Herr Hippe als Fachbereichsleiter des FB Mobilität, ÖPNV, Tourismus und Heimatpflege leitet die Informationen hierzu ein. Es geht um den öffentlichen Personennahverkehr auf der Straße, um die Thematik des Nahverkehrsplanes. Die Rahmenbedingungen haben sich generell im Verkehrssektor in den letzten Jahren geändert, deshalb gilt es hierüber zu reden. Auch schon vor Corona haben sich die Rahmenbedingungen deutlich verändert. Hinzu kommen die veränderten Kosten im Kraftstoffbereich. Es besteht somit absoluter Handlungsbedarf unsererseits.

 

Frau Kamli wird hierzu ausführen, wie sich die veränderten Rahmenbedingungen darstellen und wie die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verkehrsunternehmens erhalten bleiben kann. Es gibt einige Ansätze, die am Ende des Vortrages zum Diskutieren anregen können und sollen.

 

Frau Kamli führt sodann in Ihren Vortrag ein. Das Verkehrsunternehmen, die Vetter GmbH ist an den LK ABI als Aufgabenträger herangetreten mit der Bitte, sich verschiedene Maßnahmen anzuschauen, um der enormen Kostenentwicklung, wie sie draußen derzeit erlebt wird, ein Stück weit entgegenzutreten und diese abfedern zu können.

 

Die PowerPoint-Präsentation wird dem Protokoll als Anlage 4 beigefügt.

 

Herr Maaß geht nach Ende der Ausführungen nochmals auf verschiedene Dinge ein, unter anderem auch auf den Punkt, dass Einsparungen vorgenommen werden müssen.

 

Herr Maaß geht weiterhin auch auf Sinnhaftigkeit von Fahrten mit dem Anrufbus ein und führt z. Bsp. aus, dass er erlebt hat, dass man hier mehrere Male umsteigen muss und der Bus erst am Ziel vorbeifährt, man dann umsteigen muss und erst dann wieder zum Ziel kommt (Frage der Kosten).

 

Herr Goerißen führt aus, dass mit der Vetter GmbH der Vertrag ja über einen Zeitraum von 10 Jahren geschlossen wurde und dass er die Problematik mit den steigenden Treibstoffkosten selbstverständlich versteht, aber er die Problematik der angesprochenen steigenden Lohnkosten nicht nachvollziehen kann. Dies hätte wohl nicht unmittelbar etwas mit den steigenden Treibstoffkosten zu tun. Die steigenden Personalkosten müsste ja Vetter wohl mit einkalkuliert haben.

Er fragt weiter, ob es eine Preisbindung mit der Vetter GmbH gibt hinsichtlich der Kraftstoffkosten?

 

Frau Kamli geht auf die Lohnkosten ein: Zunächst führt sie aus, dass der Anstieg des Mindestlohnes mit dem Sprung zum 01.10.2022 eine enorme Kostensteigerung bedeutet. Zum anderen gibt es auch im Gewerbe der Busfahrer einen großen Fachkräftemangel. Das Unternehmen findet aktuell nur wenig Fahrer. Um attraktiv für Fahrer zu werden bzw. zu bleiben und auch wettbewerbsfähig zu sein, muss die Vetter GmbH den Fahrern etwas anbieten, denn auch andere Unternehmen, u.a. in Leipzig und im Saalekreis, suchen händeringend Fahrer. Die Vetter GmbH hat mittlerweile eine Fahrschule und bildet selbst Busfahrer aus. Aus all dem resultiert die Lohnkostensteigerung.

 

Zu der angefragten Preisbindung hinsichtlich der Kraftstoffkosten: Es gibt keinen Vertrag mit der Vetter GmbH, sondern es ist ein eigenwirtschaftliches Unternehmen, was sich selbst finanzieren muss. Das Unternehmen muss jährlich einen Antrag stellen auf Ausgleichsleistungen und muss dies anhand von Zahlen im Rahmen eines Überkompensationsnachweises nachweisen. In der Satzung wurde eine Gewinnobergrenze festgelegt. Alles, was darüber hinaus geht, muss zurückgezahlt werden. D.h., es ist nach oben hin gedeckelt.

