Herr Grabner gab folgende Informationen:

 

Allgemein:

- derzeitiges Defizit von ca. 9,5 Mio. Euro

- Auswirkungen aus der Entwicklung im Bereich Betriebskosten (Strom, Gas, etc.) sind

  noch nicht berücksichtigt – in sozialen Bereichen wird es deutliche Anhebungen geben

- im Fachbereich Soziales wird mit einer Kostensteigerung von ca. 4 Mio. Euro

  gerechnet

- insgesamt wird es Kostensteigerungen von 15 bis 16 Mio. Euro geben – Anteil des

  Landkreises daran beträgt ca. 4 Mio. Euro

- ähnliche Kostensteigerungen wird es voraussichtlich für das Budget des Jobcenters

  geben

 

Herr Dittmann teilte mit, dass in der Finanzstrukturkommission der Finanzminister informierte, dass bei der Evaluation des FAG für 2023 die Landkreise mit einer Erhöhung der Masse um 36,5 Mio. Euro rechnen können. Dies soll mittelbar zur Entlastung der kreisangehörigen Gemeinden führen.

Herr Grabner teilte weiter mit, dass es in der vorletzten Woche zum Thema FAG eine weitere Auseinandersetzung gab. Es wird daran gearbeitet, dass es hier eine deutliche Anpassung geben wird, wobei der Finanzminister erst kürzlich kommunizierte, dass das Defizit des Landeshaushaltes derzeit noch im Milliardenbereich liege.

Herr Roi fragte, da seit 01.06.2022 die Flüchtlinge nicht mehr über das Asylleistungsgesetz, sondern über die Sozialgesetzgebung und die KomBA-ABI abgesichert sind, ob der Bund für diese Lasten einen Ausgleich zahlt?

Herr Grabner antwortete, dass diese Frage Herr Krüger beantworten kann, dieser wird im Laufe der Sitzung dazu kommen. Die Antwort wird später erfolgen.

 

 

Budget 01 – Bereich Landrat

 

- derzeitiges Defizit von 673.000 Euro – entspricht einer Reduzierung gegenüber dem Vorjahr um ca. 160.000 Euro

- diese Kosten werden nicht eingespart, sondern sind in andere Budgets aufgeteilt

- Reduzierung im Produkt 111101

○ Herausnahme der Bereiche Fahrer und Sekretariat – sind anderem Budget

   zugeordnet

- Sachkonto 541102 (Seite 64) – Reduzierung um 1.000 Euro

- (Seite 65) hier werden 8.000 Euro gestrichen – betrifft den Investiven Teil

- Produkt 111106 – Bereich des OZG

○ Externe Dienstleistung, Einführung des OZG bis zum 31.12.2022 noch nicht

   vollständig, deswegen findet sich die Kostenstelle auch 2023 wieder.

- Produkt 111115 – neues Produkt

                ○ Vorzimmer, persönliche Referentin, Mittelstandsbeauftragter sowie die Fahrer

- Produkt 351001 – Sozialplanung
                ○ derzeitiger Sozialplaner (Dr. Erbe) nur noch für einen Monat geplant (Rente)
                ○ Bereich wird derzeit umstrukturiert und dann (wahrscheinlich) in den Bereich

   Soziales verlagert

 

Es gab keine weiteren Nachfragen.

 

 

Budget 07 – Strategische Entwicklung/Controlling

 

Frau Linder gab folgende Informationen:

 

- besteht aus 11 Produkten

- gegenüber Vorjahr folgende Veränderungen: 2 Produkte wurden anders umstrukturiert
                ○ Produkt 111106 – sonstige Steuerungsunterstützung (war vorwiegend OZG

   beinhaltet)

                ○ Produkt Vorzimmer Landrat – ist jetzt direkt dem Bereich Landrat zugeordnet

- gegenüber 2022 – Erhöhung Defizit von 347.400 Euro

- Investitionen geplant in Höhe von 4.400 Euro (vorwiegend Möbel)

- Veränderung im Personalbestand von 6,2 VZÄ – Erhöhung resultiert vorwiegend aus der Umgliederung aus den anderen Produkten

- höhere Erträge i.H.v. 1.379.000 Euro
                ○ diese resultieren aus einem neuen Förderprogramm Regio Aktiv
                ○ hier werden verschiedene Arbeitsmarktprogramme gebündelt
                ○ diese verschiedenen Förderprogramme werden vorerst in einer Summe veranschlagt

                ○ Bestimmte Programme können nicht mehr mit einem Eigenanteil befüllt werden, hier              werden die SGB II Mittel als eigener Anteil anerkannt, d. h. einige Programme werden          über die KomBA-ABI durchgeführt und der Landkreis spart somit den Eigenmittelanteil.

