Frau Zoschke leitete die Beratung mit der Feststellung ein, dass grundsätzlich alle aufgeführten Anträge nach der Förderrichtlinie förderfähig sind.

Zunächst wird über die fristgerecht eingereichten Anträge entschieden und im Anschluss dann zu den verfristet eingereichten Anträgen beraten und entschieden.

Nur in begründeten Ausnahmefällen sollten mehr finanzielle Mittel gewährt werden als im Vorjahr. Für besondere unvorhergesehene Maßnahmen sollte eine Reserve gehalten werden.

Durch die Ausschussmitglieder wurde dieser Verfahrensweise zugestimmt.

 

Die Anträge wurden durch Frau Zoschke einzeln aufgerufen, ein Fördervorschlag unterbreitet und beraten sowie einstimmig die jeweiligen Förderempfehlungen abgegeben.

 

Hinsichtlich des Antrages zur Wärmestube in Bitterfeld ergab sich ein besonderer Beratungsbedarf.

Das Projekt, dass bereits seit vielen Jahren von der SOBS gGmbH in der Stadt Bitterfeld angeboten wird, ist in seinem weiteren Bestand gefährdet, da die Stadt Bitterfeld-Wolfen sich aus der Förderung des Projektes zurückgezogen hat. Daher erfolgte eine Antragstellung beim Landkreis.

Das Projekt wurde in der Diskussion einhellig als wichtig und sinnvoll angesehen.

Da eine dauerhafte Förderung von der Mehrzahl der Ausschussmitglieder allerdings abgelehnt wurde - auch um sich für die Folgejahre nicht dauerhaft zu binden - schlug Frau Zoschke nach den Wortmeldungen von Frau Mädchen und Herrn Hövelmann folgenden Kompromiss vor.

Es wird eine einmalige Förderung für das 2015 in Höhe von 4.000 Euro empfohlen.

Darüber hinaus wird Herr Kriebisch mit Herrn Menzel von SOBS gGmbH ein Gespräch über die Weiterführung des Projektes „Fachstelle für soziales Wohnen“ führen. Die Idee ist, beide Projekte dauerhaft und kreisweit miteinander auch personell zu verbinden und zu fördern.

 

Im Anschluss wurde über die verfristet eingegangenen Anträge nach Eingangsdatum beraten und entschieden sowie die Förderempfehlungen gegeben.

 

Das Ergebnis und die Förderempfehlung sind in beiliegender Aufstellung ersichtlich.

 

Der Ausschuss ist sich einig, im Bedarfsfall Antragsteller zur Berichterstattung zum konkreten Projekt noch vor Beendigung des Förderzeitraumes einzuladen und zu den erzielten Ergebnissen zu befragen.