Zunächst informierte Herr Tiefenbach zu den aktuellen Aufnahmezahlen für den Monat März.

Im Februar 2015 wurden in der Zentralen Aufnahmestelle des Landes (ZAST) in Halberstadt 1.196 Asylsuchende registriert, davon 1.012 Erstanträge. Zum 17. März liegen diese Zahlen bei 553 Anträgen. Daraus ergibt sich eine Hochrechnung für März 2015 von 1.000 Antragstellen für das Land Sachsen-Anhalt.

Auf den Landkreis entfallen entsprechend der Aufnahmequote von 8,3% 75 Personen. Dies bestätigt die bisherige Tendenz der Aufnahme von 60 bis 80 Personen im Monat.

Im Landkreis erfolgt die Unterbringung in zwei Gemeinschaftsunterkünften (Friedersdorf und Marke) mit einer Gesamtkapazität von 390 Plätzen und einer Belegung mit gegenwärtig 357 Personen.

Außerdem wurden durch den Landkreis 104 Wohnungen angemietet mit einer Kapazität von 435 Plätzen und einer Belegung mit 397 Personen. Außerdem gibt es noch weitere 29 Wohnungen, die durch die Bewohner eigenverantwortlich angemietet wurden.

Der Landkreis verfolgt grundsätzlich das Ziel der dezentralen Unterbringung in Wohnungen (ca. 3 bis 5 Personen in einer Wohnung). Die Ausstattung erfolgt auf der Grundlage und in Anlehnung an die  dazu vom Land erlassene Unterbringungsrichtlinie.

 

Gegenwärtig wird im Landkreis an der Erstellung eines Konzeptes für die Unterbringung von Flüchtlingen gearbeitet. Dazu erfolgt zurzeit eine Kostenerhebung zur dezentralen Unterbringung in Wohnungen, um in deren Ergebnis diese Kosten mit den Aufwendungen in den Gemeinschaftsunterkünften zu vergleichen.

Außerdem wurde der Betreuungsschlüssel für die in Wohnungen untergebrachten Flüchtlinge im Landkreis auf 1:70 (Landesforderung für Gemeinschaftsunterkünfte 1:100) festgelegt, um dem erhöhten Betreuungsaufwand gerecht zu werden.

Herr Tiefenbach verwies in diesem Zusammenhang auch auf den noch bis Oktober 2015 bestehenden Vertrag mit den EURO-Schulen Bitterfeld-Wolfen zur gesonderten Beratung und Betreuung hin. Eine Neuvergabe ist für den Herbst 2015 vorgesehen.

 

Die Aufnahme von Flüchtlingen erfolgt auf der Grundlage einer wöchentlichen Abstimmung mit der ZAST Halberstadt. Dabei geht es insbesondere auch um die familiäre Struktur, ob es sich um Familien mit schulpflichtigen Kindern handelt, die dann in Wohnungen am Standort in Bitterfeld-Wolfen untergebracht werden. Das hängt aber auch von der konkreten Wohnungsmarktsituation ab. Nicht alle Wohnungsanbieter sind bereit diese Personengruppen in ihre Wohnungen aufzunehmen.

 

Herr Dr. Klumpp fragte dazu an, wie im Landkreis mit minderjährigen Flüchtlingen verfahren wird.

Herr Tiefenbach führte dazu aus, dass diese Flüchtlinge, die als unbegleitete minderjährige Personen bezeichnet werden, nur im Einzelfall bisher im Landkreis Bedeutung hatten. Diese Personen werden an die Clearingstelle in Magdeburg weitergeleitet. Von dort werden dann die erforderlichen Maßnahmen getroffen (Suche nach Angehörigen – Eltern oder Verwandte, Klärung der Personalien). Diese Verfahrensweise soll im Land auch künftig weiter Anwendung finden.

Frau Zoschke ergänzte dazu, dass die Clearingstelle in Magdeburg personell um eine Stelle aufgestockt wurde und der Verein Refugium e.V. mit der Aufgabe betraut wurde, diese Personen zu betreuen.

 

Frau Mädchen bat um eine Aussage, auf welche Standorte die 104 genannten Wohnungen territorial verteilen.

Herr Tiefenbach führte dazu aus, dass sich der überwiegende Teil der Wohnungen in Bitterfeld-Wolfen befinden, aber auch in Sandersdorf, Löberitz (3Wohnungen) und in Aken (10 Wohnungen). Es gibt ein Angebot aus Zerbst, eine vertragliche Bindung liegt allerdings noch nicht vor. Herr Tiefenbach sagte zu, eine entsprechende Übersicht für das Protokoll zu erarbeiten.