- Erträge reduzieren sich um 1,3 Mio. Euro, gleichzeitig auch die Aufwendungen in dieser

  Höhe

- dadurch eine Einsparung i.H.v. 234.000 Euro

- Personalkosten: eine Erhöhung von 12.200 Euro – verteilt sich auf einzelne Produkte sehr

  unterschiedlich

- Produkt Breitband- und digitale Infrastruktur: Erhöhung um 106.000 Euro – Personal für

  dieses Produkt wurde erst in 2023 eingeplant

- Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen entstehen in Höhe von 155.000 Euro 

- durch andere Strukturierung des Förderprogramms werden 1,5 Mio. Euro reduziert

- bei Transferaufwendungen: Einsparung von ca. 100.000 Euro, resultieren aus der

  Veräußerung des TGZ – hier werden die entsprechenden Aufwandszahlungen eingespart

- für Liquidation der Wirtschaftsförderungsgesellschaft nur noch ein Restposten aus 2022,

  was im Jahr 2023 abgetragen werden muss

- Erasmus-Programm ist ausgelaufen, wodurch ca. 30.000 Euro weniger Anwendungen

  zum Tragen kommen

- sonstige ordentliche Aufwendungen: Kostensteigerung von ca. 70.000 Euro – resultiert

  hauptsächlich aus Anpassung der Kosten für die Veröffentlichung im Amtsblatt

  (Neuausschreibung des Amtsblattes, eingeplante Kostensteigerungen von ca. 90.000 Euro)

- bilanzielle Abschreibungen sind verteilt auf die einzelnen Produkte, so dass ein

  entsprechender Aufwand nachgewiesen wird

 

Herr Northoff fragte, ob man das Amtsblatt einsparen und die Veröffentlichungen über das Internet vornehmen könne, ergänzend durch entsprechende Aushänge.

Herr Grabner antwortete, dass intern die Entscheidung getroffen wurde, dies nicht zu tun, da vor allem die ältere Bevölkerung das Amtsblatt noch aus Gewohnheit in Papierform und nicht in digitaler Form erhalten möchten.
Herr Hauschild argumentierte, dass das Amtsblatt der Stadt Köthen einmal im Monat erscheint. Da das Amtsblatt des Landkreises sehr wenig amtlichen Teil hätte, könnten hier die Erscheinungszeiten reduziert und somit Geld eingespart werden.

Herr Grabner erklärte, dass das Amtsblatt einen hohen Informationsgehalt habe, der dann verloren ginge. Wenn es aber gewünscht sei, die Erscheinung nur einmal monatlich vorzunehmen, wird dies reduziert. Gleichzeitig warnte Herr Grabner aber davor, um den Informationsgehalt immer aktuell zu halten.

Herr Maaß bat um Erläuterung über die Verlagerung von Mitteln in die KomBA-ABI.
Frau Lindner erklärte, dass diese das Produkt 111111, Seite 91, betreffen. Hier wurden Zuweisungen für das Programm Regio Aktiv in Höhe von 1.763.000 Euro veranschlagt, dazu korrespondierend Aufwendungen (S. 92) in Höhe von 2.070.000 Euro beim Sachkonto 527174. Frau Lindner erklärte weiter, dass ein Teil der Angebote über die KomBA-ABI laufen wird, hier kann die KomBA-ABI die geforderten Eigenanteile über SGB II-Leistungen absichern. D. h. die Eingliederungsleistungen, die die KomBA-ABI erhält, dürfen in diese Förderprogramme einfließen. Dadurch spart der Landkreis den Eigenanteil.

Herr Maaß hinterfragte weiter, ob dies dann die Mittel seien, die der KomBA-ABI für den ursprünglichen Personenkreis zur Verfügung steht. Die Programme liefen bisher beim Landkreis? Es müsste geschaut werden, dass die Mittel, welche bei der KomBA-ABI ankommen, auch dementsprechend eingesetzt werden.

Herr Grabner sicherte eine Prüfung zu, inwieweit aufgrund dessen IGT-Mittel reduziert werden.

 

Es gab keine weiteren Fragen.

 

 

Budget 14 – Rechnungsprüfung

 

Herr Müller gab folgende Informationen:

 

- ordentliche Erträge: 79.000 Euro
- aufgrund aktueller Prüfaufgaben:
                ° es müssen örtliche Kassenprüfungen und Kassenbestandsaufnahmen 1 x jährlich in

                  den Kommunen durchgeführt werden
                ° Arbeitsaufwand hierfür erhöhter – Nachtrag für das Sachkonto 44820.00007 anstatt

                  78.000 Euro nunmehr mit 79.000 Euro

- somit ordentliche Erträge von 90.000 Euro

- ordentliches Ergebnis von 806.200 Euro auf 795.200 Euro verringert

- Zuwachs bei Personalaufwendungen, da ab 01.01.2023 eine neue befristete Stelle für

  2 Jahre 

 

Es gab keine Fragen.

 

 

Budget 06 – Informationstechnik und Digitalisierung

Herr Rumpf informierte wie folgt:

 

- es wurde ein eigener Fachbereich gebildet mit 3 untergeordneten Fachdiensten

- 2 Produkte: technikunterstützte Informationsverarbeitung und IT-Schulen

 

Teilergebnisplan:

11160200 technikunterstützte Informationsverarbeitung

Ordentliche Erträge                                                                          0 Euro

Ordentliche Aufwendungen                                      6.025.400  Euro

Ordentliches Ergebnis                                   6.025.400  Euro    Vorjahr 4.039.200 Euro

Interne Leistungsbeziehung                                              5.900  Euro

 

11160400 IT-Schulen

Ordentliche Erträge                                                                          0 Euro

Ordentliche Aufwendungen                                          794.600  Euro

Ordentliches Ergebnis                                      794.600  Euro    Vorjahr 200 Euro

Interne Leistungsbeziehung                                                         0 Euro

 

Teilfinanzplan:

11160200 technikunterstützte Informationsverarbeitung

Einzahlungen                                                                          0 Euro

Auszahlungen            investiv                                      656.700 Euro

Auszahlungen            aufwand.                                5.462.400 Euro

 

11160400 IT-Schulen 

Einzahlungen                                                                          0 Euro

Auszahlungen            investiv                                      194.800 Euro

Auszahlung Aufwand                                                                      714.000 Euro

 

Personalbestand:

- FB 06 – Informationstechnik und Digitalisierung gesamt: 31

- Leitung: 3

- Aufstockung im Bereich der IT Anwendungsbetreuung und Infrastruktur.

