Sitzung: 12.07.2022 Bau-, Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
Frau Lindner, SB
Strategisches Controlling, stellt sich den Ausschussmitgliedern vor
und informiert vorab,
dass die Wirtschaftlichkeitsprüfung den Ausschussmitgliedern bereits mit der
Niederschrift zur BWV-Ausschusssitzung am 14.06.2022 zugegangen sei.
Einleitend teilt Frau
Lindner mit, dass der Kreistag im Oktober 2020 den Neubau der Leitstelle
einstimmig beschlossen hat. Basis bildete damals ein Variantenvergleich, der
durch das Fachamt BKR erstellt worden ist.
Im Rahmen der
Haushaltsgenehmigung im Jahr 2022 wurde vom
Landesverwaltungsamt eine aufschiebende Bedingung an die
Genehmigungsverfügung gestellt.
Dabei wurde beauflagt,
dass der damalige Variantenvergleich vorzulegen ist, wobei sich das
Landesverwaltungsamt vorbehält diesen zu prüfen und das Einverständnis zu
geben, ob danach verfahren und auch der Neubau der Leitstelle durchgeführt
werden kann.
Darüber hinaus gab es
als aufschiebende Bedingung, dass keine Kreditaufnahme für diesen Neubau der
Leitstelle getätigt und auch keine Verpflichtungsermächtigung eingegangen
werden darf.
Der Variantenvergleich
wurde dem Landesverwaltungsamt vorgelegt.
Allerdings erfüllte
dieser nicht die Kriterien, die das Landesverwaltungsamt an solche
Wirtschaftlichkeitsberechnungen stellt, so dass bereits im Vorfeld seitens des
Landkreises Anhalt-Bitterfeld daran gearbeitet wurde, noch einmal eine
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, untersetzt mit Zahlen, durchzuführen.
Im Zuge dessen wurde
erneut überlegt, ob es eine Alternative zum Neubau gibt.
Thematisiert wurde wiederholt,
inwiefern ein Umbau realisierbar ist.
Von den Fachbereichen
BKR und Bau wurde zu den beiden Varianten Umbau und Neubau eine mögliche
Umsetzung signalisiert, so dass diese auch Gegenstand der
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung waren.
Hierbei wurden beide
Varianten auf Wirtschaftlichkeit analysiert und mit Zahlen untersetzt.
Die bauliche Ausführung,
wie der Neubau auszusehen hat bzw. wie der Umbau aussehen könnte, ist vom
Fachbereich Bau dargelegt worden.
Ein wichtiger Hinweis in
dieser Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist, dass nach Einschätzung des
Fachbereiches Bau durch die Sanierungsmaßnahmen bei einem Umbau keine
Verlängerung der Nutzungsdauer des Gebäudes eintritt. Diese Feststellung ist
insofern von großer Bedeutung, dass sich diese Berechnung ansonsten ganz anders
darstellen würde.
Anschließend
erläutert Frau Lindner die Wirtschaftlichkeitsprüfung und geht dabei
detailliert auf die Wirtschaftlichkeitsberechnung (Methode, Basiswerte,
Gesamtberechnung) und die Bewertung ein.
Im Ergebnis
dieser Prüfung zeigt sich die Variante „Neubau“ als wirtschaftlichste Lösung;
demzufolge ist auch der Neubau zu empfehlen.
Das
Landesverwaltungsamt hat diese Wirtschaftlichkeitsberechnung geprüft und
letztendlich die Entscheidung getroffen, dass der Neubau der Leitstelle
umgesetzt werden kann.
Abschließend
werden alle Fragen der Ausschussmitglieder ausführlich von Frau Lindner und
Herrn Grabner beantwortet.