Herr Heeg erläuterte, dass im Frühjahr das Radverkehrskonzept im Landkreis Anhalt-Bitterfeld beschlossen wurde. Hier heißt es auf Seite 8, dass Infrastruktur für Rad und KfZ möglichst getrennt werden. Nach dem Beschluss des Kreistages hat der Landkreis als untere Verkehrsbehörde den Radweg in Köthen, Hallesche Straße, abgeordnet, hier wurde das Verkehrsschild 229 (Fußweg) aufgestellt und damit die Nutzung des Radweges (bestehend seit fast 20 Jahren) abgeordnet. Gleiche Straße, gleiches Problem an der Bushaltestelle am Krankenhaus. Herr Heeg bat den Landrat, diese Abordnung zurückzunehmen, ersatzweise ein Zusatzzeichen – Radfahrer frei (Zeichen 1022/10) – in der Halleschen Straße in Köthen wieder anzubringen, da die jetzige Situation lebensgefährlich sei, trotz der angeordneten Tempo 30.
Herr Grabner erklärte, dass dies geprüft wird.

 

Herr Loth befürwortete die Gründung des Kompetenzteams Land- und Forstwirtschaft im Landkreis und fragte, wie der Landwirtschafts- und Umweltausschuss hier mit einbezogen ist oder wie sich die Abgeordneten des Kreistages dort mit einbringen können?
Herr Grabner sagte zu, dass jeweils an den Vorsitzenden eine Einladung zugeschickt wird. Bislang wurde der Ausschuss nicht mit einbezogen, dies kann in Zukunft aber gerne geschehen. 
Weiter fragte Herr Loth zum Verein fahrradfreundliche Kommune, ob sich mit der neuen Vereinsgründung möglicherweise neue Verpflichtungen ergeben, ändern sich die Beiträge?
Herr Grabner antworte, dass alles gleichbleibt und sich hier nur die Rechtsform ändert.

 

Frau Buchheim sagte bzgl. des Mitteilungsblattes des Landkreises, dass hier Blutspendetermine für den Bereich Bitterfeld-Wolfen vom DRK Bitterfeld-Wolfen veröffentlicht werden, für den Bereich Köthen gibt es aber keine Veröffentlichungen. Sie hatte hier seitens des DRK die Antwort erhalten, dass man die Termine melden würde, diese aber nicht veröffentlicht werden. Frau Buchheim bat hier um Prüfung des Sachverhaltes.

Frau Jank von der Pressestelle des Landkreises Anhalt-Bitterfeld antwortete, dass das DRK Bitterfeld und Zerbst regelmäßig Blutspendetermine zur Veröffentlichung schickt, das DRK Köthen hat bisher nur ein oder zweimal/Jahr Termine geschickt. Somit können auch nicht mehr Termine veröffentlicht werden.

Weiter führte Frau Buchheim aus, dass nach Gesprächen mit Schuldnerberatungen Kritik am Jobcenter im Hinblick auf Terminvereinbarungen geübt wurde, da es seit 2020 keinerlei Möglichkeiten gäbe, dort einen Termin für die Mandanten zu vereinbaren. Frau Buchheim bat darum einen Weg zu finden, dass die entsprechenden Hilfesuchenden angehört werden und die Terminvereinbarungen wieder möglich sind.

Im Hinblick auf Beratungsleistungen wurde ebenfalls Kritik von der Auxilium Anhalt GmbH geübt, das durch das Jobcenter seit März 2022 keine Förderung mehr für Beratungsleistungen erfolgt, die diese Gesellschaft erbracht hat (im Hinblick auf Arbeitslosigkeit, Schulden, drohender Obdachlosigkeit, psychischen Problemen, etc.). Gerade in der jetzigen Situation (wo viele Menschen nicht mehr wissen, wie sie ihre Betriebskosten in Zukunft zahlen können) ist es dringend erforderlich, solche Hilfeleistungen wieder anzubieten und deshalb bat Frau Buchheim um Prüfung, warum die Förderung eingestellt wurde und ob in Zukunft die Möglichkeit besteht, solche Dinge wieder zu fördern?

Das Kundinnen und Kunden im Jobcenter nicht vorsprechen können, kann Herr Krüger nicht bestätigen und weist dies auch zurück, da die Häuser normal geöffnet sind. Im Bereich der Arbeitsvermittlung, wo das Thema Schulden- und Suchtberatung eine Rolle spielt, sind die normalen Arbeitsprozesse seit mehreren Monaten wieder in Gang gesetzt. Herr Krüger kann die Kritik nicht nachvollziehen. Im Übrigen obliegt es jedem der Kundinnen und Kunden, die Schuldner- und Suchtberatung von sich aus aufzusuchen, hier sieht Herr Krüger keinen Zusammenhang, wird die Problematik aber mitnehmen und thematisieren.

Bezüglich der Kritik des angesprochen Trägers sagte Herr Krüger, dass hier schon ein Gesprächstermin anvisiert ist. Allerdings richten sich die Leistungen des Jobcenters in erster Linie an den Hilfebedarf unserer Kundinnen und Kunden und nicht unbedingt an den Hilfebedarf eines Trägers. Herr Krüger wird dieses Thema aufgreifen; er hatte dies auch schon im Verwaltungsrat erwähnt, dass im Bereich der Widereingliederungsleistung seit einigen Wochen sehr restriktiv finanzielle Mittel ausgereicht werden. Gründe hierfür sind, dass zum einen die Mittelausstattung unzureichend ist, weiter der Kreistagsbeschluss umgesetzt wird und somit die Spielräume begrenzt sind. Weiter werden jetzt zusätzliche Mittel vom Bund gestellt, so dass Herr Krüger davon ausgeht, dass sich die Situation entspannen wird.

