Sitzung: 05.04.2022 Bildungs- und Sportausschuss
Zu diesem TOP erteilte Herr
Gatter das Wort an Frau Treffkorn.
Diese informierte
die Ausschussmitglieder wie folgt:
1. Grundschulen
(GS):
Die Stadt Raguhn-Jeßnitz hat 2 Grundschulen
(GS „Am Markt“ Raguhn und die Hermann-Conradi-Grundschule Jeßnitz). Der
Grundschulträger hat für seine Grundschulen Schulbezirke (SB) festgelegt. Beide
GS sind im gesamten Planungszeitraum bestandsfähig und erfüllen die
Bestimmungen der SEPl-VO 2022 hinsichtlich der Anfangsklassenbildung. Die
Benehmensherstellung mit dem Grundschulträger ist erfolgt.
Die Stadt Zerbst/Anhalt hat 6
Grundschulen (GS an der Elbaue Steutz, GS "An der Burg" Lindau, GS
"Vorfläming" Dobritz, GS "An der Nuthe" Walternienburg, GS
"An der Stadtmauer" Zerbst/Anh. und die Astrid-Lindgren-Grundschule
Zerbst/Anh.) in ihrer Trägerschaft. Der
Grundschulträger hat für alle seine Grundschulen SB festgelegt.
Die Stadt Zerbst/Anhalt hat zum Schuljahr 2022/2023
einen Grundschulverbund mit dem Hauptstandort (GS "An der Stadtmauer"
Zerbst/Anh.) und dem Teilstandort (GS "An der Nuthe" Walternienburg)
gegründet. Durch den Stadtrat der Stadt Zerbst/Anh. wurde ein entsprechender
Beschluss herbeigeführt. Die Zustimmung des LSchA ist mit Schreiben vom
08.02.2022 erfolgt.
Die
Bestandsfähigkeit für den Grundschulverbund ist im gesamten Planungszeitraum
gegeben. Zudem werden die Bestimmungen hinsichtlich der Anfangsklassenbildung
erfüllt.
Die GS an
der Elbaue in Steutz und die GS "An der Burg" Lindau unterschreiten
die vorgegebene Mindestschülerzahl von 60 im SJ 2026/2027.
Der
Schulträger muss hier rechtzeitig Maßnahmen zur Sicherung der Bestandsfähigkeit
der Schulen einleiten bzw. veranlassen. An den weiteren Grundschulen wird die
Mindestschülerzahl über den gesamten Planungszeitraum erreicht.
Mithin
unterschreiten die folgenden Grundschulen in Trägerschaft der Stadt
Zerbst/Anhalt die Mindestschülerzahl von 15 hinsichtlich der Bildung einer
Anfangsklasse:
» GS an der
Elbaue Steutz: SJ 2025/2026 und
2026/2027,
» GS
"An der Burg" Lindau: SJ
2023/2024, SJ 2025/2026 und 2026/2027,
» GS
Vorfläming Dobritz: SJ 2024/2025
und 2025/2026.
Diesbezüglich
besteht Anzeigepflicht gegenüber dem Landesschulamt.
Maßgeblich
ist zudem, dass in den benannten Schuljahren die Mindestschülerzahl von 60
Schülern(innen) erreicht wird.
Mit Beginn des SJ 2022/2023 wird es im Landkreis
Anhalt-Bitterfeld
-
30 kommunale Grundschulen,
-
2 Grundschulverbünde in kommunaler Trägerschaft
(Stadt Südliches-Anhalt und Stadt Zerbst/Anhalt)
mit jeweils einem Haupt- und einem Teilstandort und
-
3 Grundschulen in freier Trägerschaft geben.
Hinsichtlich der Beschulung im gemeinsamen
Unterricht (GU) an den Grundschulen ist Folgendes anzumerken:
Der gemeinsame Unterricht ist eine integrative Form
der schulischen Förderung, wobei Schüler(innen) mit und ohne
sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam an den Regelschulen unterrichtet
werden.
