Sitzung: 15.09.2022 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/0503/2022
Der Kreistag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt auf der Grundlage des § 45 (1) Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der zurzeit gültigen Fassung die
Berufung des Kreisbrandmeisters
in das Ehrenbeamtenverhältnis
- Herr Sebastian Gries wird auf einstimmigen Vorschlag der Gemeindewehrleiter nach § 16 (3) BrSchG zum Kreisbrandmeister des Landkreises Anhalt-Bitterfeld für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
- Der Landrat wird beauftragt, die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis unmittelbar nach dem Kreistagsbeschluss vorzunehmen.
Herr Grabner beantwortete einige Anfragen, welche im
Kreis- und Finanzausschuss gestellt wurden. Die Frage zur gesundheitlichen
Eignung von Herrn Gries ist ausdrücklich durch die Stadt Bitterfeld-Wolfen
bestätigt wurden. Die Einsatzstunden in Wolfen betragen in diesem Kalenderjahr
84,5 Stunden. In den letzten 4 Jahren hat er nachweislich an 70 Stunden
Standortausbildung bzw. Fachdienstausbildung teilgenommen und diese auch als
Ausbilder absolviert. In den letzten 6 Jahren hat er an 187 Fortbildungsstunden
am Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge teilgenommen.
Es gab keine weiteren
Nachfragen.
Die Vorlage 0503/2022
wurde einstimmig, mit 42 Ja-Stimmen, bestätigt.
Im Anschluss erfolgte die
Ablegung eines Diensteides durch Herrn Gries sowie die Übergabe der
Ernennungsurkunde.