Sitzung: 04.10.2022 Landwirtschafts- und Umweltausschuss
Vorlage: BV/0621/2022
Herr Hennicke erteilt Herrn
Hippe das Wort.
Die EU- geförderten Leader – Aktionsgruppen
„Lokale Aktionsgruppe Mittlere Elbe- Fläming“ e. V. und „LEADER Anhalt e. V.“
äußern den Wunsch, dass der Landkreis Mitglied wird.
Der gesamte Altlandkreis Zerbst, das
Jerichower Land und Dessau-Roßlau zählen zu der Aktionsgruppe „Mittlere
Elbe-Fläming“.
Der Bereich „Leader Anhalt“ wird vom Gebiet
Alt-Landkreis Köthen sowie den Städten Sandersdorf-Brehna und Zörbig definiert.
Bitterfeld-Wolfen, die Gemeinde Muldestausee und Teile der Stadt Raguhn-Jeßnitz
gehören in den LEADER-Raum Dübener Heide.
Der Leader-Gedanke ist, Fördermittel in der
Ausrichtung selbstständig aus dem Raum heraus festzulegen unter Einbeziehung
der Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen, Institutionen und der breiten
Bevölkerung.
Mit der neuen Förderperiode sollen juristisch
selbständige Strukturen entwickelt werden. Es besteht eine Empfehlung, Vereine
zu bilden, um entsprechende Verantwortung zu übernehmen, weitere
Fördermöglichkeiten einwerben zu können und um Arbeitsstrukturen zu besitzen,
die eine rechtliche Verantwortlichkeit fixieren. Diesem Anliegen sind die LAG´s
„Mittlere Elbe- Fläming“ und „Anhalt“ gefolgt. Vor geraumer Zeit haben sie
diese Vereine gegründet und entsprechende Satzungen und Beitragsordnungen
beschlossen. Die Landkreise haben diese Prozesse mit dem Leader-Management
unterstützt.
In der Dübener Heide gibt es bereits einen
Trägerverein. Hier hat man sich entschlossen, eine gemeinnützige GmbH zu
etablieren. Der Landkreis ist bereits Mitglied im Verein Dübener Heide e.V.
Im jetzigen Beschlussantrag steht, dass der
Landkreis keine Umlage zahlen muss. Die Möglichkeit ist aber nicht
ausgeschlossen.
Zu den Ausführungen hat Herr
Loth Fragen.
Auf die Frage, ob das Leader Programm schon
verabschiedet ist, wie viele EU- Mittel zur Verfügung stehen und welche
Projekte geplant sind, antwortet Herr Hippe.
Es gibt noch keine Landesförderrichtlinien.
Der Arbeitsstand ist folgender:
Das Entwicklungskonzept der Leadergebiete
liegt seit Ende August dem Landesverwaltungsamt zur Prüfung vor. Es entscheidet
über die Zulassung der Leader-Gebiete.
Ein Förderrahmen ist noch nicht bekannt und
es gibt auch noch keine Förderrichtlinien.
Wenn die LEADER-Entwicklungsstrategien
vorliegen, können sie im Ausschuss gern vorgestellt werden.
Der Landkreis ist bereits Mitglied im Verein
Dübener Heide e. V. Wie die Vertretung bei der sich gegründeten gemeinnützigen
GmbH ausgestattet und aus dem Verein heraus vertreten wird, läuft noch zwischen
der Geschäftsführung des Verbandes und dem Landesverwaltungsamt. Hintergrund
dieses Weges ist, dass Leader- Fördermittel und weitere Mittel für die
Vereinstätigkeit eingeworben werden können.
Die Beschlussvorlage BV/0621/2022 wurde einstimmig mit 2 Enthaltungen beschlossen.