Sitzung: 19.03.2015 Landwirtschafts- und Umweltausschuss
Herr Rößler beginnt seine
Ausführungen mit den rechtlichen Rahmenbedingungen. Der Artikel 6 der
FFH-Richlinie regelt, dass die Mitgliedsstaaten für die besonderen
Schutzgebiete die nötigen Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen
festlegen.
Ziel ist die Vermeidung
und Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten.
Die Binnendüne Aken ist als Gebietskomplex dem Lebensraumtyp der FFH-Richtlinie
„2330 Düne mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis“ zuzuordnen.
Daher besteht die Pflicht für die Binnendüne Aken, die nötigen Erhaltungs- und
Wiederherstellungsmaßnahmen festzulegen und umzusetzen.
Anhand einer Power-Point
Präsentation stellt Herr Rößler das Projekt vor.
Die
Präsentation liegt dem Protokoll als Anlage bei.
Herr Herder: Das Projekt
ist 2014 abgeschlossen. Sind die Bedingungen so hergestellt, dass es dem
natürlichen Selbstlauf hält.
Herr Rößler: Es wurde mit
Schäfern verhandelt, die diese Fläche dort beweiden werden. Das ist
erfahrungsmäßig die beste und kostengünstigste Pflege.
Herr Lehmann: Bestehen
Gefährdungen durch Außeneinflüsse oder erstrecken sie sich auch in die Bereiche
des Industriegebietes Aken.
Herr Rößler: Die
wertvollen Flächen beziehen sich nicht nur auf das Gebiet, wovon gesprochen
wurde. Sie erstrecken sich auch in die Bereiche des Industriegebietes.
Herr Northoff fragt an,
wem diese Fläche gehört. Herr Rößler äußert, dass die Fläche der Stadt gehört.