Herr Roi fragte bezüglich der eingereichten Änderungen zur Umbesetzung im Bau-, Wirtschafts- und Verkehrsausschuss, im Sozial- und Gesundheitsausschuss sowie bei der KomBA an, ob die Vorlagen noch auf die Tagesordnung des Kreistages vom 21.04.2022 genommen werden oder erst im übernächsten Kreistag behandelt werden?
Herr Grabner erklärte, dass diese im Juni auf die Tagesordnung des Kreistages genommen werden, da diese erst im Kreis- und Finanzausschuss vorberaten werden müssen.

Herr Egert fragte, ob Herr Grabner einige Ausführungen zur derzeitigen Ukraine-Krise geben könne?
Herr Grabner erklärte, dass aktuell ca. 1.300 Menschen im Landkreis aus der Ukraine aufgenommen wurden. Es ist die Überführung der Flüchtlinge aus der Ukraine ins SGB II geplant, d. h. damit läge die Zuständigkeit beim Jobcenter. Wann dies erfolgt, kann aber noch nicht gesagt werden, man geht aber davon aus, dass es relativ schnell gehen wird. Sodann muss geschaut werden, wie im Jobcenter personelle Ressourcen gewonnen werden können. 

Herr Egert erklärte zu den bereits jetzt schon in den Kommunen untergebrachten Flüchtlingen, dass es hier eine Diskrepanz zwischen den tatsächlich vor Ort befindlichen gibt (vom Ausländeramt bisher gemeldeten) und denen, die erfassungsrechtlich in der Meldestelle gemeldet wurden. Ist dies in anderen Kommunen auch bekannt? Wenn ja, woran kann dies liegen bzw. wie können die Daten bereinigt werden?
Herr Grabner erklärte, dass es daran liegen könnte, dass teilweise die Flüchtlinge, die schon in den Kommunen durch Privatinitiativen untergebracht sind, noch nicht registriert sind.
Herr Grabner erklärte, dass es täglich Bewegungen durch die Zuweisungen der Wohnungen gibt, hier kann es sein, dass es Überschneidungen gibt.  

Herr Dittmann sagte, dass es zum Stichtag 31.03.2022 laut Ausländerbehörde 179 Flüchtlinge in Zerbst waren, melderechtlich im Einwohnermeldeamt waren aber nur 61 erfasst. Das sind aber nicht alles Flüchtlinge. 
Zum einen gab es die Order, dass die Einwohnermeldeämter erst Anmeldungen aufnehmen sollen, nachdem eine ausländerrechtliche Erfassung erfolgt ist, zum anderen sieht nicht jeder die Notwendigkeit, sich melderechtlich zu registrieren, da im Falle der Ukraine alle die Möglichkeit haben, sich über ihr Visum 90 Tage frei bewegen zu können. Insofern ist der Druck, sich zu melden nicht sofort da.

Das macht es erforderlich, so Herr Dittmann, dass die Gemeinden tatsächlich regelmäßigen Datenabgleich mit dem Landkreis brauchen, weil klar ist, dass die Einwohnermeldedaten für diesen Zweck keine Relevanz entfalten kann.

 

Weiter fragte Herr Egert zu den Zahlungen (ggf. auch der Konten Kreissparkasse bzw. der Zahlstellen, Optionen bei den Kommunen), ob hier schon ein Vorankommen ist?
Herr Grabner erklärte, dass es hier keine abschließende Bestätigung gibt.

 

Herr Dittmann wollte zu möglichen Flüchtlingskoordinatoren wissen, welche eine Schaltstelle zwischen der Kreisverwaltung und den Gemeinden bilden könnten? Wie ist hier der Stand? 
Herr Grabner erklärte, dass aus seinem Kenntnisstand heraus die Anzahl von 2015 besteht. 

Herr Böddeker erklärte hierzu, dass noch die Anzahl von 2015 besteht bis auf einen, von dem man sich trennen musste. Es ist allerdings auch nicht einfach, geeignete Bürger für diese Posten zu finden.

 

Herr Dittmann  fragte weiter, ob mit niedrigeren Gebühren im Bereich der Kreismusikschulen Kurse für Flüchtlinge angeboten werden können, um den Kindern die Ankunftssituation im Landkreis zu erleichtern?
Herr Grabner sagte, dass er diesen Vorschlag gerne mitnehmen und prüfen würde. 

Herr Böddeker erklärte, dass hier das Problem besteht, dass an den Musikschulen Wartelisten für die Kurse bestehen, alle Kurse sind belegt. Würden jetzt ukrainische Kinder vorgezogen werden, könnte dies zu Unmut führen. Vielleicht könnten befristet Lehrer eingestellt werden, um Kurse für die Flüchtlingskinder anzubieten. 

 

Herr Dittmann erklärte, dass es einerseits das Amtshilfeersuchen des Landkreises an die Gemeinden gibt, Mitarbeiter mit Erfahrung für die Ausländerbehörde zur Verfügung zu stellen. Andererseits erschließt sich Herrn Dittmann nicht, warum von der KomBA keine Mitarbeiter bereitgestellt werden. Die KomBA ist eine Anstalt öffentlichen Rechts des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, in solch einer Sondersituation muss es möglich sein, dass hier Personal abgestellt werden kann. Herr Dittmann bat, in der eigenen Zuständigkeit des Landkreises mit Nachdruck zu schauen und Mitarbeiter hierfür zu finden. 

Herr Grabner sagte, dass sich das Jobcenter hier nicht verweigert. Es gibt derzeit viele Ausfälle aufgrund von Corona bzw. Krankheiten, darüber hinaus hatten wir in erster Linie um Mitarbeiter ersucht, die Ausländererfahrung haben, aber ist dem nicht so, kann alles erlernt werden. Es konnte eine Mitarbeiterin aus dem Leistungsbereich und zukünftig eine Mitarbeiterin aus der Vermittlung des Jobcenters gestellt werden. 


Herr Urban fragte zur Überleitung in das SGB II, ob dies von Anfang an erfolgen soll oder gibt es hier erst einmal eine ausländerrechtliche Erfassung über die Ausländerbehörde? Die KomBA sei hier sicherlich nicht im Stande, eine Turnhalle vorzuhalten, die Flüchtlinge zu erfassen, aufzunehmen und in Unterkünfte zu bringen. Gibt es hier schon Lösungsansätze?

Herr Grabner antwortete, dass er hoffentlich zeitnah eine entsprechende Information erhalten wird, wo es eine entsprechende Videokonferenz mit der Sozialministerin geben wird. Hier können sicherlich zum Kreistag nähere Informationen gegeben werden. 



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