Herr Hennicke erteilt Herrn Hippe das Wort.

Die EU- geförderten Leader – Aktionsgruppen „Lokale Aktionsgruppe Mittlere Elbe- Fläming“ e. V. und „LEADER Anhalt e. V.“ äußern den Wunsch, dass der Landkreis Mitglied wird.

Der gesamte Altlandkreis Zerbst, das Jerichower Land und Dessau-Roßlau zählen zu der Aktionsgruppe „Mittlere Elbe-Fläming“.

Der Bereich „Leader Anhalt“ wird vom Gebiet Alt-Landkreis Köthen sowie den Städten Sandersdorf-Brehna und Zörbig definiert. Bitterfeld-Wolfen, die Gemeinde Muldestausee und Teile der Stadt Raguhn-Jeßnitz gehören in den LEADER-Raum Dübener Heide.

Der Leader-Gedanke ist, Fördermittel in der Ausrichtung selbstständig aus dem Raum heraus festzulegen unter Einbeziehung der Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen, Institutionen und der breiten Bevölkerung.

Mit der neuen Förderperiode sollen juristisch selbständige Strukturen entwickelt werden. Es besteht eine Empfehlung, Vereine zu bilden, um entsprechende Verantwortung zu übernehmen, weitere Fördermöglichkeiten einwerben zu können und um Arbeitsstrukturen zu besitzen, die eine rechtliche Verantwortlichkeit fixieren. Diesem Anliegen sind die LAG´s „Mittlere Elbe- Fläming“ und „Anhalt“ gefolgt. Vor geraumer Zeit haben sie diese Vereine gegründet und entsprechende Satzungen und Beitragsordnungen beschlossen. Die Landkreise haben diese Prozesse mit dem Leader-Management unterstützt.

In der Dübener Heide gibt es bereits einen Trägerverein. Hier hat man sich entschlossen, eine gemeinnützige GmbH zu etablieren. Der Landkreis ist bereits Mitglied im Verein Dübener Heide e.V.

Im jetzigen Beschlussantrag steht, dass der Landkreis keine Umlage zahlen muss. Die Möglichkeit ist aber nicht ausgeschlossen.

 

Zu den Ausführungen hat Herr Loth Fragen.

Auf die Frage, ob das Leader Programm schon verabschiedet ist, wie viele EU- Mittel zur Verfügung stehen und welche Projekte geplant sind, antwortet Herr Hippe.

 

Es gibt noch keine Landesförderrichtlinien. Der Arbeitsstand ist folgender:

 

Das Entwicklungskonzept der Leadergebiete liegt seit Ende August dem Landesverwaltungsamt zur Prüfung vor. Es entscheidet über die Zulassung der Leader-Gebiete.

 

Ein Förderrahmen ist noch nicht bekannt und es gibt auch noch keine Förderrichtlinien.

Wenn die LEADER-Entwicklungsstrategien vorliegen, können sie im Ausschuss gern vorgestellt werden.

 

Der Landkreis ist bereits Mitglied im Verein Dübener Heide e. V. Wie die Vertretung bei der sich gegründeten gemeinnützigen GmbH ausgestattet und aus dem Verein heraus vertreten wird, läuft noch zwischen der Geschäftsführung des Verbandes und dem Landesverwaltungsamt. Hintergrund dieses Weges ist, dass Leader- Fördermittel und weitere Mittel für die Vereinstätigkeit eingeworben werden können.

 

Die Beschlussvorlage BV/0621/2022 wurde einstimmig mit 2 Enthaltungen beschlossen.