Sitzung: 27.04.2022 Bau-, Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
Herr Hippe als Fachbereichsleiter des FB Mobilität, ÖPNV, Tourismus und
Heimatpflege leitet die Informationen hierzu ein. Es geht um den öffentlichen
Personennahverkehr auf der Straße, um die Thematik des Nahverkehrsplanes. Die
Rahmenbedingungen haben sich generell im Verkehrssektor in den letzten Jahren
geändert, deshalb gilt es hierüber zu reden. Auch schon vor Corona haben sich
die Rahmenbedingungen deutlich verändert. Hinzu kommen die veränderten Kosten
im Kraftstoffbereich. Es besteht somit absoluter Handlungsbedarf unsererseits.
Frau Kamli wird hierzu ausführen, wie sich die veränderten
Rahmenbedingungen darstellen und wie die finanzielle Leistungsfähigkeit des
Verkehrsunternehmens erhalten bleiben kann. Es gibt einige Ansätze, die am Ende
des Vortrages zum Diskutieren anregen können und sollen.
Frau Kamli führt sodann in Ihren Vortrag ein. Das Verkehrsunternehmen,
die Vetter GmbH ist an den LK ABI als Aufgabenträger herangetreten mit der
Bitte, sich verschiedene Maßnahmen anzuschauen, um der enormen
Kostenentwicklung, wie sie draußen derzeit erlebt wird, ein Stück weit
entgegenzutreten und diese abfedern zu können.
Die PowerPoint-Präsentation wird dem Protokoll als Anlage 4
beigefügt.
Herr Maaß geht nach Ende der Ausführungen nochmals auf verschiedene
Dinge ein, unter anderem auch auf den Punkt, dass Einsparungen vorgenommen
werden müssen.
Herr Maaß geht weiterhin auch auf Sinnhaftigkeit von Fahrten mit dem
Anrufbus ein und führt z. Bsp. aus, dass er erlebt hat, dass man hier mehrere
Male umsteigen muss und der Bus erst am Ziel vorbeifährt, man dann umsteigen
muss und erst dann wieder zum Ziel kommt (Frage der Kosten).
Herr Goerißen führt aus, dass mit der Vetter GmbH der Vertrag ja über
einen Zeitraum von 10 Jahren geschlossen wurde und dass er die Problematik mit
den steigenden Treibstoffkosten selbstverständlich versteht, aber er die
Problematik der angesprochenen steigenden Lohnkosten nicht nachvollziehen kann.
Dies hätte wohl nicht unmittelbar etwas mit den steigenden Treibstoffkosten zu
tun. Die steigenden Personalkosten müsste ja Vetter wohl mit einkalkuliert
haben.
Er fragt weiter, ob es eine Preisbindung mit der Vetter GmbH gibt
hinsichtlich der Kraftstoffkosten?
Frau Kamli geht auf die Lohnkosten ein: Zunächst führt sie aus, dass der
Anstieg des Mindestlohnes mit dem Sprung zum 01.10.2022 eine enorme
Kostensteigerung bedeutet. Zum anderen gibt es auch im Gewerbe der Busfahrer
einen großen Fachkräftemangel. Das Unternehmen findet aktuell nur wenig Fahrer.
Um attraktiv für Fahrer zu werden bzw. zu bleiben und auch wettbewerbsfähig zu
sein, muss die Vetter GmbH den Fahrern etwas anbieten, denn auch andere
Unternehmen, u.a. in Leipzig und im Saalekreis, suchen händeringend Fahrer. Die
Vetter GmbH hat mittlerweile eine Fahrschule und bildet selbst Busfahrer aus.
Aus all dem resultiert die Lohnkostensteigerung.
Zu der angefragten Preisbindung hinsichtlich der Kraftstoffkosten: Es
gibt keinen Vertrag mit der Vetter GmbH, sondern es ist ein
eigenwirtschaftliches Unternehmen, was sich selbst finanzieren muss. Das
Unternehmen muss jährlich einen Antrag stellen auf Ausgleichsleistungen und
muss dies anhand von Zahlen im Rahmen eines Überkompensationsnachweises
nachweisen. In der Satzung wurde eine Gewinnobergrenze festgelegt. Alles, was
darüber hinaus geht, muss zurückgezahlt werden. D.h., es ist nach oben hin
gedeckelt.
