Herr Rößler beginnt seine Ausführungen mit den rechtlichen Rahmenbedingungen. Der Artikel 6 der FFH-Richlinie regelt, dass die Mitgliedsstaaten für die besonderen Schutzgebiete die nötigen Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen festlegen.

Ziel ist die Vermeidung und Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten. Die Binnendüne Aken ist als Gebietskomplex dem Lebensraumtyp der FFH-Richtlinie „2330 Düne mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis“ zuzuordnen. Daher besteht die Pflicht für die Binnendüne Aken, die nötigen Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen festzulegen und umzusetzen.

Anhand einer Power-Point Präsentation stellt Herr Rößler das Projekt vor.

Die Präsentation liegt dem Protokoll als Anlage bei.

Herr Herder: Das Projekt ist 2014 abgeschlossen. Sind die Bedingungen so hergestellt, dass es dem natürlichen Selbstlauf hält.

Herr Rößler: Es wurde mit Schäfern verhandelt, die diese Fläche dort beweiden werden. Das ist erfahrungsmäßig die beste und kostengünstigste Pflege.

Herr Lehmann: Bestehen Gefährdungen durch Außeneinflüsse oder erstrecken sie sich auch in die Bereiche des Industriegebietes Aken.

Herr Rößler: Die wertvollen Flächen beziehen sich nicht nur auf das Gebiet, wovon gesprochen wurde. Sie erstrecken sich auch in die Bereiche des Industriegebietes.

Herr Northoff fragt an, wem diese Fläche gehört. Herr Rößler äußert, dass die Fläche der Stadt gehört.