "A. Diesterweg" Roitzsch haben die Schülerzahlberechnungen prognostisch ergeben, dass hier eine eingreifende Regelung notwendig wird, da die Schule an ihre Kapazitätsgrenzen stößt.

Es ist daher beabsichtigt, den SB dieser Sekundarschule mit Beginn des SJ 2022/2023 dahingehend zu ändern, dass Schüler(innen) aus dem OT Holzweißig und festgelegten Straßen der Stadt Bitterfeld-Wolfen (SB der GS Holzweißig) aufbauend an einer anderen Sekundarschule (hier: Sekundarschule „Helene Lange“ in Bitterfeld) zu beschulen. Die entsprechenden sächlichen Voraussetzungen sind an der Sekundarschule „Helene Lange“ in Bitterfeld vorhanden.

 

Da die Entlastung hinsichtlich der räumlichen Kapazitäten an der Sek "A. Diesterweg" Roitzsch durch die Änderung des SB nicht sofort greift, werden übergangsweise an der Schule zu Beginn des SJ 2022/2023   2 Klassenraumcontainer aufgestellt.

 

Bezüglich der Sek Ciervisti Zerbst/Anh. ist Folgendes auszuführen:

 

Die Sekundarschule Ciervisti Zerbst/Anh. ist die einzige Sekundarschule im Bereich Zerbst/Anh. und damit aufgrund ihrer Schülerzahlen auch die größte Sekundarschule im Landkreis Anhalt-Bitterfeld.

Eine Änderung des SB zur Entlastung der angespannten Raumbedarfssituation ist aufgrund der territorialen Lage nicht möglich. Eine Umlenkung von Schülerströmen, z. B. aus dem Raum Steutz an die Sekundarschule am Burgtor Aken (Elbe) wurde geprüft, ist jedoch nicht realisierbar.

 

Mithin finden derzeit an der Nebenstelle der Sek Ciervisti in Zerbst, Breite 86, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen statt. Zwar wurden zur Entlastung der Raumsituation 4 Klassenraumcontainer auf dem Gelände der Schule aufgestellt, der Raumbedarfsfaktor von 1,5 kann hier jedoch nicht zum Ansatz gebracht werden. Vielmehr muss die Schule durch schulorganisatorische Maßnahmen den Schulbetrieb in den vorhandenen Räumen sicherstellen.

 

Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld gibt es 4 Sekundarschulen, welche als Ganztagsschule geführt werden:

 

         Sekundarschule „An der Rüsternbreite“ Köthen/Anh.,

-          Sekundarschule „A. Diesterweg“ in Roitzsch,

-          Sekundarschule Ciervisti Zerbst/Anhalt und

-          Sekundarschule Raguhn.

 

Die Sekundarschule Raguhn ist zudem Standort für das Produktive Lernen (PL) im LK Anhalt-Bitterfeld.

Zielgruppe des PL sind Schüler(innen), welche im Regelschulbetrieb nicht mind. einen Hauptschulabschluss erreichen würden. Der PL-Unterricht besteht aus einem großen praxisbezogenen Anteil.  Die Unterrichtsgestaltung ist entsprechend abgestimmt. Ziel ist es, dass die Schüler(innen) nach Möglichkeit einen Schulabschluss erwerben. In den letzten 8 Schuljahren wurden im Durchschnitt im PL-Unterricht (Klassenstufe 8) – 23 Schüler(innen) und im PL-Unterricht (Klassenstufe 9) - 18 Schüler(innen) beschult.

 

Hinsichtlich des GU ist für diese Schulform auszuführen, dass sich der Anteil dieser Schüler vom
SJ 2013/2014 von 111 Schüler(innen) auf 219 Schüler(innen) im SJ 2021/2022 erhöht hat.

Auch hier ist der Anteil der Schüler(innen) mit dem FSP „emotionale-soziale Entwicklung“ am höchsten, gefolgt vom Anteil der Schüler(innen) mit dem FSP „Lernen“.

