Frau Treffkorn informierte die Ausschussmitglieder über Folgendes:

 

1.     Zuordnung der Schüler(innen) an die weiterführenden Schulen zum SJ 2022/2023

 

Zum Schuljahr 2022/2023 sind insgesamt 1.120 Schüler(innen) der 4. Klassen an die weiterführenden Schulen zuzuordnen (Stichtag: 04.05.2022).

 

Von den 1.120 Schülern(innen) wurden

 

         647 Schüler(innen) einer Sekundarschule/Gemeinschaftsschule (57,77 %),

         460 Schüler(innen) einem Gymnasium (41,07 %) und

           11 Schüler(innen) einer Förderschule (0,98 %)

 

zugeordnet.

 

2 Schüler(innen) erhielten keine Empfehlung bzw. müssen das Schuljahr wiederholen (0,18 %).

 

Nicht berücksichtigt sind die beantragten Ausnahmegenehmigungen von Erziehungsberechtigten, welche eine Beschulung ihres Kindes an einer Schule außerhalb des zuständigen Schulbezirkes bzw. Schuleinzugsbereiches wünschen.

Über diese Ausnahmeanträge entscheidet gem. § 41 SchulG LSA das Landesschulamt. Die Entscheidungen zu diesen Anträgen stehen noch aus.

 

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld musste für die Sekundarschule Zörbig eine Ausnahmegenehmigung beim LSchA beantragen, da die Schule die Mindestschülerzahl zur Anfangsklassenbildung lt. § 10 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 19 Abs. 2 Nr. 1 SEPl-VO von 40 Schülern(innen) nicht erreicht. Die Anzahl der Schüler(innen) in der Anfangsklasse liegt hier bei 32. Eine Entscheidung des Landesschulamtes in der Sache steht noch aus.

 

Hinsichtlich der Gymnasien wird im § 13 Abs. 2 SEPl-VO 2022 die Zieljahrgangstärke in der Sekundarstufe II auf mindestens 75 Schüler festgesetzt. Zur Sicherung der Daseinsvorsorge kann die Sekundarstufe II mit einer Mindestjahrgangsstärke von 50 Schülern eingerichtet werden.

Des Weiteren sollen in der Einführungsphase (Klasse 10) und dem ersten Jahr der Qualifikationsphase
(Klasse 11) mindestens 75 Schüler neu aufgenommen werden. Gleichwohl können diese Klassen zur Sicherung der Daseinsvorsorge auch dann eingerichtet werden, wenn jeweils mindestens 50 Schüler in der Einführungsphase und dem ersten Jahr der Qualifikationsphase neu aufgenommen werden.

 

Zwei Gymnasien im LK Anhalt-Bitterfeld erfüllen die Vorgaben entsprechend der SEPl-VO 2022 für das
SJ 2022/2023 nicht vollumfänglich.

 

Am Gymnasium Francisceum in Zerbst werden im Schuljahr 2022/2023 in der Klasse 11

64 Schüler(innen) und in der Klasse 12 74 Schüler(innen) beschult.

 

Das Heinrich-Heine-Gymnasium in Wolfen erreicht im Schuljahr 2022/2023 in der Klassenstufe 11

die Mindestvorgabe von 75 Schülern(innen) nicht.

Nach derzeitigem Sachstand werden 61 Schüler(innen) in dieser Klassenstufe beschult.

 

Die Mindestvorgabe von 50 Schüler(innen) wird indes nicht unterschritten. Eine entsprechende Anzeige ist gegenüber dem Landesschulamt erfolgt.

 

2.     Beschulung von ukrainischen schulpflichtigen Flüchtlingskindern

Mit Stand 16.05.2022 sind im LK Anhalt-Bitterfeld insgesamt 1.655 Flüchtlinge aus der Ukraine registriert, davon ca. 350 Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter.

 

Es gibt derzeit 3 sogenannte Ankunftsklassen im LK Anhalt-Bitterfeld an folgenden Schulen:

-          Grundschule Anhaltsiedlung in Bitterfeld,

-          Heinrich-Heine-Gymnasium in Wolfen,

-          Sekundarschule I Wolfen-Nord.

