Herr Hemmerling gab einige Erläuterungen zum o. g. Tagesordnungspunkt ab und erteilte Herrn Lucas, Amtsleiter der Kämmerei, für grundsätzliche Ausführungen das Wort.

Herr Lucas begrüßte die Anwesenden und berichtete wie folgt:

„Der Jahresabschluss 2013 ist der erste Jahresabschluss nach den Grundsätzen doppelter Buchführung, vorher erfolgte die Buchführung durch die Kameralistik. Es gibt keine Vergleich-barkeit zu davor liegenden Jahresabschlüssen, man könnte evtl. Schlüsse aus der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2013 ziehen.“

Herr Lucas erläuterte anhand von Zahlenmaterial das Jahresergebnis 2013. Leider waren aber auch die Folgen des Hochwassers zu spüren. Bedingt durch außerordentliche Aufwendungen kam es zu einem außerordentlichen Ergebnis. Das Jahresergebnis schloss negativ mit 4.650.264,34 EUR ab.

Er berichtete über das Finanzergebnis 2013 mit dem daraus resultierenden Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit, dem Saldo aus der Investitionstätigkeit, hier mussten hohe Eigenanteile eingesetzt werden, dem Saldo aus der Finanzierungstätigkeit, wo eine hohe Tilgung zu verzeichnen war, und dem Saldo fremder Finanzmittel. Des Weiteren informierte er über die Bestände an Finanzmitteln. Diese verringerten sich zum 31.12.2013.

Herr Lucas unterrichtete die Anwesenden über die Veränderung der Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen und zu bilanzierende Investitionsfördermaßnahmen zum Stand 01.01.2013 und zum Stand zum 31.12.2013.

Anhand von Zahlenmaterial informierte er über die Kreditaufnahme für Investitionstätigkeit, die Tilgung von Krediten für Investitionen, sowie die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit zum Stand 01.01.2013 und zum Stand 31.12.2013. Aufgrund einer Kreditaufnahme zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit, spiegelte sich hier eine negative Entwicklung wider.

Herr Lucas berichtete über den Rückgang von Forderungen, über den Zugang von Ein-zelwertberichtigungen sowie über Bilanzielle Abschreibungen für das Sachanlagevermögen. Das außerordentliche Ereignis war das Hochwasser 2013, wodurch nicht erstattungsfähige Kosten für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld entstanden. 

 

Herr Lucas nahm wie folgt Stellung zu den Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes:

Feststellung des RPA (Punkt 2.2.):

Die vorliegenden DA 20-1, 20-2, 20-6 und 20-9 berücksichtigen noch die gesetzlichen Bestimmungen der Kameralistik. Eine Anpassung an das doppische Haushaltsrecht erfolgte bisher nicht.

Somit besteht die Notwendigkeit, die erforderlichen Dienstanweisungen umgehend an die doppischen Grundsätze anzupassen und durch den Landrat für verbindlich erklären zu lassen.

 

Stellungnahme zum Prüfvermerk:

Die Dienstanweisungen der Finanzwirtschaft DA 20-1, 20-2, 20-6 und 20-9 berücksichtigen noch die gesetzlichen Bestimmungen der Kameralistik und müssen dementsprechend über-arbeitet werden.

Derzeit werden primär die Folgen des Hackerangriffs sowie die fehlenden Jahresabschlüsse neben dem Tagesgeschäft aufgearbeitet.

 

Feststellung des RPA (Punkt 5.1.6.)

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld war im Haushaltsjahr nicht in der Lage, die erforderlichen ordentlichen Erträge zu erwirtschaften, um die entstandenen Aufwendungen zu decken. Der Haushaltsausgleich war damit nicht erfolgt. Somit lag ein Verstoß gegen § 98 Abs. 3 KVG LSA vor.

Stellungnahme zum Prüfvermerk:

Mit der Erstellung des Jahresabschlusses 2013 und dem Jahresergebnis von
-4.650.264,34 EUR konnte der Haushaltsausgleich gem. § 98 Absatz 3 KVG LSA nicht gewährleistet werden.

Feststellung des RPA (Punkt 5.5.1.1.4.3.)

Die Kassenlage des Landkreises Anhalt-Bitterfeld hat sich zum Vergleich zur Eröffnungsbilanz verschlechtert.

Stellungnahme zum Prüfvermerk:

Das Volumen der Liquiditätskredite hat sich zum Jahresende auf 67,2 Mio. € erhöht und beträgt 2,56 Mio. € mehr als zu Beginn des Haushaltsjahres.

Feststellung des RPA (Punkt 5.5.1.2.3.)

Detaillierte Feststellungen zur Bildung, Inanspruchnahme und Auflösung der Rückstellung „Verdienstzahlungen in der Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit, abzugeltender Urlaubsanspruch aufgrund längerfristiger Erkrankungen und ähnliche Maßnahmen“ zum 31.12.2013.

 

Stellungnahme zum Prüfvermerk:

Nach Sichtung der vorhandenen Unterlagen für die Rückstellungen Altersteilzeit (ATZ) wurde festgestellt, dass für das Jahr 2013 keine Nachweise über evtl. Aufwands- oder Ertrags-buchungen in korrekter Verfahrensweise vorliegen.

Die Bewirtschaftung der Rückstellungen für Verdienstzahlungen in der Freistellungsphase im Rahmen der ATZ wird derzeit überarbeitet. Das Ergebnis wird bei der Erstellung des Jahres-abschlusses 2017 berücksichtigt, da der Jahresabschluss 2016 bereits erstellt wurde.

