Sitzung: 19.03.2015 Landwirtschafts- und Umweltausschuss
Rechtsgrundlage für die
Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben des Landkreises war ein Gesetz zur Übertragung
staatlicher Aufgaben in den übertragenen Wirkungskreis der Landkreise und
kreisfreien Städte aus dem Jahr 2009.
Die bisher von den Ämtern
für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten wahrgenommene Aufgabe der
Forsthoheit geht nach Maßgabe des Artikels 18 des Zweiten
Funktionalreformgesetzes auf die Landkreise und kreisfreien Städte über.
Die bisher von den
Landkreisen und kreisfreien Städten wahrgenommene Aufgabe des vorbeugenden
Waldbrandschutzes geht nach Maßgabe des Waldgesetzes für das Land
Sachsen-Anhalt in der am 1. Januar 2013 geltenden Fassung auf das Landeszentrum
Wald über.
Anhand einer Power-Point
Präsentation werden die Aufgaben nach dem
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Waldgesetz
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Feld- und Forstordnungsgesetz
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Forstlichen Vermehrungsgutgesetz
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Waldverzeichnisverordnung
sowie Betreuung
landkreiseigener Waldflächen
durch den Amtsleiter
Umweltamt, Herrn Rößler vorgestellt.
Die
Präsentation liegt dem Protokoll schriftlich als Anlage bei.
Herr Northoff fragt an,
wie viel Mitarbeiter für die Aufgabenbearbeitung zuständig sind.
Herr Rößler: Mit der
Aufgabenübertragung wurden 2 Forstbedienstete aus dem ALF übernommen.
Herr Lehmann: Wie
verhalte ich mich beim Feststellen von Schädlingskalamitäten als Bürger.
Herr Rößler: Der
Landkreis ist dankbar über jeden Hinweis. Der Landkreis ist ebenfalls auf
Amtshilfe angewiesen und erläutert diese näher.
Herr Northoff: Wirft
unser Wald Gewinn ab oder verursacht er Kosten?
Herr Rößler äußert, dass
der Wald ein Generationengeschäft ist. Es sind keine Verluste zu verzeichnen,
was das reine Ertragsgeschäft betrifft. Die Personalkosten müssen mit
berücksichtigt werden und diese sind nicht unerheblich.
Herr Lehmann: In welcher
Größenordnung bewegt sich der Waldumbau über einen Zeitraum x?
Herr Rößler: Dies wird
sukzessive erledigt, so wie die Mittel aus dem Verkaufserlös zur Verfügung
stehen. Je nach Ertragslage des Vorjahres, wird flexibel entschieden.
Herr Lehmann: Wie setzt
sich der landkreiseigene Wald zusammen? Herr Rößler lässt die Zahlen
nachreichen.
Herr Roi hat eine Frage
zum Thema Boden im Zusammenhang mit Wald. Gibt es Probleme mit pH-Werte und
wenn ja ist dort irgendetwas in den letzten Jahren unternommen wurden.
Herr Herder bezieht sich
auf die Aussage, dass 21,6 ha Wald umgewandelt wurden. Wo sind die größten
Waldflächen verschwunden?
Herr Rößler: Die
Gemarkungskarte sagt Zauberwald ein paar Kilometer nördlich von Zerbst. Hier
erfolgte eine Umwandlung von Kiefernwald in Laubwald.
Herr Herder: Es ist
Aufgabe des Landkreises die Waldeigenschaft festzustellen. Nach welchen
Kriterien wird dies beurteilt?
Herr Rößler: Es gibt
direkt eine Definition per Gesetz.