Sitzung: 19.03.2015 Sozial- und Gesundheitsausschuss
Frau
Zoschke leitete die
Beratung mit der Feststellung ein, dass grundsätzlich alle aufgeführten Anträge
nach der Förderrichtlinie förderfähig sind.
Zunächst wird über die fristgerecht
eingereichten Anträge entschieden und im Anschluss dann zu den verfristet
eingereichten Anträgen beraten und entschieden.
Nur in begründeten Ausnahmefällen sollten
mehr finanzielle Mittel gewährt werden als im Vorjahr. Für besondere
unvorhergesehene Maßnahmen sollte eine Reserve gehalten werden.
Durch die Ausschussmitglieder
wurde dieser Verfahrensweise zugestimmt.
Die Anträge wurden durch Frau
Zoschke einzeln aufgerufen, ein Fördervorschlag unterbreitet und beraten sowie
einstimmig die jeweiligen Förderempfehlungen abgegeben.
Hinsichtlich des Antrages zur
Wärmestube in Bitterfeld ergab sich ein besonderer Beratungsbedarf.
Das Projekt, dass bereits seit
vielen Jahren von der SOBS gGmbH in der Stadt Bitterfeld angeboten wird, ist in
seinem weiteren Bestand gefährdet, da die Stadt Bitterfeld-Wolfen sich aus der
Förderung des Projektes zurückgezogen hat. Daher erfolgte eine Antragstellung
beim Landkreis.
Das Projekt wurde in der
Diskussion einhellig als wichtig und sinnvoll angesehen.
Da eine dauerhafte Förderung von
der Mehrzahl der Ausschussmitglieder allerdings abgelehnt wurde - auch um sich
für die Folgejahre nicht dauerhaft zu binden - schlug Frau Zoschke nach den Wortmeldungen von Frau Mädchen und Herrn
Hövelmann folgenden Kompromiss vor.
Es wird eine einmalige Förderung
für das 2015 in Höhe von 4.000 Euro empfohlen.
Darüber hinaus wird Herr
Kriebisch mit Herrn Menzel von SOBS gGmbH ein Gespräch über die Weiterführung
des Projektes „Fachstelle für soziales Wohnen“ führen. Die Idee ist, beide
Projekte dauerhaft und kreisweit miteinander auch personell zu verbinden und zu
fördern.
Im Anschluss wurde über die
verfristet eingegangenen Anträge nach Eingangsdatum beraten und entschieden
sowie die Förderempfehlungen gegeben.
Das Ergebnis und die
Förderempfehlung sind in beiliegender Aufstellung ersichtlich.
Der Ausschuss ist sich einig, im
Bedarfsfall Antragsteller zur Berichterstattung zum konkreten Projekt noch vor
Beendigung des Förderzeitraumes einzuladen und zu den erzielten Ergebnissen zu
befragen.