Sitzung: 06.10.2022 Kreis- und Finanzausschuss
Herr Grabner gab folgende Informationen:
Allgemein:
- derzeitiges Defizit von ca. 9,5 Mio. Euro
- Auswirkungen aus der Entwicklung im Bereich Betriebskosten (Strom,
Gas, etc.) sind
noch nicht berücksichtigt – in
sozialen Bereichen wird es deutliche Anhebungen geben
- im Fachbereich Soziales wird mit einer Kostensteigerung von ca. 4 Mio.
Euro
gerechnet
- insgesamt wird es Kostensteigerungen von 15 bis 16 Mio. Euro geben –
Anteil des
Landkreises daran beträgt ca. 4
Mio. Euro
- ähnliche Kostensteigerungen wird es voraussichtlich für das Budget des
Jobcenters
geben
Herr Dittmann teilte mit, dass in der Finanzstrukturkommission
der Finanzminister informierte, dass bei der Evaluation des FAG für 2023 die
Landkreise mit einer Erhöhung der Masse um 36,5 Mio. Euro rechnen können. Dies
soll mittelbar zur Entlastung der kreisangehörigen Gemeinden führen.
Herr Grabner teilte weiter mit, dass es in der vorletzten Woche
zum Thema FAG eine weitere Auseinandersetzung gab. Es wird daran gearbeitet,
dass es hier eine deutliche Anpassung geben wird, wobei der Finanzminister erst
kürzlich kommunizierte, dass das Defizit des Landeshaushaltes derzeit noch im
Milliardenbereich liege.
Herr Roi fragte, da seit 01.06.2022 die Flüchtlinge nicht mehr über das
Asylleistungsgesetz, sondern über die Sozialgesetzgebung und die KomBA-ABI
abgesichert sind, ob der Bund für diese Lasten einen Ausgleich zahlt?
Herr Grabner antwortete, dass diese Frage Herr Krüger
beantworten kann, dieser wird im Laufe der Sitzung dazu kommen. Die Antwort
wird später erfolgen.
Budget 01 – Bereich Landrat
- derzeitiges Defizit von 673.000 Euro –
entspricht einer Reduzierung gegenüber dem Vorjahr um ca. 160.000 Euro
- diese Kosten werden nicht eingespart, sondern sind in andere Budgets
aufgeteilt
- Reduzierung im Produkt 111101
○ Herausnahme der Bereiche Fahrer und Sekretariat – sind anderem
Budget
zugeordnet
- Sachkonto 541102 (Seite 64) – Reduzierung um 1.000 Euro
- (Seite 65) hier werden 8.000 Euro gestrichen – betrifft den Investiven
Teil
- Produkt 111106 – Bereich des OZG
○ Externe Dienstleistung, Einführung des OZG bis zum 31.12.2022
noch nicht
vollständig, deswegen findet
sich die Kostenstelle auch 2023 wieder.
- Produkt 111115 – neues Produkt
○ Vorzimmer,
persönliche Referentin, Mittelstandsbeauftragter sowie die Fahrer
- Produkt 351001 – Sozialplanung
○ derzeitiger
Sozialplaner (Dr. Erbe) nur noch für einen Monat geplant (Rente)
○ Bereich wird
derzeit umstrukturiert und dann (wahrscheinlich) in den Bereich
Soziales
verlagert
Es gab keine weiteren Nachfragen.
Budget 07 – Strategische Entwicklung/Controlling
Frau Linder gab folgende Informationen:
- besteht aus 11 Produkten
- gegenüber Vorjahr folgende Veränderungen: 2 Produkte wurden anders
umstrukturiert
○ Produkt 111106 –
sonstige Steuerungsunterstützung (war vorwiegend OZG
beinhaltet)
○ Produkt
Vorzimmer Landrat – ist jetzt direkt dem Bereich Landrat zugeordnet
- gegenüber 2022 – Erhöhung Defizit von 347.400 Euro
- Investitionen geplant in Höhe von 4.400 Euro (vorwiegend Möbel)
- Veränderung im Personalbestand von 6,2 VZÄ – Erhöhung resultiert
vorwiegend aus der Umgliederung aus den anderen Produkten
- höhere Erträge i.H.v. 1.379.000 Euro
○ diese resultieren
aus einem neuen Förderprogramm Regio Aktiv
○ hier werden
verschiedene Arbeitsmarktprogramme gebündelt
○ diese
verschiedenen Förderprogramme werden vorerst in einer Summe veranschlagt
○ Bestimmte
Programme können nicht mehr mit einem Eigenanteil befüllt werden, hier werden die SGB II Mittel als
eigener Anteil anerkannt, d. h. einige Programme werden über die KomBA-ABI durchgeführt und der Landkreis spart
somit den Eigenmittelanteil.
