Frau Treffkorn informierte die Ausschussmitglieder über Folgendes:

 

1.    Anfangsklassenbildung für das Schuljahr (SJ) 2022/2023

 

Im letzten Ausschuss für Bildung und Sport hatte die Verwaltung darüber informiert, dass für die Sekundarschule Zörbig hinsichtlich der Bildung von Anfangsklassen (5. Schuljahrgang) im SJ 2022/2023 eine Ausnahmegenehmigung beim Landesschulamt beantragt werden musste.

 

Mit Schreiben vom 31.05.2022 hat das Landesschulamt die Einrichtung einer Anfangsklasse in der Sekundarschule Zörbig im SJ 2022/2023 gestattet.

 

Zudem hat die Verwaltung darüber informiert, dass für das Gymnasium Francisceum in Zerbst und dem Heinrich-Heine-Gymnasium in Wolfen im SJ 2022/2023 die Mindestschülerzahlen hinsichtlich des ersten Jahrgangs der Qualifikationsphase nicht erfüllt werden und eine Anzeigeverpflichtung gegenüber dem Landesschulamt diesbezüglich besteht und erfolgt ist. Das Landesschulamt hat mit Schreiben vom 31.05.2022 zugestimmt, dass die entsprechende Klassenstufe mit der angegebenen Schülerzahl eingerichtet werden kann.

 

2.    Grundschulen der Stadt Zörbig

 

Mit Schreiben vom 29.06.2022 teilte das Landesschulamt mit, dass der Stadt Zörbig die Zustimmung zum Beginn der Umsetzung des Pilotprojektes „Administrative und pädagogische Zusammenführung der Grundschulen Zörbig und Löberitz“ zum 01.08.2022 erteilt wurde.

 

 

 

3.    Schulentwicklungsplanung für die allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 02.06.2022 mehrheitlich den Schulentwicklungsplan für die allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld für den Planungszeitraum 2022/2023 bis 2026/2027 beschlossen sowie die 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Feststellung von Schulbezirken (SB) und Schuleinzugsbereiche (SEB) für die allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft des LK Anhalt-Bitterfeld. Laut § 22 Abs. 4 SchulG bzw. § 41 Abs. 1 und 2 SchulG LSA bedürfen diese der Zustimmung durch die Schulbehörde [hier: Landesschulamt (LSchA)].  Die entsprechenden Unterlagen wurden dem LSchA zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt.

 

Folgende Entscheidungen sind dazu ergangen:

 

Die Schulentwicklungsplanung für die allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld für den Planungszeitraum SJ 2022/23 bis SJ 2026/27 wurde durch das LSchA mit Schreiben vom 01.07.2022 mit folgender Maßgabe bestätigt:

 

Das Gymnasium Francisceum in Zerbst erfüllt mittelfristig die Anforderungen an die Mindestgröße der Sekundarstufe I lt. § 13 Abs. 1 SEPl-VO 2022 nicht. Im gleichen Zeitraum unterschreitet es die Zieljahrgangstärke in der Sekundarstufe II durchgängig. Der Träger der Schulentwicklungsplanung stellte aus diesem Grund einen Antrag auf Herabsetzung der Mindestjahrgangsstärke nach § 7 Abs. 4 i. V. m.       § 13 Abs. 1 S. 3 SEPl-VO 2022. Der Landkreis wurde aufgefordert, bei der Genehmigungsbehörde die hierzu erforderlichen Antragsunterlagen (Einholung einer kommunalaufsichtlichen Stellungnahme) entsprechend § 7 Abs. 4 S. 2 SEPl-VO 2022 zu vervollständigen. Dies ist mit Schreiben des Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom 13.07.2022 erfolgt. Mit Schreiben vom 20.07.2022 legte das Landesverwaltungsamt die Stellungnahme gemäß § 7 Abs. 4 SEPl-VO 2022 vor.