 

Herr Goerißen versteht die Lohnkostensteigerungen nicht und glaubt nicht, dass die Vetter GmbH nur zum Mindestlohn einstellt. Er glaubt an eine übertarifliche Bezahlung der Fahrer. Es findet es unfair, da der Landkreis dies nun mit deckeln muss.

 

Frau Kamli weist darauf hin, dass die Lohnkosten nicht nur aufgrund der höheren Mindestlöhne steigen, sondern es betrifft ja auch den Anrufbus und die Tatsache, dass die Anzahl der Fahrer im Unternehmen gestiegen ist.

 

Herr Hippe geht nochmals auf die Ausführungen von Herrn Maaß ein. Er führt aus, dass es in der Tat schon ein Thema ist, was den Landkreis über mehrere Jahre begleitet, insbesondere auch die Schulanfangs- und -endzeiten. In einigen Schulen scheint es eine Öffnung zu dem Thema zu geben, so ist es auch im LK Wittenberg nun der Fall. Der Prozess ist sehr langwierig, auch in den Schulen. Die Leistungsanpassungsprozesse haben jedoch immer nur einen mittelfristigen Charakter. Entscheidend ist das nächste halbe Jahr. Das Unternehmen hat keinen Vertrag mit dem LK, sondern es war ein Wettbewerb. Verschiedene Unternehmen haben in einem wettbewerblichen Verfahren Anträge gestellt und das Unternehmen mit dem besten Verkehrsangebot hat die Genehmigung bekommen.

Vertragliche Bindungen gibt es nur im freigestellten Schülerverkehr (Beförderung von Kindern mit geistiger und/oder körperlicher Beeinträchtigung, die nicht am normalen Schülerverkehr teilnehmen können). Auch hier gibt es massive Probleme aufgrund der gestiegenen Kosten, da hier die Gefahr besteht, dass hier die Unternehmen die Verträge kündigen müssen, weil sie aufgrund der aktuellen Kostenentwicklung die Leistungen nicht mehr erbringen können.

Auch die Vetter GmbH kann sich im Übrigen gem. PBefG von seiner Betriebspflicht entbinden lassen, so dass auch hier die Gefahr besteht, dass man die Unternehmen im freigestellten Schülerverkehr verliert.

Wir haben zwei bis drei Möglichkeiten damit umzugehen. Man kann evtl. Fahrten reduzieren, wo eine geringere Nachfrage besteht (Stadtverkehr am Abend, wo keiner mehr im Bus sitzt u.a.).

Wie geht man strategisch damit um? Man weiß nicht, wie es im nächsten Jahr weitergeht.

Zunächst wurde das Unternehmen Vetter GmbH dahingehend unterstützt, dass die Zahlungsmodalitäten der Ausgleichzahlungen zur Liquiditätssicherung geändert wurden (Zahlungen für das erste halbe Jahr wurden vorgezogen). Tariflich kann man nicht viel machen (max. 3% jährlich). Wenn man die Kostenerhöhungen an die Bürger weitergibt, erreicht man evtl. nur die Abkehr vom ÖPNV.

Das alles braucht Zeit. Man sollte evtl. überlegen, ob man den sogenannten „Komfortzuschlag“ von 1,00 EUR/Fahrt für den Anrufbus wieder einführt, den es bereits einmal gab.

Zu überlegen wäre auch die etwaige Reduzierung von Fahrten in nachfragearmen Gebieten usw.

 

Herr Northoff weist darauf hin, dass – wenn eine Vertragsbeziehung zur Vetter GmbH besteht – man durchaus die Möglichkeit hätte, die geänderten Bedingungen auch finanziell auszugleichen (Wegfall und Anpassung der Geschäftsgrundlage). Eine solche Regelung gibt es im Rahmen der rein gesetzlichen Regelung nicht. Der normale Weg wäre wohl, die Satzung zu ändern, dies natürlich mit einem großen Aufwand. Die andere Frage ist, ob diese Regeln über die Geschäftsgrundlage eine allgemeine Rechtsgrundlage sind; die Lateiner nannten das: "clausula rebus sic stantibus" (Lateinisch für "Bestimmung bei gleichbleibenden Umständen". Diese Klausel ermöglicht es, einen Vertrag zu ändern, wenn sich entscheidende Umstände ändern und diese Umstände die Grundlage des Geschäftes waren.).

Dazu gibt es auch eine höchstrichterliche Rechtsprechung.

