Herr Heeg und Herr Schönemann äußerten Verständnis für die Gründe zur Verlängerung des Verwendungszeitraumes aus Sicht der Realisierung unter den gegebenen Umständen in der Praxis. Im Kontext der Diskussion des Bürgermeisters der Stadt Zerbst/Anhalt zu einen anderen Projektantrag im Kreis- und Finanzausschuss und seine Infragestellung der Förderfähigkeit mit seiner Sichtweise laut Satzung, könnte hier wegen des vorliegenden Verstoßes gegen die Landeshaushaltsordnung eine Nichtstattgabe konsequenterweise zur Folge haben. Das wäre jedoch nicht im Sinne der erfolgreichen Projektumsetzung.

 

Frau Weidner (Projektverantwortliche der Stadt Zerbst/Anhalt) bat um Nachsicht für ihr Versäumnis. Sie hatte den Endtermin des Verwendungszeitraumes wegen hoher Arbeitsbelastung aus den Augen verloren. Frau Bier äußerte aus eigener Erfahrung Verständnis. Frau Faust konnte den Fehler nachvollziehen. Im Falle der fristgemäßen Beantragung wäre dem Antrag stattgegeben worden.

 

Frau Weidner gibt die Hinweise von Herr Heeg und Herrn Schönemann zum künftigen Umgang bei der Entscheidungsfindung im Sinne der Förderung von Kulturprojekten des ländlichen Raumes an Herrn Dittmann weiter.

 

Abstimmungsergebnis:

ja               - sieben

nein           - keine

Enthaltung - keine