Herr Honsa (Bürgermeister von Gröbzig) gab bekannt, dass er wegen Befangenheit nicht an der Abstimmung teilnimmt.

 

Frau Zerrenner erfragte

 

-       die regionale und landesweite Bedeutung der Synagoge Gröbzig

-       in § 3 sind 3 Anlagen benannt, diese fehlten

-       die unterschiedliche Verfahrensweise zur Auszahlung der Fördergelder seitens des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Anhalt-Bitterfeld bzw. der Stadt Südliches Anhalt.

 

Antworten:

 

-       Herr Honsa erläuterte die Einmaligkeit des in der Progromnacht unversehrt gebliebenen Ensembles im ländlichen Raum Deutschlands, bestehend aus Synagoge, jüdischer Schule, Gemeindehaus, Remise und Friedhof.

-       Frau Faust reicht die Anlagen nach

-       Frau Werner (Sachbearbeiterin Kulturförderung des Landkreises) gab Auskunft zur Auszahlung der Fördermittel des Landkreises. Diese werden ausschließlich mittels Anforderungsbeleg des Landkreises (unterschriebenes Original) ausgezahlt. Von Landesseite könnten die Formalitäten ggf. anders sein.

 

Herr Heeg begrüßte die Erweiterung des Förderzeitraumes von zwei Jahren auf drei Jahre.

 

Abstimmungsergebnis: (bitte überprüfen!)

ja               - fünf

nein           - keine

Enthaltung - eine