Herr Goerißen versteht die Lohnkostensteigerungen nicht und glaubt
nicht, dass die Vetter GmbH nur zum Mindestlohn einstellt. Er glaubt an eine
übertarifliche Bezahlung der Fahrer. Es findet es unfair, da der Landkreis dies
nun mit deckeln muss.
Frau Kamli weist darauf hin, dass die Lohnkosten nicht nur aufgrund der
höheren Mindestlöhne steigen, sondern es betrifft ja auch den Anrufbus und die
Tatsache, dass die Anzahl der Fahrer im Unternehmen gestiegen ist.
Herr Hippe geht nochmals auf die Ausführungen von Herrn Maaß ein. Er
führt aus, dass es in der Tat schon ein Thema ist, was den Landkreis über
mehrere Jahre begleitet, insbesondere auch die Schulanfangs- und -endzeiten. In
einigen Schulen scheint es eine Öffnung zu dem Thema zu geben, so ist es auch
im LK Wittenberg nun der Fall. Der Prozess ist sehr langwierig, auch in den
Schulen. Die Leistungsanpassungsprozesse haben jedoch immer nur einen
mittelfristigen Charakter. Entscheidend ist das nächste halbe Jahr. Das
Unternehmen hat keinen Vertrag mit dem LK, sondern es war ein Wettbewerb.
Verschiedene Unternehmen haben in einem wettbewerblichen Verfahren Anträge
gestellt und das Unternehmen mit dem besten Verkehrsangebot hat die Genehmigung
bekommen.
Vertragliche Bindungen gibt es nur im freigestellten Schülerverkehr
(Beförderung von Kindern mit geistiger und/oder körperlicher Beeinträchtigung,
die nicht am normalen Schülerverkehr teilnehmen können). Auch hier gibt es
massive Probleme aufgrund der gestiegenen Kosten, da hier die Gefahr besteht,
dass hier die Unternehmen die Verträge kündigen müssen, weil sie aufgrund der
aktuellen Kostenentwicklung die Leistungen nicht mehr erbringen können.
Auch die Vetter GmbH kann sich im Übrigen gem. PBefG von seiner
Betriebspflicht entbinden lassen, so dass auch hier die Gefahr besteht, dass
man die Unternehmen im freigestellten Schülerverkehr verliert.
Wir haben zwei bis drei Möglichkeiten damit umzugehen. Man kann evtl.
Fahrten reduzieren, wo eine geringere Nachfrage besteht (Stadtverkehr am Abend,
wo keiner mehr im Bus sitzt u.a.).
Wie geht man strategisch damit um? Man weiß nicht, wie es im nächsten
Jahr weitergeht.
Zunächst wurde das Unternehmen Vetter GmbH dahingehend unterstützt, dass
die Zahlungsmodalitäten der Ausgleichzahlungen zur Liquiditätssicherung
geändert wurden (Zahlungen für das erste halbe Jahr wurden vorgezogen).
Tariflich kann man nicht viel machen (max. 3% jährlich). Wenn man die
Kostenerhöhungen an die Bürger weitergibt, erreicht man evtl. nur die Abkehr
vom ÖPNV.
Das alles braucht Zeit. Man sollte evtl. überlegen, ob man den
sogenannten „Komfortzuschlag“ von 1,00 EUR/Fahrt für den Anrufbus wieder
einführt, den es bereits einmal gab.
Zu überlegen wäre auch die etwaige Reduzierung von Fahrten in
nachfragearmen Gebieten usw.
Herr Northoff weist darauf hin, dass – wenn eine Vertragsbeziehung zur
Vetter GmbH besteht – man durchaus die Möglichkeit hätte, die geänderten
Bedingungen auch finanziell auszugleichen (Wegfall und Anpassung der
Geschäftsgrundlage). Eine solche Regelung gibt es im Rahmen der rein
gesetzlichen Regelung nicht. Der normale Weg wäre wohl, die Satzung zu ändern,
dies natürlich mit einem großen Aufwand. Die andere Frage ist, ob diese Regeln
über die Geschäftsgrundlage eine allgemeine Rechtsgrundlage sind; die Lateiner
nannten das: "clausula
rebus sic stantibus" (Lateinisch für
"Bestimmung bei gleichbleibenden Umständen". Diese Klausel ermöglicht
es, einen Vertrag zu ändern, wenn sich entscheidende Umstände ändern und diese
Umstände die Grundlage des Geschäftes waren.).
Dazu gibt es
auch eine höchstrichterliche Rechtsprechung.
