Sitzung: 19.03.2015 Landwirtschafts- und Umweltausschuss
Herr Hippe beginnt seine
Ausführungen mit einem kurzen Rückblick auf das bisher Geleistete.
Bisher ist die Förderung
in 2 ländlichen Gebieten durchgeführt worden, in dem Leader-Gebiet Anhalt und
im Gebiet Mittlere Elbe/Fläming.
Der Landkreis ist nunmehr
aufgerufen, die neue Förderleaderperiode, die eigentlich 2014 beginnt und bis
2020 geht zu begleiten. Der Landkreis organisiert diesen Prozess.
Der Wettbewerbsaufruf für
CLLD/LEADER der Verwaltungsbehörden für die EU-Fonds EFRE, ESF und ELER des
Ministeriums für Finanzen startete am 30.06.2014. Ziel des Wettbewerbs ist,
dass die Leader-Gebiete mit einem gebietsbezogenen Entwicklungskonzept in der
neuen Förderphase Projekte umsetzen können. Neu in dieser Förderperiode ist der
„CLLD-Ansatz in der Förderpolitik. CLLD = Community-led Local Development –
übersetzt „Von örtlicher Bevölkerung betriebene Maßnahme zu lokalen Entwicklung“.
Zur Unterstützung dieser Maßnahmen /Projekte stehen 2014 bis 2020 im Land
Sachsen-Anhalt die EU-Fonds ELER, EFRE und ESF für die LEADER-Akteure zur
Verfügung. (Multifondsansatz)
Am 23.09.2014 stellte der
Landkreis ABI einen Antrag auf Gewährung einer 80 v.H. Förderung beim
Landesverwaltungsamt Halle zur Erstellung der LES für die Leader-Gebiet
„Anhalt“ und „Mittlere Elbe/Fläming“ – die Restfinanzierung i.H.v. 20 v.H.
erfolgt durch die beteiligten Einheitsgemeinden in den Planungsgebieten und
durch den LK ABI.
Der Fördermitteleingang
in beantragter Höhe war am 10.10.2014. Das Fristende zur Abgabe der lokalen
Entwicklungsstrategien ist am 31.03.2015. Dieses Ziel wurde durch den LK
geschafft und wird in der 14. Kalenderwoche eingereicht.
Frau Adam-Staron stellt
anhand einer Power-Point Präsentation die Bewerbung Dübener Heide und Anhalt
vor.
Die
Präsentationen liegen dem Protokoll als Anlage bei.
Herr Roi fragt, wer legt
fest, wie viel Mittel in die Region fließen.
Frau Adam-Staron: Das
wird das Ministerium festlegen. Es wird nicht nur nach Einwohnern festgelegt.
Herr Lehmann; Wie kann
man die eingereichten Projekte dann bewerten, ob sie förderwürdig oder nicht
förderwürdig sind.
Frau Adam-Staron: Es
wurden Projekte mit einem guten innovativen Ansatz herausgesucht, wo man
einschätzt, diese haben eine Chance auf Umsetzung.
Frau Kurtzke stellt das
Projekt von der Lokalen Aktionsgruppe Mittlere Elbe Fläming vor. Alle
Informationen können im Internet unter www.mittlere-elbe-flaeming.de
nachgelesen werden.
Frau Kurtzke betont, dass
alle Informationen auf der website stehen.
Herr Roi: Wie viel Mittel
stehen für die Dübener Heide voraussichtlich zur Verfügung. Es wurde gesagt,
dass zunehmend Vereine und Unternehmen Anträge stellen. Wer kontrolliert
letztlich die Projekte.
Frau Kurtzke erläutert
das Kontrollsystem. Der Projektträger kommt zum Manager und meldet seine Idee
an. Die Koordinierungsgruppe prüft, ob es in das Konzept passt, ist es
leaderförderfähig. Der Fördermittelantrag läuft über den Tisch des Managers und
wird unterstützt bei der Ausfüllung und Begleitung. Der Manager hat das ALF als
Bewilligungsstelle, das LVA als Bewilligungsbehörde für die
Naturschutzrichtlinie. Die Investitionsbank für die wirtschaftliche Förderung
des EFRE. Die Bewilligungsbehörde stellt den Bewilligungsbescheid aus und prüft
diesen auch.
Herr Hippe äußert in
diesem Zusammenhang, dass kein Projekt ohne Leadermanagement gefördert wird.
Der Manager hat die Aufgabe schon vorher zu prüfen, ob formell alles in Ordnung
und umsetzbar ist. Rechtlich verpflichtet ist nicht der Manager zu prüfen,
sondern die ausreichende Stelle.
Herr Lehmann: Der Vertrag
der Leadermanager läuft aus. Werden diese Stellen neu ausgeschrieben, wie wird
weiter verfahren.
Frau Kurztke hat sich am
11.03.15 von den Akteuren verabschiedet.
Herr Hippe: Der Vertrag
für die beiden Manager ist beendet. Der Vertrag mit den Leadermanagern ist
beendet und nach Bestätigung der lokalen Entwicklungsstrategie wird ein neues Leadermanagement
mit der europaweiten Ausschreibung gesucht. Diese lokale Entwicklungsstrategie
wird in der 14. Kalenderwoche zum Landesverwaltungsamt fristgerecht vor dem
31.03.15 eingereicht. Voraussichtlich wird die Prüfung der
Leaderentwicklungsstrategien der Leadergebiete in Sachsen-Anhalt bis zum 30.06.
dieses Jahres erfolgen. Voraussichtlich bis zum 30.07. dieses Jahres wird die
erste Bestätigungsrunde der LES durch ein Expertengremium beim Land erfolgen.
Ende Juli wird entschieden, ob wir mit unseren Leadergebieten berechtigt sind,
einen Antrag auf eine Leaderförderung für ein Management zu stellen. Herr Hippe
erläutert ausführlich die Finanzierung.
Herr Hippe sieht vor, im
November mit den Angeboten in den Vergabeausschuss zu gehen.
Er sieht vor, Ende Mai
mit einem Beschlussantrag in den Kreistag zu gehen, der lautet: Übernahme
Trägerschaft des Leadermanagement für die LAGn Anhalt und Mittlere Elbe
Fläming. Der Landkreis übernimmt die Eigenteilsfinanzierung in den Jahren 2016,
17 und 18. Herr Hippe benötigt die fachliche Unterstützung aus dem
Fachausschuss Landwirtschaft und Umwelt. Am 12.05.15 wird im Fachausschuss der
Beschluss besprochen, so dass der Beschlussantrag für den Kreistag am 28.05.15
durch Herrn Hippe vorbereitet und eingebracht wird.