Hier gibt es einen Mehrbedarf von 4 Stellen und zusätzlich werden vom Jobcenter 6 Mitarbeiter übernommen.

- FD IT-Schulen 4: – alle Mitarbeiter sind neu gekommen, hier gibt es noch einen Mehrbedarf

  von 1 Stelle, die noch besetzt werden muss.

- FD Infrastruktur: 9

- FD Anwendungsbetreuung: 15

 

- bisherige IT gab es Personalkosten i.H.v. 1,4 Mio. Euro

- ab 2023 Personalkosten von 1,7 Mio. Euro

- IT-Schulen: Personalkosten i.H.v. 411.500 Mio. Euro (ausgelöst aus dem

  Schulverwaltungsamt und nun im Fachbereich 06 zugeordnet)

 

gravierende Änderungen zum Vorjahr:

 

- Investiv -185.000 Euro (656.000 Euro)

- Vermögen über 1.000 Euro, im investiven Bereich gibt es eine Steigerung von

  +134.391,00 Euro (189.800 Euro)

                ° für 2023 wurde eine Virtualisierungsumgebung eingeplant – hier werden 3 weitere

                  Server (90.000 Euro) benötigt + Erweiterung des Speichersystems (80.000 Euro)

- neues Sachkonto Finanzierungsleasing – begründet mit Rückführung KomBA-ABI
                ° führen aktuell neues Rechenzentrum ein (329.000 Euro)

- Aufwand: Mehrkosten von 1.140.000 Euro (insgesamt 3.700.000 Euro)

° gravierende Steigerung bei Miete Hard und Software um 780.000 Euro

                  Virtualisierungslösung 300.000 Euro, Backuplösung 300.000 Euro,

  KomBA-ABI 200.000 Euro

- geringwertige Vermögensgegenstände gibt es einen Aufwuchs von 43.000 Euro

                ° Headsets und Webcams je 28.000 Euro (S. 127)

- Softwarepflege – SK 527120 (S. 128) – Mehrkosten von 280.000 Euro (940.700 Euro)
                ° auch begründet mit der Zusammenführung des Jobcenters, wo Mehrkosten von

                  310.000 Euro an den LK übertragen wurden

- Fernmeldegebühren – SK 543103 – Erhöhung um 31.000 Euro, da LTE-Sticks angeschafft

  werden i.H.v.10.000 Euro, Komba 28.000 Euro

 

Herr Hauschild fragte, ob es keine interne Leistungsberechnung gibt.

Herr Grabner antwortete, dass es noch keine vollumfängliche interne Kostenleistungsverrechnung gibt.

Herr Lucas erklärte, dass ab 2023 im Fachbereich 55 die Abrechnung gegenüber dem Bund mit angesiedelt wird. Hier werden sich dann mehrere Mitarbeiter nur um die Abrechnung kümmern. Es wird ein einheitliches Verfahren geben, wie es am besten umgelegt werden kann. Es wird sich an den alten Abrechnungen gegenüber dem Bund orientiert werden, hier sind die Kosten schon mit aufgeführt. Es wird aktuell noch überlegt, ob ein einzelnes Konto untergelegt wird.

Herr Egert fragte zu den Personalstellen, ob diese überwiegend vom Profil Systemadministratoren seien.

Weiter fragte er, wie es mit den Erstattungen vom Land in Richtung der Schulverwaltung bzw. der notwendigen Aktiva für die ausgegebenen Schullaptops für die Pflege aussieht. Ist schon etwas entschieden worden, dass hier Kosten übernommen werden?

Herr Rumpf antwortete, dass die 4 neuen Mitarbeiter in der Anwendungsbetreuung überwiegend IT-Administratoren sind. Im Schulbereich gibt es ein Förderprogramm des Landes, worüber Administratoren eingestellt werden können. Dies war in diesem Jahr noch nicht sinnvoll, da wir mit der Digitalisierung noch nicht so weit sind, dass dort zusätzliche Mitarbeiter beschäftigt werden müssen.

Herr Egert hinterfragte, ob die Förderung in den Personalerträgen im Produkt schon enthalten ist?
Herr Rumpf sagte hierzu, dass diese nur Mitarbeiter zur Aufstockung der normalen IT sind. Schul-IT ist hier noch nicht mit enthalten.

 

- Datenverbindungen, SK 543106, Mehrkosten i.H.v. 146.000 Euro

→ setzten sich aus KomBA-ABI i.H.v. 116.000 Euro und Bandbreitenerhöhung

    Richtfunk i.H.v. 15.000 Euro zusammen sowie ein zweiter Internetanschluss in

    Köthen i.H.v. 15.000 Euro

 

- Sachverständigenkosten, SK 543108, 60.000 Euro für einen Sachverständigen
                → Planung Virtualisierung und Netzwerk

 

Herr Wolkenhaar sagte, beim Ergebnis Mieten und Pachten gibt es eine Verzehnfachung zum Vorjahr. Es wurde bei verschiedensten Bereichen im letzten Jahr und dann wieder in diesem Jahr ein Großteil an Geldern draufgelegt (Personal, geringwertigen Wirtschaftsgütern, Aus- und Fortbildung, etc.). Es ist nicht erkennbar, dass hier versucht wurde zu sparen. Herr Wolkenhaar bat um Darlegung der Bereiche, wo Einsparungen versucht wurden.

