Sitzung: 14.07.2022 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/0549/2022
Der Kreistag
beschließt:
1. die Auflösung des Jobcenter - Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts
für Beschäftigung und Arbeit des
Landkreises Anhalt-Bitterfeld (KomBA-ABI) zum
31.12.2022,
2. die bisher durch das Jobcenter KomBA-ABI wahrgenommenen Aufgaben, die
bestehenden Vereinbarungen und Verträge sowie das Vermögen und die Schulden der
Anstalt öffentlichen Rechts ab dem 01.01.2023 im Wege der Gesamtrechtsnachfolge
durch den Landkreis zu übernehmen
und
3. die Aufgaben des Verwaltungsrates als beratenden Ausschuss unter der
Leitung des Landrates weiterzuführen. Die Hauptsatzung ist entsprechend zu
ändern.
Herr Roi fragte, ob es zur Wirtschaftlichkeit
Berechnungen gibt? Es wurde gesagt, dass es berechnet wurde, fernab der der
Einmalkosten, die im Zuge der Zusammenlegung auflaufen werden. Nun ist die
Frage, ob man dies finanziell untermauern kann, was hier eingespart wird?
Herr Grabner antwortete, dass die meisten Einsparungseffekte erzielt
werden, die durch Personaleinsparungen im Headoffice-Bereich vorgenommen werden
können, d. h. Querschnittsbereiche (z. B. Stabstellenleiter, Haushalt- und
Forderungsmanagement, etc.). Es wird auch kein weiterer Datenschutzbeauftragter
vorgehalten. Darüber hinaus ist geplant, ca. 16 Vollzeitäquivalente
einzusparen, auch dies wird sich auf die Jahre auswirken. Es sei schwierig,
hier eine konkrete Bezifferung der Einsparmaßnahmen anzugeben, insbesondere in
den ersten beiden Jahren. Kosten für die Überführung des Jobcenters in den
Landkreis werden anfallen, aber zukünftig wird ein Einspareffekt durch
Personalkosteneinsparungen eintreten.
(Herr
Urban gekommen = 39+1 = 72,73%)
Frau Zoschke fragte, ob beziffert werden kann, wie hoch die Schulden sind?
Herr Krüger antwortete, dass keine Schulden auf den Landkreis übertragen werden. Es gibt zwar Kreditverbindlichkeiten im Sinne der Erneuerung der Infrastruktur, die über Finanzierungsmodelle angeschafft wird, diese sind aber ausfinanziert durch die Zuweisung des Bundes. Es wird keine reinen Schulden geben.
Herr Roi sagte hierzu weiter, dass es fehle, diese Aussagen mit Zahlen zu untermauern und die Verbindlichkeiten nicht beziffert werden. Weiter wird angegeben, dass in der Haushaltsplanung 2023 der gleiche Betrag für den Bedarf des jetzigen Haushaltes wieder eingestellt wird, d. h. dann ist hier vorerst keine Einsparung zu sehen? Deshalb die Frage von Herrn Roi und der Fraktion AfD, wie es in den darauffolgenden Jahren aussieht und ob hier Zahlen für die Finanzplanung benannt werden können?
Herr Krüger sagte hierzu, dass bei Erstellung der
Beschlussvorlage noch nicht weiter differenziert und dargestellt werden konnte,
da insbesondere die Überlegungen zur Struktur, zum Stellenbedarf, zur
Verteilung von Stellen und Aufgaben erst den letzten Wochen zum Abschluss
gekommen sind. Hochgerechnet bei den 16 VZÄ, die als Stelle im Jobcenter 2023
nicht mehr im Fachbereich vorgehalten werden, ergibt sich bei
durchschnittlichen Personalkosten von 60.000 €/VZÄ ein jährliches
Einsparpotenzial von ca. 977.000 €. Der Betrag wird durch den Wegfall der
Stellen als solche auch nicht mehr dem Fachbereich 55 vorgehalten werden
müssen. Weiter ergeben sich Einsparpotenziale, da Mitarbeiter des Jobcenter ab
2023 nicht mehr nur ausschließlich Aufgaben für das SGB II erledigen, sondern
auch Aufgaben für den Landkreis übernehmen werden. Somit ergeben sich diese
Einsparpotenziale.
Aktuell andere Kosten werden derzeit mit ca. 95.000,00 € beziffert, was an
tatsächlichen Kosten für die Umstellung und Neuorganisation eingeplant ist
(insbesondere Kosten im Bereich der IT – Schnittstellenprogrammierung, Anpassen
von Programmen).
Weiter sagte Herr Krüger zur Höhe der Verbindlichkeit, dass es sich
hierbei um einen Betrag von ca. 800.000 € netto, umgelegt auf 5 Jahre, handelt.
Das bringt das Jobcenter als Verbindlichkeit mit und hat man durch die
Personaleinsparungen schon gegenfinanziert.
Herr Maaß fragte, ob die 16 Stellen refinanzierte
Stellen sind?
Herr Krüger antwortete sowohl als auch. Es sind Stellen aus dem
Querschnittsbereich, die durch die Gemeinkostenpauschalen finanziert werden, also nicht spitz abrechenbar sind,
allerdings gibt es auch gemischte Stellen, die abrechenbar sind. Im
Wesentlichen handelt es sich aber um Stellen aus dem nicht abrechenbaren
Bereich.
Es gab keine weiteren Nachfragen.
Die Vorlage 0549/2022 wurde einstimmig mit 39 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung bestätigt.