 

2.2. Gemeinschaftsschule

 

Im LK Anhalt-Bitterfeld gibt es zwei Gemeinschaftsschulen:

 

-          GmS „J. F. Walkhoff“ in Gröbzig,

-          GmS Muldenstein.

 

Die Bestandsfähigkeit der Gemeinschaftsschulen im LK Anhalt-Bitterfeld ist über den gesamten Planungs-zeitraum gegeben.

Die Schulform der GmS erfährt im SEB der GmS Muldenstein einen großen Zuspruch. Die prognostischen
Schülerzahlberechnungen zeigen, dass durch den Schulträger Maßnahmen zu ergreifen sind, die mittel- bzw. langfristig dazu führen, die Schulen hinsichtlich der räumlichen Kapazitäten zu entlasten.

 

Für die GmS Muldenstein wird daher im Rahmen der Schulentwicklungsplanung Folgendes festgeschrieben:

Die GmS Muldenstein wird mit Beginn des SJ 2022/2023 maximal 3-zügig geführt. Dabei finden vorrangig Schüler(innen) mit Wohnsitz im Einzugsbereich der Gemeinschaftsschule Aufnahme.

Darüber hinaus können Schüler(innen) aufgenommen werden, sofern die Kapazität an der GmS dieses zulässt. Die Schulleitung der GmS Muldenstein wird die entsprechenden schulorganisatorischen Maßnahmen umsetzen. Zudem werden schuljährlich die Schülerzahlen auf den Prüfstand zu stellen sein, um ggf. bei Bedarf regelnd eingreifen zu können.

 

Hinsichtlich der Gemeinschaftsschule "J. F. Walkhoff" in Gröbzig ist auszuführen, dass insbesondere der Abschluss einer Schulträgervereinbarung mit dem LK Saalekreis dazu beigetragen hat, diesen Schulstandort zu sichern.

 

Im Rahmen des GU dieser Schulform ist auch hier der Anteil der Schüler(innen) mit dem FSP „emotionale-soziale Entwicklung“ am höchsten, gefolgt vom Anteil der Schüler(innen) mit dem FSP „Lernen“.

 

2.3. Gymnasien

 

Es gibt im LK Anhalt-Bitterfeld insgesamt 4 Gymnasien:

 

-          Ludwigsgymnasium Köthen/Anh.,

-          Europagymnasium „W. Rathenau“ in Bitterfeld,

-          Heinrich-Heine-Gymnasium in Wolfen,

-          Gymnasium Francisceum Zerbst.

 

Ludwigsgymnasium Köthen

Das Gymnasium ist mittel- und langfristig bestandsfähig. Es erfüllt die Maßgaben gemäß der SEPl-VO 2022 hinsichtlich der Mindestgröße, der Anfangsklassenbildung sowie Einführungs- und Qualifikationsphase.

Im Hinblick auf die Zieljahrgangsstärke Sek II wird im SJ 2023/2024 die Mindestvorgabe von 75 Schüler(innen) mit 69 Schüler(innen) unterschritten. Da jedoch der Wert von 50 Schülern(innen) nicht unterschritten wird, besteht lediglich Anzeigepflicht gegenüber dem LSchA in der Sache. Die räumlichen Kapazitäten an der Schule sind ausreichend.

 

Europagymnasium „W. Rathenau“ Bitterfeld

Das Gymnasium ist mittel- und langfristig bestandsfähig. Es erfüllt die Maßgaben gemäß der SEPl-VO 2022 hinsichtlich der Mindestgröße, der Anfangsklassenbildung zur Zieljahrgangsstärke Sek II sowie Einführungs- und Qualifikationsphase. Die räumlichen Kapazitäten an der Schule sind ausreichend.

 

Heinrich-Heine-Gymnasium Wolfen

Das Gymnasium ist mittel- und langfristig bestandsfähig. Es erfüllt die Maßgaben gemäß der SEPl-VO 2022 hinsichtlich der Mindestgröße, der Anfangsklassenbildung sowie Einführungs- und Qualifikationsphase.

