Herr Heeg bezog sich auf die Situation der Ukrainer ab 01.06.2022. Eine weitere große Gruppe im SGB II sind hier die Studenten. Diese bekommen im Regelfall keine Leistungen aus SGB II, weil hier BaföG in der Regel Vorrang hat. Wenn man SGB II bekommt, dann nur als Darlehen. Er fragte, ob es hier eine besondere Regelung für die Spenden gibt. Die Gruppe dürfte etwa in der gleichen Größenordnung dreistellig sein.

Herr Grabner hatte noch keine endgültige Information. BaföG ist ausgeschlossen und die Studenten bekommen voraussichtlich Sozialhilfe. Es finden wöchentlich Videokonferenzen mit dem Ministerium für Soziales als auch mit dem Innenministerium statt. Man hofft auf eine schnellstmögliche Erklärung.

Herr Roi bezog sich auf das Klinikum in Bitterfeld. Wie geht man in der Öffentlichkeit damit um? Es liegt die Verfügung des Landesverwaltungsamtes vor. Derzeitig ist die Frauenklinik wieder in Betrieb. Es wurden bereits ein Chefarzt und eine Oberärztin eingestellt. Laut dem Beschluss wurde uns jedoch untersagt, weitere Einstellungen vorzunehmen. Es werden bereits Operationen durchgeführt. Ihm fehlt für die Öffentlichkeit die Information, was mit der Frauenklinik ist.

Weiterhin bezog er sich auf die einrichtungsbezogene Impflicht. In der 20. KW sollen Anhörungen stattfinden. Einige Personen haben schon einen Brief bekommen und sollen sich bis 28.04.2022 äußern. War das bereits eine Voranhörung? Oder ist das ein mehrstufiges Verfahren? Er bat um nähere Erläuterung zum Verfahren.

Er wies ausdrücklich darauf hin, dass es in der Börde eine Einwohnerversammlung mit Mitarbeitern des Klinikums Haldensleben gab. Der Landrat konnte somit alle Fragen beantworten. Vielleicht wäre es hier auch eine Option. Der Transport von Informationen, wie die Entscheidungen fallen, fehlt in Anhalt-Bitterfeld.

Des Weiteren bezog er sich auf das Fahrzeug zur Vegetationsbrandbekämpfung. Die Wehrleiter stellten hier die Frage, wie das Verfahren ablaufen soll. Wie transparent wird es? Können sich Kommunen darauf bewerben? Wo wird dieses Fahrzeug stationiert?

Als Letztes fragte er, ob die Ausschreibung für den Kreisbrandmeister schon fertig ist und die Gemeindewehrleiter und der Stadtwehrleiter in diese Ausschreibung mit einbezogen werden.

 

(Herr Böhm gegangen = 43+1 = 80,00%)

 

Herr Grabner wird im nichtöffentlichen Teil über die außerordentliche Aufsichtsratssitzung des Gesundheitszentrums berichten.

Es gibt den ablehnenden Widerspruch. Der Landkreis hat dagegen fristgerecht Klage eingereicht. Diese wurde fristwahrend am 11.04.2022 am Amtsgericht Halle erhoben, mit dem Hinweis, dass momentan zwischen dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld und dem Landesverwaltungsamt noch Gespräche stattfinden und nach Abschluss eine entsprechende Klagebegründung nachgereicht wird. Am 01.04.2022 erfolgte im Beisein des Geschäftsführers und einigen Kollegen unseres Hauses als auch den Anwälten eine Videokonferenz mit dem Landesverwaltungsamt. Hier wurden einige Punkte und Argumente erbracht. Zielsetzung war insbesondere die Anordnung der sofortigen Vollziehung vom Tisch zu bekommen, da ab sofort keine Maßnahmen mehr umgesetzt werden dürfen, welche die Gefahr birgt, dass der Landkreis zukünftig durch die Inbetriebnahme der Gyn/Geb. zuschusspflichtig gegenüber dem Gesundheitszentrum wird. Sollte die Anordnung der sofortigen Vollziehung aufgehoben werden, entspannt sich die Situation und es kann am Konzept der Wiederinbetriebnahme Gyn/Geb weitergearbeitet werden. Aus diesem Grund fand eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung am 19.04.2022 statt, wo sich der Aufsichtsrat als auch die Gesellschafterversammlung dazu bekannt hat, im Rahmen einer Geschäftsführer- bzw. Gesellschafterweisung den Geschäftsführer mit auf dem Weg zu geben, dass die Gynäkologie seit dem 01.04.2022 in Betrieb ist und weiter praktizieren darf, weil ja auch Einnahmen generiert werden. Erste Operationen wurden erfolgreich getätigt und für die nächsten Wochen gibt es volle Terminkalender, um entsprechende Operationen abzuwickeln. Parallel dazu wurde der Geschäftsführer aufgefordert, die Wiederinbetriebnahme der Geburtenstation mindestens bis zum 01.01.2023 auszusetzen.

