Frau Treffkorn erklärte, dass gemäß IKT-Richtlinie Fördermittel beantragt werden können für die Förderschule „Dr.-S. Hahnemann“ in Köthen, für die Gemeinschaftsschule „J. F. Walkhoff“ in Gröbzig und die Gemeinschaftsschule in Muldenstein. Hier wurden die entsprechenden Vergabeverfahren durchgeführt, Aufträge wurden erteilt. Eine Schule hat bereits entsprechende Lieferungen erhalten, 2 Schulen sollen demnächst zeitnah die entsprechende Lieferung erhalten. Gemäß Zuwendungsbescheid muss bis zum 10.10.2021 das komplette Förderprogramm für diese 3 Schulen abgerechnet werden, die Rechnungsbeträge müssen dann an die Firmen ausbezahlt und die Verwendungsnachweise erstellt worden sein.

Weiterhin wurde in die 2. Fortschreibung die Antragstellung nach dem Digitalpakt aufgenommen, hier wurde die Anlage 7 dem Medienkonzept beigefügt. Weiterhin enthält die Anlage 8 die


Aufstellungen der digitalen Endgeräte, die im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms als Leihgeräte an die Schulen in der Trägerschaft ausgegeben worden sind.

 

Herr Urban fragte, wie realistisch es sei, 1.124 Endgeräte in der Regelfrist geliefert zu bekommen?

Frau Treffkorn antwortete, dass diese 1.124 bereits da sind und an die Schulen anteilmäßig verteilt wurden.

Herr Egert fragte, wie die Einbindung des Netzwerkes vom Landkreis erfolgt, gibt es hier ein eigenes Servicesystem? Kamen die Endgeräte vorinstalliert?

Herr Zürner antwortete, dass diese Geräte mit keinem Netzwerk verbunden sind, es sind Geräte für Kinder, welche aus sozial schwachen Familien kommen. Gemäß Digitalpakt sind grundsätzlich erstmal gar keine mobilen Endgeräte angedacht. Die Idee sei, dass man aus der Ferne her warten kann, es ist aber noch nicht klar, ob es eine Domain geben wird, oder 23 (für 23 Schulen). Momentan ist man im Vergabeverfahren. Wie das Netz am Ende aussehen wird, kann Herr Zürner zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantworten. Ein weiteres Paket vom Digitalpakt ist das Administrationspaket vom Bund, welches über das Land über den Digitalpakt an den Landkreis weitergereicht wird, hier konnte Herr Zürner aber noch keine Zahlen benennen.

Herr Northoff erklärte, dass aus der Vorlage nicht ersichtlich ist, wann die Anträge gestellt worden sind. Er fragte, ob die Anträge „in letzter Minute“ gestellt worden sind und deshalb teilweise nicht aufgeführt wurden?

Frau Treffkorn antwortete, dass es das IKT-Förderprogramm seit 2017 gibt, hier bestehen Voraussetzungen, um Anträge zu stellen. Zum einen die Bestandsfähigkeit und zum anderen die Finanzierbarkeit. Hierzu gab es mehrere Antragsfristen und es gab danach Prioritätenlisten. Zu den Fristen, wo das Programm offen war, wurden entsprechende Anträge gestellt aber die Antragsflut war so groß, dass die Mittel sehr schnell erschöpft waren. Sie erklärte, dass man in der 2. Antragsrunde abschlägige Bescheide erhalten habe, weil das Geld alle war.

Weiterhin teilte Frau Treffkorn mit, dass das Geld für diese 3 Schulen nochmal zusätzlich zur Verfügung stand, wofür das Land die Landkreise und kreisfreien Städte nochmals angeschrieben hatte und die Möglichkeit gegeben hatte, Anträge zu stellen. Diese 3 Schulen hatten die besten Voraussetzungen und darum wurden hierfür die Anträge gestellt.

Herr Northoff fragte weiter an, ob es kreiseinheitliche Richtlinien gibt, wer von den Schülern berücksichtigt wird? Geht es nach Elterneinkommen, wer wird als sozial schwach berücksichtigt?

Frau Treffkorn antwortete, dass die Verteilung der digitalen Endgeräte an die Schüler ausschließlich über die Schulen läuft.

Herr Urban regte an, dass sich der Landkreis mit allen Kommunen in Verbindung setzt, um hier gemeinsame Lösungen zu finden; es könnte eine Initiative landkreisübergreifend mit allen Kommunen einberufen werden.

 

Es gab keine weiteren Nachfragen.

 

Die Vorlage 0299/2021 wurde einstimmig mit 8 Ja-Stimmen, bei 2 Enthaltungen, dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.