Sitzung: 17.05.2022 Bildungs- und Sportausschuss
Frau Treffkorn informierte die
Ausschussmitglieder über Folgendes:
1. Zuordnung
der Schüler(innen) an die weiterführenden Schulen zum SJ 2022/2023
Zum Schuljahr 2022/2023
sind insgesamt 1.120 Schüler(innen) der 4. Klassen an die
weiterführenden Schulen zuzuordnen (Stichtag: 04.05.2022).
Von den 1.120
Schülern(innen) wurden
−
647 Schüler(innen) einer
Sekundarschule/Gemeinschaftsschule (57,77 %),
−
460 Schüler(innen) einem Gymnasium (41,07 %)
und
−
11
Schüler(innen) einer Förderschule (0,98 %)
zugeordnet.
2 Schüler(innen) erhielten
keine Empfehlung bzw. müssen das Schuljahr wiederholen (0,18 %).
Nicht berücksichtigt sind
die beantragten Ausnahmegenehmigungen von Erziehungsberechtigten, welche eine
Beschulung ihres Kindes an einer Schule außerhalb des zuständigen Schulbezirkes
bzw. Schuleinzugsbereiches wünschen.
Über diese Ausnahmeanträge
entscheidet gem. § 41 SchulG LSA das Landesschulamt. Die Entscheidungen zu
diesen Anträgen stehen noch aus.
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld
musste für die Sekundarschule Zörbig eine Ausnahmegenehmigung beim LSchA
beantragen, da die Schule die Mindestschülerzahl zur Anfangsklassenbildung lt.
§ 10 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 19 Abs. 2 Nr. 1 SEPl-VO von 40 Schülern(innen)
nicht erreicht. Die Anzahl der Schüler(innen) in der Anfangsklasse liegt hier
bei 32. Eine Entscheidung des Landesschulamtes in der Sache steht noch aus.
Hinsichtlich
der Gymnasien wird im § 13 Abs. 2 SEPl-VO 2022 die Zieljahrgangstärke in der
Sekundarstufe II auf mindestens 75 Schüler festgesetzt. Zur Sicherung der
Daseinsvorsorge kann die Sekundarstufe II mit einer Mindestjahrgangsstärke von
50 Schülern eingerichtet werden.
Des
Weiteren sollen in der Einführungsphase (Klasse 10) und dem ersten Jahr der
Qualifikationsphase
(Klasse 11) mindestens 75 Schüler neu aufgenommen werden. Gleichwohl können
diese Klassen zur Sicherung der Daseinsvorsorge auch dann eingerichtet werden,
wenn jeweils mindestens 50 Schüler in der Einführungsphase und dem ersten Jahr
der Qualifikationsphase neu aufgenommen werden.
Zwei
Gymnasien im LK Anhalt-Bitterfeld erfüllen die Vorgaben entsprechend der
SEPl-VO 2022 für das
SJ 2022/2023 nicht vollumfänglich.
Am Gymnasium Francisceum
in Zerbst werden im Schuljahr 2022/2023 in der Klasse 11
64 Schüler(innen) und in der
Klasse 12 74 Schüler(innen) beschult.
Das Heinrich-Heine-Gymnasium in Wolfen
erreicht im Schuljahr 2022/2023 in der Klassenstufe 11
die Mindestvorgabe von 75 Schülern(innen) nicht.
Nach derzeitigem Sachstand werden 61
Schüler(innen) in dieser Klassenstufe beschult.
Die Mindestvorgabe von 50 Schüler(innen) wird indes
nicht unterschritten. Eine entsprechende Anzeige ist gegenüber dem
Landesschulamt erfolgt.
2. Beschulung
von ukrainischen schulpflichtigen Flüchtlingskindern
Mit Stand 16.05.2022 sind im LK Anhalt-Bitterfeld
insgesamt 1.655 Flüchtlinge aus der Ukraine registriert, davon ca. 350 Kinder
und Jugendliche im schulpflichtigen Alter.
Es gibt derzeit 3 sogenannte Ankunftsklassen im LK
Anhalt-Bitterfeld an folgenden Schulen:
-
Grundschule Anhaltsiedlung in Bitterfeld,
-
Heinrich-Heine-Gymnasium in Wolfen,
-
Sekundarschule I Wolfen-Nord.