- Erträge reduzieren sich um 1,3 Mio. Euro, gleichzeitig auch die
Aufwendungen in dieser
Höhe
- dadurch eine Einsparung i.H.v. 234.000 Euro
- Personalkosten: eine Erhöhung von 12.200 Euro – verteilt sich auf
einzelne Produkte sehr
unterschiedlich
- Produkt Breitband- und digitale Infrastruktur: Erhöhung um 106.000
Euro – Personal für
dieses Produkt wurde erst in
2023 eingeplant
- Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen entstehen in Höhe von
155.000 Euro
- durch andere Strukturierung des Förderprogramms werden 1,5 Mio. Euro
reduziert
- bei Transferaufwendungen: Einsparung von ca. 100.000 Euro, resultieren
aus der
Veräußerung des TGZ – hier
werden die entsprechenden Aufwandszahlungen eingespart
- für Liquidation der Wirtschaftsförderungsgesellschaft nur noch ein
Restposten aus 2022,
was im Jahr 2023 abgetragen
werden muss
- Erasmus-Programm ist ausgelaufen, wodurch ca. 30.000 Euro weniger
Anwendungen
zum Tragen kommen
- sonstige ordentliche Aufwendungen: Kostensteigerung von ca. 70.000
Euro – resultiert
hauptsächlich aus Anpassung der
Kosten für die Veröffentlichung im Amtsblatt
(Neuausschreibung des
Amtsblattes, eingeplante Kostensteigerungen von ca. 90.000 Euro)
- bilanzielle Abschreibungen sind verteilt auf die einzelnen Produkte,
so dass ein
entsprechender Aufwand
nachgewiesen wird
Herr Northoff fragte, ob man das Amtsblatt einsparen und die
Veröffentlichungen über das Internet vornehmen könne, ergänzend durch
entsprechende Aushänge.
Herr Grabner antwortete, dass intern die Entscheidung getroffen
wurde, dies nicht zu tun, da vor allem die ältere Bevölkerung das Amtsblatt
noch aus Gewohnheit in Papierform und nicht in digitaler Form erhalten möchten.
Herr Hauschild argumentierte, dass das Amtsblatt der Stadt Köthen einmal
im Monat erscheint. Da das Amtsblatt des Landkreises sehr wenig amtlichen Teil
hätte, könnten hier die Erscheinungszeiten reduziert und somit Geld eingespart
werden.
Herr Grabner erklärte, dass das Amtsblatt einen hohen Informationsgehalt
habe, der dann verloren ginge. Wenn es aber gewünscht sei, die Erscheinung nur
einmal monatlich vorzunehmen, wird dies reduziert. Gleichzeitig warnte Herr
Grabner aber davor, um den Informationsgehalt immer aktuell zu halten.
Herr Maaß bat um Erläuterung über die Verlagerung von Mitteln in die KomBA-ABI.
Frau Lindner erklärte, dass diese das Produkt 111111, Seite 91,
betreffen. Hier wurden Zuweisungen für das Programm Regio Aktiv in Höhe von
1.763.000 Euro veranschlagt, dazu korrespondierend Aufwendungen (S. 92) in Höhe
von 2.070.000 Euro beim Sachkonto 527174. Frau Lindner erklärte weiter,
dass ein Teil der Angebote über die KomBA-ABI laufen wird, hier kann die
KomBA-ABI die geforderten Eigenanteile über SGB II-Leistungen absichern. D. h.
die Eingliederungsleistungen, die die KomBA-ABI erhält, dürfen in diese
Förderprogramme einfließen. Dadurch spart der Landkreis den Eigenanteil.
Herr Maaß hinterfragte weiter, ob dies dann die Mittel seien, die der KomBA-ABI
für den ursprünglichen Personenkreis zur Verfügung steht. Die Programme liefen
bisher beim Landkreis? Es müsste geschaut werden, dass die Mittel, welche bei
der KomBA-ABI ankommen, auch dementsprechend eingesetzt werden.
Herr Grabner sicherte eine Prüfung zu, inwieweit aufgrund
dessen IGT-Mittel reduziert werden.
Es gab keine weiteren Fragen.
Budget 14 – Rechnungsprüfung
Herr
Müller gab
folgende Informationen:
-
ordentliche Erträge: 79.000 Euro
- aufgrund aktueller Prüfaufgaben:
° es müssen örtliche
Kassenprüfungen und Kassenbestandsaufnahmen 1 x jährlich in
den Kommunen durchgeführt werden
° Arbeitsaufwand hierfür
erhöhter – Nachtrag für das Sachkonto 44820.00007 anstatt
78.000 Euro nunmehr mit 79.000 Euro
-
somit ordentliche Erträge von 90.000 Euro
-
ordentliches Ergebnis von 806.200 Euro auf 795.200 Euro verringert
-
Zuwachs bei Personalaufwendungen, da ab 01.01.2023 eine neue befristete Stelle
für
2 Jahre
Es gab keine Fragen.
Budget
06 – Informationstechnik und Digitalisierung
Herr Rumpf informierte wie folgt:
- es wurde ein eigener Fachbereich gebildet mit 3 untergeordneten
Fachdiensten
- 2 Produkte: technikunterstützte
Informationsverarbeitung und IT-Schulen
Teilergebnisplan:
11160200
technikunterstützte Informationsverarbeitung
Ordentliche
Erträge 0 Euro
Ordentliche
Aufwendungen 6.025.400 Euro
Ordentliches
Ergebnis 6.025.400 Euro Vorjahr 4.039.200 Euro
Interne
Leistungsbeziehung 5.900 Euro
11160400
IT-Schulen
Ordentliche
Erträge 0 Euro
Ordentliche
Aufwendungen 794.600 Euro
Ordentliches
Ergebnis 794.600 Euro Vorjahr 200 Euro
Interne
Leistungsbeziehung 0 Euro
Teilfinanzplan:
11160200
technikunterstützte Informationsverarbeitung
Einzahlungen
0 Euro
Auszahlungen
investiv
656.700 Euro
Auszahlungen
aufwand.
5.462.400 Euro
11160400
IT-Schulen
Einzahlungen
0 Euro
Auszahlungen
investiv
194.800 Euro
Auszahlung
Aufwand 714.000 Euro
Personalbestand:
- FB 06 –
Informationstechnik und Digitalisierung gesamt: 31
- Leitung: 3
- Aufstockung
im Bereich der IT Anwendungsbetreuung und Infrastruktur.
