Sitzung: 02.11.2021 Rechnungsprüfungsausschuss
Vorlage: BV/0439/2021
Herr Hemmerling gab einige Erläuterungen zum o. g.
Tagesordnungspunkt ab und erteilte Herrn Lucas, Amtsleiter der Kämmerei, für
grundsätzliche Ausführungen das Wort.
Herr Lucas begrüßte die Anwesenden und berichtete wie
folgt:
„Der
Jahresabschluss 2013 ist der erste Jahresabschluss nach den Grundsätzen
doppelter Buchführung, vorher erfolgte die Buchführung durch die Kameralistik.
Es gibt keine Vergleich-barkeit zu davor liegenden Jahresabschlüssen, man
könnte evtl. Schlüsse aus der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2013 ziehen.“
Herr Lucas erläuterte
anhand von Zahlenmaterial das Jahresergebnis 2013. Leider waren aber auch die
Folgen des Hochwassers zu spüren. Bedingt durch außerordentliche Aufwendungen
kam es zu einem außerordentlichen Ergebnis. Das Jahresergebnis schloss negativ
mit 4.650.264,34 EUR ab.
Er
berichtete über das Finanzergebnis 2013 mit dem daraus resultierenden Saldo aus
laufender Verwaltungstätigkeit, dem Saldo aus der Investitionstätigkeit, hier
mussten hohe Eigenanteile eingesetzt werden, dem Saldo aus der
Finanzierungstätigkeit, wo eine hohe Tilgung zu verzeichnen war, und dem Saldo
fremder Finanzmittel. Des Weiteren informierte er über die Bestände an
Finanzmitteln. Diese verringerten sich zum 31.12.2013.
Herr Lucas unterrichtete
die Anwesenden über die Veränderung der Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen
für Investitionen und zu bilanzierende Investitionsfördermaßnahmen zum Stand
01.01.2013 und zum Stand zum 31.12.2013.
Anhand von
Zahlenmaterial informierte er über die Kreditaufnahme für Investitionstätigkeit,
die Tilgung von Krediten für Investitionen, sowie die Verbindlichkeiten aus
Kreditaufnahmen zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit zum Stand 01.01.2013 und
zum Stand 31.12.2013. Aufgrund einer Kreditaufnahme zur Sicherung der
Zahlungsfähigkeit, spiegelte sich hier eine negative Entwicklung wider.
Herr Lucas
berichtete über den Rückgang von Forderungen, über den Zugang von
Ein-zelwertberichtigungen sowie über Bilanzielle Abschreibungen für das
Sachanlagevermögen. Das außerordentliche Ereignis war das Hochwasser 2013,
wodurch nicht erstattungsfähige Kosten für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld
entstanden.
Herr Lucas
nahm wie folgt Stellung zu den Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes:
Feststellung des RPA (Punkt 2.2.):
Die vorliegenden DA 20-1, 20-2, 20-6 und 20-9
berücksichtigen noch die gesetzlichen Bestimmungen der Kameralistik. Eine
Anpassung an das doppische Haushaltsrecht erfolgte bisher nicht.
Somit besteht die Notwendigkeit, die erforderlichen
Dienstanweisungen umgehend an die doppischen Grundsätze anzupassen und durch
den Landrat für verbindlich erklären zu lassen.
Stellungnahme
zum Prüfvermerk:
Die Dienstanweisungen der Finanzwirtschaft DA 20-1,
20-2, 20-6 und 20-9 berücksichtigen noch die gesetzlichen Bestimmungen der
Kameralistik und müssen dementsprechend über-arbeitet werden.
Derzeit werden primär die Folgen des Hackerangriffs
sowie die fehlenden Jahresabschlüsse neben dem Tagesgeschäft aufgearbeitet.
Feststellung
des RPA (Punkt 5.1.6.)
