Sitzung: 20.06.2022 Kultur- und Tourismusausschuss
Vorlage: BV/0565/2022
Herr Honsa (Bürgermeister von Gröbzig) gab bekannt, dass
er wegen Befangenheit nicht an der Abstimmung teilnimmt.
Frau Zerrenner erfragte
- die regionale und
landesweite Bedeutung der Synagoge Gröbzig
- in § 3 sind 3
Anlagen benannt, diese fehlten
- die unterschiedliche
Verfahrensweise zur Auszahlung der Fördergelder seitens des Landes
Sachsen-Anhalt und des Landkreises Anhalt-Bitterfeld bzw. der Stadt Südliches
Anhalt.
Antworten:
-
Herr Honsa erläuterte die Einmaligkeit des in der
Progromnacht unversehrt gebliebenen Ensembles im ländlichen Raum Deutschlands,
bestehend aus Synagoge, jüdischer Schule, Gemeindehaus, Remise und Friedhof.
-
Frau Faust reicht die Anlagen nach
-
Frau Werner (Sachbearbeiterin
Kulturförderung des Landkreises) gab Auskunft zur Auszahlung der Fördermittel
des Landkreises. Diese werden ausschließlich mittels Anforderungsbeleg des
Landkreises (unterschriebenes Original) ausgezahlt. Von Landesseite könnten die
Formalitäten ggf. anders sein.
Herr Heeg begrüßte die Erweiterung des Förderzeitraumes
von zwei Jahren auf drei Jahre.
Abstimmungsergebnis: (bitte
überprüfen!)
ja - fünf
nein - keine
Enthaltung - eine