Herr Grabner sagte hierzu, dass nicht aus dem Vollen geschöpft wird und Gelder einfach so ausgegeben werden. Gegenüber der ersten Planung wurde zwischen 1 und 1 ½ Mio. Euro reduziert. Ein Vergleich der Vorjahre mit dem avisierten Jahr 2023 sei schwierig, da der Bereich IT Schulen aus dem bisherigen Fachbereich Schulverwaltung ausgegliedert wurde zum Budget IT. Zum anderen auch dahingehend, dass der Bereich des Jobcenters mit in den gesamten Haushalt integriert ist und damit ein deutlicher Sprung nach oben vollzogen ist. Der Landkreis ist noch nicht am Ende der Sicherheitsstufe, der Basissicherheitsschutz des BSI soll erreicht werden. Der Landkreis ist vom BSI in ein Pilotprojekt aufgenommen worden, welches richtungsweisend zur Sicherheitsthematik für den öffentlichen Bereich der Kommunen und Landkreise eine gewisse Entwicklung aufzeigen soll.
Es soll eine vernünftige mobile Arbeitsplattform geschaffen werden, so dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr mit ihren privaten Computern, Tablets, etc. arbeiten müssen, sondern der Landkreis alles stellt, damit dieses Sicherheitsleck nicht mehr gegeben ist.

Weiter gab Herr Grabner an, dass normalerweise der Bereich der Schulung verdoppelt bzw. verdreifacht werden müsste, um sämtliche IT-Mitarbeiter immer auf den neuesten Stand zu bringen.

Herr Rumpf ergänzte, dass jegliche Schulungen, die etwas mit Computerprogrammen zu tun haben, die IT aus ihrem Budget bezahlt. IT-Schulungen kosten im Schnitt 2.500 Euro, der Schulungsbedarf innerhalb der IT-Abteilung ist sehr groß, da viele Mitarbeiter seit Jahren keine Schulung mehr erhalten haben und somit nicht auf dem neusten Stand sind.
Die Kosten der IT sind sehr hoch, Software muss gemietet werden, der Zusammenschluss Landkreis mit der KomBA-ABI kostet ebenfalls, es müssen viele Dienstleistungen eingekauft werden, da die vorhandenen Mitarbeiter diese nicht schaffen. 

Herr Heeg erklärte, dass die interne Leistungsverrechnung bedeuten würde, dass die Fachbereiche, für die die IT arbeitet, dann die Kosten in ihren Produkten haben und nicht IT.

Er fragte, wie die Situation in der Besetzung der Stellen aussieht. Es wird sich kein Bachelor auf eine Stelle bewerben, die mit einer niedrigen Besoldung (E 9, E 10) ausgeschrieben ist.

Weiter fragte Herr Heeg, ob im gesamten Bereich keine Fördermittel im Jahr 2023 erwartet werden. Gibt es Fördermittel aus den vergangenen Jahren, wo die Rückstellungen in den Produkten aufgelöst werden müssen? Was ist die Strategie in Bezug auf die Telefonanlage?

Welche Strategie gibt es bei der Frage der digitalen Akte? Wenn die digitale Akte kommt, darf es dann keine Hybridakten geben?

Herr Grabner antwortete zur Stellenbesetzung, dass diese derzeit gut bestückt sei. Es konnten die ausgeschriebenen Stellen besetzt werden – insgesamt 5 neue Kolleginnen und Kollegen, sowohl in der Anwendungsbetreuung (E 10) als auch in der IT-Infrastruktur (E 10/E11).

Zur Telefonanlage sagte Herr Grabner, dass das alte Modell die nächsten 4-5 Jahre weiter genutzt wird, mit dem Anbieter wurde ein Fortsetzungsvertrag geschlossen.

Man ist dabei, ein Dokumentenmanagementsystem flächendeckend für die gesamte Verwaltung einzuführen. Momentan gibt es eine Arbeitsgruppe, die sich mit der Thematik befasst, es soll ein Aktenplan zusammengestellt werden bzw. in den Fachbereichen geschaut werden, ob es überhaupt einen Aktenplan gibt und/oder mit welchem Aktenplan in der Vergangenheit gearbeitet wurde, um diesen dann zu zentralisieren bzw. zu verbinden.

Herr Rumpf ergänzte, dass es Fördermittel gibt, allerdings sind diese z. B. im Gesundheitsamt (Über den ÖPD-Pakt erhält das Gesundheitsamt entsprechende Fördermittel zur Digitalisierung erhält, mit diesen Kosten hat die IT allerdings nichts zu tun). Direkt im Bereich IT gibt es keine Fördermittel.

Weiter ergänzte Herr Lucas, dass ihm in den letzten 2 Jahren keine Fördermittel im IT-Bereich bekannt sind.

Herr Egert fragte, ob bei der Beschaffung der Technik schon die KITU mit eingepreist wurde. Gibt es schon eingepreiste Synergien in Richtung OZG bzw. inwiefern ist es schon Teil der Kostenschätzung?

Herr Rumpf antwortete, dass die KITU noch nicht Teil der Kostenschätzung ist, da zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsentwurfes die KITU hier noch nicht durch war. Die ersten Gespräche mit der KITU hat die Schul-IT am 10.10.2022, der Fachdienst Infrastruktur und Anwendungsbetreuung ist man noch in der Terminfindung.

Herr Grabner ergänzte, wenn sich hier gravierende Einsparungen ergeben, würden die Ansätze korrigiert werden.