Der
Landkreis Anhalt-Bitterfeld war im Haushaltsjahr nicht in der Lage, die
erforderlichen ordentlichen Erträge zu erwirtschaften, um die entstandenen
Aufwendungen zu decken. Der Haushaltsausgleich war damit nicht erfolgt. Somit
lag ein Verstoß gegen § 98 Abs. 3 KVG LSA vor.
Stellungnahme
zum Prüfvermerk:
Mit der
Erstellung des Jahresabschlusses 2013 und dem Jahresergebnis von
-4.650.264,34 EUR konnte der Haushaltsausgleich gem. § 98 Absatz 3 KVG LSA
nicht gewährleistet werden.
Feststellung
des RPA (Punkt 5.5.1.1.4.3.)
Die
Kassenlage des Landkreises Anhalt-Bitterfeld hat sich zum Vergleich zur
Eröffnungsbilanz verschlechtert.
Stellungnahme
zum Prüfvermerk:
Das Volumen
der Liquiditätskredite hat sich zum Jahresende auf 67,2 Mio. € erhöht und
beträgt 2,56 Mio. € mehr als zu Beginn des Haushaltsjahres.
Feststellung des RPA (Punkt 5.5.1.2.3.)
Detaillierte
Feststellungen zur Bildung, Inanspruchnahme und Auflösung der Rückstellung
„Verdienstzahlungen in der Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit,
abzugeltender Urlaubsanspruch aufgrund längerfristiger Erkrankungen und
ähnliche Maßnahmen“ zum 31.12.2013.
Stellungnahme
zum Prüfvermerk:
Nach Sichtung der vorhandenen Unterlagen für die
Rückstellungen Altersteilzeit (ATZ) wurde festgestellt, dass für das Jahr 2013
keine Nachweise über evtl. Aufwands- oder Ertrags-buchungen in korrekter
Verfahrensweise vorliegen.
Die Bewirtschaftung der Rückstellungen für Verdienstzahlungen in der
Freistellungsphase im Rahmen der ATZ wird derzeit überarbeitet. Das Ergebnis
wird bei der Erstellung des Jahres-abschlusses 2017 berücksichtigt, da der
Jahresabschluss 2016 bereits erstellt wurde.
Zusammenfassung des Ergebnisses der Prüfung
durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld:
Das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31.12.2013 des Landkreises Anhalt-Bitterfeld wird wie folgt
zusammengefasst:
„Der Jahresabschluss zum 31.12.2013, der
Rechenschaftsbericht und die Buchführung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die
Haushaltsführung erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und
Vermögenslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen
keinen Anlass. Bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und
Auszahlungen wurde nach der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.“
Im Ergebnis der Prüfung hatte das
Rechnungsprüfungsamt keine Einwendungen. Es erteilt dem Jahresabschluss 2013
des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zum 31.12.2013 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
„Der Jahresabschluss nebst Anhang
entspricht aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den
gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen
und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage des Landkreises Anhalt-Bitterfeld und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Herr Lucas bedankte sich bei den Anwesenden für ihre
Aufmerksamkeit und bat um Wort-meldungen bei evtl. auftretenden Fragen.
Herr Schenk: „Die Prüfung hat einige Einwendungen ergeben, welche
aber zu keinen wesentlichen Beanstandungen geführt haben. Das Rechnungsprüfungsamt
erteilte deshalb dem Jahresabschluss des Landkreises Anhalt-Bitterfeld einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Welche Beanstandungen müssen
festgestellt werden, damit ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt
wird?
Unter den geleisteten Anzahlungen Anlagen im Bau sind bis zum 31.12.2013
über 8 Mio. EUR aufgelistet. Wurden bis dahin schon einige Anlagen
abgeschlossen oder befinden sich noch alle Anlagen im Bau, so dass es hier noch
keine Aktivierungsmöglichkeit gegeben hat?“
Herr Hemmerling gab die Anfragen an Herrn
Rocco Müller und Herrn Lucas weiter.
Herr Lucas: „Die
Anlagen im Bau wurden noch nicht zum 31.12.2013 aktiviert, da es sich hier um
mehrere große Baumaßnahmen handelte, welche noch nicht fertiggestellt waren.