Der sonderpädagogische Förderbedarf bezieht sich
auf folgende Förderschwerpunkte (FSP):
-
Lernen,
-
geistige Entwicklung,
-
emotionale-soziale Entwicklung,
-
Sprache, Hören, Sehen,
-
körperlich-motorische Entwicklung,
-
Autismus.
Betrachtet
wurde die Entwicklung des gemeinsamen Unterrichts im Zeitraum vom SJ 2013/2014
bis SJ 2021/2022. Waren es im SJ 2013/2014 135 Schüler(innen) im GU, so sind es
im lfd. Schuljahr 153 Schüler(innen), wobei der Anteil der Schüler(innen) mit
dem FSP „emotionale-soziale Entwicklung" am höchsten ist, gefolgt vom FSP
„Lernen".
2. Allgemeine
Aussagen zur Schülerzahlberechnung an den Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen
und Gymnasien
Bei der Darstellung der Schülerzahlentwicklung für
die Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien wurde von den
Schülerzahlen des SJ 2020/2021 entsprechend der amtlichen Schuljahresanfangsstatistik
(Stichtag: 09.09.2020) ausgegangen.
Die Anzahl der Schüler(innen) in der Klasse 5 des
SJ 2021/2022 entspricht der amtlichen Schuljahresanfangsstatistik zum Stichtag
15.09.2021.
Die Abzüge für „Wiederholer“ und „Schwund“ bzw. der
„Aufwuchs“ wurden auf der Grundlage der Datenabfrage in den Schulen und unter
Heranziehung der amtlichen Schuljahresanfangsstatistiken als Durchschnittswert
von 3 SJ ermittelt.
Mithin wurden bei den Anfangsklassen (Klasse 5)
prozentuale Abzüge für Schüler(innen) vorgenommen, welche ggf. an einem
Spezialgymnasium oder einer Spezialsekundarschule bzw. einer Schule in freier
Trägerschaft weiterführend beschult werden.
Bei der Ermittlung des Übergangsverhaltens von der
GS (Klasse 4) in die weiterführende Schule (Klasse 5) wurden die letzten 5 SJ
betrachtet und der Durchschnitt ermittelt. Der Übergang von der Grundschule zur
Sekundarschule bzw. Gemeinschaftsschule wurde so mit 56,17 v. H.
festgeschrieben, der Übergang zum Gymnasium mit 41,81 %.
Der LK Anhalt-Bitterfeld hat für alle
Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien und Förderschulen in seiner
Trägerschaft Schulbezirke bzw. Schuleinzugsbereiche festgelegt. Auf die
Schulbezirks-/Schuleinzugsbereichssatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
wurde verwiesen.
2.1. Sekundarschulen
Hinsichtlich des Erreichens der geforderten
Mindestschülerzahl [hier: 240 Schüler(innen)] sowie der
Mindestschülerzahl zur Bildung einer Anfangsklasse [hier: 40
Schüler(innen)] ist insgesamt für alle 9 Sekundarschulen festzustellen,
dass dies erreicht wird. Die Bestandfähigkeit aller Sekundarschulen im LK
Anhalt-Bitterfeld ist somit über den gesamten Planungszeitraum gegeben.
Problematisch ist demnach nicht das Erreichen der
Mindestschülerzahlen, sondern die räumlichen Kapazitäten an den jeweiligen
Schulen.
Ein Erfordernis der SEPl ist daher auch die
Darstellung des Raumbedarfs. Eine
Raumprogrammempfehlung für allgemeinbildende Schulen des LSA liegt nicht vor,
daher ist die Verwaltung wie bereits in der vorherigen Planung und dessen
Fortschreibungen auch von den Planungshinweisen des MK des LSA ausgegangen.
Raumfaktor pro Klasse Sekundar- und Gemeinschaftsschule: 1,5
Raumfaktor pro Klasse Gymnasium (Sek I): 1,5
Raumfaktor pro Klasse Gymnasium (Sek II): 1,8
So kann an
einigen Sekundarschulen der Raumbedarfsfaktor von 1,5 nicht zur Anwendung
kommen.
Dies
betrifft insbesondere
-
die Sekundarschule Zörbig,
-
die Sekundarschule "A. Diesterweg"
Roitzsch,
-
die Sekundarschule Ciervisti in Zerbst.