 

 

Zusammenfassung des Ergebnisses der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld:

 

Das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 des Landkreises Anhalt-Bitterfeld wird wie folgt zusammengefasst:

 

„Der Jahresabschluss zum 31.12.2013, der Rechenschaftsbericht und die Buchführung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Haushaltsführung erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen wurde nach der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.“

 

Im Ergebnis der Prüfung hatte das Rechnungsprüfungsamt keine Einwendungen. Es erteilt dem Jahresabschluss 2013 des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zum 31.12.2013 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:

 

„Der Jahresabschluss nebst Anhang entspricht aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Landkreises Anhalt-Bitterfeld und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

 

 

Herr Lucas bedankte sich bei den Anwesenden für ihre Aufmerksamkeit und bat um Wort-meldungen bei evtl. auftretenden Fragen.

 

Herr Schenk: „Die Prüfung hat einige Einwendungen ergeben, welche aber zu keinen wesentlichen Beanstandungen geführt haben. Das Rechnungsprüfungsamt erteilte deshalb dem Jahresabschluss des Landkreises Anhalt-Bitterfeld einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Welche Beanstandungen müssen festgestellt werden, damit ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird?

Unter den geleisteten Anzahlungen Anlagen im Bau sind bis zum 31.12.2013 über 8 Mio. EUR aufgelistet. Wurden bis dahin schon einige Anlagen abgeschlossen oder befinden sich noch alle Anlagen im Bau, so dass es hier noch keine Aktivierungsmöglichkeit gegeben hat?“

 

Herr Hemmerling gab die Anfragen an Herrn Rocco Müller und Herrn Lucas weiter.

 

Herr Lucas: „Die Anlagen im Bau wurden noch nicht zum 31.12.2013 aktiviert, da es sich hier um mehrere große Baumaßnahmen handelte, welche noch nicht fertiggestellt waren. Die Aktivierung erfolgte aber in den Folgejahren, welche auch durch das Rechnungsprüfungsamt überprüft wurde.“

 

Herr Schenk: „Alle dort aufgeführten Anlagen im Bau sind tatsächlich auch nicht bis zum 31.12.2013 abschließend hergestellt worden?“

 

Herr Lucas prüft diese Angelegenheit und lässt Herrn Schenk auf Wunsch eine Auflistung zukommen. Erst durch die Übergabe werden diese aktiviert.

 

Herr Rocco Müller: „Bei Nichteinhalten der gesetzlichen Vorschriften sowie schwerwiegenden Rechtsverstößen wird ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt, welcher aber nicht unbedingt zu einer gänzlichen Versagung des Jahresabschlusses führen muss.“

Den Anwesenden erklärte Herrn Rocco Müller den Unterschied eines eingeschränkten und eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes näher.

 

Herr Hans-Jochen Müller: „Im Prüfbericht auf Seite 16 unter Punkt 4 wurden 21 Flurstücke nachaktiviert, hierbei wurde ein Wert von 1,50 € hilfsweise angesetzt. Für alle Grundstücke oder pro m²?“

 

Herr Lucas: „Dieser Wert wurde auf 1,50 € pro m² angesetzt. Der Gesamtbetrag ist in der letzten Spalte aufgeführt.“

 

Herr Hemmerling hatte noch eine Anfrage bezüglich der bereits angesprochenen Wertberichtigung: „Hier wurde keinerlei Planansatz gebildet. Daraus resultiert eine hohe Abweichung. Wie wird hier zukünftig mit dieser Position umgegangen?“

 

Herr Lucas: „Im Haushalt unter dem Budget 20 sieht man Einzelwertberichtigungen, in welchen diese Summe mit eingestellt wurde. Im Haushaltsjahr 2013 gab es in Größenordnungen Wertbereinigungen, wo festgestellt wurde, dass die Forderung nicht werthaltig ist. Es fehlten einfach die Erfahrungswerte.“ Herr Lucas erläuterte den Sachverhalt der Anfrage näher.

 

Herr Hövelmann: „Die Prüfung eines Jahresabschlusses hat ja auch zum Ziel, festgestellte Fehler künftig zu vermeiden bzw. Schlüsse für die weitere Haushaltsplanung zu ziehen. Kann man diese Erkenntnisse für die noch offenen Jahresabschlüsse mit einbeziehen, um optimaler arbeiten zu können?“

 

Herr Lucas: „Wie bereits bekannt ist, wird mit einem neuen Buchführungssystem gearbeitet. Des Weiteren gibt das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Prüfung Hinweise, welche schnellstmöglich für die zukünftigen Jahresabschlüsse umgesetzt werden.“

Herr Lucas verwies auf den Vorbericht zum Haushaltsjahr 2022, welcher als Anlage für den nächsten Kreistag den Mitgliedern des Kreistages vorgestellt wird. Hierbei geht es um die Entwicklung der liquiden Mittel, die Entwicklung der Jahresergebnisse sowie der Rücklagen. Er gab weitere Ausführungen zum Sachverhalt.

 

 

Es gab keine weiteren Anfragen der Anwesenden.

 

Herr Hemmerling verlas den Beschlussvorschlag:

„Der Kreistag beschließt die Bestätigung des Jahresabschlusses 2013 zum Stichtag 31.12.2013 und erteilt dem Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld für die Haus-haltsführung 2013 die Entlastung. Das negative Jahresergebnis in Höhe von 4.650.264,34 EUR wird im Jahr 2014 unter dem Eigenkapital als Fehlbetragsvortrag ausgewiesen.“

Die Vorlage 0439/2021 wurde bei 7 anwesenden Ausschussmitgliedern einstimmig, bei
2 Stimmenthaltungen, dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.