 

IT Schulen

 

- Investitionen: 194.800 Euro (Klassenpauschale Folgekosten Digitalpakt nach Schultyp)

- Aufwand: 302.500 Euro, SK 527100, hier enthalten sind:

                ○ Kosten für Hardwaremieten i.H.v. 14.600 Euro

                Wartungsverträge, Dienstleistungen und Reparaturen i.H.v. 236.100 Euro

                Softwarepflege 31.200 Euro

                Fernmeldegebühren 20.600 Euro

 

Herr Hauschild sagte, dass im Bereich IT-Schulen knapp 500.000 Euro Personalkosten geplant sind. Kommen noch geförderte dazu? Es fehlen hier die Einnahmen. Bisher wurden noch keine Förderanträge für IT und Schulen gestellt, aber in der Schulbetreuung IT gibt es Ausgaben von ca. 500.000 Euro an Personalkosten.  
Herr Rumpf erklärte, dass diese 3 Schul-IT-Mitarbeiter im Schulamt untergeordnet waren und nicht in der IT. Anfangs war es ein Mitarbeiter, im Zuge des Digitalpaktes wurde aufgestockt. In der berufsbildenden Schule gibt es einen IT-Mitarbeiter, welcher für beide berufsbildenden Schulen (Bitterfeld und Köthen) zuständig ist. Es ist noch eine zusätzliche Stelle geplant, um den Fachdienstleister entsprechend zu ersetzen. Geförderte Stellen werden dann erst noch geplant bzw. ausgeschrieben.
Herr Hauschild hinterfragte, warum jetzt Förderanträge gestellt werden, um Schulen zu betreuen, wenn im Schulverwaltungsamt schon immer eine EDV-Betreuung für die Schulen vorhanden war?

Herr Rumpf erklärte, dass insgesamt 10.500 zu betreuende Geräte in den Schulen vorhanden sind und dies mit 4 Mitarbeitern nicht zu schaffen ist. Kommt der Digitalpakt 2 zum Tragen, werden so viele Geräte zu betreuen sein, dass nach KGST ca. 35 Mitarbeiter in der Schul-IT vorhanden sein müssten.

 

Es gab keine weiteren Anfragen.

 

 

Budget 10 – Interner Service

 

Herr Nitsche gab folgende Informationen:

- besteht aus 8 Produkten

- zum 01.01.2023 Mitarbeiter der KomBA-ABI zum Bereich Zentrale Dienste

- Erhöhung Personalbestand um 8,4 VZÄ

- Differenz zwischen Ertrag und Aufwand: 101.400 Euro

- Verkauf von Grundstücken: Einnahmen von 50.000 Euro angesetzt – geeignetes Grundstück liegt bisher nicht vor – Differenz von 2022 und 2023 auf 151.400 Euro soll als weiterer Zuschuss erhöht werden

- Veränderungen bei Erträgen:

                - Reduzierung der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte um 4.300 Euro

  auf 7.200 Euro (Gebühren GVO liegen im FB Recht)

- Veränderungen bei Aufwand:

- Erhöhung Personalaufwendungen um 163.100 Euro (Aufteilung von Mitarbeitern

  aus Jobcenter in Bereich Interner Service)

                - Reduzierung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen um 86.300 Euro

                - bilanzielle Abschreibungen um 16.600 Euro

 

Personalsituation:

 

Produkt „Bürgeramt“

- Reduzierung der Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer um 18.200 Euro auf Grund

  Änderung der prozentualen Zuordnung

 

Produkt „Zentrale Dienste“

-       Aufwuchs der Kosten um 22.600 Euro

 

Produkt „Verwaltungsarchiv“

-       Erhöhung der Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer um 167.400 Euro

 

Produkt „Verwaltungsbücherei“

-       Erhöhung der Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer um 12.100 Euro, SK 501200,

o   Neues Produkt – Stellenanteile der Amtsleitung und des Sekretariats

 

Produkt „Versicherungen“

-       SK 501200 – Reduzierung um 17.100 Euro

 

Produkt „Grundstücksverkehrsangelegenheiten“

-       Verringerung der Kosten um 92.300 Euro auf Grund Wegfall einer VZÄ bzw. Wechsel von 0,2 VZÄ in anderen Fachbereich

 

Produkt „Offene Vermögensfragen“

-       Reduzierung um 26.900 Euro auf Grund Änderung der Produktaufteilung

-        

Produkt „Liegenschaften“

-       geringe Reduzierung um 1.000 Euro auf Grund Produktaufteilung

 

-       Weiterhin Reduzierung der Kosten, S. 142 Pkt. 12, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

-       S. 149, Produkt „Zentrale Dienste“, SK 523100 – Aufwendungen für Mieten und Pachten, Erhöhung auf 93.000 Euro

o   Kosten für Kopierer und Frankiermaschinen, neue Ausschreibung steht im nächsten Jahr an

-       SK 523200 Aufwendungen für Leasing – Reduzierung um 5.000 Euro

-       SK 525100 Haltung von Fahrzeugen – Verringerung um 4.000 Euro

-       SK 526100 Besondere Aufwendungen für Beschäftigte – Coronaschutzartikel sind ausreichend vorhanden, Reduzierung der Kosten um 100.000 Euro

 

Herr Northoff bezog sich auf die Archivierungskosten. Mehrere Mitarbeiter scannen Belege ein. Werden diese zum Zwecke der weiteren Bearbeitung eingescannt oder nur zum Zwecke der Archivierung? Wie findet generell die Archivierung statt? Gibt es noch einen Raum mit Aktenordner?