Hier gibt es
einen Mehrbedarf von 4 Stellen und zusätzlich werden vom Jobcenter 6
Mitarbeiter übernommen.
- FD
IT-Schulen 4: – alle Mitarbeiter sind neu gekommen, hier gibt es noch einen
Mehrbedarf
von 1 Stelle, die noch besetzt werden muss.
- FD
Infrastruktur: 9
- FD
Anwendungsbetreuung: 15
- bisherige
IT gab es Personalkosten i.H.v. 1,4 Mio. Euro
- ab 2023
Personalkosten von 1,7 Mio. Euro
- IT-Schulen:
Personalkosten i.H.v. 411.500 Mio. Euro (ausgelöst aus dem
Schulverwaltungsamt und nun im Fachbereich 06
zugeordnet)
gravierende
Änderungen zum Vorjahr:
- Investiv
-185.000 Euro (656.000 Euro)
- Vermögen
über 1.000 Euro, im investiven Bereich gibt es eine Steigerung von
+134.391,00 Euro (189.800 Euro)
° für 2023 wurde eine
Virtualisierungsumgebung eingeplant – hier werden 3 weitere
Server (90.000 Euro) benötigt + Erweiterung des Speichersystems (80.000
Euro)
- neues
Sachkonto Finanzierungsleasing – begründet mit Rückführung KomBA-ABI
° führen aktuell neues
Rechenzentrum ein (329.000 Euro)
- Aufwand:
Mehrkosten von 1.140.000 Euro (insgesamt 3.700.000 Euro)
° gravierende Steigerung bei Miete Hard und Software um 780.000 Euro
Virtualisierungslösung 300.000 Euro,
Backuplösung 300.000 Euro,
KomBA-ABI 200.000 Euro
-
geringwertige Vermögensgegenstände gibt es einen Aufwuchs von 43.000 Euro
° Headsets und Webcams je 28.000
Euro (S. 127)
-
Softwarepflege – SK 527120 (S. 128) – Mehrkosten von 280.000 Euro (940.700
Euro)
° auch begründet mit der
Zusammenführung des Jobcenters, wo Mehrkosten von
310.000 Euro an den LK übertragen wurden
-
Fernmeldegebühren – SK 543103 – Erhöhung um 31.000 Euro, da LTE-Sticks
angeschafft
werden i.H.v.10.000 Euro, Komba 28.000 Euro
Herr
Hauschild fragte, ob es
keine interne Leistungsberechnung gibt.
Herr
Grabner antwortete, dass es
noch keine vollumfängliche interne Kostenleistungsverrechnung gibt.
Herr Lucas erklärte, dass ab 2023 im Fachbereich 55
die Abrechnung gegenüber dem Bund mit angesiedelt wird. Hier werden sich dann
mehrere Mitarbeiter nur um die Abrechnung kümmern. Es wird ein einheitliches
Verfahren geben, wie es am besten umgelegt werden kann. Es wird sich an den
alten Abrechnungen gegenüber dem Bund orientiert werden, hier sind die Kosten
schon mit aufgeführt. Es wird aktuell noch überlegt, ob ein einzelnes Konto
untergelegt wird.
Herr Egert fragte zu den Personalstellen, ob diese
überwiegend vom Profil Systemadministratoren seien.
Weiter fragte
er, wie es mit den Erstattungen vom Land in Richtung der Schulverwaltung bzw.
der notwendigen Aktiva für die ausgegebenen Schullaptops für die Pflege
aussieht. Ist schon etwas entschieden worden, dass hier Kosten übernommen
werden?
Herr Rumpf antwortete, dass die 4 neuen Mitarbeiter in
der Anwendungsbetreuung überwiegend IT-Administratoren sind. Im Schulbereich
gibt es ein Förderprogramm des Landes, worüber Administratoren eingestellt
werden können. Dies war in diesem Jahr noch nicht sinnvoll, da wir mit der
Digitalisierung noch nicht so weit sind, dass dort zusätzliche Mitarbeiter
beschäftigt werden müssen.
Herr Egert hinterfragte, ob die Förderung in den
Personalerträgen im Produkt schon enthalten ist?
Herr Rumpf sagte hierzu, dass diese nur Mitarbeiter zur Aufstockung der
normalen IT sind. Schul-IT ist hier noch nicht mit enthalten.
-
Datenverbindungen, SK 543106, Mehrkosten i.H.v. 146.000 Euro
→ setzten sich aus KomBA-ABI i.H.v. 116.000 Euro und Bandbreitenerhöhung
Richtfunk i.H.v. 15.000 Euro
zusammen sowie ein zweiter Internetanschluss in
Köthen i.H.v. 15.000 Euro
-
Sachverständigenkosten, SK 543108, 60.000 Euro für einen Sachverständigen
→ Planung
Virtualisierung und Netzwerk
Herr Wolkenhaar sagte, beim Ergebnis Mieten und Pachten
gibt es eine Verzehnfachung zum Vorjahr. Es wurde bei verschiedensten Bereichen
im letzten Jahr und dann wieder in diesem Jahr ein Großteil an Geldern
draufgelegt (Personal, geringwertigen Wirtschaftsgütern, Aus- und Fortbildung,
etc.). Es ist nicht erkennbar, dass hier versucht wurde zu sparen. Herr
Wolkenhaar bat um Darlegung der Bereiche, wo Einsparungen versucht wurden.
