Herr Heeg merkt an, dass gemäß Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt die Niederschriften über die Sitzungen des Vergabeausschusses binnen 30 Tage, spätes-tens zur nächsten Sitzung des Ausschusses, den Ausschussmitgliedern vorliegen sollen.

Frau Lütke informiert, dass durch den Cyberangriff weiterhin nicht vollumfänglich auf sämtli-che Unterlagen zugegriffen werden kann und sich somit die Erstellung der Niederschriften als schwierig gestalten. Jedoch ist die Vergabestelle bemüht, die Niederschriften zeitnah zu erstellen.