Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Einleitend informierte Frau Treffkorn ausführlich über die Planungsergebnisse für den Bereich der Grundschulen, für den Bereich der Gemeinschaftsschulen und für den Bereich der Förderschulen für Geistigbehinderte und Lernbehinderte.

 

U. a. teilte Frau Treffkorn mit, dass das Landesschulamt zum Thema Förderschwerpunkt (FSP) "emotionale-soziale Entwicklung" an der FöS (L) Erich-Kästner-Schule in Bitterfeld zu integrieren, angeschrieben und um Prüfung gebeten wurde, so wie in der letzten Ausschusssitzung von den Mitgliedern gefordert.

Nunmehr teilte das Landesschulamt vorab per E-Mail mit, dass im Ergebnis der erneuten Prüfung festzustellen ist, dass der Anbindung des Förderschwerpunktes "emotionale-soziale Entwicklung" an einen weiteren Förderschulstandort im Schulträgergebiet des Landkreises Anhalt-Bitterfeld aus Sicht der Genehmigungsbehörde nicht entsprochen werden kann.

 

Die Mitglieder des Bildungs- und Sportausschusses brachten ihr Unverständnis zur Entscheidung des Landesschulamtes zum Ausdruck. Frau Zoschke hinterfragte, was man jetzt noch Unternehmen könnte, um den Kindern zu helfen.

 

Frau Treffkorn erläuterte die Entscheidung des Landesschulamtes in der Sache.

Zudem wies Sie darauf hin, dass das LSchA seine Genehmigung zum Schulentwicklungsplan versagen könnte, sollte der FSP "emotionale-soziale Entwicklung" an der FöS (L) Erich-Kästner-Schule in Bitterfeld dennoch im Schulentwicklungsplan aufgenommen werden.

 

Frau Zoschke und Herr Gatter fragten an, ob die Möglichkeit besteht, dass sich der Landrat mit dem Landeschulamt in Verbindung setzen kann, um zumindest in naher Zukunft eine Zustimmung des Landesschulamtes in der Sache herbeizuführen.

 

Herr Grabner informierte, dass er sich zu diesem Thema mit dem Fachamt verständigen wird.

 

Im Anschluss daran informierte Frau Treffkorn über die Planungsergebnisse für die Schulform der Sekundarschulen und der Gymnasien und zu den einzelnen Benehmensherstellungen.

 

Frau Treffkorn teilte u. a. mit, dass es im Rahmen der SEPl beabsichtigt war, den Schulbezirk (SB) der Sekundarschule Roitzsch und der SB der Sekundarschule "Helene Lange" in Bitterfeld dahingehend zu ändern, dass mit Beginn des SJ 2022/2023 die Schüler(innen) aus dem OT Holzweißig und festgelegten Straßen der Stadt Bitterfeld-Wolfen (SB der GS Holzweißig) aufbauend in der Sekundarschule „Helene Lange“ in Bitterfeld zu beschulen, um die Sekundarschule Roitzsch entsprechend zu entlasten. In der letzten Ausschusssitzung wurde dies bereits thematisiert.

 

Die betroffenen Eltern wurden vorab darüber informiert. Daraufhin legten die Eltern Widerspruch ein, mit der Begründung, dass zum einen diese Mitteilung sehr kurzfristig angezeigt wurde und zum anderen die Schullaufbahnerklärungen schon abgegeben wurden.

 

Zum Zeitpunkt der Beratungsgespräche bzgl. der Schulformwahl stand die Änderung des Schulbezirkes noch nicht im Raum, so dass die Eltern ihre Entscheidung zum Besuch der Sekundarschule nach den damaligen aktuellen Regelungen trafen.

 

Frau Treffkorn erläuterte dazu, dass der Schulentwicklungsplan in Anlehnung an die Festlegung in der
SEPl-VO 2020 bis zum 31.01.2022 durch den Kreistag des Landkreises zu beschließen und dem Landesschulamt zur Genehmigung vorzulegen, gewesen wäre.

Vor dem Hintergrund des Hackerangriffs erhielt der LK Anhalt-Bitterfeld eine Terminverlängerung in der Sache bis zum 30.06.2022.

 

Es gab zu dieser Thematik nochmals Abstimmungen mit dem SL der Sek Roitzsch und dem LSchA. Der Schulleiter der Sekundarschule Roitzsch teilte der Verwaltung schriftlich mit, dass er die betroffenen
11 Schüler(innen) aus der GS Holzweißig, welche für das SJ 2022/2023 als weiterführende Schule, die Sekundarschule Roitzsch als Sekundarschule gewählt haben, beschulen kann.

Diesbezüglich hat er der Verwaltung einen Belegungs- und Umsetzungsplan vorgelegt. Es werden zum neuen Schuljahr zusätzlich 2 Container aufgestellt, um die räumliche Situation der Schule zu entlasten. Auswirkungen auf die Klassenbildung hätte die Aufnahme der 11 Schüler(innen) zudem nicht (Bildung von 3 fünften Klassen).

 

Diesbezüglich nahm die Verwaltung mit dem Landesschulamt Kontakt auf, da diese Genehmigungsbehörde
i. S. des SchulG für die Schulentwicklungsplanung ist.

Das Landesschulamt teilte mit, dass sie hinsichtlich der beabsichtigten Schulbezirksänderung keine Einwände hat, wenn der Kreistag dies so beschließen sollte. Hinsichtlich der Umsetzung wird jedoch empfohlen, die Änderung der aktuell gültigen Satzung zur Festlegung von Schulbezirken und Schuleinzugsbereichen zum 01.08.2023 vorzunehmen.

 

Die aufkommenden Fragen wurden nach umfangreicher Diskussion ausführlich von Frau Treffkorn beantwortet.

 

Im Anschluss daran stellte Herr Gatter den Beschlussvorschlag mit der Empfehlung des Landesschulamtes, die Änderung der aktuell gültigen Satzung zur Festlegung von Schulbezirken und Schuleinzugsbereichen zum 01.08.2023 vorzunehmen, zur Abstimmung:

 

Beschlussvorschlag:

Der Bildungs- und Sportausschuss empfiehlt dem Kreistag, den in der Anlage beigefügten Schulentwicklungsplan für den Planungszeitraum SJ 2022/2023 bis SJ 2026/2027 - Teil I: Allgemeinbildende Schulen - des Landkreises Anhalt-Bitterfeld mit seinen folgenden Bestandteilen

- Allgemeiner Teil (Pkt. 1 bis Pkt. 4),

- Anlagen 1 - 20

und den dazu gehörigen Änderungen (siehe S. 33 - 36, S. 819 - 830 und S. 875 bis 888)

"Stadt Bitterfeld-Wolfen, OT Bitterfeld, nach Straßen aufbauend ab dem
SJ 2022/2023 neu: aufbauend ab dem SJ 2023/2024:

Am Bad, …. Zscherndorfer Weg

 

Stadt Bitterfeld-Wolfen nach Ortsteilen:

Holzweißig aufbauend ab dem SJ 2022/2023 - neu: aufbauend ab dem SJ 2023/2024"

 

zu beschließen.

 

Abstimmungsergebnis:               8 - Ja-Stimmen

 

Anschließend bat Herr Loth um eine digitale Ausgabe.