Herr
Grabner sagte hierzu, dass
nicht aus dem Vollen geschöpft wird und Gelder einfach so ausgegeben werden.
Gegenüber der ersten Planung wurde zwischen 1 und 1 ½ Mio. Euro reduziert. Ein
Vergleich der Vorjahre mit dem avisierten Jahr 2023 sei schwierig, da der
Bereich IT Schulen aus dem bisherigen Fachbereich Schulverwaltung ausgegliedert
wurde zum Budget IT. Zum anderen auch dahingehend, dass der Bereich des
Jobcenters mit in den gesamten Haushalt integriert ist und damit ein deutlicher
Sprung nach oben vollzogen ist. Der Landkreis ist noch nicht am Ende der
Sicherheitsstufe, der Basissicherheitsschutz des BSI soll erreicht werden. Der
Landkreis ist vom BSI in ein Pilotprojekt aufgenommen worden, welches
richtungsweisend zur Sicherheitsthematik für den öffentlichen Bereich der
Kommunen und Landkreise eine gewisse Entwicklung aufzeigen soll.
Es soll eine vernünftige mobile Arbeitsplattform geschaffen werden, so dass die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr mit ihren privaten Computern,
Tablets, etc. arbeiten müssen, sondern der Landkreis alles stellt, damit dieses
Sicherheitsleck nicht mehr gegeben ist.
Weiter gab Herr
Grabner an, dass normalerweise der Bereich der Schulung verdoppelt bzw.
verdreifacht werden müsste, um sämtliche IT-Mitarbeiter immer auf den neuesten
Stand zu bringen.
Herr Rumpf ergänzte, dass jegliche Schulungen, die
etwas mit Computerprogrammen zu tun haben, die IT aus ihrem Budget bezahlt.
IT-Schulungen kosten im Schnitt 2.500 Euro, der Schulungsbedarf innerhalb der
IT-Abteilung ist sehr groß, da viele Mitarbeiter seit Jahren keine Schulung
mehr erhalten haben und somit nicht auf dem neusten Stand sind.
Die Kosten der IT sind sehr hoch, Software muss gemietet werden, der
Zusammenschluss Landkreis mit der KomBA-ABI kostet ebenfalls, es müssen viele
Dienstleistungen eingekauft werden, da die vorhandenen Mitarbeiter diese nicht
schaffen.
Herr Heeg erklärte, dass die interne
Leistungsverrechnung bedeuten würde, dass die Fachbereiche, für die die IT
arbeitet, dann die Kosten in ihren Produkten haben und nicht IT.
Er fragte,
wie die Situation in der Besetzung der Stellen aussieht. Es wird sich kein
Bachelor auf eine Stelle bewerben, die mit einer niedrigen Besoldung (E 9, E
10) ausgeschrieben ist.
Weiter fragte
Herr Heeg, ob im gesamten Bereich keine Fördermittel im Jahr 2023
erwartet werden. Gibt es Fördermittel aus den vergangenen Jahren, wo die
Rückstellungen in den Produkten aufgelöst werden müssen? Was ist die Strategie
in Bezug auf die Telefonanlage?
Welche
Strategie gibt es bei der Frage der digitalen Akte? Wenn die digitale Akte
kommt, darf es dann keine Hybridakten geben?
Herr
Grabner antwortete zur
Stellenbesetzung, dass diese derzeit gut bestückt sei. Es konnten die
ausgeschriebenen Stellen besetzt werden – insgesamt 5 neue Kolleginnen und
Kollegen, sowohl in der Anwendungsbetreuung (E 10) als auch in der IT-Infrastruktur
(E 10/E11).
Zur
Telefonanlage sagte Herr Grabner, dass das alte Modell die nächsten 4-5
Jahre weiter genutzt wird, mit dem Anbieter wurde ein Fortsetzungsvertrag
geschlossen.
Man ist
dabei, ein Dokumentenmanagementsystem flächendeckend für die gesamte Verwaltung
einzuführen. Momentan gibt es eine Arbeitsgruppe, die sich mit der Thematik
befasst, es soll ein Aktenplan zusammengestellt werden bzw. in den
Fachbereichen geschaut werden, ob es überhaupt einen Aktenplan gibt und/oder
mit welchem Aktenplan in der Vergangenheit gearbeitet wurde, um diesen dann zu
zentralisieren bzw. zu verbinden.
Herr Rumpf ergänzte, dass es Fördermittel gibt,
allerdings sind diese z. B. im Gesundheitsamt (Über den ÖPD-Pakt erhält das
Gesundheitsamt entsprechende Fördermittel zur Digitalisierung erhält, mit
diesen Kosten hat die IT allerdings nichts zu tun). Direkt im Bereich IT gibt
es keine Fördermittel.
Weiter
ergänzte Herr Lucas, dass ihm in den letzten 2 Jahren keine Fördermittel
im IT-Bereich bekannt sind.
Herr Egert
fragte, ob bei der
Beschaffung der Technik schon die KITU mit eingepreist wurde. Gibt es schon
eingepreiste Synergien in Richtung OZG bzw. inwiefern ist es schon Teil der
Kostenschätzung?
Herr Rumpf antwortete, dass die KITU noch nicht Teil
der Kostenschätzung ist, da zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsentwurfes
die KITU hier noch nicht durch war. Die ersten Gespräche mit der KITU hat die
Schul-IT am 10.10.2022, der Fachdienst Infrastruktur und Anwendungsbetreuung
ist man noch in der Terminfindung.