Im SJ 2022/2023 und 2024/2025 wird die Zieljahrgangsstärke Sek II (Klasse 11) und in den SJ 2023/2024, SJ 2024/2025 und SJ 2025/2026 (Klasse 12) von 75 Schüler(innen) im Planungszeitraum unterschritten. Da jedoch der Wert von 50 Schülern(innen) nicht unterschritten wird, besteht lediglich Anzeigepflicht gegenüber dem LSchA in der Sache. Die räumlichen Kapazitäten an der Schule sind ausreichend.

 

Gymnasium Francisceum Zerbst

Das Gymnasium erfüllt die Parameter hinsichtlich eines 3-zügigen Gymnasiums lt. der SEPl-VO 2022 im Planungszeitraum nicht.

Da das Gymnasium im bisherigen Planungszeitraum bereits 2-zügig geführt wurde, soll es auch weiterhin als 2-zügiges Gymnasium in den Schulentwicklungsplan aufgenommen und geführt werden.

 

Das Gymnasium erfüllt im gesamten Planungszeitraum die Mindestschülerzahlen. Die räumlichen Kapazitäten an der Schule sind ausreichend.

 

Hinsichtlich des GU dieser Schulform ist auszuführen, dass auch hier der Anteil der Schüler(innen) mit dem FSP „emotional-soziale Entwicklung" am höchsten ist.

Weitere FSP sind u. a.: Hören, körperlich-motor. Entwicklung und Autismus.

 

3.       Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“

 

Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld gibt es 4 Förderschulen mit dem FSP „geistige Entwicklung“.

 

-          FöS (G) Angelika-Hartmann-Schule Köthen/Anh.,

-          FöS (G) Sonnenlandschule in Wolfen,

-          FöS (G) Schule an der Kastanie in Bitterfeld,

-          FöS (G) Schule am Heidetor in Zerbst.

 

Die Feststellung eines Förderbedarfs sowie die Zuweisung an eine Förderschule erfolgt durch das LSchA.

Maßgeblich ist zudem der Wunsch der Sorgeberechtigten auf Beschulung ihres Kindes an einer Förderschule.  Die Schülerzahlen an Förderschulen für Geistigbehinderte sind prognostisch schwierig zu berechnen, da mögliche Beeinträchtigungen und deren Schwere nicht vorhersehbar bzw. planbar sind.

 

An allen 4 Förderschulen für Geistigbehinderte ist ein Ansteigen der Schülerzahlen zu verzeichnen. Dies ist jedoch nicht nur im LK Anhalt-Bitterfeld so, sondern zeichnet sich im gesamten Land Sachsen-Anhalt ab. Die Planungsparameter werden an allen 4 FöS (G) im LK Anhalt-Bitterfeld erfüllt. Zu den Problemen hinsichtlich der räumlichen Kapazitäten, die es in fast jeder Förderschule gibt, informierte Frau Treffkorn ausführlich.

 

4.       Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ und weiterer Förderschwerpunkte

 

Es gibt derzeit 1 Förderschule (Erich-Kästner-Schule in Bitterfeld), welche ausschließlich Schüler(innen) mit dem FSP "Lernen" beschult. Diese Förderschule erreicht die vorgegebene Mindestschülerzahl von 90 Schülern(innen) über den gesamten Planungszeitraum.

 

Weiterführende Planungsabsichten hinsichtlich der FöS bestehen darin, auch an dieser FöS den FSP „emotionale-soziale Entwicklung“ vorzuhalten.

Derzeit werden Schüler(innen) mit diesem Förderschwerpunkt an der FÖS (L) Dr.- Samuel-Hahnemann-Schule in Köthen/Anhalt beschult. 

Die Einrichtung dieses Förderschwerpunktes bedarf der Zustimmung durch das Landesschulamt.

