Herr Hemmerling „Sie erhielten mit der Einladung die entsprechende Beschlussvorlage, die 2. Änderung zur Rechnungsprüfungsordnung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld (RPO) vom 03.05.2019, die Synopse zur Rechnungsprüfungsordnung sowie die Kalkulation der Prüfkosten des Fachbereiches Rechnungsprüfung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld (Stand: 04/2022).

Hier wird nur der Kostensatz für die Arbeitsleistungen der Prüfer*innen je angefangene halbe Stunde geändert. Das Berechnungsschema ist mit angefügt.“

Frau Zerrenner „Was ist denn die 2. Änderungsordnung? Die 1. Änderungsordnung war doch 2019. Erfolgt alle 3 Jahre eine Änderung, und seit wann werden diese Sätze überhaupt ange-passt?

Herr Hemmerling erteilte Herrn Müller, Fachbereichsleiter Rechnungsprüfung, das Wort.

Herr Müller „Die 1. Änderung zur Rechnungsprüfungsordnung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld wurde am 17.06.2021 beschlossen. Die Kostenerstattung erfolgte bis dahin über einen Gebührenbescheid. Mit einem Gerichtsurteil vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg wurde festgestellt, dass Behörden untereinander diese Kosten nicht als Verwaltungsakt geltend machen dürfen, wenn es hierfür keine gesetzliche Grundlage gibt. Im KVG LSA ist keine Ermächtigungsgrundlage enthalten. Der Landkreis war somit angehalten, von einem Gebüh-renbescheid in eine Kostenrechnung überzugehen. Die Satzung zur Erhebung von Gebühren musste aufgehoben werden.

Die letzte Gebührenanpassung erfolgte am 03.05.2019. Im Rechnungsprüfungsausschuss gab es hierzu einen Hinweis, dass die Kostenansätze alle 3 Jahre überprüft werden sollten. Dies erfolgte unsererseits und es kam zu einer kleinen Erhöhung, welche in der Kalkulation nachzuvollziehen ist.“

Herr Kalisch „Wie schon im Prüfbericht Seite 67 aufgeführt, bestehen personelle Engpässe im Rechnungsprüfungsamt. Wo kann ich personelle Engpässe in der Aufstellung (Kalkulation) erkennen?“

Herr Müller „Aus dieser Aufstellung kann man die personellen Engpässe nicht erkennen, da es sich hier nur um Stellen laut Stellenplan für unseren Fachbereich handelt. Eine Mitarbeiterin ist in Elternzeit und es gibt Langzeitkranke, so dass nicht alle Prüfaufgaben mit diesem Personalbestand vollumfänglich erfolgen konnten.

Die eigentliche Berechnung ist hiervon nicht betroffen, da es sich hierbei um A11er-Stellen handelt.“

Herr Kalisch „Der Personalbestand kann den Anforderungen so nicht gerecht werden.“

Herr Hemmerling „Für die Kalkulation hat die Stellenbesetzung keine Auswirkungen, da aus allen Personalkosten der Durchschnittssatz gebildet wird. Berechtigt ist die Frage, wann der Rückstand aufgeholt wird.“

Herr Stahl „Die Rechnungsprüfungsordnung gilt doch nicht nur für die Abrechnung der Jah-resabschlüsse.“

Herr Schildt „Wir sind permanent 10 Jahre im Rückstand mit den Prüfungen und es kommen weitere neue Prüfungen hinzu. Wie soll diese Misere geändert werden? Das Problem liegt hierbei in der Landkreisverwaltung.“

Herr Hemmerling bat darum, diese Anfrage in den Tagesordnungspunkt 10 zu verschieben, um dies nicht mit dem Tagesordnungspunkt der Kalkulation zu vermischen.

Herr Hemmerling verlas den Beschlussvorschlag:

„Der Kreistag beschließt die anliegende 2. Änderungsordnung zur Rechnungsprüfungsordnung für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld (RPO) vom 03.05.2019.“

Die Vorlage 0494/2022 wurde bei 7 anwesenden Ausschussmitgliedern mehrheitlich mit

5 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.

Herr Hövelmann war bei dieser Abstimmung nicht anwesend.“