Sitzung: 20.09.2022 Bildungs- und Sportausschuss
Frau Treffkorn informierte die
Ausschussmitglieder über Folgendes:
1. Anfangsklassenbildung
für das Schuljahr (SJ) 2022/2023
Im letzten Ausschuss für
Bildung und Sport hatte die Verwaltung darüber informiert, dass für die
Sekundarschule Zörbig hinsichtlich der Bildung von Anfangsklassen (5.
Schuljahrgang) im SJ 2022/2023 eine Ausnahmegenehmigung beim Landesschulamt
beantragt werden musste.
Mit Schreiben vom
31.05.2022 hat das Landesschulamt die Einrichtung einer Anfangsklasse in der
Sekundarschule Zörbig im SJ 2022/2023 gestattet.
Zudem hat die Verwaltung
darüber informiert, dass für das Gymnasium Francisceum in Zerbst und dem
Heinrich-Heine-Gymnasium in Wolfen im SJ 2022/2023 die Mindestschülerzahlen
hinsichtlich des ersten Jahrgangs der Qualifikationsphase nicht erfüllt werden
und eine Anzeigeverpflichtung gegenüber dem Landesschulamt diesbezüglich
besteht und erfolgt ist. Das Landesschulamt hat mit Schreiben vom 31.05.2022
zugestimmt, dass die entsprechende Klassenstufe mit der angegebenen Schülerzahl
eingerichtet werden kann.
2. Grundschulen
der Stadt Zörbig
Mit Schreiben vom
29.06.2022 teilte das Landesschulamt mit, dass der Stadt Zörbig die Zustimmung
zum Beginn der Umsetzung des Pilotprojektes „Administrative und pädagogische
Zusammenführung der Grundschulen Zörbig und Löberitz“ zum 01.08.2022 erteilt
wurde.
3. Schulentwicklungsplanung
für die allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Der Kreistag hat in seiner
Sitzung am 02.06.2022 mehrheitlich den Schulentwicklungsplan für die allgemeinbildenden
Schulen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld für den Planungszeitraum 2022/2023 bis
2026/2027 beschlossen sowie die 1. Änderungssatzung zur Satzung zur
Feststellung von Schulbezirken (SB) und Schuleinzugsbereiche (SEB) für die
allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft des LK Anhalt-Bitterfeld. Laut § 22
Abs. 4 SchulG bzw. § 41 Abs. 1 und 2 SchulG LSA bedürfen diese der Zustimmung
durch die Schulbehörde [hier: Landesschulamt (LSchA)]. Die entsprechenden Unterlagen wurden dem
LSchA zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt.
Folgende Entscheidungen
sind dazu ergangen:
Die
Schulentwicklungsplanung für die allgemeinbildenden Schulen im Landkreis
Anhalt-Bitterfeld für den Planungszeitraum SJ 2022/23 bis SJ 2026/27 wurde
durch das LSchA mit Schreiben vom 01.07.2022 mit folgender Maßgabe bestätigt:
Das Gymnasium Francisceum
in Zerbst erfüllt mittelfristig die Anforderungen an die Mindestgröße der
Sekundarstufe I lt. § 13 Abs. 1 SEPl-VO 2022 nicht. Im gleichen Zeitraum
unterschreitet es die Zieljahrgangstärke in der Sekundarstufe II durchgängig.
Der Träger der Schulentwicklungsplanung stellte aus diesem Grund einen Antrag
auf Herabsetzung der Mindestjahrgangsstärke nach § 7 Abs. 4 i. V. m. § 13 Abs. 1 S. 3 SEPl-VO 2022. Der
Landkreis wurde aufgefordert, bei der Genehmigungsbehörde die hierzu
erforderlichen Antragsunterlagen (Einholung einer kommunalaufsichtlichen
Stellungnahme) entsprechend § 7 Abs. 4 S. 2 SEPl-VO 2022 zu vervollständigen.
Dies ist mit Schreiben des Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom 13.07.2022
erfolgt. Mit Schreiben vom 20.07.2022 legte das Landesverwaltungsamt die
Stellungnahme gemäß § 7 Abs. 4 SEPl-VO 2022 vor.