Es ist auch wichtig, uns den Sachverhalt im Einzelnen näher darlegen zu
lassen. In der nächsten Sitzung sollten durch die Vetter GmbH im
nichtöffentlichen Teil konkrete Zahlen hierzu vorgelegt werden. Die Zahlen sind
für den Landkreis eine wichtige Entscheidungsgrundlage.
Herr Maaß versteht selbstverständlich, dass die rechtlichen
Rahmenbedingungen geprüft werden müssen und welche Spielräume bestehen.
Fakt ist, dass das Thema alle weiterhin beschäftigen wird und dass der
Schülertransport usw. weiterhin abgesichert werden muss, da ein solches
Unternehmen, wie die Vetter GmbH, nicht einfach so zu ersetzen sein wird. Er
macht darauf aufmerksam, dass es sonst zu einer riesigen öffentlichen Debatte
kommen wird.
Herr Maaß macht auch darauf aufmerksam, dass der Vertrag über 10 Jahre
abgeschlossen wurde. Es ist wichtig, über Einsparungen zu reden. Er fragt auch
nach irgendwelchen Signalen vom Land, die evtl. schon eingegangen sind. Es geht
ja nicht nur um Kreismittel, sondern auch um Landesmittel. Er führt auch aus,
dass die Angelegenheit ja haushaltsrelevant ist. Die Zahlen sind alle bereits
im Haushalt eingeplant und können ja nicht einfach mal so verändert werden.
Diese Angelegenheiten müssen auch in den anderen Gremien besprochen
werden.
Frau Kamli führt aus, dass angedacht ist, analog der Verfahrensweise aus
den Jahren 2020 und 2021 (Corona-Hilfen) Unterstützung zu leisten. Wie die
konkret aussehen soll und wie hoch diese sein soll, ist jedoch noch nicht
bekannt. Auch die Finanzierung des 9 EUR-Tickets ist noch offen. Eine
endgültige Abrechnung erfolgt erst am Ende des Jahres.
Herr Northoff merkt an, dass die Verkehrsunternehmen ja dann erhebliche
Probleme bekommen werden, unter anderem mit der Finanzierung des 9 EUR-Tickets,
da die Vorfinanzierung ja erst durch die Unternehmen erfolgen müsste. Das wären
ja Größenordnungen, die man bislang noch nicht erahnen könne.
Herr Hippe geht zunächst auf den Haushalt 2023 ein und merkt an, dass
man im Planungsansatz im tariflichen Bereich bereits die 3%ige Erhöhung mit
kalkuliert habe.
Was die Finanzierung der § 8 und § 9 – Mittel betrifft, sind wir
tatsächlich an die Satzung gebunden. Wir haben hier tatsächlich – wie vorher
von Herrn Northoff ausgeführt – darüber zu reden, wie wir mit dieser Deckelung
umgehen. Er sagt, dass man das als Landkreis jedoch selbst in der Hand habe,
eine Satzung zu modifizieren oder anzupassen an gegebene Situationen, weist aber
darauf hin, dass keiner vorher absehen konnte, wohin der Weg in den letzten
Wochen und Monaten ging.
Herr Loth fragt an, inwieweit die Vorziehung der Zahlung dem
Unternehmen, der Vetter GmbH, nun hilft und zieht Vergleiche mit der
Landwirtschaft und der EU-Beihilfe. Er möchte wissen, ob denn die Liquidität
jetzt noch da ist und auch in Zukunft noch da sein wird.
Frau Kamli erklärt daraufhin, dass das Vorziehen der Zahlungen dem
Unternehmen auf jeden Fall geholfen hat. Oberstes Ziel sei es jedoch, noch in
diesem Jahr bzw. so schnell wie möglich zu einer generellen Lösung zu kommen,
um dem Unternehmen zu helfen. Sie weist darauf hin, dass bereits mit dem
Fachanwalt, der den Bereich ÖPNV betreut, diesbezüglich Rücksprache genommen
wurde. Es gibt tatsächlich Möglichkeiten zur Hilfe, so zum Beispiel über
Zuwendungsbescheide in dem Bereich Investitionen, wo u.a. die Kassentechnik
finanziert wurde. Ohne die Satzung zu ändern, könnte dies über einen solchen
Zuwendungsbescheid erfolgen.
Herr Northoff weist darauf hin, dass dies unbedingt eine Rechtsgrundlage
haben muss.