 

Im Ergebnis teilte das Landesverwaltungsamt (LVwA) Folgendes mit:

 

„Unter Berücksichtigung der Ausführungen des LK Anhalt-Bitterfeld wird zum jetzigen Zeitpunkt die Wirtschaftlichkeit für die Herabsetzung der Mindestschulgröße des Gymnasiums Francisceum Zerbst plausibel nachgewiesen. Die Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß § 98 Abs. 2 Satz 1 Kommunalverfassungsgesetz LSA kann somit bestätigt werden.“

 

Diese Stellungnahme wurde mit Schreiben des LK Anhalt-Bitterfeld vom 29.07.2022 dem LSchA vorgelegt. Mit Schreiben vom 03.08.2022 bestätigte das LSchA die Ausnahmegenehmigung für das Gymnasium Francisceum in Zerbst.

 

Der 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Festlegung von Schulbezirken und Schuleinzugsbereichen für die allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft des LK Anhalt-Bitterfeld hat das Landesschulamt ebenfalls mit Schreiben vom 01.07.2022 zugestimmt.

 

4.    Schulentwicklungsplanung für die Berufsbildenden Schulen ab dem SJ 2024/2025

 

Hinsichtlich dieser Thematik hat es eine erste Auftaktveranstaltung mit dem Landesschulamt am 21.06.2022 gegeben.

 

Gemäß der SEPl-VO 2022 muss der Schulentwicklungsplan für die Berufsbildenden Schulen (BbS) Anhalt-Bitterfeld bis zum 31.12.2023 durch den Kreistag bestätigt und im Anschluss dem Landesschulamt zur Genehmigung vorgelegt werden.

 

Folgende Terminkette hinsichtlich der Erstellung des Schulentwicklungsplanes der BbS Anhalt-Bitterfeld ist vorgesehen:

 

-          LSchA stellt den Schulträgern bis Oktober 2022 notwendige Vordrucke und Datenmaterial zur Verfügung,

-          Fertigstellung des 1. Entwurfs des Schulentwicklungsplanes bis 31.03.2023,

-          Übergabe des 1. Entwurfs zur Stellungnahme an das LSchA bis zum 30.06.2023,

-          Vorlage der Endfassung des Schulentwicklungsplanes der BbS Anhalt-Bitterfeld beim Landesschulamt in 09/2023 und ggf. Erörterungstermine mit dem LSchA in 09/2023,

-          Vorlage des durch den Kreistag bestätigten Schulentwicklungsplanes der BbS Anhalt-Bitterfeld beim Landesschulamt bis zum 31.12.2023.

 

5.    Schulobstprogramm

 

Auch für das SJ 2022/2023 wurde im Land Sachsen-Anhalt wieder das sogenannte Schulobstprogramm aufgelegt. Dieses EU-Schulobstprogramm soll die gesunde Ernährung von Kindern in Kitas ab 3 Jahren und von Schülern in den Klassen 1 bis 4 in Grund- und Förderschulen unterstützen.

Vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel erfolgt eine kostenfreie Lieferung von frischem Obst, Gemüse und/oder Milch bis zu maximal dreimal pro Schulwoche. Zudem soll mit den begleitenden pädagogischen Maßnahmen der teilnehmenden Einrichtungen Wissen zur gesunden Ernährung, der Herkunft von Lebensmitteln und deren Wertschätzung vermittelt werden.

 

Die FöS (G) Angelika-Hartmann-Schule, Goethestr. 21, Köthen hat über den zugelassenen Lieferanten (Hof Pfaffendorf) einen entsprechenden Antrag für das SJ 2022/2023 gestellt.  36 Schüler(innen) könnten somit in den Genuss der Lieferung von Obst/Gemüse oder Milch kommen.

 

6.    Förderung der Anschaffung und Inbetriebnahme von C02-Ampeln

 

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat vor dem Hintergrund des vom Land/Bund aufgelegten Förderprogramms für die Schulen in seiner Trägerschaft insgesamt 550 C02-Ampeln angeschafft. Mit Bescheid vom 25.07.2022, zuletzt geändert am 15.08.2022, wurde dem LK Anhalt-Bitterfeld eine Zuwendung i. H. v. 55.084,66 € bewilligt.