Im Bereich Köthen (Anh.) und Zerbst/Anh. konnten
noch keine Ankunftsklassen eröffnet werden, da bisher keine ukrainischen
Pädagogen für diese Standorte durch das LSchA gefunden werden konnten.
Zum Stichtag 12.05.2022 sind 141 Kinder und
Jugendliche an den Regelschulen im LK Anhalt-Bitterfeld aufgenommen worden,
davon
-
60 an den Grundschulen,
-
44 an den Sekundarschulen,
-
5 an
den Gemeinschaftsschulen und
-
32 an den Gymnasien.
3. Angebot
des Landes Sachsen-Anhalt hinsichtlich der Kompensation von Lernrückständen in
Folge der Coronapandemie
Das Land Sachsen-Anhalt bietet diesbezüglich
Lerncamps für Schüler(innen) während der Sommerferien 2022 an. Im vergangenen
Sommer fand eine Erprobung dieses Formates statt und soll nunmehr in den
Sommerferien 2022 landesweit in über 30 Durchgängen realisiert werden.
In Kooperation mit dem Landesverband Sachsen-Anhalt
des Deutschen Jugendherbergswerkes sowie dem Landesverband der Volkshochschulen
finden je 5-tägige Lerncamps an Standorten von Jugendherbergen statt.
Orientiert an den Bedarfen der Schülerinnen und
Schüler hauptsächlich in den Kernfächern, werden täglich 4 Unterrichtseinheiten
vorgehalten, an die sich an den Nachmittagen freizeitorientierte Angebote
anschließen.
Darüber hinaus werden an der Jugendherberge
Magdeburg Sprachkurse für Schüler(innen) angeboten, für die Deutsch nicht die
Muttersprache ist.
Das fünftägige Gesamtpaket beinhaltet weiterhin die
Übernachtung und Vollverpflegung. Bis auf einen Eigenanteil von 30,00 € und
eine individuell zu organisierender An- und Abreise entstehen den
Sorgeberechtigten keine Aufwendungen für die Teilnahme ihres Kindes.
Die Information bezüglich dieses Angebotes an die
Sorgeberechtigten erfolgt über die jeweilige Schule.
Im Anschluss daran übergab Frau Treffkorn
das Wort an Herrn Rumpf (amt. FBL 06).
Herr
Rumpf informierte zu den Anfragen aus dem letzten Ausschuss wie
folgt:
Für
die organisatorische und administrative Umsetzung des DigitalPakts Schule hat
das Land Sachsen-Anhalt die "Landesinitiative für nachhaltige digitale
Infrastrukturen für Unterricht und Schule", kurz LINDIUS, ins Leben
gerufen und am LISA in Halle etabliert.
Ein
wesentlicher Erfolgsfaktor für Investitionen aus dem DigitalPakt Schule ist die
Entwicklung, Verbreitung und Sicherung von Konzepten für den Einsatz digitaler
Medien im Unterricht. Das Kennenlernen und Ausprobieren von digitalen
Werkzeugen, der kollegiale Austausch mit anderen Lehrkräften und die
Möglichkeit zur Erprobung von "good practice" Szenarien bieten
niedrigschwelligen Zugang zu diesem neuen Aufgabenbereich der Schule. Für
diesen Zweck wurden in Sachsen-Anhalt aus einer Vielzahl von Bewerbungen 17
Schulen ausgewählt, darunter die Sekundarschule Raguhn und das Ludwigsgymnasium
Köthen, die als LINDIUS-Netzwerkschulen regionale Anlaufstellen für den
Einstieg in das Thema digitale Bildung sind.
Beschafft
wurden im Rahmen des LINDIUS-Projektes durch das Land Sachsen-Anhalt u. a.
folgende technische Ausstattung:
−
Sekundarschule Raguhn: Ladewagen mit 30 Laptops und 16 Interaktive Displays inkl.
Mini-PC,
−
Ludwigsgymnasium Köthen: 30 iPad. 3 iPad Pro,
Ladewagen mit 30 Laptops und 5 Interaktive Displays.
Dem LK
Anhalt-Bitterfeld wurden aus dem DigitalPakt Schule Fördermittel in Höhe
von 6 Millionen Euro (inkl. 10 % Eigenanteil) bewilligt.
