Sitzung: 17.05.2022 Bildungs- und Sportausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: BV/0521/2022
Einleitend
informierte Frau Treffkorn ausführlich über die Planungsergebnisse für den Bereich der
Grundschulen, für den Bereich der Gemeinschaftsschulen und für den Bereich der
Förderschulen für Geistigbehinderte und Lernbehinderte.
U. a. teilte Frau Treffkorn
mit, dass das Landesschulamt zum Thema Förderschwerpunkt (FSP) "emotionale-soziale
Entwicklung" an der FöS (L) Erich-Kästner-Schule in Bitterfeld zu integrieren, angeschrieben
und um Prüfung gebeten wurde, so wie in der letzten Ausschusssitzung von den
Mitgliedern gefordert.
Nunmehr teilte das
Landesschulamt vorab per E-Mail mit, dass im Ergebnis der erneuten Prüfung
festzustellen ist, dass der Anbindung des Förderschwerpunktes
"emotionale-soziale Entwicklung" an einen weiteren
Förderschulstandort im Schulträgergebiet des Landkreises Anhalt-Bitterfeld aus
Sicht der Genehmigungsbehörde nicht entsprochen werden kann.
Die Mitglieder des
Bildungs- und Sportausschusses brachten ihr Unverständnis zur Entscheidung
des Landesschulamtes zum Ausdruck. Frau Zoschke hinterfragte, was man
jetzt noch Unternehmen könnte, um den Kindern zu helfen.
Frau Treffkorn erläuterte die
Entscheidung des Landesschulamtes in der Sache.
Zudem wies Sie darauf hin,
dass das LSchA seine Genehmigung zum Schulentwicklungsplan versagen könnte,
sollte der FSP "emotionale-soziale Entwicklung" an der FöS (L)
Erich-Kästner-Schule in Bitterfeld dennoch im Schulentwicklungsplan aufgenommen
werden.
Frau Zoschke und Herr Gatter
fragten an, ob die Möglichkeit besteht, dass sich der Landrat mit dem
Landeschulamt in Verbindung setzen kann, um zumindest in naher Zukunft eine
Zustimmung des Landesschulamtes in der Sache herbeizuführen.
Herr Grabner informierte, dass er sich
zu diesem Thema mit dem Fachamt verständigen wird.
Im Anschluss daran
informierte Frau Treffkorn über die Planungsergebnisse für die Schulform
der Sekundarschulen und der Gymnasien und zu den einzelnen
Benehmensherstellungen.
Frau Treffkorn teilte u. a. mit, dass es
im Rahmen der SEPl beabsichtigt war, den Schulbezirk (SB) der Sekundarschule
Roitzsch und der SB der Sekundarschule "Helene Lange" in Bitterfeld
dahingehend zu ändern, dass mit Beginn des SJ 2022/2023 die Schüler(innen) aus dem OT Holzweißig und festgelegten
Straßen der Stadt Bitterfeld-Wolfen (SB der GS Holzweißig) aufbauend in der
Sekundarschule „Helene Lange“ in Bitterfeld zu beschulen, um die Sekundarschule
Roitzsch entsprechend zu entlasten. In der letzten Ausschusssitzung wurde dies
bereits thematisiert.
Die betroffenen Eltern
wurden vorab darüber informiert. Daraufhin legten die Eltern Widerspruch ein,
mit der Begründung, dass zum einen diese Mitteilung sehr kurzfristig angezeigt
wurde und zum anderen die Schullaufbahnerklärungen schon abgegeben wurden.
Zum Zeitpunkt der
Beratungsgespräche bzgl. der Schulformwahl stand die Änderung des Schulbezirkes
noch nicht im Raum, so dass die Eltern ihre Entscheidung zum Besuch der
Sekundarschule nach den damaligen aktuellen Regelungen trafen.
Frau Treffkorn erläuterte dazu, dass der
Schulentwicklungsplan in Anlehnung an die Festlegung in der
SEPl-VO 2020 bis zum 31.01.2022 durch den Kreistag des Landkreises zu
beschließen und dem Landesschulamt zur Genehmigung vorzulegen, gewesen wäre.
Vor dem Hintergrund des
Hackerangriffs erhielt der LK Anhalt-Bitterfeld eine Terminverlängerung in der
Sache bis zum 30.06.2022.
Es gab zu dieser Thematik
nochmals Abstimmungen mit dem SL der Sek Roitzsch und dem LSchA. Der
Schulleiter der Sekundarschule Roitzsch teilte der Verwaltung schriftlich mit,
dass er die betroffenen
11 Schüler(innen) aus der GS Holzweißig, welche für das SJ 2022/2023 als
weiterführende Schule, die Sekundarschule Roitzsch als Sekundarschule gewählt
haben, beschulen kann.
Diesbezüglich hat er der
Verwaltung einen Belegungs- und Umsetzungsplan vorgelegt. Es werden zum neuen
Schuljahr zusätzlich 2 Container aufgestellt, um die räumliche Situation der
Schule zu entlasten. Auswirkungen auf die Klassenbildung hätte die Aufnahme der
11 Schüler(innen) zudem nicht (Bildung von 3 fünften Klassen).
Diesbezüglich nahm die
Verwaltung mit dem Landesschulamt Kontakt auf, da diese Genehmigungsbehörde
i. S. des SchulG für die Schulentwicklungsplanung ist.
Das Landesschulamt teilte
mit, dass sie hinsichtlich der beabsichtigten Schulbezirksänderung keine Einwände
hat, wenn der Kreistag dies so beschließen sollte. Hinsichtlich der Umsetzung
wird jedoch empfohlen, die Änderung der aktuell gültigen Satzung zur Festlegung
von Schulbezirken und Schuleinzugsbereichen zum 01.08.2023 vorzunehmen.
Die aufkommenden Fragen
wurden nach umfangreicher
Diskussion ausführlich von Frau Treffkorn beantwortet.
Im Anschluss daran stellte Herr Gatter
den Beschlussvorschlag mit der Empfehlung des Landesschulamtes, die Änderung der aktuell gültigen Satzung zur Festlegung von Schulbezirken
und Schuleinzugsbereichen zum 01.08.2023 vorzunehmen, zur Abstimmung:
Beschlussvorschlag:
Der Bildungs- und Sportausschuss empfiehlt dem
Kreistag, den in der Anlage beigefügten Schulentwicklungsplan für den
Planungszeitraum SJ 2022/2023 bis SJ 2026/2027 - Teil I: Allgemeinbildende
Schulen - des Landkreises Anhalt-Bitterfeld mit seinen folgenden Bestandteilen
- Allgemeiner Teil (Pkt. 1 bis Pkt. 4),
- Anlagen 1 - 20
und den dazu gehörigen Änderungen (siehe S. 33 - 36,
S. 819 - 830 und S. 875 bis 888)
"Stadt
Bitterfeld-Wolfen, OT Bitterfeld, nach Straßen aufbauend ab dem
SJ 2022/2023 neu: aufbauend ab dem SJ 2023/2024:
Am Bad, …. Zscherndorfer
Weg
Stadt Bitterfeld-Wolfen
nach Ortsteilen:
• Holzweißig
aufbauend ab dem SJ 2022/2023 - neu: aufbauend ab dem SJ 2023/2024"
zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: 8 - Ja-Stimmen
Anschließend bat Herr Loth um eine digitale Ausgabe.