Das Landesverwaltungsamt hat zugesichert, die weitere Eingabe mit den Argumenten schnellstmöglichst zu prüfen und uns eine Information zukommen lässt. Dies ist leider bisher nicht geschehen.

Zum Fahrzeug für Vegetationsbrandbekämpfung teilte er mit, dass das Verfahren abgeschlossen ist. Im Mai 2020 wurden alle Gemeinden des Landkreises darüber in Kenntnis gesetzt, dass über eine landesweite Ausschreibung ein Fahrzeug beschafft werden soll. Ca. 5 Kommunen hatten sich beworben. Im September 2020 bzw. Mai 2021 wurde die Entscheidung getroffen, das Fahrzeug nach Zerbst zu geben. Das Fahrzeug wurde Ende letzter Woche in den Dienst gestellt.

Zur Ausschreibung des neuen Kreisbrandmeisters erklärte er, dass das Verfahren angeschoben wurde und die Ausschreibung veröffentlicht werden kann. Die Stadtwehrleiter können einen entsprechenden Vorschlag einbringen. Man hofft, dass das Verfahren schnellstmöglichst abgeschlossen werden kann.

Herr Böddeker berichtete zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht.

Die Einrichtungen sind verpflichtet zu melden, wenn Mitarbeiter nicht geimpft oder genesen sind. Die Mitarbeiter müssen befragt werden und diese Informationen werden gemeldet. Der Landkreis ist gehalten, die Mitarbeiter, von denen kein Nachweis vorliegt, anzuschreiben und zu fragen, wie der Sachstand ist, ob sie tatsächlich nicht geimpft sind oder es dem Arbeitgeber nur nicht melden wollten. Wenn kein Impfnachweis vorliegt, gibt es eine Anhörung und es wird geprüft, ob man ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird oder nicht. Die Schreiben, welche bereits versandt wurden, dienten nur der Aufklärung des Sachverhaltes. Es handelt sich um ein landeseinheitliches Schreiben, welches vom Ministerium vorgegeben ist.

Herr Mölle bezog sich auf den schnellen Ausbau des 5G-Netzes. Die momentanen alten Frequenzen arbeiten im Megahertz-Bereich und das 5G-Netz im Gigahertz-Bereich. Gibt es im Landkreis Anhalt-Bitterfeld eine Abwägung zum Nutzen und den gesundheitlichen Risiken, die sich bezüglich des 5G-Ausbaus im Landkreis ergeben?

Herr Grabner sicherte eine schriftliche Beantwortung zu.

Herr Honsa hatte eine ergänzende Frage zur Ukraine-Situation. Wie schnell bekommt man die Flüchtlinge in den Arbeitsprozess, speziell auch im Schulbereich. In Polen werden ukrainische Lehrer schon in den pädagogischen Bereich mit eingegliedert. Wie weit sind wir dort? Daran anschließend für die Flüchtlinge, die bereits etwas länger hier sind. Speziell in Gröbzig hat man einen Flüchtling nach 6 Jahren in den Arbeitsbereich bekommen bzw. er ist jetzt in der Ausbildung. Was kann man dort machen, um es zu beschleunigen?

