Sitzung: 23.08.2022 Landwirtschafts- und Umweltausschuss
Herr Wolkenhaar wollte wissen, wie es sich verhält mit den
Gewässern, wo 10 m daneben freigehalten werden soll. Herr de Vries sagt daraufhin, die müssen nicht freigehalten werden.
Es darf dort nur kein Pflanzenschutz und kein Dünger eingesetzt werden. Es darf
Weizen gesät werden, nur dann muss regelmäßig mit dem Striegel hingefahren
werden. Es wird von den meisten Landwirten stillgelegt. Begrünt darf es auf 5 m
reduziert werden.
Herr Wolkenhaar erläutert, die Stadt Sandersdorf-Brehna
Acker hat gekauft, weil Ausgleichsflächen gebraucht werden aufgrund der
Industriegebiete. Dieses Thema wäre auch wichtig bei der nächsten Bürgermeisterdienstberatung.
Herr Rößler bedankt sich bei Herrn Wolkenhaar. Das kann er in der
Bürgermeisterdienstberatung, die vom Landrat turnusmäßig durchgeführt wird,
ansprechen. Es ist ohnehin ein Thema, auch was Herr Seidler angesprochen hat.
Wasserhalten in der Landschaft ist ein großes Thema, was uns sehr lange
beschäftigen wird. Nicht nur Wasserhaltung, sondern auch Kostensparen bei der
Unterhaltung. Wenn wenig Wasser in dem Graben ist, dann erwärmt sich das
Gewässer schneller. Es eutrophiert schneller, wir haben schneller
Algenwachstum, d.h. höhere Kosten bei der Unterhaltung. Diese Kosten werden
wieder umgelegt auf alle Mitglieder des Unterhaltungsverbandes. Das Thema wird
uns beschäftigen und wir können das gerne nochmal in der Dienstberatung der
Bürgermeister ansprechen.
Herr Hennicke fragt nach, ob diese Gewässerrandstreifen,
wenn man sie renaturiert, als Ökopunkte angerechnet werden können. Herr Rößler antwortet, die Ökopunkte
sind immer möglich. Aber da gibt es eine eigene Verordnung dazu, d.h. es muss
vorher angemeldet werden, es darf nicht schon realisiert worden sein. Man muss
vorher mitteilen, ich habe vor, eine ökologische Höherwertigkeit zu erzielen.
Die Behörde vor Ort anrufen, es gibt eine Zwischenabnahme, es gibt Protokolle.
Es ist ein ziemlich kompliziertes verwaltungstechnisches Verfahren. Aber es ist
machbar. Es muss beantragt werden, die Behörde selber kann sich keine Ökopunkte
geben. Es muss ein Dritter tun. Dann wird das bewertet und dann können auch
durchaus Ökopunkte vergeben werden. Die Ökopunkte sind frei handelbar. Wenn
eine Kommune die Ökopunkte hätte und sie nicht selber braucht, dann könnten
diese auch verkauft werden. Als das Ökokonto eingeführt wurde, sollte auch ein
reger Handel entstehen. Was aber nicht passiert ist. Jetzt ist es immer
häufiger, wenn große Firmen kommen, die müssen ihre Eingriffe kompensieren und
verfügen lokal über nicht genug Ökopunkte, dass die dann wo anders Ökopunkte
abkaufen. Hat aber den Nachteil, wenn eine Firma bundesweit agiert, dass die
Punkte von sehr weit her gekauft werden, und sie vor Ort natürlich nichts davon
haben. Wenn sie Punkte beantragen und sie bekommen, dann können sie als
Punkteinhaber damit machen was sie wollen. Wenn sie z. Bsp. sagen, ich verkaufe
die an einen Investor in Zeitz, dann werden sie nach Zeitz verkauft. Ihre
Maßnahme ist aber in Bitterfeld gewesen. Dann haben die Zeitzer nichts davon. Herr Wolkenhaar fragt deswegen, weil
die Stadt Sandersdorf-Brehna ein Programm Waldumbau starten wollte, es gab 80 %
Förderung. Es wurde kein Fördermittelantrag gestellt. Im Nachhinein wurde dann
das Land gefragt, ob man für diese Ausgleichsflächen auch Fördermittel bekommen
kann. Das war nicht förderfähig, d.h. wir haben für 7 ha Waldumbau so viel Geld
ausgegeben, wie wir eigentlich für 300 ha mit Fördermitteln als Waldumbau
bezahlt hätten. Die Stadt wäre günstiger gekommen, sich Ökopunkte zu kaufen.