Im Ergebnis teilte das
Landesverwaltungsamt (LVwA) Folgendes mit:
„Unter Berücksichtigung der
Ausführungen des LK Anhalt-Bitterfeld wird zum jetzigen Zeitpunkt die
Wirtschaftlichkeit für die Herabsetzung der Mindestschulgröße des Gymnasiums
Francisceum Zerbst plausibel nachgewiesen. Die Beachtung der Grundsätze der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß § 98 Abs. 2 Satz 1 Kommunalverfassungsgesetz
LSA kann somit bestätigt werden.“
Diese Stellungnahme wurde
mit Schreiben des LK Anhalt-Bitterfeld vom 29.07.2022 dem LSchA vorgelegt. Mit
Schreiben vom 03.08.2022 bestätigte das LSchA die Ausnahmegenehmigung für das
Gymnasium Francisceum in Zerbst.
Der 1. Änderungssatzung zur
Satzung zur Festlegung von Schulbezirken und Schuleinzugsbereichen für die
allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft des LK Anhalt-Bitterfeld hat das
Landesschulamt ebenfalls mit Schreiben vom 01.07.2022 zugestimmt.
4. Schulentwicklungsplanung
für die Berufsbildenden Schulen ab dem SJ 2024/2025
Hinsichtlich dieser
Thematik hat es eine erste Auftaktveranstaltung mit dem Landesschulamt am
21.06.2022 gegeben.
Gemäß der SEPl-VO 2022 muss
der Schulentwicklungsplan für die Berufsbildenden Schulen (BbS)
Anhalt-Bitterfeld bis zum 31.12.2023 durch den Kreistag bestätigt und im
Anschluss dem Landesschulamt zur Genehmigung vorgelegt werden.
Folgende Terminkette
hinsichtlich der Erstellung des Schulentwicklungsplanes der BbS
Anhalt-Bitterfeld ist vorgesehen:
-
LSchA stellt den Schulträgern bis Oktober 2022
notwendige Vordrucke und Datenmaterial zur Verfügung,
-
Fertigstellung des 1. Entwurfs des
Schulentwicklungsplanes bis 31.03.2023,
-
Übergabe des 1. Entwurfs zur Stellungnahme an
das LSchA bis zum 30.06.2023,
-
Vorlage der Endfassung des
Schulentwicklungsplanes der BbS Anhalt-Bitterfeld beim Landesschulamt in
09/2023 und ggf. Erörterungstermine mit dem LSchA in 09/2023,
-
Vorlage des durch den Kreistag bestätigten Schulentwicklungsplanes
der BbS Anhalt-Bitterfeld beim Landesschulamt bis zum 31.12.2023.
5. Schulobstprogramm
Auch für das SJ 2022/2023
wurde im Land Sachsen-Anhalt wieder das sogenannte Schulobstprogramm aufgelegt.
Dieses EU-Schulobstprogramm soll die gesunde Ernährung von Kindern in Kitas ab
3 Jahren und von Schülern in den Klassen 1 bis 4 in Grund- und Förderschulen
unterstützen.
Vorbehaltlich der zur
Verfügung stehenden finanziellen Mittel erfolgt eine kostenfreie Lieferung von
frischem Obst, Gemüse und/oder Milch bis zu maximal dreimal pro Schulwoche.
Zudem soll mit den begleitenden pädagogischen Maßnahmen der teilnehmenden
Einrichtungen Wissen zur gesunden Ernährung, der Herkunft von Lebensmitteln und
deren Wertschätzung vermittelt werden.
Die FöS (G)
Angelika-Hartmann-Schule, Goethestr. 21, Köthen hat über den zugelassenen
Lieferanten (Hof Pfaffendorf) einen entsprechenden Antrag für das SJ 2022/2023
gestellt. 36 Schüler(innen) könnten
somit in den Genuss der Lieferung von Obst/Gemüse oder Milch kommen.
6. Förderung
der Anschaffung und Inbetriebnahme von C02-Ampeln
Der Landkreis
Anhalt-Bitterfeld hat vor dem Hintergrund des vom Land/Bund aufgelegten
Förderprogramms für die Schulen in seiner Trägerschaft insgesamt 550 C02-Ampeln
angeschafft. Mit Bescheid vom 25.07.2022, zuletzt geändert am 15.08.2022, wurde
dem LK Anhalt-Bitterfeld eine Zuwendung i. H. v. 55.084,66 € bewilligt.