Herr
Grabner ergänzte, wenn sich
hier gravierende Einsparungen ergeben, würden die Ansätze korrigiert werden.
IT
Schulen
-
Investitionen: 194.800 Euro (Klassenpauschale Folgekosten Digitalpakt nach
Schultyp)
- Aufwand:
302.500 Euro, SK 527100, hier enthalten sind:
○ Kosten für
Hardwaremieten i.H.v. 14.600 Euro
Wartungsverträge,
Dienstleistungen und Reparaturen i.H.v. 236.100 Euro
Softwarepflege 31.200 Euro
Fernmeldegebühren 20.600 Euro
Herr
Hauschild sagte, dass im
Bereich IT-Schulen knapp 500.000 Euro Personalkosten geplant sind. Kommen noch
geförderte dazu? Es fehlen hier die Einnahmen. Bisher wurden noch keine
Förderanträge für IT und Schulen gestellt, aber in der Schulbetreuung IT gibt
es Ausgaben von ca. 500.000 Euro an Personalkosten.
Herr Rumpf erklärte, dass diese 3 Schul-IT-Mitarbeiter im Schulamt
untergeordnet waren und nicht in der IT. Anfangs war es ein Mitarbeiter, im
Zuge des Digitalpaktes wurde aufgestockt. In der berufsbildenden Schule gibt es
einen IT-Mitarbeiter, welcher für beide berufsbildenden Schulen (Bitterfeld und
Köthen) zuständig ist. Es ist noch eine zusätzliche Stelle geplant, um den
Fachdienstleister entsprechend zu ersetzen. Geförderte Stellen werden dann erst
noch geplant bzw. ausgeschrieben.
Herr Hauschild hinterfragte, warum jetzt Förderanträge gestellt werden,
um Schulen zu betreuen, wenn im Schulverwaltungsamt schon immer eine
EDV-Betreuung für die Schulen vorhanden war?
Herr Rumpf erklärte, dass insgesamt 10.500 zu
betreuende Geräte in den Schulen vorhanden sind und dies mit 4 Mitarbeitern
nicht zu schaffen ist. Kommt der Digitalpakt 2 zum Tragen, werden so viele
Geräte zu betreuen sein, dass nach KGST ca. 35 Mitarbeiter in der Schul-IT
vorhanden sein müssten.
Es gab keine
weiteren Anfragen.
Budget 10 – Interner Service
Herr Nitsche gab folgende Informationen:
- besteht aus 8 Produkten
- zum 01.01.2023 Mitarbeiter der KomBA-ABI zum Bereich Zentrale Dienste
- Erhöhung Personalbestand um 8,4 VZÄ
- Differenz zwischen Ertrag und Aufwand: 101.400 Euro
- Verkauf von Grundstücken: Einnahmen von 50.000 Euro angesetzt – geeignetes Grundstück liegt bisher nicht vor – Differenz von 2022 und 2023 auf 151.400 Euro soll als weiterer Zuschuss erhöht werden
- Veränderungen bei Erträgen:
- Reduzierung der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte um 4.300 Euro
auf 7.200 Euro (Gebühren GVO liegen im FB Recht)
- Veränderungen bei Aufwand:
- Erhöhung Personalaufwendungen um 163.100 Euro (Aufteilung von Mitarbeitern
aus Jobcenter in Bereich Interner Service)
- Reduzierung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen um 86.300 Euro
- bilanzielle Abschreibungen um 16.600 Euro
Personalsituation:
Produkt „Bürgeramt“
- Reduzierung der Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer um 18.200 Euro auf Grund
Änderung der prozentualen Zuordnung
Produkt „Zentrale Dienste“
- Aufwuchs der Kosten um 22.600 Euro
Produkt „Verwaltungsarchiv“
- Erhöhung der Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer um 167.400 Euro
Produkt „Verwaltungsbücherei“
- Erhöhung der Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer um 12.100 Euro, SK 501200,
o Neues Produkt – Stellenanteile der Amtsleitung und des Sekretariats
Produkt „Versicherungen“
- SK 501200 – Reduzierung um 17.100 Euro
Produkt „Grundstücksverkehrsangelegenheiten“
- Verringerung der Kosten um 92.300 Euro auf Grund Wegfall einer VZÄ bzw. Wechsel von 0,2 VZÄ in anderen Fachbereich
Produkt „Offene Vermögensfragen“
- Reduzierung um 26.900 Euro auf Grund Änderung der Produktaufteilung
-
Produkt „Liegenschaften“
- geringe Reduzierung um 1.000 Euro auf Grund Produktaufteilung
- Weiterhin Reduzierung der Kosten, S. 142 Pkt. 12, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
- S. 149, Produkt „Zentrale Dienste“, SK 523100 – Aufwendungen für Mieten und Pachten, Erhöhung auf 93.000 Euro
o Kosten für Kopierer und Frankiermaschinen, neue Ausschreibung steht im nächsten Jahr an
- SK 523200 Aufwendungen für Leasing – Reduzierung um 5.000 Euro
- SK 525100 Haltung von Fahrzeugen – Verringerung um 4.000 Euro
- SK 526100 Besondere Aufwendungen für Beschäftigte – Coronaschutzartikel sind ausreichend vorhanden, Reduzierung der Kosten um 100.000 Euro
Herr Northoff bezog sich auf die Archivierungskosten. Mehrere Mitarbeiter scannen Belege ein. Werden diese zum Zwecke der weiteren Bearbeitung eingescannt oder nur zum Zwecke der Archivierung? Wie findet generell die Archivierung statt? Gibt es noch einen Raum mit Aktenordner?