Herr Böddeker erklärte, dass es ein langwieriger Prozess ist. Es haben relativ wenig Flüchtlinge Arbeit. Anders ist es bei den Ukraineflüchtlingen. Hier gibt es eine sofortige Arbeitserlaubnis. Jeder Flüchtling aus der Ukraine darf arbeiten. Die Arbeitsvermittlung läuft über die Bundesagentur. Lehrer werden unmittelbar vom Land eingestellt. Es gibt im Landkreis bereits erste Einstellungen. Die Arbeitsvermittlung ist hier zuständig, nicht der Landkreis. Ab 01.06.2022 wird es sich ändern, wenn das SGB II zutrifft.

Herr Wolkenhaar fragte, wer zukünftig für die Unterhaltung und Reparatur des Vegetationsbrandbekämpfungfahrzeuges, welches an den Standort Zerbst übergeben wurde, zuständig ist. Beim Katschutzfahrzeug im Bund hat der Bund die Kosten übernommen. Ihn interessiert, wie die Kostenübernahme für die Fahrzeuge geregelt werden, die vom Land kommen.

Weiterhin informierte er, dass in Brehna alte Skelette gefunden wurden. Ist dem Landkreis darüber etwas bekannt? In diesem Bereich wird weiter gebaut und betoniert, der Bau wird nicht gestoppt.

Herrn Grabner war bisher nichts darüber bekannt. Er würde aber nochmal nachhaken, ob ggf. beim Land etwas gemeldet wurde.

Bezüglich der Kosten für den TLF erklärte Herr Grabner, dass der Landkreis Eigentümer bleibt und die Kosten auf den Nutzer übergehen. Er würde es nochmal aus dem Vertrag entnehmen lassen und eine entsprechende Zuarbeit nachreichen.

Herr Wolpert ergänzte, dass die Funde durch das Landesamt für Fundstellen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen gesichert werden.

Herr Loth bezog sich auf die neue Verordnung des Landkreises. Die Ausstellung einer Quarantänebescheinigung wird vom Landkreis nicht mehr ohne weiteres gemacht. Es gilt die Verordnung selbst als Quarantänebescheinigung. Es sollte besser kommuniziert werden, dass diese Verordnung als Quarantänebescheinigung gilt und der Arbeitgeber diese auch so zu akzeptieren hätte. Wie wird es in Apotheken gehandhabt bei Ausstellung eines Genesenenzertifikates? Reicht es aus, wenn Bürger zuerst einen positiven Schnelltest oder PCR-Test vorzeigen und anschließend einen negativen Test, um es zu bestätigen? Das ist etwas fraghaft.

Des Weiteren bezog er sich auf dieses Anhörungsschreiben. Man wird aufgefordert, einen Impfnachweis, Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, dass man nicht geimpft werden kann, nachzuweisen. Seines Erachtens fehlt, dass man aus Gewissensgründen nicht geimpft werden möchte.

Herr Grabner wird es bei dem Tagesordnungspunkt „Informationen der Verwaltung“ noch mal erläutern.

Herr Wolpert ergänzte, wenn man einen positiven Test hat, ist die gesetzliche Folge klar. Man muss es nicht noch einmal bescheinigt bekommen.

Frau Mädchen hat durch betroffene Eltern aus Großzöberitz Kenntnis erhalten, dass der Schülerverkehr für die Linien 441 und 442 seit dem 04.04.2022 auf Grund von Problemen bei der Befahrung des Bahnübergangs Großzöberitz mit Gelenkbussen die Haltestellen Zörbig-Flutgraben, Zörbig-Bitterfelder Straße und Großzöberitz nicht mehr anfährt und diese Haltestellen entfallen. Die betroffenen Schüler müssen in Zörbig am Markt umsteigen. Es kam bereits mehrfach vor, dass der Anschlussbus nicht gewartet hat und die Schüler in Zörbig von den Eltern abgeholt werden mussten, weil sie sonst über eine Stunde auf den nächsten Bus warten müssten. Seit wann bestehen diese Probleme bei der Befahrung der beiden Teilstraßen? Wann ist hier mit einer Abhilfe zu rechnen?

Herr Grabner wird die Antwort schriftlich nachreichen. Er bat darum, wenn so etwas mehrfach auftritt, sich bei der Beschwerdehotline der Firma Vetter zu melden.