 

Es ist auch wichtig, uns den Sachverhalt im Einzelnen näher darlegen zu lassen. In der nächsten Sitzung sollten durch die Vetter GmbH im nichtöffentlichen Teil konkrete Zahlen hierzu vorgelegt werden. Die Zahlen sind für den Landkreis eine wichtige Entscheidungsgrundlage.

 

Herr Maaß versteht selbstverständlich, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft werden müssen und welche Spielräume bestehen.

Fakt ist, dass das Thema alle weiterhin beschäftigen wird und dass der Schülertransport usw. weiterhin abgesichert werden muss, da ein solches Unternehmen, wie die Vetter GmbH, nicht einfach so zu ersetzen sein wird. Er macht darauf aufmerksam, dass es sonst zu einer riesigen öffentlichen Debatte kommen wird.

Herr Maaß macht auch darauf aufmerksam, dass der Vertrag über 10 Jahre abgeschlossen wurde. Es ist wichtig, über Einsparungen zu reden. Er fragt auch nach irgendwelchen Signalen vom Land, die evtl. schon eingegangen sind. Es geht ja nicht nur um Kreismittel, sondern auch um Landesmittel. Er führt auch aus, dass die Angelegenheit ja haushaltsrelevant ist. Die Zahlen sind alle bereits im Haushalt eingeplant und können ja nicht einfach mal so verändert werden.

Diese Angelegenheiten müssen auch in den anderen Gremien besprochen werden.

 

Frau Kamli führt aus, dass angedacht ist, analog der Verfahrensweise aus den Jahren 2020 und 2021 (Corona-Hilfen) Unterstützung zu leisten. Wie die konkret aussehen soll und wie hoch diese sein soll, ist jedoch noch nicht bekannt. Auch die Finanzierung des 9 EUR-Tickets ist noch offen. Eine endgültige Abrechnung erfolgt erst am Ende des Jahres.

 

Herr Northoff merkt an, dass die Verkehrsunternehmen ja dann erhebliche Probleme bekommen werden, unter anderem mit der Finanzierung des 9 EUR-Tickets, da die Vorfinanzierung ja erst durch die Unternehmen erfolgen müsste. Das wären ja Größenordnungen, die man bislang noch nicht erahnen könne.

 

Herr Hippe geht zunächst auf den Haushalt 2023 ein und merkt an, dass man im Planungsansatz im tariflichen Bereich bereits die 3%ige Erhöhung mit kalkuliert habe.

Was die Finanzierung der § 8 und § 9 – Mittel betrifft, sind wir tatsächlich an die Satzung gebunden. Wir haben hier tatsächlich – wie vorher von Herrn Northoff ausgeführt – darüber zu reden, wie wir mit dieser Deckelung umgehen. Er sagt, dass man das als Landkreis jedoch selbst in der Hand habe, eine Satzung zu modifizieren oder anzupassen an gegebene Situationen, weist aber darauf hin, dass keiner vorher absehen konnte, wohin der Weg in den letzten Wochen und Monaten ging.

 

Herr Loth fragt an, inwieweit die Vorziehung der Zahlung dem Unternehmen, der Vetter GmbH, nun hilft und zieht Vergleiche mit der Landwirtschaft und der EU-Beihilfe. Er möchte wissen, ob denn die Liquidität jetzt noch da ist und auch in Zukunft noch da sein wird.

 

Frau Kamli erklärt daraufhin, dass das Vorziehen der Zahlungen dem Unternehmen auf jeden Fall geholfen hat. Oberstes Ziel sei es jedoch, noch in diesem Jahr bzw. so schnell wie möglich zu einer generellen Lösung zu kommen, um dem Unternehmen zu helfen. Sie weist darauf hin, dass bereits mit dem Fachanwalt, der den Bereich ÖPNV betreut, diesbezüglich Rücksprache genommen wurde. Es gibt tatsächlich Möglichkeiten zur Hilfe, so zum Beispiel über Zuwendungsbescheide in dem Bereich Investitionen, wo u.a. die Kassentechnik finanziert wurde. Ohne die Satzung zu ändern, könnte dies über einen solchen Zuwendungsbescheid erfolgen.

 

Herr Northoff weist darauf hin, dass dies unbedingt eine Rechtsgrundlage haben muss.