 

Im Bereich Köthen (Anh.) und Zerbst/Anh. konnten noch keine Ankunftsklassen eröffnet werden, da bisher keine ukrainischen Pädagogen für diese Standorte durch das LSchA gefunden werden konnten.

 

Zum Stichtag 12.05.2022 sind 141 Kinder und Jugendliche an den Regelschulen im LK Anhalt-Bitterfeld aufgenommen worden, davon

-          60 an den Grundschulen,

-          44 an den Sekundarschulen,

-            5 an den Gemeinschaftsschulen und

-          32 an den Gymnasien.

 

3.     Angebot des Landes Sachsen-Anhalt hinsichtlich der Kompensation von Lernrückständen in Folge der Coronapandemie

 

Das Land Sachsen-Anhalt bietet diesbezüglich Lerncamps für Schüler(innen) während der Sommerferien 2022 an. Im vergangenen Sommer fand eine Erprobung dieses Formates statt und soll nunmehr in den Sommerferien 2022 landesweit in über 30 Durchgängen realisiert werden.

 

In Kooperation mit dem Landesverband Sachsen-Anhalt des Deutschen Jugendherbergswerkes sowie dem Landesverband der Volkshochschulen finden je 5-tägige Lerncamps an Standorten von Jugendherbergen statt.

 

Orientiert an den Bedarfen der Schülerinnen und Schüler hauptsächlich in den Kernfächern, werden täglich 4 Unterrichtseinheiten vorgehalten, an die sich an den Nachmittagen freizeitorientierte Angebote anschließen.

Darüber hinaus werden an der Jugendherberge Magdeburg Sprachkurse für Schüler(innen) angeboten, für die Deutsch nicht die Muttersprache ist.

 

Das fünftägige Gesamtpaket beinhaltet weiterhin die Übernachtung und Vollverpflegung. Bis auf einen Eigenanteil von 30,00 € und eine individuell zu organisierender An- und Abreise entstehen den Sorgeberechtigten keine Aufwendungen für die Teilnahme ihres Kindes.

 

Die Information bezüglich dieses Angebotes an die Sorgeberechtigten erfolgt über die jeweilige Schule.

 

Im Anschluss daran übergab Frau Treffkorn das Wort an Herrn Rumpf (amt. FBL 06).

 

Herr Rumpf informierte zu den Anfragen aus dem letzten Ausschuss wie folgt:

 

Für die organisatorische und administrative Umsetzung des DigitalPakts Schule hat das Land Sachsen-Anhalt die "Landesinitiative für nachhaltige digitale Infrastrukturen für Unterricht und Schule", kurz LINDIUS, ins Leben gerufen und am LISA in Halle etabliert.

 

Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für Investitionen aus dem DigitalPakt Schule ist die Entwicklung, Verbreitung und Sicherung von Konzepten für den Einsatz digitaler Medien im Unterricht. Das Kennenlernen und Ausprobieren von digitalen Werkzeugen, der kollegiale Austausch mit anderen Lehrkräften und die Möglichkeit zur Erprobung von "good practice" Szenarien bieten niedrigschwelligen Zugang zu diesem neuen Aufgabenbereich der Schule. Für diesen Zweck wurden in Sachsen-Anhalt aus einer Vielzahl von Bewerbungen 17 Schulen ausgewählt, darunter die Sekundarschule Raguhn und das Ludwigsgymnasium Köthen, die als LINDIUS-Netzwerkschulen regionale Anlaufstellen für den Einstieg in das Thema digitale Bildung sind.

 

Beschafft wurden im Rahmen des LINDIUS-Projektes durch das Land Sachsen-Anhalt u. a. folgende technische Ausstattung:

 

         Sekundarschule Raguhn:    Ladewagen mit 30 Laptops und 16 Interaktive Displays inkl. Mini-PC,

         Ludwigsgymnasium Köthen: 30 iPad. 3 iPad Pro, Ladewagen mit 30 Laptops und 5 Interaktive Displays.

 

Dem LK Anhalt-Bitterfeld wurden aus dem DigitalPakt Schule Fördermittel in Höhe von 6 Millionen Euro (inkl. 10 % Eigenanteil) bewilligt.