Die Zuwendung wurde im Wege der Projektförderung als nichtrückzahlbarer Zuschuss in Form der Vollfinanzierung im Erstattungsprinzip gewährt.

Die Auslieferung der C02-Ampeln an den Schulen wurde bis zum 15.06.2022 abgeschlossen. Die Zweckbindungsfrist ist bis zum 31.12.2026 festgelegt wurden.

 

7.    Beschulung von ukrainischen Flüchtlingskindern

 

Laut der letzten Statistik des Bildungsministeriums (Stand: 01.09.2022) werden im LK Anhalt-Bitterfeld insgesamt 423 Schülerinnen und Schüler in 36 allgemeinbildenden Schulen einschl. BbS beschult.

 

Davon sind       176 an Grundschulen,

                            107 an Sekundarschulen,

                                7 an Gemeinschaftsschulen,

                            117 an Gymnasien,

                                2 an FöS für Geistigbehinderte,

                                1 an FöS für Lernbehinderte und

                              13 an BbS.

 

Die Beschulungsquote im Landkreis Anhalt-Bitterfeld liegt bei über 90 % und damit über den Durchschnitt des Landes Sachsen-Anhalt von 77 %.

 

Hinsichtlich der Schulpflichtdurchsetzung von ukrainischen Kindern und Jugendlichen ist seitens des Bildungsministeriums angekündigt worden, dass das Landesschulamt in den kommenden Wochen die Aufnahme der ukrainischen Kinder und Jugendlichen an allen öffentlichen und freien Schulen erfassen wird. Nach der Zusammenfassung der Daten durch das Landesschulamt werden diese den Landkreisen und kreisfreien Städten zum Abgleich mit den vorliegenden Registrierungsdaten übergeben.

In der 38. KW sollen die Landkreise und kreisfreien Städte über den zeitlichen Ablauf informiert werden.

 

8.    Schulpflichtverletzungen (Anfrage Frau Zoschke aus dem letzten Ausschuss)

 

Zu den Schulpflichtverletzungen gab es in der letzten Ausschusssitzung entsprechende Anfragen.

Die Statistik der Schulpflichtverletzungen für die Jahre 2019/2020/2021 wurde dem Protokoll zur letzten Ausschusssitzung als Anlage beigefügt.

 

Im LK Anhalt-Bitterfeld gibt es einen Handlungsleitfaden zum Umgang mit Schulverweigerung, dieser wurde den Mitgliedern des Bildungs- und Sportausschusses ausgehändigt (siehe Anlage). Federführend ist hier die Netzwerkstelle „Schulerfolg sichern“.

Frau Treffkorn unterbreitete den Vorschlag, dass, wenn gewünscht, Frau Geißler von der Netzwerkstelle "Schulerfolg sichern" dazu in einer der nächsten Sitzungen informieren könnte.

Anmerkung: Diese Frage blieb unbeantwortet.

 

Herr Wesenberg wollte u. a. wissen, wie die Beschulung bei den ukrainischen Schülern gehandhabt wird.

 

Frau Treffkorn teilte daraufhin mit, dass zum SJ 2022/2023 Einschulungen von ukrainischen Schülerinnen und Schüler analog der bekannten Verfahrensweise an die Grundschulen und den weiterführenden Schulen (im Rahmen von Schullaufbahnerklärungen) erfolgt sind.

Es wurden zudem Ankunftsklassen gebildet, an denen ukrainische Schüler(innen) vorrangig Deutschunterricht erhalten sollen.

 

In folgenden weiterführenden Schulen gibt es derzeit Ankunftsklassen:

 

         2 Ankunftsklassen im Gymnasium Francisceum Zerbst,

         2 Ankunftsklassen im Heinrich-Heine-Gymnasium Wolfen,

         1 Ankunftsklasse im Europagymnasium Bitterfeld und

         2 Ankunftsklassen in der Sekundarschule I Wolfen-Nord.

 

Im Übrigen findet die Beschulung der ukrainischen Schülerinnen und Schüler im Regelschulbetrieb an den betreffenden Schulen statt.

 

Weitere Fragen von den Ausschussmitgliedern wurden beantwortet.