Frau Lindner, SB Strategisches Controlling, stellt sich den Ausschussmitgliedern vor

und informiert vorab, dass die Wirtschaftlichkeitsprüfung den Ausschussmitgliedern bereits mit der Niederschrift zur BWV-Ausschusssitzung am 14.06.2022 zugegangen sei.

 

Einleitend teilt Frau Lindner mit, dass der Kreistag im Oktober 2020 den Neubau der Leitstelle einstimmig beschlossen hat. Basis bildete damals ein Variantenvergleich, der durch das Fachamt BKR erstellt worden ist.

 

Im Rahmen der Haushaltsgenehmigung im Jahr 2022 wurde vom Landesverwaltungsamt eine aufschiebende Bedingung an die Genehmigungsverfügung gestellt.

Dabei wurde beauflagt, dass der damalige Variantenvergleich vorzulegen ist, wobei sich das Landesverwaltungsamt vorbehält diesen zu prüfen und das Einverständnis zu geben, ob danach verfahren und auch der Neubau der Leitstelle durchgeführt werden kann.

Darüber hinaus gab es als aufschiebende Bedingung, dass keine Kreditaufnahme für diesen Neubau der Leitstelle getätigt und auch keine Verpflichtungsermächtigung eingegangen werden darf.

 

Der Variantenvergleich wurde dem Landesverwaltungsamt vorgelegt.

 

Allerdings erfüllte dieser nicht die Kriterien, die das Landesverwaltungsamt an solche Wirtschaftlichkeitsberechnungen stellt, so dass bereits im Vorfeld seitens des Landkreises Anhalt-Bitterfeld daran gearbeitet wurde, noch einmal eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, untersetzt mit Zahlen, durchzuführen.

 

Im Zuge dessen wurde erneut überlegt, ob es eine Alternative zum Neubau gibt.

Thematisiert wurde wiederholt, inwiefern ein Umbau realisierbar ist.

Von den Fachbereichen BKR und Bau wurde zu den beiden Varianten Umbau und Neubau eine mögliche Umsetzung signalisiert, so dass diese auch Gegenstand der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung waren.

Hierbei wurden beide Varianten auf Wirtschaftlichkeit analysiert und mit Zahlen untersetzt.

 

Die bauliche Ausführung, wie der Neubau auszusehen hat bzw. wie der Umbau aussehen könnte, ist vom Fachbereich Bau dargelegt worden.

 

Ein wichtiger Hinweis in dieser Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist, dass nach Einschätzung des Fachbereiches Bau durch die Sanierungsmaßnahmen bei einem Umbau keine Verlängerung der Nutzungsdauer des Gebäudes eintritt. Diese Feststellung ist insofern von großer Bedeutung, dass sich diese Berechnung ansonsten ganz anders darstellen würde.

 

Anschließend erläutert Frau Lindner die Wirtschaftlichkeitsprüfung und geht dabei detailliert auf die Wirtschaftlichkeitsberechnung (Methode, Basiswerte, Gesamtberechnung) und die Bewertung ein.

 

Im Ergebnis dieser Prüfung zeigt sich die Variante „Neubau“ als wirtschaftlichste Lösung; demzufolge ist auch der Neubau zu empfehlen.

 

Das Landesverwaltungsamt hat diese Wirtschaftlichkeitsberechnung geprüft und letztendlich die Entscheidung getroffen, dass der Neubau der Leitstelle umgesetzt werden kann.

 

Abschließend werden alle Fragen der Ausschussmitglieder ausführlich von Frau Lindner und Herrn Grabner beantwortet.