Herr Nitsche erklärte, das Einscannen ist Teil der Digitalisierungsstrategie. Die eingehende Post soll eingescannt werden und digitalen Akten zugeführt werden und ggf. die Digitalisierung bei der Archivierung. Anfang November startet das Einscannen und Digitalisieren von eingehender Post, um in die entsprechende Fachanwendung zu kommen.

Insofern alles funktioniert, soll im nächsten Jahr damit begonnen werden.

Herr Northoff fragte nach den Kosten für das Dokumentenmanagement.

Herr Grabner antwortete, dass diese im Bereich IT mit beinhaltet sind.

 

Budget 30 – Recht/Kreisangelegenheiten

Wurde auf die nächste Sitzung am 13.10.2022 verschoben.

 

Budget 38 – Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst

 

Herr Elze gab folgende Informationen:

 

Teilergebnisplan:           

-       ordentliche Erträge:                                                                                      2.229.200 Euro

-       ordentliche Aufwendungen:                                                                     5.048.900 Euro

-       ordentliches Ergebnis:                                                          - 2.819.700 Euro

-       Erträge aus internen Leistungsbeziehungen       :                              1.164.300 Euro

-       Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen:      1.468.500 Euro

                                                                                              Saldo:                   =             - 304.200 Euro

 

Teilfinanzplan:

-       Einzahlungen:                       18.000 Euro (anteilig aus Feuerschutzsteuer)

-       Auszahlungen:     75.500 Euro

 

Personalbestand:

-          Erhöhung der Leitstellendisponenten von derzeit 18 auf 19 aufgrund der 39h/Woche zum 01.02.2023

o   die Ausschreibung hierzu ist bereits erfolgt

-          Wiederbesetzung der Fachdienstleitung FTZ ab 01.01.2023

-           

Produkt: Brandschutz mit FTZ – 126001

-          erstmalig Aufteilung der Feuerschutzsteuer für investiven Haushalt und Ergebnishaushalt

gesamt: 70.000 Euro, davon 18.000 Euro investiv und 52.000 Euro ErgebnisHH

-          durch Ausreichung der Mittel für das Unfallauto Aken (HLF 20) in 2022 fallen Mittel in Höhe von 171.600 Euro einnahme- und ausgabeseitig in 2023 weg (SK 446106 u. 531200)

 

Herr Wolkenhaar fragte, wann das Fahrzeug übergeben wird. Erst dann wäre die Zahlung der Mittel zu veranlassen.

Weiterhin fragte er, ob man die Satzung für Leistungsentgelte FTF anfassen bzw. hier neu kalkulieren muss.

Herr Elze antwortet, dass es eine Vereinbarung zwischen dem Landrat und der Stadt Aken gab. Wenn der Auftrag ausgelöst ist, erhält man die Versicherungssumme, um damit zu arbeiten.

Herr Northoff fragte, warum das Geld dieses Jahr gezahlt werden muss.

Herr Elze antworte, weil man es haushaltstechnisch in diesem Jahr nicht mehr im Haushalt haben wollte.

Herr Lucas erklärte, dass dieser Vorgang seit 5 Jahren in der Schwebe hängt. Es wurde die Vereinbarung getroffen, es innerhalb von 7 Jahren über die Bühne zu bringen, um eine Planung für das nächste Jahr mitzuerübrigen. Es wurde zum einen in der Einzahlung als auch in der Auszahlung geplant.

Zur Satzung äußerte Herr Elze, dass man die Satzung anfassen wird. Es gibt bereits einen Entwurf, jetzt erfolgt die Kalkulation. Man wird versuchen, im nächsten Jahr in die Entscheidungsfindung zu bringen.

 

 

-          im FTZ sind 10.000 Euro geplant in Dienstaufwendungen für sonstige Beschäftigte (SK 501900), für die Neuausbildung von 6 Trainern für den BÜC (alters- und gesundheitsbedingter Wegfall von bisherigen Trainern) – nur in 2023 -

-          Einsparungen beim Leasing (SK 523200) für 5 Kommandowagen, die in 2022 gekauft wurden (Ansatz 2022 = 32.300 Euro und Ansatz 2023 = 9.900 Euro nur noch für 2 Polo’s und 1 Elektrogabelstapler),

-          Haltung von Fahrzeugen (SK 525100)

Einrechnung von 10% Teuerung und Unterhaltung der 4 gekauften

Kommandowagen; Unterhaltungskosten waren vorher über das Leasing abgedeckt

-          Kostenminderung bei Softwarepflege, im Vorjahr 2022 wurden Softwareaktualisierung

von 112 Funkgeräten in Höhe von ca. 7.700 Euro vorgenommen, Wegfall in 2023,

nur noch 1.800 Euro für ProsozBau und MPFeuer (2 Programme in 2022 angeschafft)

-          kleinere Einsparungen bei Büchern und Zeitschriften im Brand- und Katastrophenschutz durch Kündigung von Abo’s

 

Herr Wolkenhaar äußerte, dass die FTZ bei Rufbereitschaft nicht mehr finanziell entschädigt wird. Aus dem Grund gibt es keine Rufbereitschaft mehr. Gab es bereits Überlegungen, wie sich die Rufbereitschaft mehr oder weniger zu Buche schlagen würde bzw. ob man zu dieser wieder zurückkehren könnte? Von welcher Kostengröße wird hier gesprochen?