Durch schulorganisatorische Maßnahmen kann die
Beschulung entsprechend der vorgenommenen Prognoseberechnungen an der Sekundarschule
Zörbig gewährleistet werden. Eine entsprechende Erklärung liegt seitens des
Schulleiters vor.
In der Sekundarschule "A. Diesterweg"
Roitzsch haben die Schülerzahlberechnungen prognostisch ergeben,
dass hier eine eingreifende Regelung notwendig wird, da die Schule an ihre
Kapazitätsgrenzen stößt.
Es ist daher beabsichtigt, den SB dieser
Sekundarschule mit Beginn des SJ 2022/2023 dahingehend zu ändern, dass
Schüler(innen) aus dem OT Holzweißig und festgelegten Straßen der Stadt
Bitterfeld-Wolfen (SB der GS Holzweißig) aufbauend an einer anderen
Sekundarschule (hier: Sekundarschule „Helene Lange“ in Bitterfeld) zu
beschulen. Die entsprechenden sächlichen Voraussetzungen sind an der
Sekundarschule „Helene Lange“ in Bitterfeld vorhanden.
Da die Entlastung hinsichtlich der räumlichen
Kapazitäten an der Sek "A. Diesterweg" Roitzsch durch die Änderung
des SB nicht sofort greift, werden übergangsweise an der Schule zu Beginn des
SJ 2022/2023 2 Klassenraumcontainer
aufgestellt.
Bezüglich der Sek Ciervisti Zerbst/Anh. ist
Folgendes auszuführen:
Die Sekundarschule Ciervisti Zerbst/Anh. ist
die einzige Sekundarschule im Bereich Zerbst/Anh. und damit aufgrund ihrer
Schülerzahlen auch die größte Sekundarschule im Landkreis Anhalt-Bitterfeld.
Eine Änderung des SB zur Entlastung der
angespannten Raumbedarfssituation ist aufgrund der territorialen Lage nicht
möglich. Eine Umlenkung von Schülerströmen, z. B. aus dem Raum Steutz an die
Sekundarschule am Burgtor Aken (Elbe) wurde geprüft, ist jedoch nicht
realisierbar.
Mithin finden derzeit an der Nebenstelle der Sek
Ciervisti in Zerbst, Breite 86, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen statt. Zwar wurden
zur Entlastung der Raumsituation 4 Klassenraumcontainer auf dem Gelände der
Schule aufgestellt, der Raumbedarfsfaktor von 1,5 kann hier jedoch nicht zum
Ansatz gebracht werden. Vielmehr muss die Schule durch schulorganisatorische
Maßnahmen den Schulbetrieb in den vorhandenen Räumen sicherstellen.
Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld gibt es 4
Sekundarschulen, welche als Ganztagsschule geführt werden:
−
Sekundarschule „An der Rüsternbreite“ Köthen/Anh.,
-
Sekundarschule „A. Diesterweg“ in Roitzsch,
-
Sekundarschule Ciervisti Zerbst/Anhalt und
-
Sekundarschule Raguhn.
Die Sekundarschule Raguhn ist zudem
Standort für das Produktive Lernen (PL) im LK Anhalt-Bitterfeld.
Zielgruppe des PL sind Schüler(innen), welche im
Regelschulbetrieb nicht mind. einen Hauptschulabschluss erreichen würden. Der
PL-Unterricht besteht aus einem großen praxisbezogenen Anteil. Die Unterrichtsgestaltung ist entsprechend
abgestimmt. Ziel ist es, dass die Schüler(innen) nach Möglichkeit einen
Schulabschluss erwerben. In den letzten 8 Schuljahren wurden im Durchschnitt im
PL-Unterricht (Klassenstufe 8) – 23 Schüler(innen) und im PL-Unterricht
(Klassenstufe 9) - 18 Schüler(innen) beschult.
Hinsichtlich des GU ist für diese Schulform
auszuführen, dass sich der Anteil dieser Schüler vom
SJ 2013/2014 von 111 Schüler(innen) auf 219 Schüler(innen) im SJ
2021/2022 erhöht hat.
