Sitzung: 23.08.2022 Landwirtschafts- und Umweltausschuss
Herr Hennicke erteilt Herrn Dr. Bange das Wort zur
Berichterstattung.
Herr
Dr. Bange stellt sich als Fachbereichsleiter für
Veterinärwesen und Verbraucherschutz beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld vor.
Er informiert über die Gebührenerhöhung vom
Landkreis zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Schlachtungen für den
Eigenbedarf sowie bei erlegtem Wild und Gehegewild außerhalb gewerblicher
Betriebe.
Nach EU-Verordnung ist das Fleisch von
geschlachteten Tieren der amtlichen Untersuchung zu unterziehen. Für diese
amtliche Untersuchung sind kostendeckende Gebühren zu erheben. Es gab die
letzte Gebührenerhöhung für die Fleischbeschau im Jahr 2011.
Bei den Hausschlachtungen wurde das
letztmalig im Jahr 2011 getan. Die Vergütung der, mit der Durchführung dieser
amtlichen Fleischbeschau beauftragten Tierärzte, erfolgt nach einem
Tarifvertrag Fleisch. Dieser Tarifvertrag hat seit 2011 eine
Stückvergütungserhöhung von 30 % gehabt. Diese Tariferhöhung wird mit der
Gebührenerhöhung umgesetzt.
Herr
Dr. Bange erläutert anhand eines Informationsblattes
die Gebühren seit 2011 bzw. den Grund für die Erhöhung ab 2022.
Eine Änderung wurde vorgenommen, dass die
Tiere nicht mehr 3 Tage, sondern 5 Tage vor Schlachtung anzumelden sind.
Hintergrund ist, dass wir aufgrund des Mangels an amtlichen Fleischbeschauern
mehr Tiere in einer Runde beschauen können, um so einfach Kosten zu sparen.
Diese neuen Gebühren treten ab dem 01.10.2022 in Kraft.
Herr
Dr. Bange wird diese Gebührenänderung auf der Homepage
des Landkreises mitteilen.
Herr Olenicak
möchte wissen, ob die Fahrtkosten zur Fleischbeschau ab Köthen berechnet
werden. Herr Dr. Bange antwortet
darauf, im Landkreis gibt es 12-16 Fleischbeschaubezirke. Jeder Fleischbeschauer
in seinem Bezirk rechnet seine Fahrtkosten selber ab.
Für den jeweiligen Ortschaftsbereich ist ein
Beschauer verantwortlich. Die Kilometer werden für diesen Bezirk ab dem Sitz
des Beschauers bis zur ersten Beschau berechnet. Jede weitere Beschau wird dann
mit den neu gefahrenen Kilometern berechnet.
Herr
Berger fragt ob die
Veröffentlichung der Satzung nur auf der Homepage oder auch im Amtsblatt
erfolgen wird. Herr Dr. Bange sagte
dieser Veröffentlichung zu.
Herr
Schild fragt, diese Gebührenerhöhung betrifft die
Hausschlachtung, wie sieht es bei den Schlachtbetrieben aus. Beträgt die
Erhöhung dort ebenfalls 30 %? Ihn würden die Gebühren der Schlachtbetrieben
auch interessieren, er möchte hierfür ebenfalls ein Informationsblatt. Herr Dr. Bange sagt die Nachreichung zu.
Herr
Dr. Bange erläutert, dass die Gebühren der
Schlachtbetriebe jährlich neu kalkuliert werden, sie ist auch geringer, da die
Menge geschlachteter Tiere gegenüber Hausschlachtung größer ist. Über die
Stückvergütung kommt ein Mengenrabatt zum Tragen.
Herr
Wallwitz möchte wissen, warum bei Hausschlachtungen
von 2011 bis 2022 keine Gebührenanpassung erfolgt ist. Herr Dr. Bange antwortet, die amtliche Fleischbeschau ist bei der
Hausschlachtung der kleinste Kostenfaktor. Pro Jahr fallen knapp unter 1.000
Hausschlachtungen an. Corona hat auch hier die Zahl gedrückt. Vor ca. 10 Jahren
gab es 1.500 Hausschlachtungen im Jahr.
Herr
Wallwitz fragt, wie viele Wild-Trichinenbeschauen
durchgeführt werden, oder betrifft das nur die Hausschlachtungen. Herr Dr. Bange erklärt, da gibt es
Unterschiede. Die Trichinenschau erfolgt bei der Hausschlachtung mikroskopisch.
