Sitzung: 19.04.2022 Landwirtschafts- und Umweltausschuss
Herr Rößler informiert über den
aktuellen Sachstand.
Die Verhandlungen mit dem gemeinsamen Vertreter des Dualen Systems werden
zügig vorangetrieben, um die Entsorgungssicherheit Leichtverpackungen und Glas
betreffend für die Einwohner des Landkreises zu gewährleisten. Die Entsorgung
von Glas ist sicher geregelt. In dieser Legislaturperiode wurden rechtzeitig
Verhandlungen der Ausschüsse und des Kreistages in Zusammenarbeit mit dem
Fachbereich Umwelt getätigt, um an einem14tägigen Abfuhrrhythmus weiterhin
festzuhalten sowie zusätzlich mehr gelbe Tonnen zu bekommen. Im Vorfeld dazu
wurde vor mehreren Jahren der Wunsch aus zwei Gemeinden geäußert, auch die
Gelbe Tonne zu verwenden (wie bereits im Altkreis Zerbst seit 2007). Ziel war
es, je nach Anliegen der Bürger die Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack zur Verfügung
zu stellen.
Der Kreistag hat den FB 66 nunmehr legitimiert das Duale System nach
einer Umfrage der Grundstückseigentümer im Landkreis (ausgenommen Region Zerbst
sowie Gemeinde Muldestausee) je nach Wunsch der Gemeinden durchzuführen, jedoch
mit der Auflage, dass die fehlende Stückzahl an Tonnen bestellt und der
14tätige Entsorgungsrhythmus beibehalten wird.
Die gemeinsamen Vertreter des Dualen Systems erklärten bereits, dass sie
aus ökologischen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Gründen es äußerst
kritisch sehen, dass noch an der Verwendung von Gelben Tonnen festgehalten
wird.
Die Prüfung
ergab, dass noch 15.141 gelbe Tonnen zusätzlich notwendig gewesen wären,
maximal würden jedoch die Vertreter des Dualen Systems 5.462 Stück zur
Verfügung stellen.
Problematisch
war auch die Einhaltung des 14tägigen Abholrhythmusses.
Somit war
dieses Projekt gescheitert. Auch 2023 wird sich an der Situation im Landkreis
nichts ändern. Nach wie vor werden im Altkreis Zerbst sowie in der Gemeinde
Muldestausee gelbe Tonnen und in den Altkreisen Köthen und Bitterfeld gelbe
Säcke verwendet.
Herr
Hennicke fragt,
1.was hat
gegen die Gelbe Tonne gesprochen und
2. wäre
eventuell der angebotene 21tägige Abholrhythmus der Gelben Tonne eine
Alternative.
Herr Rößler
erläutert, dass aufgrund der
Umfrage zum Dualen System im Landkreis ein Mischsystem nach Wunsch der
Grundstückseigentümer angedacht war. Aufgrund des vom Kreistag geforderten
14tägigen Abholrhythmusses der Gelben Tonne würde eine zu hohe co2-Bilanz
entstehen, ein 21tägiger Abholrhythmus wäre laut Aussagen der Stadt Zerbst,
vertreten durch Herrn Dittmann, Bürgermeister, auch nicht vorstellbar.
Herr
Schildt stimmte den
Ausführungen von Herrn Rößler zu, dass die Stellungnahme des
Bürgermeisters, Herrn Dittmann aus Zerbst maßgelblich für die Nichteinführung
der 21tägigen Abholfrist war. Des Weiteren war auch die entstehende
Geruchsbelästigung durch den Inhalt der Gelben Säcke ausschlaggebend für die
14tägige Frist.
Herr
Schildt fragt nach, warum es
ökologisch nicht mehr zeitgemäß ist, Gelbe Tonnen zu verwenden. Es ist für ihn
unverständlich, da bei beiden Varianten (Säcke und Tonnen) 14tägig Fahrzeuge
unterwegs sind. Wurde dieser Sachverhalt richtig verstanden? Herrn Schildt bezieht
sich weiter auf den Fakt, dass Herr Eckelmann, Geschäftsführer der
Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke GmbH, äußerte, für ihn sei es irrelevant, ob er
Säcke oder Tonne entsorgt bzw. entleert. Ist es dennoch so, dass es bei der
Gelben-Sack-Variante bleibt?
Herr Rößler bestätigte dies und erläuterte, dass die
Aussage, die Verwendung der Tonne sei ökologisch nicht mehr zeitgemäß von den
gemeinsamen Vertretern aus Köln getätigt wurde, weiterhin ist auch unklar, ob
Herr Eckelmann (Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke GmbH) auch für den neuen
Zeitraum 2023 für die Entsorgung zuständig sein wird.
Herr Berger
fragt wieviel der Einwohner
sich bei der Umfrage im Landkreis für die Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack
entschieden haben. Herr Rößler teilte mit, dass ca.60 % für die Gelbe
Tonne und ca.40 % für den Gelben Sack gestimmt haben.
Herr
Hennicke gab zu bedenken,
dass die gedachte Vereinheitlichung des Dualen Systems im gesamten Landkreis
gescheitert ist. Da in Zerbst aber die Gelbe Tonne verwendet wird, aber die
Müllgebühren überall im Landkreis gleich sind, kann daraus geschlossen werden,
dass der Zerbster Bereich finanziell gestützt wird?
Herr Rößler
stellt richtig, dass eine
Vereinheitlichung der Müllentsorgung im Landkreis nicht angestrebt wurde. Es
sollte nach Möglichkeit den Wünschen der Einwohner entsprochen werden. Die
Kostenfrage steht hier nicht zur Debatte. Mit dem Kauf eines verpackten
Artikels wird bereits der Preis der Entsorgung mit entrichtet.
Herr
Hennicke fragt, ob zu diesem
Thema noch ein Kreistagsbeschluss gefasst werden muss.
Herr Rößler erläutert, dass der Landrat in seinem
Bericht bei der nächsten Kreistagssitzung den Kreistagsmitgliedern die
Entscheidung zum Dualen System kundtun wird. Weiter ist dazu kein Beschluss
nötig. An die Vertreter des Dualen Systems in Köln wird ein abschließendes Schriftstück
mit der Information verfasst, dass die derzeitige Verfahrensweise der
Entsorgung bestehen bleibt.
Herr
Wallwitz stellt nachfolgende
Fragen:
Wie wird den
Einwohnern dieses Ergebnis der Umfrage zur Müllentsorgung verständlich gemacht,
und wo werden diese Information veröffentlicht? Wird dieses Thema nochmals im
Kreistag aufgenommen und eventuell ein anderes System in Betracht gezogen, oder
ist dies endgültig entschieden? Wieviel Säcke werden jährlich für den Altkreis
Bitterfeld und Köthen und mit welchen finanziellen Mitteln hergestellt?
Herr Rößler sagt dazu aus, dass über den Landrat eine Pressemitteilung herausgegeben wird, zusätzlich ist auch ein Vertreter der Presse heute anwesend. Wie bereits erläutert, ist die Kostenfrage unerheblich.