 

Herr Honsa hat eine Frage zum Saalekreis, da die Vetter GmbH auch hier unterwegs ist. Er fragt an, ob es hier auch Abstimmungen zum gemeinsamen Vorgehen gibt (öffentlicher Bereich) und man evtl. auch einmal über den Tellerrand hinaus nach Wittenberg oder Nordsachsen schaut und somit Erfahrungen austauschen kann.

Die andere Frage richtet sich an das 9 EUR-Ticket, da man ja hier von einem zusätzlichen Bedarf ausgehen muss und man über die finanziellen Randbedingungen sprechen muss. Er möchte wissen, ob es vom Unternehmen bereits eine Orientierung gibt, die sich auf den Mehrbedarf einstellt o.ä.

 

Frau Kamli weist darauf hin, dass man die Nachbarlandkreise nicht unbedingt mit dem unsrigen vergleichen kann. Der Salzlandkreis hat ein kommunales Unternehmen, der Saalekreis ist zum Beispiel im MDV integriert und somit läuft es mit der Finanzierung ganz anders, auch in Wittenberg läuft es ganz anders. Aber vom Grundsatz her haben alle Landkreise die gleichen Probleme der Finanzierung.

Zum 9 EUR-Ticket könne man noch gar nichts sagen. Alles, was man weiß, entnehme man auch der Presse. Man weiß nichts über eine etwaige Finanzierung, man weiß nicht, wo die Tickets zu beziehen sind usw. Auch das Land weiß noch nichts. Sie hat gerade in dieser Woche mit der zuständigen Fachaufsicht gesprochen. Es ist bislang nur bekannt, dass das ganze Angebot ohne zusätzliche Kapazität realisiert werden soll. Um konkrete Zahlen zu benennen und Kalkulationen zu erstellen, müsste man ermitteln, wie viele Personen nutzen den ÖPNV dann. Man weiß bislang definitiv nur, dass auch der Anrufbus in unserem LK mit in das Angebot hineinfällt und dies dann eine Mammutaufgabe wird, die es zu bewältigen gilt. Wie alles ablaufen soll, ist ungewiss und man kann nur froh sein, dass das Ganze in die Ferien fällt.

 

Herr Hippe greift hier nochmals ein und weist darauf hin, dass so ein schickes Modell mit 9 EUR schnell dahingesagt ist, aber die Durchsetzung äußerst schwierig sein wird und sich der Ideengeber dieses Tickets sich Gedanken über die Finanzierung machen muss, wie man die Unternehmen im LK tatsächlich auch liquid hält und diese Liquiditätsprobleme nicht noch verschärft werden, die derzeit eh schon bestehen.

Bzgl. der Liquiditätsprobleme und der Hilfen des Landkreises für das betroffene Unternehmen führt er nochmals aus, dass die Landkreise hierzu selbstverständlich auch im Kontakt waren und sich ausgetauscht haben. Der LK Wittenberg zum Beispiel hat es ähnlich gemacht wie der LK ABI und Vorauszahlungen der Raten geleistet. Es sind alle in der Entscheidungsfindung, um zu sehen, wie man damit umgeht. In der Stadt Dessau-Roßlau ist es wiederum ganz anders, da es sich hier um ein kommunales Unternehmen handelt und die Finanzierungslage wiederum ganz anders ist.

 

Herr Sonnenberger wirft ein, dass es hier zusammenfassend viel mehr Fragezeichen als Antworten gibt und man jedes Modell nehmen kann, wie man will. Jeder hat am Ende die gleichen Probleme. Seine Frage ist, ob es seitens des Unternehmens eine Abschätzung dahingehend gibt, wie es zum Jahresende aussehen wird, wenn es keine weiteren Hilfen und Zuschüsse gibt, damit man einmal eine entsprechende Vorstellung hat, über welche Summen man zu sprechen hat usw.

 

Herr Hippe wirft ein, dass dies genau der Punkt ist. Man müsse über konkrete Zahlen sprechen und man muss dies mit dem Unternehmen genau besprechen. Das Unternehmen sollte hierzu im nächsten Ausschuss konkrete Zahlen vorlegen. Diese sind hierzu auch auf jeden Fall bereit.

 

Herr Northoff weist darauf hin, dass die Vetter GmbH ja auch hierzu verpflichtet ist, da der Landkreis ja die entsprechenden Mittel an das Unternehmen ausreicht.