Auch hier ist der Anteil der Schüler(innen) mit dem
FSP „emotionale-soziale Entwicklung“ am höchsten, gefolgt vom Anteil der
Schüler(innen) mit dem FSP „Lernen“.
2.2. Gemeinschaftsschule
Im LK Anhalt-Bitterfeld gibt es zwei
Gemeinschaftsschulen:
-
GmS „J. F. Walkhoff“ in Gröbzig,
-
GmS Muldenstein.
Die Bestandsfähigkeit der Gemeinschaftsschulen im
LK Anhalt-Bitterfeld ist über den gesamten Planungs-zeitraum gegeben.
Die Schulform der GmS erfährt im SEB der GmS
Muldenstein einen großen Zuspruch. Die prognostischen
Schülerzahlberechnungen zeigen, dass durch den Schulträger Maßnahmen zu
ergreifen sind, die mittel- bzw. langfristig dazu führen, die Schulen
hinsichtlich der räumlichen Kapazitäten zu entlasten.
Für die GmS Muldenstein wird daher im Rahmen der
Schulentwicklungsplanung Folgendes festgeschrieben:
Die GmS Muldenstein wird mit Beginn des SJ
2022/2023 maximal 3-zügig geführt. Dabei finden vorrangig Schüler(innen) mit
Wohnsitz im Einzugsbereich der Gemeinschaftsschule Aufnahme.
Darüber hinaus können Schüler(innen) aufgenommen
werden, sofern die Kapazität an der GmS dieses zulässt. Die Schulleitung der
GmS Muldenstein wird die entsprechenden schulorganisatorischen Maßnahmen
umsetzen. Zudem werden schuljährlich die Schülerzahlen auf den Prüfstand zu
stellen sein, um ggf. bei Bedarf regelnd eingreifen zu können.
Hinsichtlich der Gemeinschaftsschule "J. F.
Walkhoff" in Gröbzig ist auszuführen, dass insbesondere der Abschluss
einer Schulträgervereinbarung mit dem LK Saalekreis dazu beigetragen hat,
diesen Schulstandort zu sichern.
Im Rahmen des GU dieser Schulform ist auch hier der
Anteil der Schüler(innen) mit dem FSP „emotionale-soziale Entwicklung“ am
höchsten, gefolgt vom Anteil der Schüler(innen) mit dem FSP „Lernen“.
2.3. Gymnasien
Es gibt im LK Anhalt-Bitterfeld insgesamt 4
Gymnasien:
-
Ludwigsgymnasium Köthen/Anh.,
-
Europagymnasium „W. Rathenau“ in Bitterfeld,
-
Heinrich-Heine-Gymnasium in Wolfen,
-
Gymnasium Francisceum Zerbst.
Ludwigsgymnasium Köthen
Das Gymnasium ist mittel- und langfristig
bestandsfähig. Es erfüllt die Maßgaben gemäß der SEPl-VO 2022 hinsichtlich der
Mindestgröße, der Anfangsklassenbildung sowie Einführungs- und
Qualifikationsphase.
Im Hinblick auf die Zieljahrgangsstärke Sek II wird
im SJ 2023/2024 die Mindestvorgabe von 75 Schüler(innen) mit 69 Schüler(innen)
unterschritten. Da jedoch der Wert von 50 Schülern(innen) nicht unterschritten
wird, besteht lediglich Anzeigepflicht gegenüber dem LSchA in der Sache. Die
räumlichen Kapazitäten an der Schule sind ausreichend.
Europagymnasium
„W. Rathenau“ Bitterfeld
Das Gymnasium ist mittel- und langfristig
bestandsfähig. Es erfüllt die Maßgaben gemäß der SEPl-VO 2022 hinsichtlich der
Mindestgröße, der Anfangsklassenbildung zur Zieljahrgangsstärke Sek II sowie
Einführungs- und Qualifikationsphase. Die räumlichen Kapazitäten an der Schule
sind ausreichend.