Die Trichinenuntersuchungsgebühr ist in der Fleischbeschaugebühr enthalten. Die
Trichinengebühr für Jäger und für die gewerbliche Beschau ist die sogenannte
Verdauungsmethode nach einer EU-Vorschrift. Sie ist an bestimmte
Voraussetzungen gebunden. Diese können nur in einem Labor erfüllt werden. Die
Verdauungsmethode ist von der EU rechtlich vorgeschrieben für alle Tiere, die
gewerblich geschlachtet werden, sowie für alles Wild, das erlegt wird.
Herr
Rudolf möchte nochmal auf den Kalkulationszeitraum
eingehen. Jedes Jahr eine Kalkulation für die Fleischbeschau zu erstellen, wäre
ein riesiger Verwaltungsaufwand. Bei den Beträgen ist der Verwaltungsaufwand
viel größer als alles andere. Gibt es einen festgelegten Kalkulationszeitraum. Herr Rößler antwortet, eine jährliche
Erhöhung würden die Verbraucher schwer akzeptieren. Jetzt halten wir die Kosten
flach, da wird gefragt, warum.
Es war das Bestreben, die Kosten im Zaum zu
halten, jetzt aber musste eine Erhöhung erfolgen. Aber jedes Jahr
kontinuierlich zu erhöhen würde negative Reaktionen hervorrufen.
Herr
Rudolf möchte wissen ob jetzt ein System eingeführt
wird, um die Gebühren alle 5 oder alle 10 Jahr zu erhöhen. Herr Dr. Bange antwortet, bei den gewerblichen Betrieben erfolgt
die Gebührenkalkulation jährlich. Dort haben wir die größte Menge und den
größten Aufwand. Bei der Hausschlachtung geht er nicht davon aus, dass jährlich
eine neue Kalkulation durchgeführt wird. Die Gebühr wurde an die
Lohnentwicklung angepasst. Neue Gebühren kämen, zum jetzigen Zeitpunkt nur
wegen einer Kostenexplosion in Frage.
Herr
Berger findet es gut, dass die Kosten beobachtet
werden und bei einem sprunghaften Anstieg regiert wird. Vielleicht nach 3 oder
5 Jahren.
Herr
Schuckert möchte wissen, wie es sich bei
Notschlachtungen verhält. Herr Dr. Bange
antwortet darauf, eine Notschlachtung ist vom Prozess her keine
Hausschlachtung. Notschlachtungen werden aufgrund eines akuten Unfalls
vorgenommen.
Es gilt bei Notschlachtungen die allgemeine
Gebührensatzung des Landes Sachsen-Anhalt.
Herr
Wolpert möchte wissen, wer die Trichinenbeschau bei
der Schießung von Wildschweinen bezahlt, es wird ja dadurch auch geholfen die
Schweinepest zu bekämpfen.
Wer das Schwarzwild dezimiert, hat dann die
Kosten zu tragen? Herr Dr. Bange
antwortet, das Problem ist klar. Es gibt bisher nur vorbereitende Gespräche
hierzu. Es sind eine Vielzahl von Dingen, die hier eine Rolle spielen, dass
Wild auf den Markt zu bekommen. Das Hauptproblem dabei ist, dass nicht die
richtig dimensionierten Kühlräume vorrätig sind. Es sind Summen, die der
Landkreis Bitterfeld nicht zur Verfügung hat. Die Veterinärbehörde hat ein
riesiges Interesse daran, dass wir möglichst wenig Schwarzwild haben.
Im Seuchenfall ist es in unser aller
Interesse, dass das Schwarzwild konsequent gejagt wird.
Es muss eine Möglichkeit der Vermarktung
gegeben werden. Der Aufwand ist nicht nur für die Behörden extrem, sondern auch
für die Jägerschaft. Wie weit das bisher gediehen ist, kann ich nicht sagen. Herr Wolkenhaar sagt, dieses Thema wird
im Kreistag stark diskutiert.
Die Kosten sind unübersichtlich, es kauft
niemand Schweinefleisch. Irgendwann war das Thema dann weg von der Bildfläche.
Er dachte, es wurde zwischenzeitlich gelöst, aber leider nicht. Herr Rößler merkt an, dass demnächst im
Amtsblatt die neuen Fristen zur Anmeldung der Schwarzwilderlegungsprämien
veröffentlich werden. Die Prämienzahlung wurden vom Land verlängert.
Herr Hennicke schließt damit den Tagesordnungspunkt.