Herr Nitsche erklärte, das Einscannen ist Teil der Digitalisierungsstrategie. Die eingehende Post soll eingescannt werden und digitalen Akten zugeführt werden und ggf. die Digitalisierung bei der Archivierung. Anfang November startet das Einscannen und Digitalisieren von eingehender Post, um in die entsprechende Fachanwendung zu kommen.
Insofern alles funktioniert, soll im nächsten Jahr damit begonnen werden.
Herr Northoff fragte nach den Kosten für das Dokumentenmanagement.
Herr Grabner antwortete, dass diese im Bereich IT mit beinhaltet sind.
Budget 30 – Recht/Kreisangelegenheiten
Wurde auf die nächste Sitzung am 13.10.2022 verschoben.
Budget 38 – Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Herr Elze gab folgende Informationen:
Teilergebnisplan:
- ordentliche
Erträge: 2.229.200
Euro
- ordentliche
Aufwendungen: 5.048.900
Euro
- ordentliches
Ergebnis: - 2.819.700 Euro
- Erträge aus
internen Leistungsbeziehungen : 1.164.300 Euro
- Aufwendungen
aus internen Leistungsbeziehungen: 1.468.500
Euro
Saldo: = - 304.200 Euro
Teilfinanzplan:
- Einzahlungen: 18.000 Euro (anteilig aus
Feuerschutzsteuer)
- Auszahlungen:
75.500 Euro
Personalbestand:
-
Erhöhung der Leitstellendisponenten von derzeit 18
auf 19 aufgrund der 39h/Woche zum 01.02.2023
o
die Ausschreibung hierzu ist bereits erfolgt
-
Wiederbesetzung der Fachdienstleitung FTZ ab
01.01.2023
-
Produkt: Brandschutz mit FTZ – 126001
-
erstmalig Aufteilung der Feuerschutzsteuer für
investiven Haushalt und Ergebnishaushalt
gesamt:
70.000 Euro, davon 18.000 Euro investiv und 52.000 Euro ErgebnisHH
-
durch Ausreichung der Mittel für das Unfallauto
Aken (HLF 20) in 2022 fallen Mittel in Höhe von 171.600 Euro einnahme- und
ausgabeseitig in 2023 weg (SK 446106 u. 531200)
Herr
Wolkenhaar fragte, wann das Fahrzeug übergeben wird. Erst dann wäre die Zahlung
der Mittel zu veranlassen.
Weiterhin fragte er, ob man die Satzung für
Leistungsentgelte FTF anfassen bzw. hier neu kalkulieren muss.
Herr Elze antwortet,
dass es eine Vereinbarung zwischen dem Landrat und der Stadt Aken gab. Wenn der
Auftrag ausgelöst ist, erhält man die Versicherungssumme, um damit zu arbeiten.
Herr
Northoff fragte, warum das Geld dieses Jahr gezahlt werden muss.
Herr Elze antworte,
weil man es haushaltstechnisch in diesem Jahr nicht mehr im Haushalt haben
wollte.
Herr Lucas erklärte,
dass dieser Vorgang seit 5 Jahren in der Schwebe hängt. Es wurde die
Vereinbarung getroffen, es innerhalb von 7 Jahren über die Bühne zu bringen, um
eine Planung für das nächste Jahr mitzuerübrigen. Es wurde zum einen in der
Einzahlung als auch in der Auszahlung geplant.
Zur Satzung äußerte Herr Elze, dass
man die Satzung anfassen wird. Es gibt bereits einen Entwurf, jetzt erfolgt die
Kalkulation. Man wird versuchen, im nächsten Jahr in die Entscheidungsfindung
zu bringen.
-
im FTZ sind 10.000 Euro geplant in
Dienstaufwendungen für sonstige Beschäftigte (SK 501900), für die Neuausbildung
von 6 Trainern für den BÜC (alters- und gesundheitsbedingter Wegfall von
bisherigen Trainern) – nur in 2023 -
-
Einsparungen beim Leasing (SK 523200) für 5
Kommandowagen, die in 2022 gekauft wurden (Ansatz 2022 = 32.300 Euro und Ansatz
2023 = 9.900 Euro nur noch für 2 Polo’s und 1 Elektrogabelstapler),
-
Haltung von Fahrzeugen (SK 525100)
Einrechnung
von 10% Teuerung und Unterhaltung der 4 gekauften
Kommandowagen;
Unterhaltungskosten waren vorher über das Leasing abgedeckt
-
Kostenminderung bei Softwarepflege, im Vorjahr 2022
wurden Softwareaktualisierung
von
112 Funkgeräten in Höhe von ca. 7.700 Euro vorgenommen, Wegfall in 2023,
nur
noch 1.800 Euro für ProsozBau und MPFeuer (2 Programme in 2022 angeschafft)
-
kleinere Einsparungen bei Büchern und Zeitschriften
im Brand- und Katastrophenschutz durch Kündigung von Abo’s
Herr Wolkenhaar äußerte, dass die FTZ bei Rufbereitschaft nicht
mehr finanziell entschädigt wird. Aus dem Grund gibt es keine Rufbereitschaft
mehr. Gab es bereits Überlegungen, wie sich die Rufbereitschaft mehr oder
weniger zu Buche schlagen würde bzw. ob man zu dieser wieder zurückkehren
könnte? Von welcher Kostengröße wird hier gesprochen?