 

Herr Berger dankt dem Fachbereich 80 zunächst für die umfangreichen Bemühungen zur Lösung der bestehenden Probleme der Vetter GmbH.

Mit dem 9 EUR-Ticket sieht er jedoch ein neues Problem, was auf alle und die Vetter GmbH zukommt. Er kann sich nicht vorstellen, dass der Bund alle Fahrten bezahlen/erstatten wird. Er sieht große Probleme mit der Finanzierung des Tickets.

Herr Berger hat noch eine kurze Frage, worauf sich die 3% beziehen.

 

Frau Kamli erklärt, dass dies die max. Höhe einer jährlichen Tariferhöhung ist, die vom Unternehmen beantragt werden kann.

 

Herr Rößler fasst zusammen, dass die Verwaltung den Wunsch hat, dass man gemeinsam mit den Ausschussmitgliedern und mit dem Unternehmen darüber nachdenken kann, wie man diesem helfen kann (Kürzungen und Einsparungen). Es ist klar, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Die Leistungen müssen weiter erbracht werden. Er bittet Frau Kamli bzw. Herrn Hippe kurz zusammenfassend darzustellen, wie man dem Unternehmen kurzfristig helfen kann.

 

Herr Northoff gibt zu bedenken, dass die Firma doch selbst darlegen soll, welche Hilfen man erwartet und warum.

 

Herr Hippe weist unbedingt darauf hin, dass alle eine Pflicht haben. Das Unternehmen hat die Pflicht zur Erbringung der Leistung, die fixiert wurde, und die Schülerbeförderung ist eine Pflicht des Landkreises.

Vom Unternehmen wurde ja zeitnah die Datenlage auf den Tisch gelegt. Mit dem Prokuristen steht der Landkreis regelmäßig im Kontakt, der auch signalisiert, wo es im nächsten halben Jahr hingeht. Auch die Möglichkeit besteht selbstverständlich, mit dem Unternehmen direkt im Ausschuss im nichtöffentlichen Teil zu reden.

Die Frage von Herrn Rößler war jedoch wohl, inwieweit wir bestimmte Leistungsbereiche tatsächlich unter die Lupe nehmen können und werden. Dann ginge es jedoch ins Detail (Linien, Schulanfangs- und -endzeiten u.a.). Es übersteigt im Ausschuss sicher den Rahmen. Herr Hippe macht jedoch den Vorschlag bzw. hat die Idee, dass man sich hier mit bestimmten Personen (Personen aus dem Ausschuss bzw. jeder, der Interesse hat), wie in einer Art Arbeitsgruppe oder in einem ÖPNV-Beirat (abgeschmolzen), zusammensetzt und bestimmte Dinge durchspricht. Hier kann man sich vom Unternehmen bestimmte Punkte genauer erörtern lassen. Im Ausschuss selbst schafft man dies nicht. Das würde den Rahmen sprengen.

 

Herr Northoff macht jedoch nochmals darauf aufmerksam, dass die Vetter GmbH trotz allem verpflichtet wäre, die konkreten Zahlen vor dem Ausschuss offenzulegen.

 

Herr Rößler macht einen Vorschlag, den man jedoch im nichtöffentlichen Teil des heutigen Ausschusses vortragen sollte (entweder im Punkt: „Informationen der Verwaltung“ oder im Punkt: „Anfragen und Anregungen der Ausschussmitglieder“).

 

Herr Loth macht nochmals darauf aufmerksam, dass die Schülerbeförderung ja eine Pflichtaufgabe vom Landkreis ist und diese ja wohl vom Land zu finanzieren ist. Er fragt nach einer evtl. Aufstellung bzgl. der Deckung dieser Kosten. Herr Loth erinnert ferner an die Anfrage des Herrn Heeg aus der letzten Sitzung bzgl. der Frequentierung des Schülertickets.

 

Herr Northoff weist darauf hin, dass der Landrat bereits darum gebeten hatte, eine Aufschlüsselung über die Entwicklung der Frequentierung des Schülertickets als Anlage zum Protokoll der letzten Kreistagssitzung dem Büro Kreistag zur Verfügung zu stellen. Er hofft natürlich, dass dieses Protokoll bereits zur nächsten Sitzung des BWV-Ausschusses vorliegen wird.