Herr Hennicke erteilt Herrn Dr. Bange das Wort zur Berichterstattung.

Herr Dr. Bange stellt sich als Fachbereichsleiter für Veterinärwesen und Verbraucherschutz beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld vor.

Er informiert über die Gebührenerhöhung vom Landkreis zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Schlachtungen für den Eigenbedarf sowie bei erlegtem Wild und Gehegewild außerhalb gewerblicher Betriebe.

Nach EU-Verordnung ist das Fleisch von geschlachteten Tieren der amtlichen Untersuchung zu unterziehen. Für diese amtliche Untersuchung sind kostendeckende Gebühren zu erheben. Es gab die letzte Gebührenerhöhung für die Fleischbeschau im Jahr 2011.

Bei den Hausschlachtungen wurde das letztmalig im Jahr 2011 getan. Die Vergütung der, mit der Durchführung dieser amtlichen Fleischbeschau beauftragten Tierärzte, erfolgt nach einem Tarifvertrag Fleisch. Dieser Tarifvertrag hat seit 2011 eine Stückvergütungserhöhung von 30 % gehabt. Diese Tariferhöhung wird mit der Gebührenerhöhung umgesetzt.

Herr Dr. Bange erläutert anhand eines Informationsblattes die Gebühren seit 2011 bzw. den Grund für die Erhöhung ab 2022.

Eine Änderung wurde vorgenommen, dass die Tiere nicht mehr 3 Tage, sondern 5 Tage vor Schlachtung anzumelden sind. Hintergrund ist, dass wir aufgrund des Mangels an amtlichen Fleischbeschauern mehr Tiere in einer Runde beschauen können, um so einfach Kosten zu sparen. Diese neuen Gebühren treten ab dem 01.10.2022 in Kraft.

Herr Dr. Bange wird diese Gebührenänderung auf der Homepage des Landkreises mitteilen.

Herr Olenicak möchte wissen, ob die Fahrtkosten zur Fleischbeschau ab Köthen berechnet werden. Herr Dr. Bange antwortet darauf, im Landkreis gibt es 12-16 Fleischbeschaubezirke. Jeder Fleischbeschauer in seinem Bezirk rechnet seine Fahrtkosten selber ab.

Für den jeweiligen Ortschaftsbereich ist ein Beschauer verantwortlich. Die Kilometer werden für diesen Bezirk ab dem Sitz des Beschauers bis zur ersten Beschau berechnet. Jede weitere Beschau wird dann mit den neu gefahrenen Kilometern berechnet.

Herr Berger fragt ob die Veröffentlichung der Satzung nur auf der Homepage oder auch im Amtsblatt erfolgen wird. Herr Dr. Bange sagte dieser Veröffentlichung zu.

Herr Schild fragt, diese Gebührenerhöhung betrifft die Hausschlachtung, wie sieht es bei den Schlachtbetrieben aus. Beträgt die Erhöhung dort ebenfalls 30 %? Ihn würden die Gebühren der Schlachtbetrieben auch interessieren, er möchte hierfür ebenfalls ein Informationsblatt. Herr Dr. Bange sagt die Nachreichung zu.

Herr Dr. Bange erläutert, dass die Gebühren der Schlachtbetriebe jährlich neu kalkuliert werden, sie ist auch geringer, da die Menge geschlachteter Tiere gegenüber Hausschlachtung größer ist. Über die Stückvergütung kommt ein Mengenrabatt zum Tragen.

Herr Wallwitz möchte wissen, warum bei Hausschlachtungen von 2011 bis 2022 keine Gebührenanpassung erfolgt ist. Herr Dr. Bange antwortet, die amtliche Fleischbeschau ist bei der Hausschlachtung der kleinste Kostenfaktor. Pro Jahr fallen knapp unter 1.000 Hausschlachtungen an. Corona hat auch hier die Zahl gedrückt. Vor ca. 10 Jahren gab es 1.500 Hausschlachtungen im Jahr.

