Sitzung: 07.04.2022 Kreis- und Finanzausschuss
Herr Roi fragte bezüglich der eingereichten
Änderungen zur Umbesetzung im Bau-, Wirtschafts- und Verkehrsausschuss, im
Sozial- und Gesundheitsausschuss sowie bei der KomBA an, ob die Vorlagen noch
auf die Tagesordnung des Kreistages vom 21.04.2022 genommen werden oder erst im
übernächsten Kreistag behandelt werden?
Herr Grabner erklärte, dass diese im Juni auf die Tagesordnung des
Kreistages genommen werden, da diese erst im Kreis- und Finanzausschuss
vorberaten werden müssen.
Herr Egert fragte, ob Herr Grabner einige
Ausführungen zur derzeitigen Ukraine-Krise geben könne?
Herr Grabner erklärte, dass aktuell ca. 1.300 Menschen im Landkreis aus
der Ukraine aufgenommen wurden. Es ist die Überführung der Flüchtlinge aus der
Ukraine ins SGB II geplant, d. h. damit läge die Zuständigkeit beim Jobcenter.
Wann dies erfolgt, kann aber noch nicht gesagt werden, man geht aber davon aus,
dass es relativ schnell gehen wird. Sodann muss geschaut werden, wie im
Jobcenter personelle Ressourcen gewonnen werden können.
Herr Egert erklärte zu den bereits jetzt schon in den
Kommunen untergebrachten Flüchtlingen, dass es hier eine Diskrepanz zwischen
den tatsächlich vor Ort befindlichen gibt (vom Ausländeramt bisher gemeldeten)
und denen, die erfassungsrechtlich in der Meldestelle gemeldet wurden. Ist dies
in anderen Kommunen auch bekannt? Wenn ja, woran kann dies liegen bzw. wie
können die Daten bereinigt werden?
Herr Grabner erklärte, dass es daran liegen könnte, dass teilweise die
Flüchtlinge, die schon in den Kommunen durch Privatinitiativen untergebracht
sind, noch nicht registriert sind.
Herr Grabner erklärte,
dass es täglich Bewegungen durch die Zuweisungen der Wohnungen gibt, hier kann
es sein, dass es Überschneidungen gibt.
Herr Dittmann sagte, dass es zum Stichtag 31.03.2022
laut Ausländerbehörde 179 Flüchtlinge in Zerbst waren, melderechtlich im
Einwohnermeldeamt waren aber nur 61 erfasst. Das sind aber nicht alles
Flüchtlinge.
Zum einen gab es die Order, dass die Einwohnermeldeämter erst Anmeldungen
aufnehmen sollen, nachdem eine ausländerrechtliche Erfassung erfolgt ist, zum
anderen sieht nicht jeder die Notwendigkeit, sich melderechtlich zu
registrieren, da im Falle der Ukraine alle die Möglichkeit haben, sich über ihr
Visum 90 Tage frei bewegen zu können. Insofern ist der Druck, sich zu melden
nicht sofort da.
Das macht es erforderlich, so Herr Dittmann, dass die Gemeinden tatsächlich regelmäßigen Datenabgleich mit dem Landkreis brauchen, weil klar ist, dass die Einwohnermeldedaten für diesen Zweck keine Relevanz entfalten kann.
Weiter fragte Herr Egert zu den Zahlungen (ggf. auch
der Konten Kreissparkasse bzw. der Zahlstellen, Optionen bei den Kommunen), ob
hier schon ein Vorankommen ist?
Herr Grabner erklärte, dass es hier keine abschließende Bestätigung
gibt.
Herr Dittmann wollte zu möglichen Flüchtlingskoordinatoren wissen,
welche eine Schaltstelle zwischen der Kreisverwaltung und den Gemeinden bilden
könnten? Wie ist hier der Stand?
Herr Grabner erklärte, dass aus seinem Kenntnisstand heraus die Anzahl
von 2015 besteht.
Herr Böddeker erklärte hierzu, dass noch die Anzahl von 2015 besteht bis
auf einen, von dem man sich trennen musste. Es ist allerdings auch nicht
einfach, geeignete Bürger für diese Posten zu finden.
Herr Dittmann fragte weiter, ob
mit niedrigeren Gebühren im Bereich der Kreismusikschulen Kurse für Flüchtlinge
angeboten werden können, um den Kindern die Ankunftssituation im Landkreis zu
erleichtern?
Herr Grabner sagte, dass er diesen Vorschlag gerne mitnehmen und prüfen
würde.
Herr Böddeker erklärte, dass hier das Problem besteht, dass an den
Musikschulen Wartelisten für die Kurse bestehen, alle Kurse sind belegt. Würden
jetzt ukrainische Kinder vorgezogen werden, könnte dies zu Unmut führen.
Vielleicht könnten befristet Lehrer eingestellt werden, um Kurse für die
Flüchtlingskinder anzubieten.
Herr Dittmann erklärte, dass es einerseits das Amtshilfeersuchen des
Landkreises an die Gemeinden gibt, Mitarbeiter mit Erfahrung für die
Ausländerbehörde zur Verfügung zu stellen. Andererseits erschließt sich Herrn
Dittmann nicht, warum von der KomBA keine Mitarbeiter bereitgestellt
werden. Die KomBA ist eine Anstalt öffentlichen Rechts des Landkreises
Anhalt-Bitterfeld, in solch einer Sondersituation muss es möglich sein, dass
hier Personal abgestellt werden kann. Herr Dittmann bat, in der eigenen
Zuständigkeit des Landkreises mit Nachdruck zu schauen und Mitarbeiter hierfür
zu finden.
Herr Grabner sagte, dass sich das Jobcenter hier nicht verweigert. Es
gibt derzeit viele Ausfälle aufgrund von Corona bzw. Krankheiten, darüber
hinaus hatten wir in erster Linie um Mitarbeiter ersucht, die
Ausländererfahrung haben, aber ist dem nicht so, kann alles erlernt werden. Es
konnte eine Mitarbeiterin aus dem Leistungsbereich und zukünftig eine
Mitarbeiterin aus der Vermittlung des
Jobcenters gestellt werden.
Herr Urban fragte zur Überleitung in das SGB II, ob dies von Anfang an
erfolgen soll oder gibt es hier erst einmal eine ausländerrechtliche Erfassung
über die Ausländerbehörde? Die KomBA sei hier sicherlich nicht im Stande, eine
Turnhalle vorzuhalten, die Flüchtlinge zu erfassen, aufzunehmen und in
Unterkünfte zu bringen. Gibt es hier schon Lösungsansätze?
Herr Grabner antwortete, dass er hoffentlich zeitnah eine entsprechende
Information erhalten wird, wo es eine entsprechende Videokonferenz mit der
Sozialministerin geben wird. Hier können sicherlich zum Kreistag nähere
Informationen gegeben werden.
Es gab keine weiteren Anfragen und Anregungen.