Gespräche haben diesbezüglich stattgefunden. Den Planungsabsichten wird derzeit seitens des LSchA nicht zugestimmt.

 

Die FöS (L) Dr.-Samuel-Hahnemann-Schule Köthen/Anhalt hält neben den FSP „emotionale-soziale Entwicklung“ auch den FSP „Lernen“ vor. Auch diese Schule erreicht die Mindestvorgaben entsprechend den Bestimmungen aus der SEPl-VO 2022 über den gesamten Planungszeitraum.

 

Die FöS Güterglück wird als FöS mit Ausgleichsklassen und dem weiteren Förderschwerpunkt „Lernen“ geführt. An dieser Förderschule ist ein stetiger Zuwachs an Schülern(innen) zu verzeichnen. Neben Schülern aus dem eigenen Landkreis werden an dieser Schule auch Schüler(innen) mit dem Wohnsitz in Dessau-Roßlau und dem LK Jerichower Land beschult. Auch diese Schule erreicht die Mindestvorgaben entsprechend den Bestimmungen aus der SEPl-VO 2022 über den gesamten Planungszeitraum.

 

Schüler(innen) mit Wohnsitz im LK Anhalt-Bitterfeld und den FSP „körperlich-motorische Entwicklung", "Sehen", "Hören, "Sprache", welche nicht im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts an Regelschulen beschult werden können, werden an Förderschulen mit den entsprechenden Förderschwerpunkten außerhalb des LK Anhalt-Bitterfeld unterrichtet.

 

5.       Förderzentren (FöZ)

 

Im LK Anhalt-Bitterfeld werden 3 Förderzentren vorgehalten:

 

-          Regionales FöZ Bitterfeld-Wolfen – Basisförderschule: FöS (L) Erich-Kästner-Schule in Bitterfeld,

-          Regionales FöZ Köthen – Basisförderschule: FöS Dr.-Samuel-Hahnemann-Schule Köthen/Anhalt,

-          Regionales FöZ Zerbst – Basisförderschule: FöS Schule am Heidetor Zerbst.

 

Förderzentren haben Kooperationsvereinbarungen mit anderen allgemeinbildenden Schulen hinsichtlich der Beschulung von Schülern(innen) im gemeinsamen Unterricht (Beschulung von Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf).

 

6.       Schulen in freier Trägerschaft

 

Gemäß § 22 SchulG LSA sind Schulen in freier Trägerschaft ebenfalls im Schulentwicklungsplan darzustellen.

 

Im LK Anhalt-Bitterfeld gibt es 3 Grundschulen in freier Trägerschaft:

 

      Evangelische Grundschule Köthen,

      Evangelische Grundschule Wolfen,

      Evangelische Grundschule Bartholomäischule Zerbst.

 

In Köthen (Anh.) befindet sich zudem die Integrierte Gesamtschule (IGS) als weiterführende Schule in freier Trägerschaft.

 

Für die benannten Schulen gibt es keine Schulbezirke bzw. Schuleinzugsbereiche.

Die Schulen regeln ihre Aufnahme eigenständig über ein entsprechendes Aufnahmeverfahren i. R. der zur Verfügung stehenden räumlichen Kapazitäten.

An den Grundschulen wurden im Durchschnitt der letzten 6 Schuljahre ca. 326 Schüler(innen) beschult. An der IGS im Durchschnitt ca. 391 Schüler(innen).

Insgesamt werden ca. 717 Schüler(innen) pro Jahr im LK Anhalt-Bitterfeld an einer Schule in freier Trägerschaft beschult.

 

Des Weiteren informierte Frau Treffkorn, dass die Benehmensherstellung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, den benachbarten Trägern der Schulentwicklungsplanung sowie den Kreiseltern- und Kreisschülerrat zur Schulentwicklungsplanung (Gesamtplan) noch aussteht. Das Landesschulamt wird zudem ebenfalls vorab über die Planungsergebnisse informiert.