Mit diesen Mitteln soll in den Schulen in Trägerschaft des LK Anhalt-Bitterfeld eine standardisierte IT-Infrastruktur inkl. der notwendigen passiven Verkabelung und den aktiven Komponenten auf- bzw. ausgebaut werden. Darauf aufbauend ist ein flächendeckendes WLAN für alle Schulen vorgesehen.

 

Bezüglich der Umsetzung erfolgte eine europaweite Ausschreibung für ein Planungsbüro, das sowohl die passive Verkabelung als auch die aktiven Komponenten planen soll. Diesbezüglich fanden vor Weihnachten die Bietergespräche statt. Diese Ausschreibung liegt derzeit wegen der Rüge eines unterlegenen Bieters bei der Vergabekammer. Eine endgültige Entscheidung der Vergabekammer steht noch aus.

 

Nach den Ausführungen von Frau Treffkorn und Herrn Rumpf stellte Herr Gatter dies zur Diskussion.

 

Zur Beschulung von ukrainischen Flüchtlingskindern wollte Herr Tischmeier wissen, wie viele davon im schulpflichtigen Alter im Bereich der Stadt Zerbst/Anh. und der Stadt Köthen (Anh.) eine Grundschule besuchen bzw. besuchen müssen. Frau Treffkorn teilte mit, dass Sie die Anfrage an die jeweilige zuständige Stadt weiterleiten wird. Eine aktuelle Aufstellung wird den Mitgliedern des Ausschusses als Anlage am Protokoll beifügt werden.

 

Frau Zoschke machte darauf aufmerksam, dass die 3 Ankunftsklassen mit einer Maximalstärke von 25 Schüler(innen) für 350 ukrainische Flüchtlingskinder mit Sicherheit nicht ausreichen werden. Sie weiß, dass ukrainische Lehrer(innen) angekommen sind und noch auf ihre Arbeitsverträge warten. Hier sollte man schnellstmöglich auf die Situation der Lehrer(innen), die jetzt schon am Limit arbeiten (coronabedingt), gegenüber dem Landesschulamt entsprechend reagieren.

 

Ergänzend merkte Herr Grabner an, dass es nicht allein um die Lehrer(innen) geht, sondern auch um die räumlichen Kapazitäten. Es wurden jetzt schon mit großen Anstrengungen 3 Klassenräume für
3 Ankunftsklassen geschaffen. Zukünftig wird es sehr kritisch, vor allem in den weiterführenden Schulen.

 

Im weiteren Verlauf wollte Herr Loth u. a. wissen, wie die Umsetzung des LINDIUS-Projektes von den Schulen angenommen wird.

Herr Zürner führte dazu aus, dass sich die beiden Schulen (Sek Raguhn, Ludwigsgymnasium Köthen) für das LINDIUS-Projekt beworben haben.

 

Die Verwaltung hat auf die pädagogische Zusammenarbeit zwischen Schule und LINDIUS keinen Einfluss, genau so wenig wie auf die zu beschaffende Technik.

Die benötigte Technik wurde in Abstimmung zwischen Schulen und dem LINDIUS geplant und schlussendlich vom LINDIUS beschafft.

Die Mitarbeiter des " Fachdienstes IT-Schulen" halfen beim Bereitstellen, Installieren z. B. der Laptops etc.

Für alles darüber hinaus, ist das Land zuständig.

 

Herr Zürner sieht im LINDIUS-Projekt nur Vorteile, denn die Schulen freuen sich, dass es Geld für Technik gab.

Er sieht eine Chance darin, dass sie die Beschaffung bedarfsgerechter ausgestalten können. Ziel dieses Projektes ist, die Technik auszuprobieren. Es kann sich im Nachhinein auch herausstellen, dass iPads gar nicht geeignet sind, oder dann gesagt wird, Android Geräte sind überhaupt nicht sinnvoll für den Unterricht.

Aufgrund dessen versucht die Verwaltung immer im ständigen Kontakt mit dem LINDIUS zu bleiben.

Für defekte Geräte gibt es einen direkten Ansprechpartner von LINDIUS der alles insgesamt (Garantie etc.) managt. Kleinere Probleme mit den Geräten übernehmen auch die MA des IT-Bereiches Schulen.

Das Eigentum der beschafften Technik geht Anfang des Jahres 2025 an den Schulträger über.

 

Im Anschluss daran hatten die Ausschussmitglieder keine weiteren Fragen.