Sitzung: 22.09.2022 Bau-, Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
Vorlage: BV/0621/2022
Herr Hippe, Fachbereichsleiter 80 Mobilität,
ÖPNV, Tourismus und Heimatpflege erläutert in der heutigen Sitzung die
Beschlussvorlage bezüglich der Mitgliedschaft des Landkreises
Anhalt-Bitterfeld in den Vereinen „Lokale Aktionsgruppe
Mittlere Elbe-Fläming“ e.V. und LEADER Anhalt e.V.
In diesem Zusammenhang geht Herr Hippe noch einmal
auf das Maßnahmenprogramm „LEADER“ ein, welches bereits ein langjähriges und
erfolgreiches Förderinstrument der Europäischen Union ist und den Mitgliedern
bereits aus vergangenen BWV-Ausschusssitzungen bekannt sein müsste.
LEADER hat sich dahingehend fortentwickelt, dass im
Prinzip in LEADER-Fördergebieten des Landkreises Anhalt-Bitterfeld eine stabile
Kooperation entstanden ist.
Diese sogenannten LEADER-Arbeitsgruppen sind
Interessengemeinschaften, die sich sehr regelmäßig zusammenfinden, bestimmte
Tagesordnungs- und Geschäftsgebaren vereinbaren und bereits vor der Kreisfusion
von den Altlandkreisen begleitet und unterstützt wurden.
Die Kommunen und Städte des Landkreises
Anhalt-Bitterfeld sind in drei solcher LEADER-Arbeitsgruppen bisher aktiv und
mitwirkend.
In der LAG Mittlere Elbe-Fläming ist der Altkreis
Zerbst und in der LAG Anhalt ist der Altkreis Köthen und ein Großteil des
Altkreises Bitterfeld, außer die Stadt Bitterfeld-Wolfen, die Gemeinde
Muldestausee und Teile der Stadt Raguhn-Jeßnitz tätig und auch ziemlich
erfolgreich. Die drei genannten Kommunen Bitterfeld-Wolfen, Muldestausee und
Raguhn-Jeßnitz sind in der Region Dübener Heide verankert.
In der vergangenen Förderperiode (2014 – 2021)
wurden im Landkreis Anhalt-Bitterfeld in der LAG Mittlere Elbe-Fläming ca. 4,4
Mio. EUR Fördermittel, im Bereich der Stadt Zerbst/Anhalt und in der LAG Anhalt
ca. 5,3 Mio. EUR Fördermittel umgesetzt.
Geändert hat sich mit der bereits begonnenen neuen
Förderperiode, dass es Überlegungen hinsichtlich der Bedeutung gab, die
LEADER-Arbeitsgruppen in eine juristische Form zu bringen. Im Endeffekt wurde
vorsichtig angedeutet, dass es keine Förderung mehr gibt,
wenn die Interessengemeinschaft, also die
LEADER-Arbeitsgruppen, keine juristische Form bilden.
Insofern haben sich die Partner in den
LEADER-Arbeitsgruppen Mittel-Elbe-Fläming und Anhalt dafür entschieden. Beide
Vereine sind kürzlich gegründet worden. Die Bereiche Bitterfeld-Wolfen,
Muldestausee und Raguhn-Jeßnitz sind bereits Mitglied im Verein Dübener Heide
e. V.
Dieser Verein im Bereich der Dübener Heide gründet
keinen Verein speziell zur Behandlung der LEADER-Förderung. Das muss vom
normalen Vereinsleben getrennt werden. Dort ist man dabei den Weg einer
gemeinnützigen GmbH, speziell für LEADER-Projekte und auch für andere Projekte,
zu wählen.
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist von den
LEADER-Arbeitsgruppen angesprochen worden, Mitglied zu werden. In der Satzung
des Vereins LAG Anhalt e.V. ist der Landkreis direkt schon mit benannt.
In finanzieller Hinsicht gibt es keine
Auswirkungen.
Gemäß der beschlossenen Vereinssatzung der Lokalen
Aktionsgruppe Mittlere Elbe-Fläming
und der Geschäftsordnung / Beitragsordnung des
LEADER Anhalt e.V. entstehen dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld keine Kosten für
die Mitgliedschaft in den LAG´n (siehe Anlage zur Beschlussvorlage).
Zu den vorgenannten Erläuterungen teilt Herr Hippe
mit, dass er den Ausschussmitgliedern nahebringen möchte, was hinter diesem
Beschlussvorschlag steht und dass es einem Regelbeschluss bedarf, um Mitglied
in einem Verein zu werden.
Herr Northoff sagt dazu aus, dass die Vereine
gemeinnützig sein müssen.
Herr Hippe teilt mit, dass er dies noch einmal prüfen
lässt und die Antwort als Anlage 1 zur Niederschrift geben wird.
Des Weiteren möchte Herr Kalisch wissen, was CLLD heißt.
Die Antwort erhält er ebenfalls in der Anlage 1 zur
Niederschrift, so Herr Hippe.
Alle weiteren Fragen der Ausschussmitglieder werden
von Herrn Hippe detailliert beantwortet.
Herr
Northoff bittet um Abstimmung, ob dem Kreistag die Mitgliedschaft
des Landkreises Anhalt-Bitterfeld in den Vereinen „Lokale Aktionsgruppe
Mittlere Elbe-Fläming“ e.V. und LEADER Anhalt e.V. ab 01.11.2022 zur
Teilnahme am LEADER/CLLD-Förderprogramm empfohlen werden kann.
Darüber wird
mit 5
Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen abgestimmt.