Herr Rößler informiert über den aktuellen Sachstand.

Die Verhandlungen mit dem gemeinsamen Vertreter des Dualen Systems werden zügig vorangetrieben, um die Entsorgungssicherheit Leichtverpackungen und Glas betreffend für die Einwohner des Landkreises zu gewährleisten. Die Entsorgung von Glas ist sicher geregelt. In dieser Legislaturperiode wurden rechtzeitig Verhandlungen der Ausschüsse und des Kreistages in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Umwelt getätigt, um an einem14tägigen Abfuhrrhythmus weiterhin festzuhalten sowie zusätzlich mehr gelbe Tonnen zu bekommen. Im Vorfeld dazu wurde vor mehreren Jahren der Wunsch aus zwei Gemeinden geäußert, auch die Gelbe Tonne zu verwenden (wie bereits im Altkreis Zerbst seit 2007). Ziel war es, je nach Anliegen der Bürger die Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack zur Verfügung zu stellen.

Der Kreistag hat den FB 66 nunmehr legitimiert das Duale System nach einer Umfrage der Grundstückseigentümer im Landkreis (ausgenommen Region Zerbst sowie Gemeinde Muldestausee) je nach Wunsch der Gemeinden durchzuführen, jedoch mit der Auflage, dass die fehlende Stückzahl an Tonnen bestellt und der 14tätige Entsorgungsrhythmus beibehalten wird.

Die gemeinsamen Vertreter des Dualen Systems erklärten bereits, dass sie aus ökologischen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Gründen es äußerst kritisch sehen, dass noch an der Verwendung von Gelben Tonnen festgehalten wird.

Die Prüfung ergab, dass noch 15.141 gelbe Tonnen zusätzlich notwendig gewesen wären, maximal würden jedoch die Vertreter des Dualen Systems 5.462 Stück zur Verfügung stellen.

Problematisch war auch die Einhaltung des 14tägigen Abholrhythmusses.

Somit war dieses Projekt gescheitert. Auch 2023 wird sich an der Situation im Landkreis nichts ändern. Nach wie vor werden im Altkreis Zerbst sowie in der Gemeinde Muldestausee gelbe Tonnen und in den Altkreisen Köthen und Bitterfeld gelbe Säcke verwendet.

Herr Hennicke fragt,

1.was hat gegen die Gelbe Tonne gesprochen und

2. wäre eventuell der angebotene 21tägige Abholrhythmus der Gelben Tonne eine Alternative.

Herr Rößler erläutert, dass aufgrund der Umfrage zum Dualen System im Landkreis ein Mischsystem nach Wunsch der Grundstückseigentümer angedacht war. Aufgrund des vom Kreistag geforderten 14tägigen Abholrhythmusses der Gelben Tonne würde eine zu hohe co2-Bilanz entstehen, ein 21tägiger Abholrhythmus wäre laut Aussagen der Stadt Zerbst, vertreten durch Herrn Dittmann, Bürgermeister, auch nicht vorstellbar.

Herr Schildt stimmte den Ausführungen von Herrn Rößler zu, dass die Stellungnahme des Bürgermeisters, Herrn Dittmann aus Zerbst maßgelblich für die Nichteinführung der 21tägigen Abholfrist war. Des Weiteren war auch die entstehende Geruchsbelästigung durch den Inhalt der Gelben Säcke ausschlaggebend für die 14tägige Frist.

Herr Schildt fragt nach, warum es ökologisch nicht mehr zeitgemäß ist, Gelbe Tonnen zu verwenden. Es ist für ihn unverständlich, da bei beiden Varianten (Säcke und Tonnen) 14tägig Fahrzeuge unterwegs sind. Wurde dieser Sachverhalt richtig verstanden? Herrn Schildt bezieht sich weiter auf den Fakt, dass Herr Eckelmann, Geschäftsführer der Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke GmbH, äußerte, für ihn sei es irrelevant, ob er Säcke oder Tonne entsorgt bzw. entleert. Ist es dennoch so, dass es bei der Gelben-Sack-Variante bleibt?

Herr Rößler bestätigte dies und erläuterte, dass die Aussage, die Verwendung der Tonne sei ökologisch nicht mehr zeitgemäß von den gemeinsamen Vertretern aus Köln getätigt wurde, weiterhin ist auch unklar, ob Herr Eckelmann (Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke GmbH) auch für den neuen Zeitraum 2023 für die Entsorgung zuständig sein wird.

Herr Berger fragt wieviel der Einwohner sich bei der Umfrage im Landkreis für die Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack entschieden haben. Herr Rößler teilte mit, dass ca.60 % für die Gelbe Tonne und ca.40 % für den Gelben Sack gestimmt haben.

Herr Hennicke gab zu bedenken, dass die gedachte Vereinheitlichung des Dualen Systems im gesamten Landkreis gescheitert ist. Da in Zerbst aber die Gelbe Tonne verwendet wird, aber die Müllgebühren überall im Landkreis gleich sind, kann daraus geschlossen werden, dass der Zerbster Bereich finanziell gestützt wird?

Herr Rößler stellt richtig, dass eine Vereinheitlichung der Müllentsorgung im Landkreis nicht angestrebt wurde. Es sollte nach Möglichkeit den Wünschen der Einwohner entsprochen werden. Die Kostenfrage steht hier nicht zur Debatte. Mit dem Kauf eines verpackten Artikels wird bereits der Preis der Entsorgung mit entrichtet.

 

Herr Hennicke fragt, ob zu diesem Thema noch ein Kreistagsbeschluss gefasst werden muss.

Herr Rößler erläutert, dass der Landrat in seinem Bericht bei der nächsten Kreistagssitzung den Kreistagsmitgliedern die Entscheidung zum Dualen System kundtun wird. Weiter ist dazu kein Beschluss nötig. An die Vertreter des Dualen Systems in Köln wird ein abschließendes Schriftstück mit der Information verfasst, dass die derzeitige Verfahrensweise der Entsorgung bestehen bleibt.

Herr Wallwitz stellt nachfolgende Fragen:

Wie wird den Einwohnern dieses Ergebnis der Umfrage zur Müllentsorgung verständlich gemacht, und wo werden diese Information veröffentlicht? Wird dieses Thema nochmals im Kreistag aufgenommen und eventuell ein anderes System in Betracht gezogen, oder ist dies endgültig entschieden? Wieviel Säcke werden jährlich für den Altkreis Bitterfeld und Köthen und mit welchen finanziellen Mitteln hergestellt?

Herr Rößler sagt dazu aus, dass über den Landrat eine Pressemitteilung herausgegeben wird, zusätzlich ist auch ein Vertreter der Presse heute anwesend. Wie bereits erläutert, ist die Kostenfrage unerheblich.