Heinrich-Heine-Gymnasium
Wolfen
Das Gymnasium ist mittel- und langfristig
bestandsfähig. Es erfüllt die Maßgaben gemäß der SEPl-VO 2022 hinsichtlich der
Mindestgröße, der Anfangsklassenbildung sowie Einführungs- und
Qualifikationsphase.
Im SJ 2022/2023 und 2024/2025 wird die
Zieljahrgangsstärke Sek II (Klasse 11) und in den SJ 2023/2024, SJ 2024/2025
und SJ 2025/2026 (Klasse 12) von 75 Schüler(innen) im Planungszeitraum
unterschritten. Da jedoch der Wert von 50 Schülern(innen) nicht unterschritten
wird, besteht lediglich Anzeigepflicht gegenüber dem LSchA in der Sache. Die
räumlichen Kapazitäten an der Schule sind ausreichend.
Gymnasium Francisceum Zerbst
Das Gymnasium erfüllt die Parameter hinsichtlich
eines 3-zügigen Gymnasiums lt. der SEPl-VO 2022 im Planungszeitraum nicht.
Da das Gymnasium im bisherigen Planungszeitraum
bereits 2-zügig geführt wurde, soll es auch weiterhin als 2-zügiges Gymnasium
in den Schulentwicklungsplan aufgenommen und geführt werden.
Das Gymnasium erfüllt im gesamten Planungszeitraum
die Mindestschülerzahlen. Die räumlichen Kapazitäten an der Schule sind
ausreichend.
Hinsichtlich des GU dieser Schulform ist
auszuführen, dass auch hier der Anteil der Schüler(innen) mit dem FSP
„emotional-soziale Entwicklung" am höchsten ist.
Weitere FSP sind u. a.: Hören, körperlich-motor.
Entwicklung und Autismus.
3. Förderschulen
mit dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“
Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld gibt es 4
Förderschulen mit dem FSP „geistige Entwicklung“.
-
FöS (G) Angelika-Hartmann-Schule Köthen/Anh.,
-
FöS (G) Sonnenlandschule in Wolfen,
-
FöS (G) Schule an der Kastanie in Bitterfeld,
-
FöS (G) Schule am Heidetor in Zerbst.
Die Feststellung eines Förderbedarfs sowie die
Zuweisung an eine Förderschule erfolgt durch das LSchA.
Maßgeblich ist zudem der Wunsch der
Sorgeberechtigten auf Beschulung ihres Kindes an einer Förderschule. Die Schülerzahlen an Förderschulen für
Geistigbehinderte sind prognostisch schwierig zu berechnen, da mögliche
Beeinträchtigungen und deren Schwere nicht vorhersehbar bzw. planbar sind.
An allen 4
Förderschulen für Geistigbehinderte ist ein Ansteigen der Schülerzahlen zu
verzeichnen. Dies ist jedoch nicht nur im LK Anhalt-Bitterfeld so, sondern
zeichnet sich im gesamten Land Sachsen-Anhalt ab. Die Planungsparameter werden
an allen 4 FöS (G) im LK Anhalt-Bitterfeld erfüllt. Zu den Problemen
hinsichtlich der räumlichen Kapazitäten, die es in fast jeder Förderschule
gibt, informierte Frau Treffkorn ausführlich.
4. Förderschulen
mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ und weiterer Förderschwerpunkte
Es gibt derzeit 1 Förderschule (Erich-Kästner-Schule
in Bitterfeld), welche ausschließlich Schüler(innen) mit dem FSP
"Lernen" beschult. Diese Förderschule erreicht die vorgegebene
Mindestschülerzahl von 90 Schülern(innen) über den gesamten Planungszeitraum.
Weiterführende Planungsabsichten hinsichtlich der
FöS bestehen darin, auch an dieser FöS den FSP „emotionale-soziale Entwicklung“
vorzuhalten.
Derzeit werden Schüler(innen) mit diesem
Förderschwerpunkt an der FÖS (L) Dr.- Samuel-Hahnemann-Schule in Köthen/Anhalt
beschult.
Die Einrichtung dieses Förderschwerpunktes bedarf
der Zustimmung durch das Landesschulamt.