Und hätte dann gesagt, wir bauen jetzt den Wald mit Fördermitteln um. Das hätte
für die Natur bei uns mehr Punkte gebracht. Eine weitere Frage ist, im
Nachbarort von Brehna sollen 450 ha Industriegebiet erschlossen werden. Das hat
zur Folge, dass die Abführung des Oberflächenwassers bzw. der Anschluss über
uns läuft. Wir haben dann auch noch Lärm- und Lichtimmission. Brehna liegt in 3
Seiten eingebaut von Industrie, Schiene und Autobahn. Kann der Landkreis damit
beteiligt werden, als Träger öffentlicher Belange bzw. kann er da eine negative
Stellungnahme abgeben? Es wird 450 ha guter Acker für Firmen versiegelt, nur
weil es Gewerbesteuer bringt. Herr Rößler
fragt nach, ob es sich um das Projekt handelt, welches vor einigen Wochen
in der MZ stand. Ihm ist dazu noch kein offizielles Verfahren bekannt.
Allerdings gab es eine Beratung, auf Initiative des Landkreises Nordsachsen,
mit Herrn Dr. Rexroth. Da ging es um das Problem der
Niederschlagswasserentsorgung in Richtung des Lober-Leine-Kanals. Da hat es
danach einen Termin mit dem BUND gegeben, weil die einen Großteil der Flächen
an der Goitzsche haben. Es wurde besprochen, ob es eine Möglichkeit geben würde,
wenn denn diese Ansiedlung kommt. Für den Fall, dass da was passiert, wird es
gerade an der Stelle Niederschlagwasserentsorgung riesige Probleme geben, weil
der BUND nichts von den jetzigen Strömungsverhältnissen ändern will. Der
Trophiegrad in den Gewässern, die dem BUND gehören, ist sehr gering, das ist ja
heute etwas sehr Seltenes, sehr Hochwertiges in der Ökologie. Der BUND hat
Sorge, dass die Gewässer mit Nährstoffen angereichert werden und das Problem
Lober-Leine-Kanal ist ja ein sehr großes Problem. Es hat eine
länderübergreifende Arbeitsgruppe gegeben, da haben sich Minister und
Staatssekretäre getroffen und es ist bisher nichts rausgekommen. Die Sachsen
haben ihre Deiche alle saniert, das ist alles ziemlich durch. Der Knackpunkt
ist das letzte Hochwasser und der Durchbruch zwischen Seehausener See und
Goitzsche. Das ist ja nach wie vor ein Thema, was ganz oben auf der Agenda
steht. Der Landrat wird in Kürze zu einer länderübergreifenden
Arbeitsgruppenberatung fahren. Ein Thema wird der Lober-Leine-Kanal sein. Die
LMBV möchte die Gräbenunterhaltung loswerden. Das sind ja erhebliche Kosten.
Herr
Schildt hatte noch eine
Ergänzung zu dem Thema Wasser und Gräben. Der Landesbetrieb für
Hochwasserschutz ist auf dem Thema fließendes Gewässer sehr aktiv. Die haben
die Hoheit über die Gewässer 1. und 2. Ordnung. Die stimmen sich mit den
Gruppen ab, die die Gewässer dort pflegen. Der Anglerverein hat in Zerbst recht
gute Verbindung dahin. Die stellen auch die entsprechenden Gehölze für die
Beschattung zur Verfügung. Wir haben die Pflanzung vorgenommen, es wird mit
betreut. Es gibt entsprechende Vorgaben, welche Gehölze wie zu pflanzen sind.
