Frau Krieger erläutert ausführlich die seit 2017 durchgeführte Bernsteinförderung in der Goitzsche.

Ihren Bericht dazu finden sie in Anlage 1.

 

Herr Olenicak fragt an, ob die Monitoring- Protokolle und Berichte eingesehen werden können.

Er erörtert kurz die praktische Ausführung der Bernsteinförderung. Dann wirft er seine Bedenken ein, ob der Eingriff, den mittels Saugrüssel nach oben geförderten und wieder ausgebrachten Schlick, das Ökosystem stört.

 

Dazu äußert Frau Krieger, dass die Kontrollen sukzessiv von der Fachbehörde erweitert werden und dass auf Antrag Akteneinsicht im Hause möglich ist.

 

Herr Olenicak sagt, dass er gemeinsam mit Herrn Hennicke bereits Akteneinsicht genommen hat und nur mühsam Informationen bekommen konnte. Ferner meint er, dass die Bevölkerung beruhigt werden kann, wenn sie über die Prüfergebnisse und Daten Kenntnis bekommt.

 

Herr Hennicke möchte wissen, welche Auflagen in dem Entwurf für die dauerhafte Genehmigung enthalten sind. Frau Krieger antwortet, dass das Monitoring an den erweiterten Förderzeitraum angepasst wird. Im Moment befindet sich die Verwaltung gerade noch im Abwägungsprozess und man wartet auf die Stellungnahme des Antragstellers. Bekannt sind ihr auch die negativen Stellungnahmen der Gemeinden.

 

Herr Lichte vergewissert sich, ob es schon einen Vorentwurf der Genehmigung gibt. Frau Krieger erläutert den verwaltungstechnischen Ablauf.

 

Dann möchte Herr Lichte wissen, ob die Verwaltungsentscheidung schon verhandelt wird.

Frau Danneberg erläutert: Die Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse ist eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises. Der Kreistag kann dabei nicht mitbestimmen, jedoch seine Kontrollpflichten wahrnehmen. Ein Verwaltungsakt wird nicht verhandelt, sondern erlassen. Die Nebenbestimmungen und Auflagen sind belastend. Dazu kann sich der Antragsteller äußern.

 

Herr Hennicke wirft noch weitere Fragen zu diesem Thema auf. Dazu antwortet Frau Krieger, dass angemeldete Kontrollen durch das Amt und dem LHW an Bord vorgenommen wurden. Hierbei wurde eine Kontrolle des Betriebstagebuches durchgeführt und abschließend eine umfangreiche Fotodokumentation erstellt. Ferner werden auch Sichtkontrollen vom Uferbereich aus durchgeführt, um eventuelle Trübungen des Wassers festzustellen. Unterstützung ist auch mit der Wasserschutzpolizei vereinbart, die in regelmäßigen Abständen Kontrollfahrten durchführt.

Herr Hennicke erfragt, ob es in Sachsen-Anhalt vergleichbare Genehmigungsverfahren gibt für derartige Förderanlagen.

Vergleichbare Sachverhalte sind laut Aussage von Frau Krieger in Sachsen- Anhalt nicht bekannt.

 

Dann möchte Herr Wallwitz wissen, wer Antragsteller ist, ob seit 2017 Verstöße gegen die Auflagen aufgetreten sind und ob durch die Bernsteinförderung während des Sommers – Beeinträchtigungen des Wasserverkehrs– auftreten. Frau Krieger antwortet, dass immer die Bernstein GmbH und Co. KG Antragsteller ist; ebenso sind auch die Plattform und Technologie gleichbleibend. Verstöße wurden bisher nicht festgestellt. Die Monitoring- Berichte werden monatlich übergeben. Das akkreditierte Labor kann zeitnah bei Beeinträchtigungen informieren. Zur Förderdauer gibt Frau Krieger Auskunft, dass dies nur an ca. 18 Tagen im Monat erfolgt.

 

Herr Olenicak fragt, wie sich die Förderung auf die Qualität des Wassers und den Erhalt des Sees auswirkt. Er gibt zu bedenken, ob die Fachbehörde die Ergebnisse, die durch den AG beauftragte kontrollierende Firma werten kann, oder ob fachliche Unterstützung von außen

erforderlich ist. Laut seiner Aussage ist der Betreiber mehrfach unangenehm aufgefallen. Darauf erwidert Frau Krieger, dass unabhängige Fachfirmen/-behörden (LMBV und LHW) an 8 verschiedenen Messpunkten auf und um die Goitzsche herum beproben, und die Werte dann verglichen werden können. In den vergangenen 5 Jahren konnten keine Auffälligkeiten festgestellt werden.

 

Herrn Hennicke interessiert, wie die Gefahrenabschätzung bei wassergefährdeten Stoffen ist. Dazu führt Frau Krieger aus, dass sich max. 2 m³ Treibstoff an Bord befinden. Eine weitere Betankung erfolgt durch zwei 40 l - Kanister mittels eines Transportbootes.

 

Herr Wolkenhaar fragt nach den wirtschaftlichen Konzessionen. Frau Krieger entgegnet, dass nur die Wasserbehördliche Prüfung in ihren Bereich fällt.

 

Herr Hippe schlägt vor, sich näher mit dem „Monitoring“ zu befassen und auch einmal einen Vertreter vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen- Anhalt (LHW) einzuladen, um deren Erkenntnisse und Ergebnisse zu erfahren. Dieser Vorschlag wurde von Herrn Hennicke für das Jahr 2023 befürwortend aufgenommen.

 

Herr Hennicke stellt zusammenfassend fest, dass die „Goitzsche“ ein sensibles Thema ist. Der umliegenden Bevölkerung liegt ihr See sehr am Herzen. Auch das ökologische und touristische Interesse dieser Region ist nicht unerheblich und verlangt ein umsichtiges Handeln.