Gespräche haben diesbezüglich stattgefunden. Den
Planungsabsichten wird derzeit seitens des LSchA nicht zugestimmt.
Die FöS (L) Dr.-Samuel-Hahnemann-Schule
Köthen/Anhalt hält neben den FSP „emotionale-soziale Entwicklung“ auch den
FSP „Lernen“ vor. Auch diese Schule erreicht die Mindestvorgaben entsprechend
den Bestimmungen aus der SEPl-VO 2022 über den gesamten Planungszeitraum.
Die FöS Güterglück wird als FöS
mit Ausgleichsklassen und dem weiteren Förderschwerpunkt „Lernen“ geführt.
An dieser Förderschule ist ein stetiger Zuwachs an Schülern(innen) zu
verzeichnen. Neben Schülern aus dem eigenen Landkreis werden an dieser Schule
auch Schüler(innen) mit dem Wohnsitz in Dessau-Roßlau und dem LK Jerichower
Land beschult. Auch diese Schule erreicht die Mindestvorgaben entsprechend den
Bestimmungen aus der SEPl-VO 2022 über den gesamten Planungszeitraum.
Schüler(innen) mit Wohnsitz im LK Anhalt-Bitterfeld
und den FSP „körperlich-motorische Entwicklung", "Sehen",
"Hören, "Sprache", welche nicht im Rahmen des gemeinsamen
Unterrichts an Regelschulen beschult werden können, werden an Förderschulen mit
den entsprechenden Förderschwerpunkten außerhalb des LK Anhalt-Bitterfeld
unterrichtet.
5. Förderzentren
(FöZ)
Im LK Anhalt-Bitterfeld werden 3 Förderzentren
vorgehalten:
-
Regionales FöZ Bitterfeld-Wolfen –
Basisförderschule: FöS (L) Erich-Kästner-Schule in Bitterfeld,
-
Regionales FöZ Köthen – Basisförderschule: FöS
Dr.-Samuel-Hahnemann-Schule Köthen/Anhalt,
-
Regionales FöZ Zerbst – Basisförderschule: FöS
Schule am Heidetor Zerbst.
Förderzentren haben Kooperationsvereinbarungen mit
anderen allgemeinbildenden Schulen hinsichtlich der Beschulung von
Schülern(innen) im gemeinsamen Unterricht (Beschulung von Schülern mit und ohne
sonderpädagogischem Förderbedarf).
6. Schulen in
freier Trägerschaft
Gemäß § 22 SchulG LSA sind Schulen in freier
Trägerschaft ebenfalls im Schulentwicklungsplan darzustellen.
Im LK Anhalt-Bitterfeld gibt es 3 Grundschulen
in freier Trägerschaft:
−
Evangelische Grundschule
Köthen,
−
Evangelische Grundschule
Wolfen,
−
Evangelische Grundschule
Bartholomäischule Zerbst.
In Köthen (Anh.) befindet sich zudem die Integrierte Gesamtschule (IGS)
als weiterführende Schule in freier Trägerschaft.
Für die benannten Schulen gibt es keine
Schulbezirke bzw. Schuleinzugsbereiche.
Die Schulen regeln ihre Aufnahme eigenständig über
ein entsprechendes Aufnahmeverfahren i. R. der zur Verfügung stehenden
räumlichen Kapazitäten.
An den Grundschulen wurden im Durchschnitt der
letzten 6 Schuljahre ca. 326 Schüler(innen) beschult. An der IGS im
Durchschnitt ca. 391 Schüler(innen).
Insgesamt werden ca. 717 Schüler(innen) pro Jahr im
LK Anhalt-Bitterfeld an einer Schule in freier Trägerschaft beschult.
Des Weiteren informierte Frau Treffkorn,
dass die Benehmensherstellung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden,
den benachbarten Trägern der Schulentwicklungsplanung sowie den Kreiseltern-
und Kreisschülerrat zur Schulentwicklungsplanung (Gesamtplan) noch aussteht.
Das Landesschulamt wird zudem ebenfalls vorab über die Planungsergebnisse
informiert.