Zur Frage der Übernahme von Betriebskosten kann Herr Krüger insoweit beruhigen, dass z. B. Betriebskostennachzahlungen im Bereich der KDU in vielen Fällen, insbesondere bei Neuantragstellern, vom Jobcenter nach jetzigem Stand übernommen werden können. Bezugnehmend auf ein Schreiben des BMAS wird von diesem auf die Verbrauchsmenge abgestellt. Wenn der Verbrauch sich nicht geändert hat, sondern nur der Preis, dann ist dies im Rahmen der Prüfung von Betriebskostennachzahlungen zu berücksichtigen. Im Bereich des Stromes sieht es aber anders aus.

 

Herr Egert übergab an den Landkreis einen Fragenkatalog bzgl. der Aufbereitung der Corona-Strategie der letzten 2 Jahre und bat um schriftliche Beantwortung.

Herr Wolpert sicherte zu, die Fragen und die Antworten dann dem Protokoll anzufügen.

 

Herr Northoff erklärte, dass die Beleuchtung in der Sekundarschule Wolfen-Nord noch vollkommen herkömmlich erfolgt, es somit keine LED-Lampen gibt. Er fragte, ob dies bei anderen Liegenschaften des Landkreises ebenfalls der Fall ist und ob bzw. wann diese Energiesparmaßnahme durchgeführt wird?
Herr Grabner kann die konkrete Nutzung von stromsparender Beleuchtung derzeit nicht beziffern, er wird dies aber aufarbeiten lassen. Herr Grabner gab aber den Hinweis, dass der Landkreis momentan dabei sei, nachhaltig zu agieren und in Anbetracht der kreislichen Entwicklung sowohl im Gas- als auch im Stromsegment alle Maßnahmen zu ergreifen, um alle Objekte zukunftsfähig zu betreiben.
Die Aufarbeitung wird dann dem Protokoll beigefügt.

 

Herr Roi fragte bzgl. der Pressemitteilung vom 09.06.2022 (Beschränkung/Verbot Wasserentnahme des Oberflächenwassers aus Gräben mit technischen Hilfsmitteln), ob es bei Härtefällen eine Möglichkeit gibt, eine Ausnahmeregel zu erhalten? Wer ist schadensersatzpflichtig, wenn wegen Wassermangel aufgrund vom Verbot der Wasserentnahme alte Gehölze und Pflanzen vertrocknen?

Herr Grabner erklärte, wenn nicht gerade in der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr gegossen wird, darf Wasser entnommen werden.

Herr Rößler erklärte, dass ein formloser Antrag (per E-Mail oder schriftlich) gestellt werden kann und dann wird geprüft und entschieden, ob es sich um einen Härtefall handelt und eine entsprechende Lösung herbeigeführt werden kann.

Herr Roi führte nochmals aus, dass sich der Zeitraum von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf Brunnen beziehe, aus den Oberflächengewässern dürfte „nur per Hand geschöpft werden“, aber mit technischen Hilfsmitteln (Pumpe, etc.) ist es verboten, das sei hier die Dramatik.

 

Herr Roi wollte zur Energiekrise und die Folgen hieraus wissen, ob der Landrat schon eine Arbeitsgruppe gegründet hat, wo Maßnahmen besprochen und getroffen werden? Gibt es einen Notfallplan, was vom Landkreis bei bestimmten Situationen als erstes abzuschalten ist? Gibt es hierzu offizielle Mitteilungen von der Bundes- oder der Landesregierung?

Herr Grabner antwortete, dass es verschiedene aufgezeigte Worst-Case-Szenarien gibt. Es wird derzeit erarbeitet, welche Objekte definitiv nicht vom Netz getrennt werden können (eine Priorisierung wird vorgenommen). Weiter wird geschaut, wo Einsparungen erzielt werden können – z. B. die Duschmöglichkeiten in Turnhallen um 3 °C zu senken, die Vorlauftemperaturen runterzunehmen. Weiter werden derzeit Dachflächen geprüft, inwieweit sie mit Photovoltaik bestückt werden können. Sobald hier ein konkretes Konzept erstellt wurde, wird dies im Kreistag vorgestellt. 

 

Herr Maaß fragte bzgl. der Gründung des Vereins radfreundliche Kommune, ob dem Landrat bekannt ist, dass die Ansässigkeit verändert werden soll (bisher Aken)?
Herr Hauschild fügte hinzu, dass der Sitz nach Bernburg verlegt werden soll.
Herr Grabner erklärte, dass ihm dies nicht bekannt sei.
Herr Wolpert sagte hierzu, da der Beschluss im September in den Kreistag eingebracht werden muss, kann diese Problematik dann besprochen werden.

 

Herr Urban fragte zur Krondorfer Turnhalle, ob diese zum neuen Schuljahresbeginn wieder nutzbar ist? Wenn nein, gibt es einen Alternativplan?
Herr Grabner verneinte dies. Es musste die Ausschreibung für die Sanierung der Dachflächen aufgehoben werden, da kein Angebot eingegangen war. Dies wurde nochmals in 3 Einzellose aufgeteilt in der Hoffnung, dass entsprechende Firmen geniert werden können und dann die Maßnahme umgesetzt werden kann. Wir werden zeitnah auf die Stadt Bitterfeld-Wolfen zukommen, um eine weiterführende Nutzung zu gewährleisten.

 

Es gab keine weiteren Anfragen.