Herr Honsa hat eine Frage zum Saalekreis, da die Vetter GmbH auch hier
unterwegs ist. Er fragt an, ob es hier auch Abstimmungen zum gemeinsamen
Vorgehen gibt (öffentlicher Bereich) und man evtl. auch einmal über den
Tellerrand hinaus nach Wittenberg oder Nordsachsen schaut und somit Erfahrungen
austauschen kann.
Die andere Frage richtet sich an das 9 EUR-Ticket, da man ja hier von
einem zusätzlichen Bedarf ausgehen muss und man über die finanziellen
Randbedingungen sprechen muss. Er möchte wissen, ob es vom Unternehmen bereits
eine Orientierung gibt, die sich auf den Mehrbedarf einstellt o.ä.
Frau Kamli weist darauf hin, dass man die Nachbarlandkreise nicht
unbedingt mit dem unsrigen vergleichen kann. Der Salzlandkreis hat ein
kommunales Unternehmen, der Saalekreis ist zum Beispiel im MDV integriert und
somit läuft es mit der Finanzierung ganz anders, auch in Wittenberg läuft es
ganz anders. Aber vom Grundsatz her haben alle Landkreise die gleichen Probleme
der Finanzierung.
Zum 9 EUR-Ticket könne man noch gar nichts sagen. Alles, was man weiß,
entnehme man auch der Presse. Man weiß nichts über eine etwaige Finanzierung,
man weiß nicht, wo die Tickets zu beziehen sind usw. Auch das Land weiß noch
nichts. Sie hat gerade in dieser Woche mit der zuständigen Fachaufsicht
gesprochen. Es ist bislang nur bekannt, dass das ganze Angebot ohne zusätzliche
Kapazität realisiert werden soll. Um konkrete Zahlen zu benennen und
Kalkulationen zu erstellen, müsste man ermitteln, wie viele Personen nutzen den
ÖPNV dann. Man weiß bislang definitiv nur, dass auch der Anrufbus in unserem LK
mit in das Angebot hineinfällt und dies dann eine Mammutaufgabe wird, die es zu
bewältigen gilt. Wie alles ablaufen soll, ist ungewiss und man kann nur froh
sein, dass das Ganze in die Ferien fällt.
Herr Hippe greift hier nochmals ein und weist darauf hin, dass so ein
schickes Modell mit 9 EUR schnell dahingesagt ist, aber die Durchsetzung
äußerst schwierig sein wird und sich der Ideengeber dieses Tickets sich
Gedanken über die Finanzierung machen muss, wie man die Unternehmen im LK
tatsächlich auch liquid hält und diese Liquiditätsprobleme nicht noch
verschärft werden, die derzeit eh schon bestehen.
Bzgl. der Liquiditätsprobleme und der Hilfen des Landkreises für das
betroffene Unternehmen führt er nochmals aus, dass die Landkreise hierzu
selbstverständlich auch im Kontakt waren und sich ausgetauscht haben. Der LK
Wittenberg zum Beispiel hat es ähnlich gemacht wie der LK ABI und
Vorauszahlungen der Raten geleistet. Es sind alle in der Entscheidungsfindung,
um zu sehen, wie man damit umgeht. In der Stadt Dessau-Roßlau ist es wiederum
ganz anders, da es sich hier um ein kommunales Unternehmen handelt und die
Finanzierungslage wiederum ganz anders ist.
Herr Sonnenberger wirft ein, dass es hier zusammenfassend viel mehr
Fragezeichen als Antworten gibt und man jedes Modell nehmen kann, wie man will.
Jeder hat am Ende die gleichen Probleme. Seine Frage ist, ob es seitens des
Unternehmens eine Abschätzung dahingehend gibt, wie es zum Jahresende aussehen
wird, wenn es keine weiteren Hilfen und Zuschüsse gibt, damit man einmal eine
entsprechende Vorstellung hat, über welche Summen man zu sprechen hat usw.
Herr Hippe wirft ein, dass dies genau der Punkt ist. Man müsse über
konkrete Zahlen sprechen und man muss dies mit dem Unternehmen genau
besprechen. Das Unternehmen sollte hierzu im nächsten Ausschuss konkrete Zahlen
vorlegen. Diese sind hierzu auch auf jeden Fall bereit.
Herr Northoff weist darauf hin, dass die Vetter GmbH ja auch hierzu
verpflichtet ist, da der Landkreis ja die entsprechenden Mittel an das
Unternehmen ausreicht.
