Herr Rößler erläutert die Allgemeine Verfügung zur Beschränkung/Verbot von Wasserentnahmen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld.  

Anfang Juni sah sich der Landkreis Anhalt-Bitterfeld gezwungen, das Abpumpen aus Oberflächengewässern per Allgemeinverfügung zu untersagen. Eine Linderung sei indes nicht in Sicht. Im Gegenteil, es wird immer prekärer und verschärft sich zunehmend. Auch der Regen der vergangenen Tage helfe nach dem trockenen Frühjahr nicht weiter, da der Niederschlag lokal sehr unterschiedlich verteilt sei. In manchen Ortschaften waren es gerade mal 10 Liter, woanders 40 Liter pro Quadratmeter, aber was ist das? Herr Lehmann fragt, wie der Landkreis mit Ausnahmen von der Allgemeinverfügung umgehe? Herr Rößler antwortete, die Allgemeinverfügung betrifft, wie es der Name schon sagt, alle. Aber es gibt Ausnahmetatbestände. Darunter zählten Unternehmen, die beispielsweise Kieswäsche und damit ein Kreislaufsystem betreiben. Auch Unternehmen, die in der Nahrungsmittelproduktion tätig sind, könnten nach einem Antrag „in der Regel“ mit einer Ausnahme rechnen.