Herr Elze kennt die Rufbereitschaft in der FTZ, wie z.B. im Ordnungsamt, nicht. Man hatte eine Rufgruppe. Die Leitstelle hat die Rufgruppe ausgelöst und es entsprechend umgesetzt. Man wird noch einmal kalkulieren, was es ergeben würde. Aus dem Fachdienst Logistik werden Kameraden dazu genommen, um die Technik bewegen zu können, was in der Vergangenheit bei verschiedenen Einsätzen funktionierte, um die eigene Aufgabe zu erfüllen.

Herr Roi bezog sich auf die Feuerschutzsteuer. Beim Produkt 414103 ist eine Steigerung auf 73.000 Euro zu verzeichnen. Wie ist das zu erklären? Weshalb stehen beim USK 13000.17110 52.000 Euro im Ansatz? Verglichen mit dem Jahr 2021 ist es eine Verdopplung.

Herr Elze teilte mit, dass die Antwort nachgereicht wird.

Herr Heeg stellte fest, dass es keine internen Leistungsverrechnung gibt, aber es wurde von internen Leistungsbeziehungen berichtet. Ist das ein Teil dessen oder bezieht es sich auf etwas anderes?

Herr Lucas erklärte, dass wir keine vollumfängliche Kosten- und Leistungsrechnung bzw. keine vollumfängliche interne Leistungsberechnung haben In bestimmten Bereichen werden Kosten als solches umgelegt. In diesem Bereich wäre es für den Teil des Rettungsdienstes, da Leistungen abgerechnet können, die innerhalb der Verwaltung anfallen.

 

Produkt Rettungsdienst und Integrierte Leitstelle – 127101 und 127102

-          Nutzungsentgelte im Rettungsdienst (SK 432100):

durch die Einigung mit den Kostenträgern auf die Entgelte im Rettungsdienst erfolgte am 05.10.2022 eine Korrekturmeldung an den FB 20 Kämmerei von 1.555.100 Euro auf 1.296.900 Euro und im Gegenzug dazu erhöhen sich die Rückstellungen (SK 458200) von 80.000 Euro auf 264.100 Euro.

-          Erträge/Aufwendungen aus Mieten und Pachten (SK 441100 und 523100): Erhöhung durch steigende Gas-, Öl- und Energiepreise und Erhöhung der Kaltmiete in der Rettungswache Köthen um 13% aufgrund einer Indexmiete

-          Einführung eines redundanten Alarmierungs- u. Kommunikationssystems (Alarmdispatcher) in den Rettungswachen und Rettungsmitteln:

dafür sind Kosten in der Unterhaltung eingeplant (SK 525500): Nutzerkosten für Alarmdispatcher für 32 Smartphones und Nutzerkosten Alarmdispatcher für 5 Rettungswachen und daraufhin folgt eine leichte Kostensteigerung bei den Fernmeldegebühren (SK 543103): 1. Tarifverträge für Smartphones Rettungsdienst zur Nutzung Flat/Internet u. Alarmdisp.App und 2. Tarifverträge für Datenvolumen Einsatzmonitore Rettungswachen

-          Erhöhung der Sachverständigen-, Gerichts- und ähnlichen Kosten (SK 543108) um

30.000 Euro für Ausschreibungskosten des Rettungsdienstes, die derzeitige Konzession endet 2024

-          im Produkt Integrierte Leitstelle – 127102 àkeine gravierenden Änderungen zu

2022, bis auf eine Erhöhung bei den sonstigen Sachverständigenkosten (SK 543108) für den Planer Leitstellentechnik beim Neubau Leistelle von 70.000 Euro in 2022 auf 100.000 Euro in 2023

o   Geschäftskosten für die Planungsleistung insgesamt 660.000 Euro, Angebot lautet auf Grund 1.158.000 Euro, Preisdifferenz von ca. 500.000 Euro, Kosten würden sich teilen zwischen dem FB 38 und FB 68, erhöhter Kostenansatz für den Bereich entfällt in 2023 und ist auch in 2024 zu berücksichtigen.

 

Herr Roi bezog sich auf die Sachverständigenkosten. Wozu braucht man 40.000 Euro?

Herr Donath erklärte, dass die 30.000 Euro auch wieder mit den Kostenträgern verhandelt worden sind. Diese werden 1:1 ersetzt, weil der Rettungsdienst zu 100% durch die Kostentilgung gedeckt wird. Man hat die 30.000 Euro eingenommen, weil noch nicht abschließend geklärt ist, ob die Ausschreibung selbst durchgeführt wird, wenn es wieder erwartend das Konzessionsmodell werden soll bzw. alternativ, wenn es um den Eigenbetrieb geht, ggf. Kosten auf uns zukommen, um diese Maßnahmen vorzubereiten. Deshalb wurden pauschal 30.000 Euro eingestellt für das kommende Jahr.

Herr Roi fragte, ob sich hier eines Dritten bedient wird. Was kommt an zusätzlichen Kosten dazu?

Herr Donath erklärte, dass der FD Rettungsdienst und Leitstelle gesplittet ist in die Leitstelle mit den Disponenten und Systemadministratoren. Für den Bereich Rettungsdienst sind 2 Beschäftigte tätig. Bei der letzten Ausschreibung wurden die Kosten eingestellt, um hier die Ausschreibung mitzuumschließen. In dem Moment soll es sich um einen externen Anbieter handeln, der hier den Landkreis unterstützen soll oder die Ausschreibungen durchführt. Das kommt darauf an, wie es weitergeht.