 

Herr Hövelmann fragte nach, wie sich die durchschnittliche Verweildauer in den Wohnungen darstellt.

Herr Tiefenbach erläuterte dazu, dass dies sehr abhängig von der Herkunft der Personen ist und wie schnell erforderliche Unterlagen, die erforderlich für eine Rückkehr sind, aus den Herkunftsländern beschafft werden können. Eine Durchschnittszahl kann er daher nicht nennen.

Insbesondere bei Personen aus den Balkanstaaten ist festzustellen, dass verstärkt der Wunsch zur Rückkehr geäußert wird.

 

Frau Zoschke bat Herr Tiefenbach um eine Liste, aus der die Herkunft der im Landkreis aufgenommenen Flüchtlinge hervorgeht.

Weiterhin fragte sie an, welche Sprachkompetenz in der Ausländerbehörde besteht.

Herr Tiefenbach erwiderte, dass neben englischen ab 01.04.2015 auch französische Sprachkenntnisse vorhanden sind. Die Ausländerbehörde begrüßt das neue biworegio-Projekt „Dolmetscherpool“ und würde im Bedarfsfall auch darauf zurückgreifen - allerdings nicht bei Krankenbehandlungen und in den Fällen, bei denen vereidigte Dolmetscher erforderlich sind.

 

Herr Dr. Klumpp fragte nach einer Statistik über den Verbleib von bleibeberechtigten Flüchtlingen. Eine solche Statistik gibt es nicht.

Der Anteil der Anerkennungen ist allerdings von 3% in der Vergangenheit auf ca. 10% bis zu 20% angestiegen.

 

Herr Hövelmann fragte zur Situation beim erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt an.

Herr Tiefenbach erläutere dazu, dass bei vielen Flüchtlingen das Interesse zur Arbeitsaufnahme vorhanden ist. Leider ist aber auch festzustellen, dass sich an den Zugangsvoraussetzungen, trotz der erfolgten Gesetzesänderung, nichts geändert hat. Die Versagungsgründe sind bei vielen Flüchtlingen erfüllt, so dass eine Arbeitserlaubnis aus ausländerrechtlichen Gründen nicht erteilt werden kann.

Die Ursache, dass eine Arbeit nicht aufgenommen werden kann liegt also oft bei den betroffenen Personen selbst. Die Identität ist nicht geklärt und es mangelt sehr häufig an der persönlichen Mitwirkung bei der Ausreise, was ebenso ein Versagungsgrund ist.

 

Herr Dr. Dr. Gueinzius fragte nach den Hauptgründen für die Nichtanerkennung des Flüchtlingsstatus‘ und nach den Gründen für die steigende Anerkennungsquoten.

Herr Tiefenbach nannte insbesondere folgende Gründe, wie bspw. die Herkunft aus sicheren Drittstaaten oder unklare Einreisegründe, die im Rahmen von Anhörungen geklärt werden.

Herr Hövelmann sieht die Ursachen für steigende Anerkennungsquoten insbesondere in der gegenwärtigen politischen Situation im Nahen Osten, im Irak, im Sudan, in Afghanistan und anderen Staaten.

Herr Tiefenbach bot an, dazu eine Übersicht zu erarbeiten.

 

Herr Seydewitz berichtete über einen Besuch in der Gemeinschaftsunterkunft in Marke. Er hat dabei feststellen müssen, dass das Interesse an den angebotenen Deutschkursen gering ausgeprägt ist. Kritisch erwähnte er auch, dass eine Vielzahl von Personen nicht regelmäßig in der Gemeinschaftsunterkunft lebt.

 

Auf Anfrage von Frau Zoschke erläuterte Herr Tiefenbach, dass grundsätzlich für alle Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte die Möglichkeit besteht, in Wohnungen umzuziehen. Er stellte aber auch fest, dass viele Bewohner gar nicht das Interesse haben, umzuziehen.

 

Herr Berger berichtete über einen Besuch in der GU Marke und bestätigte dass die vorhandenen Angebote nur in geringem Maße angenommen werden. Als Bürgermeister in dieser Kommune konnte er außerdem feststellen, dass eine hohe Fluktuation in der Gemeinschaftsunterkunft zu verzeichnen ist.

 

Abschließend dankte Frau Zoschke Herrn Tiefenbach für seine Ausführungen.