Herr Elze kennt die Rufbereitschaft in der FTZ, wie z.B. im
Ordnungsamt, nicht. Man hatte eine Rufgruppe. Die Leitstelle hat die Rufgruppe
ausgelöst und es entsprechend umgesetzt. Man wird noch einmal kalkulieren, was
es ergeben würde. Aus dem Fachdienst Logistik werden Kameraden dazu genommen,
um die Technik bewegen zu können, was in der Vergangenheit bei verschiedenen
Einsätzen funktionierte, um die eigene Aufgabe zu erfüllen.
Herr Roi bezog sich auf die Feuerschutzsteuer. Beim Produkt
414103 ist eine Steigerung auf 73.000 Euro zu verzeichnen. Wie ist das zu
erklären? Weshalb stehen beim USK 13000.17110 52.000 Euro im Ansatz? Verglichen
mit dem Jahr 2021 ist es eine Verdopplung.
Herr Elze teilte mit, dass die Antwort nachgereicht wird.
Herr Heeg stellte fest, dass es keine internen
Leistungsverrechnung gibt, aber es wurde von internen Leistungsbeziehungen
berichtet. Ist das ein Teil dessen oder bezieht es sich auf etwas anderes?
Herr Lucas erklärte, dass wir keine vollumfängliche Kosten-
und Leistungsrechnung bzw. keine vollumfängliche interne Leistungsberechnung
haben In bestimmten Bereichen werden Kosten als solches umgelegt. In diesem
Bereich wäre es für den Teil des Rettungsdienstes, da Leistungen abgerechnet
können, die innerhalb der Verwaltung anfallen.
Produkt Rettungsdienst und Integrierte Leitstelle – 127101 und 127102
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Nutzungsentgelte im Rettungsdienst (SK 432100):
durch
die Einigung mit den Kostenträgern auf die Entgelte im Rettungsdienst erfolgte
am 05.10.2022 eine Korrekturmeldung an den FB 20 Kämmerei von 1.555.100 Euro
auf 1.296.900 Euro und im Gegenzug dazu erhöhen sich die Rückstellungen (SK
458200) von 80.000 Euro auf 264.100 Euro.
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Erträge/Aufwendungen aus Mieten und Pachten (SK
441100 und 523100): Erhöhung durch steigende Gas-, Öl- und Energiepreise und
Erhöhung der Kaltmiete in der Rettungswache Köthen um 13% aufgrund einer
Indexmiete
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Einführung eines redundanten Alarmierungs- u.
Kommunikationssystems (Alarmdispatcher) in den Rettungswachen und
Rettungsmitteln:
dafür
sind Kosten in der Unterhaltung eingeplant (SK 525500): Nutzerkosten für
Alarmdispatcher für 32 Smartphones und Nutzerkosten Alarmdispatcher für 5
Rettungswachen und daraufhin folgt eine leichte Kostensteigerung bei den
Fernmeldegebühren (SK 543103): 1. Tarifverträge für Smartphones Rettungsdienst
zur Nutzung Flat/Internet u. Alarmdisp.App und 2. Tarifverträge für
Datenvolumen Einsatzmonitore Rettungswachen
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Erhöhung der Sachverständigen-, Gerichts- und ähnlichen
Kosten (SK 543108) um
30.000
Euro für Ausschreibungskosten des Rettungsdienstes, die derzeitige Konzession
endet 2024
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im Produkt Integrierte Leitstelle – 127102 àkeine gravierenden Änderungen zu
2022,
bis auf eine Erhöhung bei den sonstigen Sachverständigenkosten (SK 543108) für
den Planer Leitstellentechnik beim Neubau Leistelle von 70.000 Euro in 2022 auf
100.000 Euro in 2023
o Geschäftskosten
für die Planungsleistung insgesamt 660.000 Euro, Angebot lautet auf Grund
1.158.000 Euro, Preisdifferenz von ca. 500.000 Euro, Kosten würden sich teilen
zwischen dem FB 38 und FB 68, erhöhter Kostenansatz für den Bereich entfällt in
2023 und ist auch in 2024 zu berücksichtigen.
Herr Roi bezog sich auf die Sachverständigenkosten. Wozu
braucht man 40.000 Euro?
Herr Donath erklärte, dass die 30.000 Euro auch wieder mit den
Kostenträgern verhandelt worden sind. Diese werden 1:1 ersetzt, weil der
Rettungsdienst zu 100% durch die Kostentilgung gedeckt wird. Man hat die 30.000
Euro eingenommen, weil noch nicht abschließend geklärt ist, ob die
Ausschreibung selbst durchgeführt wird, wenn es wieder erwartend das
Konzessionsmodell werden soll bzw. alternativ, wenn es um den Eigenbetrieb
geht, ggf. Kosten auf uns zukommen, um diese Maßnahmen vorzubereiten. Deshalb
wurden pauschal 30.000 Euro eingestellt für das kommende Jahr.
Herr Roi fragte, ob sich hier eines Dritten bedient wird.
Was kommt an zusätzlichen Kosten dazu?
Herr Donath erklärte, dass der FD Rettungsdienst und
Leitstelle gesplittet ist in die Leitstelle mit den Disponenten und
Systemadministratoren. Für den Bereich Rettungsdienst sind 2 Beschäftigte
tätig. Bei der letzten Ausschreibung wurden die Kosten eingestellt, um hier die
Ausschreibung mitzuumschließen. In dem Moment soll es sich um einen externen
Anbieter handeln, der hier den Landkreis unterstützen soll oder die
Ausschreibungen durchführt. Das kommt darauf an, wie es weitergeht.
