Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Kreistag beschließt:

 

1.       die Auflösung des Jobcenter - Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts für    Beschäftigung und Arbeit des Landkreises Anhalt-Bitterfeld (KomBA-ABI) zum

31.12.2022,

 

2.       die bisher durch das Jobcenter KomBA-ABI wahrgenommenen Aufgaben, die bestehenden Vereinbarungen und Verträge sowie das Vermögen und die Schulden der Anstalt öffentlichen Rechts ab dem 01.01.2023 im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch den Landkreis zu übernehmen

 

und

 

3.       die Aufgaben des Verwaltungsrates als beratenden Ausschuss unter der Leitung des Landrates weiterzuführen. Die Hauptsatzung ist entsprechend zu ändern.

 


Herr Roi fragte, ob es zur Wirtschaftlichkeit Berechnungen gibt? Es wurde gesagt, dass es berechnet wurde, fernab der der Einmalkosten, die im Zuge der Zusammenlegung auflaufen werden. Nun ist die Frage, ob man dies finanziell untermauern kann, was hier eingespart wird?
Herr Grabner antwortete, dass die meisten Einsparungseffekte erzielt werden, die durch Personaleinsparungen im Headoffice-Bereich vorgenommen werden können, d. h. Querschnittsbereiche (z. B. Stabstellenleiter, Haushalt- und Forderungsmanagement, etc.). Es wird auch kein weiterer Datenschutzbeauftragter vorgehalten. Darüber hinaus ist geplant, ca. 16 Vollzeitäquivalente einzusparen, auch dies wird sich auf die Jahre auswirken. Es sei schwierig, hier eine konkrete Bezifferung der Einsparmaßnahmen anzugeben, insbesondere in den ersten beiden Jahren. Kosten für die Überführung des Jobcenters in den Landkreis werden anfallen, aber zukünftig wird ein Einspareffekt durch Personalkosteneinsparungen eintreten.

 

(Herr Urban gekommen = 39+1 = 72,73%)

 

Frau Zoschke fragte, ob beziffert werden kann, wie hoch die Schulden sind?

Herr Krüger antwortete, dass keine Schulden auf den Landkreis übertragen werden. Es gibt zwar Kreditverbindlichkeiten im Sinne der Erneuerung der Infrastruktur, die über Finanzierungsmodelle angeschafft wird, diese sind aber ausfinanziert durch die Zuweisung des Bundes. Es wird keine reinen Schulden geben.

Herr Roi sagte hierzu weiter, dass es fehle, diese Aussagen mit Zahlen zu untermauern und die Verbindlichkeiten nicht beziffert werden. Weiter wird angegeben, dass in der Haushaltsplanung 2023 der gleiche Betrag für den Bedarf des jetzigen Haushaltes wieder eingestellt wird, d. h. dann ist hier vorerst keine Einsparung zu sehen? Deshalb die Frage von Herrn Roi und der Fraktion AfD, wie es in den darauffolgenden Jahren aussieht und ob hier Zahlen für die Finanzplanung benannt werden können?

Herr Krüger sagte hierzu, dass bei Erstellung der Beschlussvorlage noch nicht weiter differenziert und dargestellt werden konnte, da insbesondere die Überlegungen zur Struktur, zum Stellenbedarf, zur Verteilung von Stellen und Aufgaben erst den letzten Wochen zum Abschluss gekommen sind. Hochgerechnet bei den 16 VZÄ, die als Stelle im Jobcenter 2023 nicht mehr im Fachbereich vorgehalten werden, ergibt sich bei durchschnittlichen Personalkosten von 60.000 €/VZÄ ein jährliches Einsparpotenzial von ca. 977.000 €. Der Betrag wird durch den Wegfall der Stellen als solche auch nicht mehr dem Fachbereich 55 vorgehalten werden müssen. Weiter ergeben sich Einsparpotenziale, da Mitarbeiter des Jobcenter ab 2023 nicht mehr nur ausschließlich Aufgaben für das SGB II erledigen, sondern auch Aufgaben für den Landkreis übernehmen werden. Somit ergeben sich diese Einsparpotenziale.
Aktuell andere Kosten werden derzeit mit ca. 95.000,00 € beziffert, was an tatsächlichen Kosten für die Umstellung und Neuorganisation eingeplant ist (insbesondere Kosten im Bereich der IT – Schnittstellenprogrammierung, Anpassen von Programmen).
Weiter sagte Herr Krüger zur Höhe der Verbindlichkeit, dass es sich hierbei um einen Betrag von ca. 800.000 € netto, umgelegt auf 5 Jahre, handelt. Das bringt das Jobcenter als Verbindlichkeit mit und hat man durch die Personaleinsparungen schon gegenfinanziert.

 

Herr Maaß fragte, ob die 16 Stellen refinanzierte Stellen sind?
Herr Krüger antwortete sowohl als auch. Es sind Stellen aus dem Querschnittsbereich, die durch die Gemeinkostenpauschalen finanziert werden, also nicht spitz abrechenbar sind, allerdings gibt es auch gemischte Stellen, die abrechenbar sind. Im Wesentlichen handelt es sich aber um Stellen aus dem nicht abrechenbaren Bereich.

 

Es gab keine weiteren Nachfragen.

 

 

Die Vorlage 0549/2022 wurde einstimmig mit 39 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung bestätigt.