Herr Berger dankt dem Fachbereich 80 zunächst für die umfangreichen
Bemühungen zur Lösung der bestehenden Probleme der Vetter GmbH.
Mit dem 9 EUR-Ticket sieht er jedoch ein neues Problem, was auf alle und
die Vetter GmbH zukommt. Er kann sich nicht vorstellen, dass der Bund alle
Fahrten bezahlen/erstatten wird. Er sieht große Probleme mit der Finanzierung
des Tickets.
Herr Berger hat noch eine kurze Frage, worauf sich die 3% beziehen.
Frau Kamli erklärt, dass dies die max. Höhe einer jährlichen
Tariferhöhung ist, die vom Unternehmen beantragt werden kann.
Herr Rößler fasst zusammen, dass die Verwaltung den Wunsch hat, dass man
gemeinsam mit den Ausschussmitgliedern und mit dem Unternehmen darüber
nachdenken kann, wie man diesem helfen kann (Kürzungen und Einsparungen). Es
ist klar, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Die Leistungen müssen
weiter erbracht werden. Er bittet Frau Kamli bzw. Herrn Hippe kurz
zusammenfassend darzustellen, wie man dem Unternehmen kurzfristig helfen kann.
Herr Northoff gibt zu bedenken, dass die Firma doch selbst darlegen
soll, welche Hilfen man erwartet und warum.
Herr Hippe weist unbedingt darauf hin, dass alle eine Pflicht haben. Das
Unternehmen hat die Pflicht zur Erbringung der Leistung, die fixiert wurde, und
die Schülerbeförderung ist eine Pflicht des Landkreises.
Vom Unternehmen wurde ja zeitnah die Datenlage auf den Tisch gelegt. Mit
dem Prokuristen steht der Landkreis regelmäßig im Kontakt, der auch
signalisiert, wo es im nächsten halben Jahr hingeht. Auch die Möglichkeit
besteht selbstverständlich, mit dem Unternehmen direkt im Ausschuss im
nichtöffentlichen Teil zu reden.
Die Frage von Herrn Rößler war jedoch wohl, inwieweit wir bestimmte
Leistungsbereiche tatsächlich unter die Lupe nehmen können und werden. Dann
ginge es jedoch ins Detail (Linien, Schulanfangs- und -endzeiten u.a.). Es
übersteigt im Ausschuss sicher den Rahmen. Herr Hippe macht jedoch den
Vorschlag bzw. hat die Idee, dass man sich hier mit bestimmten Personen
(Personen aus dem Ausschuss bzw. jeder, der Interesse hat), wie in einer Art
Arbeitsgruppe oder in einem ÖPNV-Beirat (abgeschmolzen), zusammensetzt und
bestimmte Dinge durchspricht. Hier kann man sich vom Unternehmen bestimmte
Punkte genauer erörtern lassen. Im Ausschuss selbst schafft man dies nicht. Das
würde den Rahmen sprengen.
Herr Northoff macht jedoch nochmals darauf aufmerksam, dass die Vetter
GmbH trotz allem verpflichtet wäre, die konkreten Zahlen vor dem Ausschuss
offenzulegen.
Herr Rößler macht einen Vorschlag, den man jedoch im nichtöffentlichen
Teil des heutigen Ausschusses vortragen sollte (entweder im Punkt: „Informationen
der Verwaltung“ oder im Punkt: „Anfragen und Anregungen der
Ausschussmitglieder“).
Herr Loth macht nochmals darauf aufmerksam, dass die Schülerbeförderung
ja eine Pflichtaufgabe vom Landkreis ist und diese ja wohl vom Land zu
finanzieren ist. Er fragt nach einer evtl. Aufstellung bzgl. der Deckung dieser
Kosten. Herr Loth erinnert ferner an die Anfrage des Herrn Heeg aus der letzten
Sitzung bzgl. der Frequentierung des Schülertickets.
Herr Northoff weist darauf hin, dass der Landrat bereits darum gebeten hatte, eine Aufschlüsselung über die Entwicklung der Frequentierung des Schülertickets als Anlage zum Protokoll der letzten Kreistagssitzung dem Büro Kreistag zur Verfügung zu stellen. Er hofft natürlich, dass dieses Protokoll bereits zur nächsten Sitzung des BWV-Ausschusses vorliegen wird.