Sitzung: 20.06.2022 Kultur- und Tourismusausschuss
Vorlage: BV/0567/2022
Frau Zerrenner erfragte zum
Projekt „Wiederentdeckte Köthener Musikschätze“ die Inhalte der tabellarisch
aufgeführten Kostenpositionen: Kostenumlage-Allgemein, Fahrkosten und Honorare.
Frau Werner gab folgende
Auskunft:
Diese Beschlussvorlage liegt in korrigierter
Form vor. Um dem Kriterium Kulturförderung im ländlichen Raum gerecht zu
werden, wurde das in der Schlosskapelle Köthen bereits am 14.05.2022
stattgefundene Teilprojekt von der Förderung ausgeschlossen.
Frau Büchse (Geschäftsführerin
des Freundes- und Förderkreises Bach-Gedenkstätte im Schloss Köthen (Anhalt)
e.V.) gab weitere Erläuterungen:
Das Vortragskonzert in der Schlosskapelle
Köthen wird nun, anders als geplant und beantragt, durch Eigenmittel des Vereins
finanziert. Die Forschungsarbeiten als Solche werden ausnahmslos in Eigenleistungen ehrenamtlich
durchgeführt. Honorare fallen z. B. für den Sprecher der nachfolgend zu
erstellenden App an, Fahrkosten z. B. für Anfahrten zu Archiven.
Herr Schönemann erachtete eine
(nochmalige) Verständigung zur Richtlinie für notwendig, um sicherzustellen,
dass auch künftig die dem ländlichen Raum zugedachten Fördergelder des LK ABI
nicht den Mittelzentren Bitterfeld-Wolfen, Köthen (Anhalt) oder Zerbst/Anhalt
zufallen.
Frau Büchse versicherte, dass
die Gelder für das Projekt dem ländlichen Raum auch zufließen. Es bleiben keine
Gelder übrig, in der Regel muss noch bezuschusst werden. Es handele sich um
viel ehrenamtliches Engagement und Schaffung ideeller Werte. Damit ist die
Diskussion über den Sitz des Vereins irrelevant.
Frau Zerrenner erkundigte sich
nach der Bekanntgabe der Veranstaltungstermine.
Frau Büchse teilte dazu mit:
- Vortragskonzert in
der Kirche Diebzig, 10.07.2022 15:00 Uhr
- Termine sind
ersichtlich im Veranstaltungskalender des LK ABI (online)
- erscheinen im
Mitteilungsblatt des LK ABI
- für 2023 stehen die
Termine noch nicht fest
Herr Heeg recherchierte
Folgendes:
In der RL ist der Begriff „ländlicher Raum“
sehr schwach formuliert. Zugehörige Ortsteile sind ausschließlich in der Anlage
der RL aufgeführt. Der Verweis auf die Anlage steht in Punkt 3 –
Antragsberechtigte/Zuwendungsempfänger. Unter Zuwendungszweck wird definiert:
“Für den LK ABI besteht ein berechtigtes Interesse an der Umsetzung förderfähiger
Maßnahmen, wenn sie einen unmittelbaren Bezug zum ländlich geprägten Raum
haben, nachhaltig sind und auf die Region und darüber hinauswirken.“
Biendorf gehörte aus historischer Sicht zum
Fürstentum Köthen, liegt jetzt jedoch nicht im LK ABI. Für die Projektförderung
ist die kulturhistorische Zuordnung maßgeblich, bzw. der unmittelbare Bezug zum
weitläufig ländlich geprägten Köthener Raum.
Frau Werner bestätigte die
Richtigkeit des Bewilligungszeitraumes für die Veranstaltungen dieses Projektes
in den Jahren 2022 und 2023. Laut RL kann der Durchführungszeitraum mehrjährig
sein.
Abstimmungsergebnis:
ja - sieben
nein
- keine
Enthaltung - keine