Im Anschluss an den Ausführungen von Frau
Treffkorn stellte Herr Gatter diese zur Diskussion.
Zwischenfragen von den Ausschussmitgliedern zu den
Grundschulen, Sekundarschulen, Gemeinschafts-schulen und Gymnasien wurden von Frau
Treffkorn beantwortet.
Herr Loth stellte u. a. zum
Bereich Förderschulen fest, dass die Schüler(innen) mit dem FSP
"emotionale-soziale Entwicklung" aus dem Bereich Bitterfeld-Wolfen
vermutlich sehr lange Anfahrtszeiten haben.
Daraufhin teilte Frau
Treffkorn mit, dass es tatsächlich so ist, dass die Schüler(innen) mit dem
FSP "emotionale-soziale Entwicklung" aus dem Bereich
Bitterfeld-Wolfen im Rahmen der Schülerbeförderung zur FöS (L)
Dr.-Samuel-Hahnemann-Schule nach Köthen/Anh. befördert werden.
Im Anschluss daran wollte
Herr Loth wissen, wie lange die Schüler(innen) aus dem Bereich
Bitterfeld-Wolfen zur FöS (L) Dr.-Samuel-Hahnemann-Schule nach Köthen/Anh.
unterwegs sind.
Da Frau Kamli die
Sitzung schon verlassen hatte, sicherte Frau Treffkorn zu, dass die
Anfrage an den FB 80 weitergeleitet und die Antwort am Protokoll als Anlage beigefügt wird.
Zu den Förderschulen mit
dem FSP "emotionale-soziale Entwicklung" brachte Herr Ehrlich
seinen Unmut zum Ausdruck, dass es nicht sein kann, dass Schüler(innen) aus dem
Bereich Bitterfeld-Wolfen zur FöS (L) Dr.-Samuel-Hahnmann-Schule in Köthen
(Anh.) mindestens 45 Minuten für eine Strecke unterwegs sind.
Er machte sein
Unverständnis deutlich, dass es nicht möglich ist, die Schüler(innen) mit dem
FSP "emotionale-soziale Entwicklung" an der FöS Bitterfeld zu
beschulen, obwohl ausreichend Schüler(innen) im Bereich Bitterfeld-Wolfen
vorhanden sind.
Herr Ehrlich wies noch einmal darauf
hin, dass er sich damit überhaupt nicht abfinden kann, da dies in seinen Augen
eine Vergeudung von pädagogischer Zeit ist und das obwohl es in Deutschland
schon ein generelles Bildungsproblem gibt. Das Kind kann nichts dafür, dass es
förderfähig ist. Man sollte sich mehr für die Schutz- und Pflegebedürftigen
einsetzen. Was unternimmt der Landkreis oder die Behörde, um dieses Problem
abzustellen? Den Worten von Herrn Ehrlich schloss sich Herr Gatter
an.
Frau Zoschke hinterfragte, ob es Sinn
macht, wenn sich die Mitglieder des Ausschusses oder auch die
Kreistagsmitglieder in einem Brief an das Landesschulamt wenden und ihr
Ansinnen begründen, die Schüler(innen) aus Bitterfeld-Wolfen mit dem FSP
"emotionale-soziale Entwicklung" tatsächlich auch in der Nähe ihres
Wohnortes zu beschulen, zu unterstützen.
Frau Treffkorn bejahte dies, denn es war
auch ihre Intention. Sie teilte mit, dass
schon vorab geprüft wurde, inwieweit das überhaupt möglich ist, den FSP
"emotionale-soziale Entwicklung" an die FöS (L) Erich-Kästner-Schule
zu installieren. Die sächlichen und personellen Voraussetzungen sind gegeben.
Frau Treffkorn würde diese Diskussion
im Fachausschuss noch einmal zum Anlass nehmen und an das Landesschulamt in der
Sache herantreten. Eine Information erhalten die Ausschussmitglieder in der
nächsten Ausschusssitzung.
Weitere Fragen, Wortmeldungen seitens der Ausschussmitglieder wurden von Frau Treffkorn beantwortet.