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz ist ein recht guter Ansprechpartner. Wir
müssen versuchen, das Wasser in der Region nicht so schnell wegfließen zu
lassen, sondern es in der Region zu halten.
Die Flüsse und
Bäche sind nicht als Abflussrinnen zu betrachten. Früher war hier alles Sumpf
und Moor, es ging nur darum, das Wasser wegzubekommen. Heute geht es darum, das
Wasser in der Region zu halten. Im Landwirtschaftsausschuss sollte das Thema
Wasser unbedingt aufgegriffen werden, es wird immer akuter. Es sollten
entsprechende Leute zum Thema Klimawandel eingeladen werden.
Herr
Hennicke möchte sich mit
Herrn Rößler zusammensetzen und schauen, wie das realisiert werden kann. Herr Rößler erklärt, für Gewässer 2.
Ordnung ist nicht das Land zuständig, nur für 1. Ordnung. Für die Gewässer 2.
Ordnung sind es die Kommunen bzw. die Landkreise.
Herr Hennicke hatte eine Anfrage von einem Bürger aus
Zörbig. In vielen Teichen, aufgrund des Wassermangels, gibt es viele tote
Fische. Wie ist das Absammeln geregelt?
Herr Rößler antwortet, dass die Fischereibehörde nicht in
die Zuständigkeit des Dezernates IV fällt. Er würde das mitnehmen und prüfen
lassen und ggf. eine Info in das Amtsblatt setzen. Wenn ein Angelverein
Gewässer gepachtet hat und es sterben die Fische, dann ist der Angelverein in
der Pflicht, die toten Fische rauszuholen und zu entsorgen. Herr Schild bestätigt diese Aussage. Die
Fischereirechte werden ja an den Anglerverband vergeben, der ist auch da, um
das Gewässer zu pflegen und die Fische abzusammeln. Aber, die Ursache dieses
Fischsterbens muss gemeinsam mit dem Landkreis geklärt werden. Herr Rößler sagt, das machen wir regelmäßig.
Meine Kolleginnen von der Wasserbehörde werden bei Fischsterben rausgeholt. Es
wird geschaut, ob es ein Verursacher gibt. Es wird der gewässerkundige
Landesdienst mit eingebunden. Bei der Probenahme liegt die Messlatte sehr hoch.
Die Erfahrungen der letzten Jahre, kein Niederschlag, hohe Temperatur, überall
sinkende Wasserpegel, Sauerstoffknappheit, Blaualgenwachstum sind momentan die
Hauptgründe für das Massensterben der Fische. Teilweise gibt es auch in den
Gewässern einen hohen Überbesatz.
Herr Schildt ergänzt, die untere Wasserbehörde ist immer
sofort draußen. Herr Rößler erläutert,
was die Tierkörperbeseitigung betrifft, es gibt gebundene Firmen in
Sachsen-Anhalt. Das ist SecAnim bei uns. Wer bestellt, der bezahlt. Wenn der
Angelverein ein Gewässer gepachtet hat und es kommt zu einem Fischsterben, dann
muss er die Fische bergen, die Beseitigungsfirma informieren und die Firma
stellt dann eine Rechnung. Herr Hennicke
sagte, dass der Angelverein nicht tätig geworden ist und dann Leute
angefangen haben, die toten Fische abzufischen und diese in der Nähe vergraben
haben. Herr Rößler sagt, dass kann
nicht sein, wenn es dort eine Trinkwasserschutzzone gibt, darf niemand einfach
einen Kadaver vergraben. Das ist kein Fall für den Ausschuss, einfach dazu eine
E-Mail schicken und dann wird sich individuell darum gekümmert.
Herr Hennicke schließt damit den Tagesordnungspunkt.