Mit
diesen Mitteln soll in den Schulen in Trägerschaft des LK Anhalt-Bitterfeld
eine standardisierte IT-Infrastruktur inkl. der notwendigen passiven
Verkabelung und den aktiven Komponenten auf- bzw. ausgebaut werden. Darauf
aufbauend ist ein flächendeckendes WLAN für alle Schulen vorgesehen.
Bezüglich
der Umsetzung erfolgte eine europaweite Ausschreibung für ein Planungsbüro, das
sowohl die passive Verkabelung als auch die aktiven Komponenten planen soll.
Diesbezüglich fanden vor Weihnachten die Bietergespräche statt. Diese
Ausschreibung liegt derzeit wegen der Rüge eines unterlegenen Bieters bei der
Vergabekammer. Eine endgültige Entscheidung der Vergabekammer steht noch aus.
Nach
den Ausführungen von Frau Treffkorn und Herrn Rumpf stellte Herr
Gatter dies zur Diskussion.
Zur
Beschulung von ukrainischen Flüchtlingskindern wollte Herr Tischmeier
wissen, wie viele davon im schulpflichtigen Alter im Bereich der Stadt
Zerbst/Anh. und der Stadt Köthen (Anh.) eine Grundschule besuchen bzw. besuchen
müssen. Frau Treffkorn teilte mit, dass Sie die Anfrage an die jeweilige
zuständige Stadt weiterleiten wird. Eine aktuelle Aufstellung wird den
Mitgliedern des Ausschusses als Anlage am Protokoll beifügt werden.
Frau
Zoschke machte darauf aufmerksam, dass die 3 Ankunftsklassen mit
einer Maximalstärke von 25 Schüler(innen) für 350 ukrainische Flüchtlingskinder
mit Sicherheit nicht ausreichen werden. Sie weiß, dass ukrainische
Lehrer(innen) angekommen sind und noch auf ihre Arbeitsverträge warten. Hier
sollte man schnellstmöglich auf die Situation der Lehrer(innen), die jetzt
schon am Limit arbeiten (coronabedingt), gegenüber dem Landesschulamt
entsprechend reagieren.
Im
weiteren Verlauf wollte Herr Loth u. a. wissen, wie die Umsetzung des
LINDIUS-Projektes von den Schulen angenommen wird.
Herr Zürner führte dazu aus, dass sich
die beiden Schulen (Sek Raguhn, Ludwigsgymnasium Köthen) für das
LINDIUS-Projekt beworben haben.
Die Verwaltung hat auf die
pädagogische Zusammenarbeit zwischen Schule und LINDIUS keinen Einfluss, genau
so wenig wie auf die zu beschaffende Technik.
Die benötigte Technik wurde
in Abstimmung zwischen Schulen und dem LINDIUS geplant und schlussendlich vom
LINDIUS beschafft.
Die Mitarbeiter des "
Fachdienstes IT-Schulen" halfen beim Bereitstellen, Installieren z. B. der
Laptops etc.
Für alles darüber hinaus,
ist das Land zuständig.
Herr Zürner sieht im LINDIUS-Projekt
nur Vorteile, denn die Schulen freuen sich, dass es Geld für Technik gab.
Er sieht eine Chance darin,
dass sie die Beschaffung bedarfsgerechter ausgestalten können. Ziel dieses
Projektes ist, die Technik auszuprobieren. Es kann sich im Nachhinein auch
herausstellen, dass iPads gar nicht geeignet sind, oder dann gesagt wird,
Android Geräte sind überhaupt nicht sinnvoll für den Unterricht.
Aufgrund dessen versucht
die Verwaltung immer im ständigen Kontakt mit dem LINDIUS zu bleiben.
Für defekte Geräte gibt es
einen direkten Ansprechpartner von LINDIUS der alles insgesamt (Garantie etc.)
managt. Kleinere Probleme mit den Geräten übernehmen auch die MA des
IT-Bereiches Schulen.
Das Eigentum der
beschafften Technik geht Anfang des Jahres 2025 an den Schulträger über.
Im Anschluss daran hatten die Ausschussmitglieder keine weiteren Fragen.