Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Kreistag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt auf der Grundlage des § 45 (1) Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der zurzeit gültigen Fassung die

 

                Berufung des Kreisbrandmeisters in das Ehrenbeamtenverhältnis

 

  1. Herr Sebastian Gries wird auf einstimmigen Vorschlag der Gemeindewehrleiter nach § 16 (3) BrSchG zum Kreisbrandmeister des Landkreises Anhalt-Bitterfeld für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
  2. Der Landrat wird beauftragt, die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis unmittelbar nach dem Kreistagsbeschluss vorzunehmen.

 

 


Herr Grabner beantwortete einige Anfragen, welche im Kreis- und Finanzausschuss gestellt wurden. Die Frage zur gesundheitlichen Eignung von Herrn Gries ist ausdrücklich durch die Stadt Bitterfeld-Wolfen bestätigt wurden. Die Einsatzstunden in Wolfen betragen in diesem Kalenderjahr 84,5 Stunden. In den letzten 4 Jahren hat er nachweislich an 70 Stunden Standortausbildung bzw. Fachdienstausbildung teilgenommen und diese auch als Ausbilder absolviert. In den letzten 6 Jahren hat er an 187 Fortbildungsstunden am Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge teilgenommen.

 

Es gab keine weiteren Nachfragen.

 

Die Vorlage 0503/2022 wurde einstimmig, mit 42 Ja-Stimmen, bestätigt.

 

Im Anschluss erfolgte die Ablegung eines Diensteides durch Herrn Gries sowie die Übergabe der Ernennungsurkunde.