Herr Grabner erklärte, dass es dann eine europaweite Ausschreibung wird. Man hat jedoch keine Erfahrungswerte und es fehlt die Manpower. Somit sind externe Dienstleister mit einzubeziehen.

Herr Hauschild stellte auf der Seite 687 eine Erhöhung i.H.v. 85.000 Euro bei der Planung Leitstelle fest. Warum ist die Erhöhung nicht im investiven Teil zu finden? Die Planung ist der erste Teil der Investition.

Herr Lucas erklärte, dass man 2 Teile unterscheiden muss. Einmal die Baumaßnahme, welche über den investiven Teil läuft und der 2. Part, die Leitstellentechnik. Diese sollte gemietet oder geleast werden. Da es eine Gesamtvergabe werden sollte, wo sich ein Generalplaner um die Technik kümmert, die im konstruktiven Teil mit enthalten ist und auch das Gebäude planen soll. Hier erhöhen sich in 2 Positionen höchstwahrscheinlich die Kosten, einmal investiv für den Planer + für den Planer, der für die Leitstellentechnik geplant war. Herrn Lucas erreichte erst heute die Information, dass der Planer mehr kosten wird. Die Kosten werden sich jeweils zur Hälfte auf die 2 Budgets aufteilen. Die sind im Planentwurf nicht mit enthalten.

 

Produkt: Zivil- und Katastrophenschutz – 128101

-          Verringerung der Aufwendungen bei den Zuschüssen des Landkreises zur Unterhaltung an die Katastrophenschutzeinheiten auf die Summe der Vorjahre von 60.000 Euro (lt. Satzung).

In 2022 wurden einmalig, in Abstimmung mit dem Landrat, zusätzliche Mittel an die DLRG ausgereicht.

-          ansonsten keine gravierenden Änderungen zu 2022

 

Finanzhaushalt:

-          Beschaffung eines Prüfplatzes für tragbare Leitern, 15.000 Euro -à wird über Einnahmen der Feuerschutzsteuer gedeckt

 

Rettungsdienst:

Beschaffung eines redundanten Alarmierungs- und Kommunikationssystems

 

Integrierte Leitstelle:

Ersatzbeschaffung von 4 Stühlen 24/7 i.H.v. 12.000 Euro

 

Zivil- und Katastrophenschutz

kleinere Beschaffungen für den Zug Dekon i.H.v. 12.200 Euro

 

Herr Wolkenhaar äußerte, dass in diesem Jahr Geld eingestellt wurde für den Abrollcontainer bzw. Anhänger für das Elektrobrandfahrzeug. Wird dieser Ansatz übernommen, auch wenn die Ausschreibung nicht vorgenommen wurde? Weiterhin bezog er sich auf den Abrollcontainer Einsatzleitung. Inwieweit wird hier Geld eingestellt, um diesen als abgesetzte Führungsebene mit betreiben zu können.

Herr Elze erklärte zum AB Einsatzleitung, dass man diesen Container erstmal behalten will. Investitionen in dem Bereich sollten nochmal geprüft werden, inwieweit diese nutzbringend sind. Vom Land haben wir einen neuen Einsatzleitwagen bekommen, der den neuesten Stand der Technik bietet. Das Fahrzeug soll an die Feuerwehr Sandersdorf übergeben werden.

Herr Roi erinnerte an die Frage nach dem Abrollcontainer für die E-Fahrzeuge.

Herr Grabner äußerte, dass man den Haushaltsansatz bei Bedarf in das Jahr 2023 mit übernehmen wird.

Herr Roi fragte, wer jetzt aktuell zuständig ist, wenn bei einem Fahrzeugbrand der Brandschutz sichergestellt werden muss. Muss der Landkreis das anschaffen oder jede Gemeinde einzeln?

Herr Elze teilte mit, dass rechtlich geprüft werden muss, wie man mit einem verunfallten Fahrzeug umgeht, was man vor Ort hat. Bei den Kreisbrandmeistern ist es ein großes Problem, wo keine eindeutige Lösung ersichtlich ist. Die Entwicklung geht in verschiedene Richtungen. Der Löschcontainer als solches ist eine Variante, eine weitere Variante ist, dass das Abschleppunternehmen so etwas vorhält. Wenn es Dritte gibt, die es anbieten könnten, will man nicht die Feuerwehrleute bzw. Mitarbeiter der FTZ damit belasten, sondern die Leistungen in Anspruch nehmen.

Herr Wolkenhaar teilte mit, dass die Gemeinde für ihren Bereich verantwortlich ist. Die Frage soll nochmal rechtlich geklärt werden, ob die Gemeinde tatsächlich zuständig ist oder nicht.

 

(Herr Hauschild gegangen)

 

Herr Grabner erklärte, dass in 1. Instanz hauptsächlich die Kommune zuständig ist. Im Zuge der Kreisumlage muss sich nicht jede Kommune dieses Gerät anschaffen, sondern wir als Landkreis sollten eins vorhalten. Im Laufe der Entwicklung der nächsten Jahre wird diese Aufgabe wahrscheinlich auf die Kommunen verlagert. Man hatte sich jedoch dafür ausgesprochen, dass der Landkreis einen Container anschafft.

 

Es gab keine weiteren Nachfragen zum Budget 38.

 

Herr Egert fragte, ob bei der Kreisumlage bei den 40,5 % noch was nach oben gedreht wird.

Herr Grabner erklärte, dass eine weitere Erhöhung seitens der Verwaltung nicht vorgesehen ist.

 

Es gab keine weiteren Nachfragen.