Rechtsgrundlage für die Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben des Landkreises war ein Gesetz zur Übertragung staatlicher Aufgaben in den übertragenen Wirkungskreis der Landkreise und kreisfreien Städte aus dem Jahr 2009.

Die bisher von den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten wahrgenommene Aufgabe der Forsthoheit geht nach Maßgabe des Artikels 18 des Zweiten Funktionalreformgesetzes auf die Landkreise und kreisfreien Städte über.

Die bisher von den Landkreisen und kreisfreien Städten wahrgenommene Aufgabe des vorbeugenden Waldbrandschutzes geht nach Maßgabe des Waldgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt in der am 1. Januar 2013 geltenden Fassung auf das Landeszentrum Wald über.

Anhand einer Power-Point Präsentation werden die Aufgaben nach dem

-          Waldgesetz

-          Feld- und Forstordnungsgesetz

-          Forstlichen Vermehrungsgutgesetz

-          Waldverzeichnisverordnung

sowie Betreuung landkreiseigener Waldflächen

durch den Amtsleiter Umweltamt, Herrn Rößler vorgestellt.

Die Präsentation liegt dem Protokoll schriftlich als Anlage bei.

Herr Northoff fragt an, wie viel Mitarbeiter für die Aufgabenbearbeitung zuständig sind.

Herr Rößler: Mit der Aufgabenübertragung wurden 2 Forstbedienstete aus dem ALF  übernommen.

Herr Lehmann: Wie verhalte ich mich beim Feststellen von Schädlingskalamitäten als Bürger.

Herr Rößler: Der Landkreis ist dankbar über jeden Hinweis. Der Landkreis ist ebenfalls auf Amtshilfe angewiesen und erläutert diese näher.

Herr Northoff: Wirft unser Wald Gewinn ab oder verursacht er Kosten?

Herr Rößler äußert, dass der Wald ein Generationengeschäft ist. Es sind keine Verluste zu verzeichnen, was das reine Ertragsgeschäft betrifft. Die Personalkosten müssen mit berücksichtigt werden und diese sind nicht unerheblich.

Herr Lehmann: In welcher Größenordnung bewegt sich der Waldumbau über einen Zeitraum x?

Herr Rößler: Dies wird sukzessive erledigt, so wie die Mittel aus dem Verkaufserlös zur Verfügung stehen. Je nach Ertragslage des Vorjahres, wird flexibel entschieden.

Herr Lehmann: Wie setzt sich der landkreiseigene Wald zusammen? Herr Rößler lässt die Zahlen nachreichen.

Herr Roi hat eine Frage zum Thema Boden im Zusammenhang mit Wald. Gibt es Probleme mit pH-Werte und wenn ja ist dort irgendetwas in den letzten Jahren unternommen wurden.

Herr Herder bezieht sich auf die Aussage, dass 21,6 ha Wald umgewandelt wurden. Wo sind die größten Waldflächen verschwunden?

Herr Rößler: Die Gemarkungskarte sagt Zauberwald ein paar Kilometer nördlich von Zerbst. Hier erfolgte eine Umwandlung von Kiefernwald in Laubwald.

Herr Herder: Es ist Aufgabe des Landkreises die Waldeigenschaft festzustellen. Nach welchen Kriterien wird dies beurteilt?

Herr Rößler: Es gibt direkt eine Definition per Gesetz.