Die Zuwendung wurde im Wege
der Projektförderung als nichtrückzahlbarer Zuschuss in Form der
Vollfinanzierung im Erstattungsprinzip gewährt.
Die Auslieferung der
C02-Ampeln an den Schulen wurde bis zum 15.06.2022 abgeschlossen. Die
Zweckbindungsfrist ist bis zum 31.12.2026 festgelegt wurden.
7. Beschulung
von ukrainischen Flüchtlingskindern
Laut der letzten Statistik
des Bildungsministeriums (Stand: 01.09.2022) werden im LK
Anhalt-Bitterfeld insgesamt 423 Schülerinnen und Schüler in 36
allgemeinbildenden Schulen einschl. BbS beschult.
Davon
sind 176 an Grundschulen,
107 an
Sekundarschulen,
7
an Gemeinschaftsschulen,
117 an Gymnasien,
2 an FöS für
Geistigbehinderte,
1 an FöS für
Lernbehinderte und
13 an BbS.
Die Beschulungsquote im Landkreis Anhalt-Bitterfeld liegt bei über 90 %
und damit über den Durchschnitt des Landes Sachsen-Anhalt von 77 %.
Hinsichtlich der Schulpflichtdurchsetzung
von ukrainischen Kindern und Jugendlichen ist seitens des Bildungsministeriums
angekündigt worden, dass das Landesschulamt in den kommenden Wochen die
Aufnahme der ukrainischen Kinder und Jugendlichen an allen öffentlichen und
freien Schulen erfassen wird. Nach der Zusammenfassung der Daten durch das
Landesschulamt werden diese den Landkreisen und kreisfreien Städten zum
Abgleich mit den vorliegenden Registrierungsdaten übergeben.
In der 38. KW sollen die
Landkreise und kreisfreien Städte über den zeitlichen Ablauf informiert werden.
8. Schulpflichtverletzungen
(Anfrage Frau Zoschke aus dem letzten Ausschuss)
Zu den Schulpflichtverletzungen gab es in der letzten
Ausschusssitzung entsprechende Anfragen.
Die Statistik der
Schulpflichtverletzungen für die Jahre 2019/2020/2021 wurde dem Protokoll zur
letzten Ausschusssitzung als Anlage beigefügt.
Im LK Anhalt-Bitterfeld
gibt es einen Handlungsleitfaden zum Umgang mit Schulverweigerung, dieser wurde
den Mitgliedern des Bildungs- und Sportausschusses ausgehändigt (siehe Anlage).
Federführend ist hier die Netzwerkstelle „Schulerfolg sichern“.
Frau Treffkorn unterbreitete den
Vorschlag, dass, wenn gewünscht, Frau Geißler von der Netzwerkstelle
"Schulerfolg sichern" dazu in einer der nächsten Sitzungen
informieren könnte.
Anmerkung: Diese Frage blieb
unbeantwortet.
Herr
Wesenberg wollte u. a. wissen, wie die Beschulung bei den
ukrainischen Schülern gehandhabt wird.
Frau
Treffkorn teilte daraufhin mit, dass zum SJ 2022/2023
Einschulungen von ukrainischen Schülerinnen und Schüler analog der bekannten
Verfahrensweise an die Grundschulen und den weiterführenden Schulen (im Rahmen
von Schullaufbahnerklärungen) erfolgt sind.
Es
wurden zudem Ankunftsklassen gebildet, an denen ukrainische Schüler(innen)
vorrangig Deutschunterricht erhalten sollen.
In folgenden weiterführenden Schulen gibt es derzeit Ankunftsklassen:
−
2 Ankunftsklassen im
Gymnasium Francisceum Zerbst,
−
2 Ankunftsklassen im
Heinrich-Heine-Gymnasium Wolfen,
−
1 Ankunftsklasse im
Europagymnasium Bitterfeld und
−
2 Ankunftsklassen in
der Sekundarschule I Wolfen-Nord.
Im
Übrigen findet die Beschulung der ukrainischen Schülerinnen und Schüler im
Regelschulbetrieb an den betreffenden Schulen statt.
Weitere
Fragen von den Ausschussmitgliedern wurden beantwortet.