Sitzung: 04.10.2022 Landwirtschafts- und Umweltausschuss
Frau
Krieger erläutert
ausführlich die seit 2017 durchgeführte Bernsteinförderung in der Goitzsche.
Ihren Bericht
dazu finden sie in Anlage 1.
Herr
Olenicak fragt an, ob die
Monitoring- Protokolle und Berichte eingesehen werden können.
Er erörtert
kurz die praktische Ausführung der Bernsteinförderung. Dann wirft er seine
Bedenken ein, ob der Eingriff, den mittels Saugrüssel nach oben geförderten und
wieder ausgebrachten Schlick, das Ökosystem stört.
Dazu äußert Frau
Krieger, dass die Kontrollen sukzessiv von der Fachbehörde erweitert werden
und dass auf Antrag Akteneinsicht im Hause möglich ist.
Herr
Olenicak sagt, dass er
gemeinsam mit Herrn Hennicke bereits Akteneinsicht genommen hat und nur
mühsam Informationen bekommen konnte. Ferner meint er, dass die Bevölkerung
beruhigt werden kann, wenn sie über die Prüfergebnisse und Daten Kenntnis
bekommt.
Herr
Hennicke möchte wissen,
welche Auflagen in dem Entwurf für die dauerhafte Genehmigung enthalten sind. Frau
Krieger antwortet, dass das Monitoring an den erweiterten Förderzeitraum
angepasst wird. Im Moment befindet sich die Verwaltung gerade noch im
Abwägungsprozess und man wartet auf die Stellungnahme des Antragstellers.
Bekannt sind ihr auch die negativen Stellungnahmen der Gemeinden.
Herr Lichte vergewissert sich, ob es schon einen
Vorentwurf der Genehmigung gibt. Frau Krieger erläutert den
verwaltungstechnischen Ablauf.
Dann möchte Herr
Lichte wissen, ob die Verwaltungsentscheidung schon verhandelt wird.
Frau
Danneberg erläutert: Die
Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse ist eine Aufgabe des übertragenen
Wirkungskreises. Der Kreistag kann dabei nicht mitbestimmen, jedoch seine
Kontrollpflichten wahrnehmen. Ein Verwaltungsakt wird nicht verhandelt, sondern
erlassen. Die Nebenbestimmungen und Auflagen sind belastend. Dazu kann sich der
Antragsteller äußern.
Herr
Hennicke wirft noch weitere
Fragen zu diesem Thema auf. Dazu antwortet Frau Krieger, dass
angemeldete Kontrollen durch das Amt und dem LHW an Bord vorgenommen wurden.
Hierbei wurde eine Kontrolle des Betriebstagebuches durchgeführt und
abschließend eine umfangreiche Fotodokumentation erstellt. Ferner werden auch
Sichtkontrollen vom Uferbereich aus durchgeführt, um eventuelle Trübungen des
Wassers festzustellen. Unterstützung ist auch mit der Wasserschutzpolizei
vereinbart, die in regelmäßigen Abständen Kontrollfahrten durchführt.
Herr
Hennicke erfragt, ob es in
Sachsen-Anhalt vergleichbare Genehmigungsverfahren gibt für derartige
Förderanlagen.
Vergleichbare
Sachverhalte sind laut Aussage von Frau Krieger in Sachsen- Anhalt nicht
bekannt.
Dann möchte Herr
Wallwitz wissen, wer Antragsteller ist, ob seit 2017 Verstöße gegen die
Auflagen aufgetreten sind und ob durch die Bernsteinförderung während des
Sommers – Beeinträchtigungen des Wasserverkehrs– auftreten. Frau Krieger
antwortet, dass immer die Bernstein GmbH und Co. KG Antragsteller ist; ebenso
sind auch die Plattform und Technologie gleichbleibend. Verstöße wurden bisher
nicht festgestellt. Die Monitoring- Berichte werden monatlich übergeben. Das
akkreditierte Labor kann zeitnah bei Beeinträchtigungen informieren. Zur
Förderdauer gibt Frau Krieger Auskunft, dass dies nur an ca. 18 Tagen im
Monat erfolgt.
Herr
Olenicak fragt, wie sich die
Förderung auf die Qualität des Wassers und den Erhalt des Sees auswirkt. Er
gibt zu bedenken, ob die Fachbehörde die Ergebnisse, die durch den AG
beauftragte kontrollierende Firma werten kann, oder ob fachliche Unterstützung
von außen
erforderlich
ist. Laut seiner Aussage ist der Betreiber mehrfach unangenehm aufgefallen.
Darauf erwidert Frau Krieger, dass unabhängige Fachfirmen/-behörden
(LMBV und LHW) an 8 verschiedenen Messpunkten auf und um die Goitzsche herum
beproben, und die Werte dann verglichen werden können. In den vergangenen 5
Jahren konnten keine Auffälligkeiten festgestellt werden.
Herrn
Hennicke interessiert, wie
die Gefahrenabschätzung bei wassergefährdeten Stoffen ist. Dazu führt Frau
Krieger aus, dass sich max. 2 m³ Treibstoff an Bord befinden. Eine weitere
Betankung erfolgt durch zwei 40 l - Kanister mittels eines Transportbootes.
Herr
Wolkenhaar fragt nach den
wirtschaftlichen Konzessionen. Frau Krieger entgegnet, dass nur die
Wasserbehördliche Prüfung in ihren Bereich fällt.
Herr Hippe schlägt vor, sich näher mit dem „Monitoring“
zu befassen und auch einmal einen Vertreter vom Landesbetrieb für
Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen- Anhalt (LHW) einzuladen, um
deren Erkenntnisse und Ergebnisse zu erfahren. Dieser Vorschlag wurde von Herrn
Hennicke für das Jahr 2023 befürwortend aufgenommen.
Herr Hennicke stellt zusammenfassend fest, dass die „Goitzsche“ ein sensibles Thema ist. Der umliegenden Bevölkerung liegt ihr See sehr am Herzen. Auch das ökologische und touristische Interesse dieser Region ist nicht unerheblich und verlangt ein umsichtiges Handeln.