Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Frau Faust führte dazu aus: Die Stadt Zerbst/Anhalt beantragte für das Bürgerhaus in Bias die Förderung einer Kücheneinrichtung und Tontechnik. Der Antrag wurde richtlinienkonform gestellt. Wie im Finanzausschuss bereits diskutiert, kommt das von der Stadt Zerbst/Anhalt beantragte Projekt dem ländlichen Raum zugute.

 

Herr Tischmeier erkundigte sich danach, woher die finanziellen Mittel kommen, da es ja bereits eine Blockabstimmung zur Vergabe nach der Kulturförderrichtlinie für den ländlichen Raum gab.

 

Frau Faust teilte mit, dass die freien Haushaltsmittel aus der Rücknahme des Projektantrages des Vereins „Werftvolle Zukunft e.V.“ herrühren. Diese Mittel sollen im Nachhinein projektwirksam eingesetzt werden und den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommen.

 

Herr Heeg fragte an, wie es zu dem Vergabevorschlag kam, ob es eine Ausschreibung gab.

 

Frau Gaube erklärte, warum eine Ausschreibung nicht notwendig wurde. Für die im Haushaltsjahr 2022 gestellten förderfähigen und förderwürdigen Anträge standen nicht genügend Gelder zur Verfügung. Zwei Anträge wurden aus diesem Grunde abgelehnt (siehe Beschluss 51-29/2022). Einer davon, den OT Bias betreffend, kann somit jetzt noch finanziert werden. Ein weiterer, für den OT Walternienburg gestellter Antrag, kam nicht in Frage. Hierfür reicht die zur Verfügung stehende Summe nicht aus. Weitere Anträge standen nicht zur Debatte.

 

Die Abstimmung ergab:

 

ja                   - acht Stimmen

nein               - keine Stimme

Enthaltungen - keine Stimme.