Herr Wallwitz fragt, wie viele Wild-Trichinenbeschauen durchgeführt werden, oder betrifft das nur die Hausschlachtungen. Herr Dr. Bange erklärt, da gibt es Unterschiede. Die Trichinenschau erfolgt bei der Hausschlachtung mikroskopisch. Die Trichinenuntersuchungsgebühr ist in der Fleischbeschaugebühr enthalten. Die Trichinengebühr für Jäger und für die gewerbliche Beschau ist die sogenannte Verdauungsmethode nach einer EU-Vorschrift. Sie ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Diese können nur in einem Labor erfüllt werden. Die Verdauungsmethode ist von der EU rechtlich vorgeschrieben für alle Tiere, die gewerblich geschlachtet werden, sowie für alles Wild, das erlegt wird.

Herr Rudolf möchte nochmal auf den Kalkulationszeitraum eingehen. Jedes Jahr eine Kalkulation für die Fleischbeschau zu erstellen, wäre ein riesiger Verwaltungsaufwand. Bei den Beträgen ist der Verwaltungsaufwand viel größer als alles andere. Gibt es einen festgelegten Kalkulationszeitraum. Herr Rößler antwortet, eine jährliche Erhöhung würden die Verbraucher schwer akzeptieren. Jetzt halten wir die Kosten flach, da wird gefragt, warum.

Es war das Bestreben, die Kosten im Zaum zu halten, jetzt aber musste eine Erhöhung erfolgen. Aber jedes Jahr kontinuierlich zu erhöhen würde negative Reaktionen hervorrufen.

Herr Rudolf möchte wissen ob jetzt ein System eingeführt wird, um die Gebühren alle 5 oder alle 10 Jahr zu erhöhen. Herr Dr. Bange antwortet, bei den gewerblichen Betrieben erfolgt die Gebührenkalkulation jährlich. Dort haben wir die größte Menge und den größten Aufwand. Bei der Hausschlachtung geht er nicht davon aus, dass jährlich eine neue Kalkulation durchgeführt wird. Die Gebühr wurde an die Lohnentwicklung angepasst. Neue Gebühren kämen, zum jetzigen Zeitpunkt nur wegen einer Kostenexplosion in Frage.

Herr Berger findet es gut, dass die Kosten beobachtet werden und bei einem sprunghaften Anstieg regiert wird. Vielleicht nach 3 oder 5 Jahren.

Herr Schuckert möchte wissen, wie es sich bei Notschlachtungen verhält. Herr Dr. Bange antwortet darauf, eine Notschlachtung ist vom Prozess her keine Hausschlachtung. Notschlachtungen werden aufgrund eines akuten Unfalls vorgenommen.

Es gilt bei Notschlachtungen die allgemeine Gebührensatzung des Landes Sachsen-Anhalt.

Herr Wolpert möchte wissen, wer die Trichinenbeschau bei der Schießung von Wildschweinen bezahlt, es wird ja dadurch auch geholfen die Schweinepest zu bekämpfen.

Wer das Schwarzwild dezimiert, hat dann die Kosten zu tragen? Herr Dr. Bange antwortet, das Problem ist klar. Es gibt bisher nur vorbereitende Gespräche hierzu. Es sind eine Vielzahl von Dingen, die hier eine Rolle spielen, dass Wild auf den Markt zu bekommen. Das Hauptproblem dabei ist, dass nicht die richtig dimensionierten Kühlräume vorrätig sind. Es sind Summen, die der Landkreis Bitterfeld nicht zur Verfügung hat. Die Veterinärbehörde hat ein riesiges Interesse daran, dass wir möglichst wenig Schwarzwild haben.

Im Seuchenfall ist es in unser aller Interesse, dass das Schwarzwild konsequent gejagt wird.

Es muss eine Möglichkeit der Vermarktung gegeben werden. Der Aufwand ist nicht nur für die Behörden extrem, sondern auch für die Jägerschaft. Wie weit das bisher gediehen ist, kann ich nicht sagen. Herr Wolkenhaar sagt, dieses Thema wird im Kreistag stark diskutiert.

Die Kosten sind unübersichtlich, es kauft niemand Schweinefleisch. Irgendwann war das Thema dann weg von der Bildfläche. Er dachte, es wurde zwischenzeitlich gelöst, aber leider nicht. Herr Rößler merkt an, dass demnächst im Amtsblatt die neuen Fristen zur Anmeldung der Schwarzwilderlegungsprämien veröffentlich werden. Die Prämienzahlung wurden vom Land verlängert.

Herr Hennicke schließt damit den Tagesordnungspunkt.