Herr Hippe beginnt seine Ausführungen mit einem kurzen Rückblick auf das bisher Geleistete.

Bisher ist die Förderung in 2 ländlichen Gebieten durchgeführt worden, in dem Leader-Gebiet Anhalt und im Gebiet Mittlere Elbe/Fläming.

Der Landkreis ist nunmehr aufgerufen, die neue Förderleaderperiode, die eigentlich 2014 beginnt und bis 2020 geht zu begleiten. Der Landkreis organisiert diesen Prozess.

Der Wettbewerbsaufruf für CLLD/LEADER der Verwaltungsbehörden für die EU-Fonds EFRE, ESF und ELER des Ministeriums für Finanzen startete am 30.06.2014. Ziel des Wettbewerbs ist, dass die Leader-Gebiete mit einem gebietsbezogenen Entwicklungskonzept in der neuen Förderphase Projekte umsetzen können. Neu in dieser Förderperiode ist der „CLLD-Ansatz in der Förderpolitik. CLLD = Community-led Local Development – übersetzt „Von örtlicher Bevölkerung betriebene Maßnahme zu lokalen Entwicklung“. Zur Unterstützung dieser Maßnahmen /Projekte stehen 2014 bis 2020 im Land Sachsen-Anhalt die EU-Fonds ELER, EFRE und ESF für die LEADER-Akteure zur Verfügung. (Multifondsansatz)

Am 23.09.2014 stellte der Landkreis ABI einen Antrag auf Gewährung einer 80 v.H. Förderung beim Landesverwaltungsamt Halle zur Erstellung der LES für die Leader-Gebiet „Anhalt“ und „Mittlere Elbe/Fläming“ – die Restfinanzierung i.H.v. 20 v.H. erfolgt durch die beteiligten Einheitsgemeinden in den Planungsgebieten und durch den LK ABI.

Der Fördermitteleingang in beantragter Höhe war am 10.10.2014. Das Fristende zur Abgabe der lokalen Entwicklungsstrategien ist am 31.03.2015. Dieses Ziel wurde durch den LK geschafft und wird in der 14. Kalenderwoche eingereicht.

Frau Adam-Staron stellt anhand einer Power-Point Präsentation die Bewerbung Dübener Heide und Anhalt vor.

Die Präsentationen liegen dem Protokoll als Anlage bei.

Herr Roi fragt, wer legt fest, wie viel Mittel in die Region fließen.

Frau Adam-Staron: Das wird das Ministerium festlegen. Es wird nicht nur nach Einwohnern festgelegt.

Herr Lehmann; Wie kann man die eingereichten Projekte dann bewerten, ob sie förderwürdig oder nicht förderwürdig sind.

Frau Adam-Staron: Es wurden Projekte mit einem guten innovativen Ansatz herausgesucht, wo man einschätzt, diese haben eine Chance auf Umsetzung.

Frau Kurtzke stellt das Projekt von der Lokalen Aktionsgruppe Mittlere Elbe Fläming vor. Alle Informationen können im Internet unter www.mittlere-elbe-flaeming.de nachgelesen werden.

Frau Kurtzke betont, dass alle Informationen auf der website stehen.

Herr Roi: Wie viel Mittel stehen für die Dübener Heide voraussichtlich zur Verfügung. Es wurde gesagt, dass zunehmend Vereine und Unternehmen Anträge stellen. Wer kontrolliert letztlich die Projekte.

Frau Kurtzke erläutert das Kontrollsystem. Der Projektträger kommt zum Manager und meldet seine Idee an. Die Koordinierungsgruppe prüft, ob es in das Konzept passt, ist es leaderförderfähig. Der Fördermittelantrag läuft über den Tisch des Managers und wird unterstützt bei der Ausfüllung und Begleitung. Der Manager hat das ALF als Bewilligungsstelle, das LVA als Bewilligungsbehörde für die Naturschutzrichtlinie. Die Investitionsbank für die wirtschaftliche Förderung des EFRE. Die Bewilligungsbehörde stellt den Bewilligungsbescheid aus und prüft diesen auch.

 

Herr Hippe äußert in diesem Zusammenhang, dass kein Projekt ohne Leadermanagement gefördert wird. Der Manager hat die Aufgabe schon vorher zu prüfen, ob formell alles in Ordnung und umsetzbar ist. Rechtlich verpflichtet ist nicht der Manager zu prüfen, sondern die ausreichende Stelle.

Herr Lehmann: Der Vertrag der Leadermanager läuft aus. Werden diese Stellen neu ausgeschrieben, wie wird weiter verfahren.

Frau Kurztke hat sich am 11.03.15 von den Akteuren verabschiedet.

Herr Hippe: Der Vertrag für die beiden Manager ist beendet. Der Vertrag mit den Leadermanagern ist beendet und nach Bestätigung der lokalen Entwicklungsstrategie wird ein neues Leadermanagement mit der europaweiten Ausschreibung gesucht. Diese lokale Entwicklungsstrategie wird in der 14. Kalenderwoche zum Landesverwaltungsamt fristgerecht vor dem 31.03.15 eingereicht. Voraussichtlich wird die Prüfung der Leaderentwicklungsstrategien der Leadergebiete in Sachsen-Anhalt bis zum 30.06. dieses Jahres erfolgen. Voraussichtlich bis zum 30.07. dieses Jahres wird die erste Bestätigungsrunde der LES durch ein Expertengremium beim Land erfolgen. Ende Juli wird entschieden, ob wir mit unseren Leadergebieten berechtigt sind, einen Antrag auf eine Leaderförderung für ein Management zu stellen. Herr Hippe erläutert ausführlich die Finanzierung.

Herr Hippe sieht vor, im November mit den Angeboten in den Vergabeausschuss zu gehen.

Er sieht vor, Ende Mai mit einem Beschlussantrag in den Kreistag zu gehen, der lautet: Übernahme Trägerschaft des Leadermanagement für die LAGn Anhalt und Mittlere Elbe Fläming. Der Landkreis übernimmt die Eigenteilsfinanzierung in den Jahren 2016, 17 und 18. Herr Hippe benötigt die fachliche Unterstützung aus dem Fachausschuss Landwirtschaft und Umwelt. Am 12.05.15 wird im Fachausschuss der Beschluss besprochen, so dass der Beschlussantrag für den Kreistag am 28.05.15 durch Herrn Hippe vorbereitet und eingebracht wird.