Frau Zerrenner erfragte zum Projekt „Wiederentdeckte Köthener Musikschätze“ die Inhalte der tabellarisch aufgeführten Kostenpositionen: Kostenumlage-Allgemein, Fahrkosten und Honorare.

 

Frau Werner gab folgende Auskunft:

Diese Beschlussvorlage liegt in korrigierter Form vor. Um dem Kriterium Kulturförderung im ländlichen Raum gerecht zu werden, wurde das in der Schlosskapelle Köthen bereits am 14.05.2022 stattgefundene Teilprojekt von der Förderung ausgeschlossen.

 

Frau Büchse (Geschäftsführerin des Freundes- und Förderkreises Bach-Gedenkstätte im Schloss Köthen (Anhalt) e.V.) gab weitere Erläuterungen:

Das Vortragskonzert in der Schlosskapelle Köthen wird nun, anders als geplant und beantragt, durch Eigenmittel des Vereins finanziert. Die Forschungsarbeiten als Solche werden ausnahmslos   in Eigenleistungen ehrenamtlich durchgeführt. Honorare fallen z. B. für den Sprecher der nachfolgend zu erstellenden App an, Fahrkosten z. B. für Anfahrten zu Archiven. 

 

Herr Schönemann erachtete eine (nochmalige) Verständigung zur Richtlinie für notwendig, um sicherzustellen, dass auch künftig die dem ländlichen Raum zugedachten Fördergelder des LK ABI nicht den Mittelzentren Bitterfeld-Wolfen, Köthen (Anhalt) oder Zerbst/Anhalt zufallen.

 

Frau Büchse versicherte, dass die Gelder für das Projekt dem ländlichen Raum auch zufließen. Es bleiben keine Gelder übrig, in der Regel muss noch bezuschusst werden. Es handele sich um viel ehrenamtliches Engagement und Schaffung ideeller Werte. Damit ist die Diskussion über den Sitz des Vereins irrelevant.

 

Frau Zerrenner erkundigte sich nach der Bekanntgabe der Veranstaltungstermine.

 

Frau Büchse teilte dazu mit:

 

-       Vortragskonzert in der Kirche Diebzig, 10.07.2022 15:00 Uhr

-       Termine sind ersichtlich im Veranstaltungskalender des LK ABI (online)

-       erscheinen im Mitteilungsblatt des LK ABI

-       für 2023 stehen die Termine noch nicht fest

 

Herr Heeg recherchierte Folgendes:

 

In der RL ist der Begriff „ländlicher Raum“ sehr schwach formuliert. Zugehörige Ortsteile sind ausschließlich in der Anlage der RL aufgeführt. Der Verweis auf die Anlage steht in Punkt 3 – Antragsberechtigte/Zuwendungsempfänger. Unter Zuwendungszweck wird definiert: “Für den LK ABI besteht ein berechtigtes Interesse an der Umsetzung förderfähiger Maßnahmen, wenn sie einen unmittelbaren Bezug zum ländlich geprägten Raum haben, nachhaltig sind und auf die Region und darüber hinauswirken.“

 

Biendorf gehörte aus historischer Sicht zum Fürstentum Köthen, liegt jetzt jedoch nicht im LK ABI. Für die Projektförderung ist die kulturhistorische Zuordnung maßgeblich, bzw. der unmittelbare Bezug zum weitläufig ländlich geprägten Köthener Raum.

 

Frau Werner bestätigte die Richtigkeit des Bewilligungszeitraumes für die Veranstaltungen dieses Projektes in den Jahren 2022 und 2023. Laut RL kann der Durchführungszeitraum mehrjährig sein.

 

Abstimmungsergebnis:

ja               - sieben

nein           - keine

Enthaltung - keine