 

Im Anschluss an den Ausführungen von Frau Treffkorn stellte Herr Gatter diese zur Diskussion.

 

Zwischenfragen von den Ausschussmitgliedern zu den Grundschulen, Sekundarschulen, Gemeinschafts-schulen und Gymnasien wurden von Frau Treffkorn beantwortet.

 

Herr Loth stellte u. a. zum Bereich Förderschulen fest, dass die Schüler(innen) mit dem FSP "emotionale-soziale Entwicklung" aus dem Bereich Bitterfeld-Wolfen vermutlich sehr lange Anfahrtszeiten haben.

Daraufhin teilte Frau Treffkorn mit, dass es tatsächlich so ist, dass die Schüler(innen) mit dem FSP "emotionale-soziale Entwicklung" aus dem Bereich Bitterfeld-Wolfen im Rahmen der Schülerbeförderung zur FöS (L) Dr.-Samuel-Hahnemann-Schule nach Köthen/Anh. befördert werden.

Im Anschluss daran wollte Herr Loth wissen, wie lange die Schüler(innen) aus dem Bereich Bitterfeld-Wolfen zur FöS (L) Dr.-Samuel-Hahnemann-Schule nach Köthen/Anh. unterwegs sind.

Da Frau Kamli die Sitzung schon verlassen hatte, sicherte Frau Treffkorn zu, dass die Anfrage an den FB 80 weitergeleitet und die Antwort am Protokoll als Anlage beigefügt wird.

 

Zu den Förderschulen mit dem FSP "emotionale-soziale Entwicklung" brachte Herr Ehrlich seinen Unmut zum Ausdruck, dass es nicht sein kann, dass Schüler(innen) aus dem Bereich Bitterfeld-Wolfen zur FöS (L) Dr.-Samuel-Hahnmann-Schule in Köthen (Anh.) mindestens 45 Minuten für eine Strecke unterwegs sind.

 

Er machte sein Unverständnis deutlich, dass es nicht möglich ist, die Schüler(innen) mit dem FSP "emotionale-soziale Entwicklung" an der FöS Bitterfeld zu beschulen, obwohl ausreichend Schüler(innen) im Bereich Bitterfeld-Wolfen vorhanden sind.

Herr Ehrlich wies noch einmal darauf hin, dass er sich damit überhaupt nicht abfinden kann, da dies in seinen Augen eine Vergeudung von pädagogischer Zeit ist und das obwohl es in Deutschland schon ein generelles Bildungsproblem gibt. Das Kind kann nichts dafür, dass es förderfähig ist. Man sollte sich mehr für die Schutz- und Pflegebedürftigen einsetzen. Was unternimmt der Landkreis oder die Behörde, um dieses Problem abzustellen? Den Worten von Herrn Ehrlich schloss sich Herr Gatter an.

 

Frau Zoschke hinterfragte, ob es Sinn macht, wenn sich die Mitglieder des Ausschusses oder auch die Kreistagsmitglieder in einem Brief an das Landesschulamt wenden und ihr Ansinnen begründen, die Schüler(innen) aus Bitterfeld-Wolfen mit dem FSP "emotionale-soziale Entwicklung" tatsächlich auch in der Nähe ihres Wohnortes zu beschulen, zu unterstützen.

 

Frau Treffkorn bejahte dies, denn es war auch ihre Intention. Sie teilte mit, dass schon vorab geprüft wurde, inwieweit das überhaupt möglich ist, den FSP "emotionale-soziale Entwicklung" an die FöS (L) Erich-Kästner-Schule zu installieren. Die sächlichen und personellen Voraussetzungen sind gegeben.

Frau Treffkorn würde diese Diskussion im Fachausschuss noch einmal zum Anlass nehmen und an das Landesschulamt in der Sache herantreten. Eine Information erhalten die Ausschussmitglieder in der nächsten Ausschusssitzung.

 

Weitere Fragen, Wortmeldungen seitens der Ausschussmitglieder wurden von Frau Treffkorn beantwortet.