Herr Grabner erklärte, dass es dann eine europaweite
Ausschreibung wird. Man hat jedoch keine Erfahrungswerte und es fehlt die Manpower.
Somit sind externe Dienstleister mit einzubeziehen.
Herr Hauschild stellte auf der Seite 687 eine Erhöhung i.H.v.
85.000 Euro bei der Planung Leitstelle fest. Warum ist die Erhöhung nicht im
investiven Teil zu finden? Die Planung ist der erste Teil der Investition.
Herr Lucas erklärte, dass man 2 Teile unterscheiden muss.
Einmal die Baumaßnahme, welche über den investiven Teil läuft und der 2. Part,
die Leitstellentechnik. Diese sollte gemietet oder geleast werden. Da es eine
Gesamtvergabe werden sollte, wo sich ein Generalplaner um die Technik kümmert,
die im konstruktiven Teil mit enthalten ist und auch das Gebäude planen soll.
Hier erhöhen sich in 2 Positionen höchstwahrscheinlich die Kosten, einmal
investiv für den Planer + für den Planer, der für die Leitstellentechnik geplant
war. Herrn Lucas erreichte erst heute die Information, dass der Planer mehr
kosten wird. Die Kosten werden sich jeweils zur Hälfte auf die 2 Budgets
aufteilen. Die sind im Planentwurf nicht mit enthalten.
Produkt: Zivil- und Katastrophenschutz – 128101
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Verringerung der Aufwendungen bei den Zuschüssen
des Landkreises zur Unterhaltung an die Katastrophenschutzeinheiten auf die
Summe der Vorjahre von 60.000 Euro (lt. Satzung).
In
2022 wurden einmalig, in Abstimmung mit dem Landrat, zusätzliche Mittel an die
DLRG ausgereicht.
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ansonsten keine gravierenden Änderungen zu 2022
Finanzhaushalt:
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Beschaffung eines Prüfplatzes für tragbare Leitern,
15.000 Euro -à wird über
Einnahmen der Feuerschutzsteuer gedeckt
Rettungsdienst:
Beschaffung
eines redundanten Alarmierungs- und Kommunikationssystems
Integrierte Leitstelle:
Ersatzbeschaffung
von 4 Stühlen 24/7 i.H.v. 12.000 Euro
Zivil- und Katastrophenschutz
kleinere
Beschaffungen für den Zug Dekon i.H.v. 12.200 Euro
Herr Wolkenhaar äußerte, dass in diesem Jahr Geld eingestellt
wurde für den Abrollcontainer bzw. Anhänger für das Elektrobrandfahrzeug. Wird
dieser Ansatz übernommen, auch wenn die Ausschreibung nicht vorgenommen wurde?
Weiterhin bezog er sich auf den Abrollcontainer Einsatzleitung. Inwieweit wird
hier Geld eingestellt, um diesen als abgesetzte Führungsebene mit betreiben zu
können.
Herr Elze erklärte zum AB Einsatzleitung, dass man diesen
Container erstmal behalten will. Investitionen in dem Bereich sollten nochmal
geprüft werden, inwieweit diese nutzbringend sind. Vom Land haben wir einen
neuen Einsatzleitwagen bekommen, der den neuesten Stand der Technik bietet. Das
Fahrzeug soll an die Feuerwehr Sandersdorf übergeben werden.
Herr Roi erinnerte an die Frage nach dem Abrollcontainer
für die E-Fahrzeuge.
Herr Grabner äußerte, dass man den Haushaltsansatz bei Bedarf
in das Jahr 2023 mit übernehmen wird.
Herr Roi fragte, wer jetzt aktuell zuständig ist, wenn bei
einem Fahrzeugbrand der Brandschutz sichergestellt werden muss. Muss der
Landkreis das anschaffen oder jede Gemeinde einzeln?
Herr Elze teilte mit, dass rechtlich geprüft werden muss,
wie man mit einem verunfallten Fahrzeug umgeht, was man vor Ort hat. Bei den
Kreisbrandmeistern ist es ein großes Problem, wo keine eindeutige Lösung
ersichtlich ist. Die Entwicklung geht in verschiedene Richtungen. Der
Löschcontainer als solches ist eine Variante, eine weitere Variante ist, dass
das Abschleppunternehmen so etwas vorhält. Wenn es Dritte gibt, die es anbieten
könnten, will man nicht die Feuerwehrleute bzw. Mitarbeiter der FTZ damit
belasten, sondern die Leistungen in Anspruch nehmen.
Herr Wolkenhaar teilte mit, dass die Gemeinde für ihren Bereich
verantwortlich ist. Die Frage soll nochmal rechtlich geklärt werden, ob die
Gemeinde tatsächlich zuständig ist oder nicht.
(Herr Hauschild gegangen)
Herr Grabner erklärte, dass in 1. Instanz hauptsächlich die
Kommune zuständig ist. Im Zuge der Kreisumlage muss sich nicht jede Kommune
dieses Gerät anschaffen, sondern wir als Landkreis sollten eins vorhalten. Im
Laufe der Entwicklung der nächsten Jahre wird diese Aufgabe wahrscheinlich auf
die Kommunen verlagert. Man hatte sich jedoch dafür ausgesprochen, dass der
Landkreis einen Container anschafft.
Es
gab keine weiteren Nachfragen zum Budget 38.
Herr Egert fragte, ob bei der Kreisumlage bei den 40,5 % noch
was nach oben gedreht wird.
Herr Grabner erklärte, dass eine weitere Erhöhung seitens der
Verwaltung nicht vorgesehen ist.
Es
gab keine weiteren Nachfragen.