Sitzung: 09.09.2021 Kreis- und Finanzausschuss
Vorlage: BV/0299/2021
Frau
Treffkorn erklärte,
dass gemäß IKT-Richtlinie Fördermittel beantragt werden können für die
Förderschule „Dr.-S. Hahnemann“ in Köthen, für die Gemeinschaftsschule „J. F.
Walkhoff“ in Gröbzig und die Gemeinschaftsschule in Muldenstein. Hier wurden
die entsprechenden Vergabeverfahren durchgeführt, Aufträge wurden erteilt. Eine
Schule hat bereits entsprechende Lieferungen erhalten, 2 Schulen sollen
demnächst zeitnah die entsprechende Lieferung erhalten. Gemäß
Zuwendungsbescheid muss bis zum 10.10.2021 das komplette Förderprogramm für
diese 3 Schulen abgerechnet werden, die Rechnungsbeträge müssen dann an die
Firmen ausbezahlt und die Verwendungsnachweise erstellt worden sein.
Weiterhin
wurde in die 2. Fortschreibung die Antragstellung nach dem Digitalpakt aufgenommen,
hier wurde die Anlage 7 dem Medienkonzept beigefügt. Weiterhin enthält die
Anlage 8 die
Aufstellungen
der digitalen Endgeräte, die im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms als
Leihgeräte an die Schulen in der Trägerschaft ausgegeben worden sind.
Herr
Urban fragte,
wie realistisch es sei, 1.124 Endgeräte in der Regelfrist geliefert zu
bekommen?
Frau
Treffkorn antwortete,
dass diese 1.124 bereits da sind und an die Schulen anteilmäßig verteilt
wurden.
Herr
Egert fragte,
wie die Einbindung des Netzwerkes vom Landkreis erfolgt, gibt es hier ein
eigenes Servicesystem? Kamen die Endgeräte vorinstalliert?
Herr
Zürner antwortete,
dass diese Geräte mit keinem Netzwerk verbunden sind, es sind Geräte für
Kinder, welche aus sozial schwachen Familien kommen. Gemäß Digitalpakt sind
grundsätzlich erstmal gar keine mobilen Endgeräte angedacht. Die Idee sei, dass
man aus der Ferne her warten kann, es ist aber noch nicht klar, ob es eine
Domain geben wird, oder 23 (für 23 Schulen). Momentan ist man im Vergabeverfahren.
Wie das Netz am Ende aussehen wird, kann Herr Zürner zum
jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantworten. Ein weiteres Paket vom
Digitalpakt ist das Administrationspaket vom Bund, welches über das Land über
den Digitalpakt an den Landkreis weitergereicht wird, hier konnte Herr
Zürner aber noch keine Zahlen benennen.
Herr
Northoff erklärte,
dass aus der Vorlage nicht ersichtlich ist, wann die Anträge gestellt worden
sind. Er fragte, ob die Anträge „in letzter Minute“ gestellt worden
sind und deshalb teilweise nicht aufgeführt wurden?
Frau
Treffkorn antwortete,
dass es das IKT-Förderprogramm seit 2017 gibt, hier bestehen Voraussetzungen,
um Anträge zu stellen. Zum einen die Bestandsfähigkeit und zum anderen die
Finanzierbarkeit. Hierzu gab es mehrere Antragsfristen und es gab danach
Prioritätenlisten. Zu den Fristen, wo das Programm offen war, wurden
entsprechende Anträge gestellt aber die Antragsflut war so groß, dass die
Mittel sehr schnell erschöpft waren. Sie erklärte, dass man in der 2.
Antragsrunde abschlägige Bescheide erhalten habe, weil das Geld alle war.
Weiterhin
teilte Frau Treffkorn mit, dass das Geld für diese 3
Schulen nochmal zusätzlich zur Verfügung stand, wofür das Land die Landkreise
und kreisfreien Städte nochmals angeschrieben hatte und die Möglichkeit gegeben
hatte, Anträge zu stellen. Diese 3 Schulen hatten die besten Voraussetzungen
und darum wurden hierfür die Anträge gestellt.
Herr
Northoff fragte
weiter an, ob es kreiseinheitliche Richtlinien gibt, wer von den Schülern
berücksichtigt wird? Geht es nach Elterneinkommen, wer wird als sozial
schwach berücksichtigt?
Frau
Treffkorn antwortete,
dass die Verteilung der digitalen Endgeräte an die Schüler ausschließlich über
die Schulen läuft.
Herr
Urban regte
an, dass sich der Landkreis mit allen Kommunen in Verbindung setzt, um hier
gemeinsame Lösungen zu finden; es könnte eine Initiative landkreisübergreifend
mit allen Kommunen einberufen werden.
Es gab
keine weiteren Nachfragen.
Die
Vorlage 0299/2021 wurde einstimmig mit 8 Ja-Stimmen, bei 2
Enthaltungen, dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.