Sitzung: 06.09.2022 Kultur- und Tourismusausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/0604/2022
Frau Faust führte dazu aus: Die Stadt
Zerbst/Anhalt beantragte für das Bürgerhaus in Bias die Förderung einer
Kücheneinrichtung und Tontechnik. Der Antrag wurde richtlinienkonform gestellt.
Wie im Finanzausschuss bereits diskutiert, kommt das von der Stadt Zerbst/Anhalt
beantragte Projekt dem ländlichen Raum zugute.
Herr Tischmeier erkundigte sich danach,
woher die finanziellen Mittel kommen, da es ja bereits eine Blockabstimmung zur
Vergabe nach der Kulturförderrichtlinie für den ländlichen Raum gab.
Frau Faust teilte mit, dass die
freien Haushaltsmittel aus der Rücknahme des Projektantrages des Vereins
„Werftvolle Zukunft e.V.“ herrühren. Diese Mittel sollen im Nachhinein
projektwirksam eingesetzt werden und den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute
kommen.
Herr Heeg fragte an, wie es zu dem
Vergabevorschlag kam, ob es eine Ausschreibung gab.
Frau Gaube erklärte, warum eine
Ausschreibung nicht notwendig wurde. Für die im Haushaltsjahr 2022 gestellten
förderfähigen und förderwürdigen Anträge standen nicht genügend Gelder zur
Verfügung. Zwei Anträge wurden aus diesem Grunde abgelehnt (siehe Beschluss
51-29/2022). Einer davon, den OT Bias betreffend, kann somit jetzt noch
finanziert werden. Ein weiterer, für den OT Walternienburg gestellter Antrag,
kam nicht in Frage. Hierfür reicht die zur Verfügung stehende Summe nicht aus.
Weitere Anträge standen nicht zur Debatte.
Die Abstimmung ergab:
ja - acht
Stimmen
nein - keine Stimme
Enthaltungen - keine
Stimme.