Die Aktivierung erfolgte aber in den Folgejahren, welche auch durch das
Rechnungsprüfungsamt überprüft wurde.“
Herr Schenk: „Alle dort aufgeführten Anlagen im Bau sind
tatsächlich auch nicht bis zum 31.12.2013 abschließend hergestellt worden?“
Herr Lucas prüft diese Angelegenheit und lässt Herrn Schenk
auf Wunsch eine Auflistung zukommen. Erst durch die Übergabe werden diese
aktiviert.
Herr Rocco Müller: „Bei Nichteinhalten der gesetzlichen
Vorschriften sowie schwerwiegenden Rechtsverstößen wird ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk
erteilt, welcher aber nicht unbedingt zu einer gänzlichen Versagung des
Jahresabschlusses führen muss.“
Den Anwesenden erklärte Herrn Rocco Müller den Unterschied eines
eingeschränkten und eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes näher.
Herr Hans-Jochen Müller: „Im Prüfbericht auf Seite 16 unter Punkt 4
wurden 21 Flurstücke nachaktiviert, hierbei wurde ein Wert von 1,50 €
hilfsweise angesetzt. Für alle Grundstücke oder pro m²?“
Herr Lucas: „Dieser Wert wurde auf 1,50 € pro m² angesetzt. Der Gesamtbetrag ist in der letzten
Spalte aufgeführt.“
Herr Hemmerling hatte noch eine Anfrage bezüglich der bereits
angesprochenen Wertberichtigung: „Hier wurde keinerlei Planansatz gebildet.
Daraus resultiert eine hohe Abweichung. Wie wird hier zukünftig mit dieser
Position umgegangen?“
Herr Lucas: „Im Haushalt unter dem Budget 20 sieht man
Einzelwertberichtigungen, in welchen diese Summe mit eingestellt wurde. Im
Haushaltsjahr 2013 gab es in Größenordnungen Wertbereinigungen, wo festgestellt
wurde, dass die Forderung nicht werthaltig ist. Es fehlten einfach die
Erfahrungswerte.“ Herr Lucas erläuterte den Sachverhalt der Anfrage näher.
Herr Hövelmann: „Die Prüfung eines Jahresabschlusses hat ja
auch zum Ziel, festgestellte Fehler künftig zu vermeiden bzw. Schlüsse für die
weitere Haushaltsplanung zu ziehen. Kann man diese Erkenntnisse für die noch
offenen Jahresabschlüsse mit einbeziehen, um optimaler arbeiten zu können?“
Herr Lucas: „Wie bereits bekannt ist, wird mit einem neuen
Buchführungssystem gearbeitet. Des Weiteren gibt das Rechnungsprüfungsamt im
Rahmen der Prüfung Hinweise, welche schnellstmöglich für die zukünftigen
Jahresabschlüsse umgesetzt werden.“
Herr Lucas verwies auf den Vorbericht zum Haushaltsjahr 2022, welcher
als Anlage für den nächsten Kreistag den Mitgliedern des Kreistages vorgestellt
wird. Hierbei geht es um die Entwicklung der liquiden Mittel, die Entwicklung
der Jahresergebnisse sowie der Rücklagen. Er gab weitere Ausführungen
zum Sachverhalt.
Es gab keine weiteren Anfragen der Anwesenden.
Herr Hemmerling verlas den Beschlussvorschlag:
„Der Kreistag beschließt die Bestätigung des
Jahresabschlusses 2013 zum Stichtag 31.12.2013 und erteilt dem Landrat des
Landkreises Anhalt-Bitterfeld für die Haus-haltsführung 2013 die Entlastung.
Das negative Jahresergebnis in Höhe von 4.650.264,34 EUR wird im Jahr 2014
unter dem Eigenkapital als Fehlbetragsvortrag ausgewiesen.“
Die Vorlage
0439/2021 wurde bei 7 anwesenden Ausschussmitgliedern einstimmig, bei
2 Stimmenthaltungen, dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.