Herr Grabner teilte mit, dass er das Budget 55 Jobcenter – aufgrund der momentan noch einfließenden Entwicklungen – sowie das Budget 53 Gesundheit – aufgrund der krankheitsbedingten Abwesenheit der Fachbereichsleiterin – auf die nächste Haushaltsberatung im November verschiebt.

 

 

Budget 03 – Dezernatsleitung II

Seite 237 – 242

 

Frau Wohmann gab folgende Informationen:

 

- bei ordentlichen Erträgen – Personalaufwendungen

Ansatz 2023 geringer als Ansatz 2022 – durch neue Strukturierung ist ein neues Produkt entstanden

- 2.900 Euro Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen

hierin befinden sich 400 Euro Bürobedarf, Postgebühren 100 Euro, Dienstreiseaufwendungen von 1.900 Euro, 100 Euro Ausgaben sind für besondere Veranstaltungen

- weiter ist in der Dezernatsleitung nichts geplant

 

Es gab keine Nachfragen.

 

(Herr Hennicke gekommen = 8 Mitglieder anwesend)

 

 

Budget 50 – Soziales, Senioren und Inklusion
Seite 243 - 286

 

Frau Petzhold gab folgende Informationen:

 

Teilergebnisplan
Erträge                                                10.495.400 Euro
Aufwendungen                                15.512.900 Euro
Ergebnis                                                             ./. 5.017.500 Euro (Vorjahr: ./. 4.924.000 EURO

Zuwachs von 93.500 Euro für 2023 sehr gering, aber hier gibt es Verwerfungen durch das Herauslösen des Budgets der KomBA. Eingepreist ist bisher nur ein Teil der Energiepreissteigerungen (Aufwuchs ca. 25 %)
Nach Abstimmung mit der KomBA wird von 176 % Preissteigerung bei den KDU ausgegangen. Diese würden einen Mehrbedarf beim Produkt HLU von ca. 500.000 Euro bedeuten.


Teilfinanzplan

Einzahlungen                                    0 Euro

Auszahlungen                                  7.000 Euro

 

Besonderheiten des Jahres 2022:

  • ca. 130 Ukrainer seit Juni im Leistungsbezug
  • Heizkostensteigerungen
  • Einmalzahlungen Corona und wegen Heizkosten bei Wohngeldempfängern im September
  • Umsetzung Sofortzuschlag 20 Euro je Kind für HLU/Grundsicherungsleistungen Empfänger
  • Leistungszuschläge der Pflegekassen bei Heimbewohnern Neuberechnungen notwendig
  • Pflegeheimkosten steigen rasant durch Tarifzahlungen und Energiekrise

 

Besonderheiten des Jahres 2023

  • weiterer Umgang mit Energiekrise Frage: wie viele Menschen kommen neu ins System wegen der gestiegenen Heizkosten
  • Einführung Bürgergeld zum 01.01.2023
  • Einführung Wohngeld Plus Gesetz zum 01.01.2023
  • Auswirkungen Erhöhung Wohngeld, Kindergeld, Mindestunterhalt UVG auf Empfängerzahlen nicht abschätzbar
  • Kosten der KomBA, welche teilweise über unser Budget abgewickelt und abgerechnet wurden, entfallen.

 

9 Produkte

 

Hilfe zum Lebensunterhalt - S. 249, SK 533102
- derzeitig geplant 675.000 Euro für 2023, hier ist ein noch nicht berücksichtigter Bedarf von geschätzten 500.000 Euro nicht enthalten
- Empfängerzahlen rückläufig, 300 Fälle 2021, 250 Fälle 2022
- Planung: Ergebnis: +57.200 Euro mehr als 2022 durch höhere Regelsätze und Heizkosten sowie Leistungen an Pflegekinder

 

Herr Hauschild fragte, ob die 500.000 Euro jetzt dazu genommen wurden, wo der systematische Deckel noch nicht mit einbezogen wurde oder trotz des Deckels? Wie kommen sie auf die 500.000 Euro mehr gegenüber dem jetzigen Planansatz?
Herr Braunsdorf erklärte, dass dies noch vor dem Gaspreisdeckel passierte, letztlich weiß niemand, wie und in welcher Höhe dieser wirklich zustande kommt. Aus diesem Grunde wurde die Anpassung im Haushalt auch noch nicht vorgenommen. In Einzelfällen bei Leistungsempfängern gibt es gerade massive Erhöhungen der Abschläge (5-6 fache), teilweise aber auch unverändert. Daher gibt es derzeit keinen Überblick, wie es sich über die nächsten Monate entwickeln wird. In Absprache mit dem Jobcenter wurde hier eine grobe Schätzung abgegeben, wie es aussehen könnte, daher die Schätzung von ca. 500.000 Euro.
Frau Petzhold ergänzte, dass sich mit dem Jobcenter abgestimmt wurde. Dieses hatte versucht, die Kosten hochzurechnen (durchschnittliche Preissteigerung von 176 %) – höhere Gas-, Öl-, Kohle- oder Holzpreise.

 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Empfängerzahlen leicht rückläufig, 1250 Fälle 2021, 1200 Fälle 2022
- Planung: Ergebnis ./: 6.500 Euro weniger als 2022 durch verminderte Personalkosten
- Bund erstattet hier die Leistungen an die Bürger

 

Hilfe zur Pflege
- 625 Fälle 2021, Verringerung der Fallzahlen Anfang des Jahres durch erhöhte Leistungszuschläge der Pflegekassen

- wieder ansteigend durch Preissteigerungen in den Pflegeheimen: derzeit 560 Fälle 2022
- Planung: 11.800 Euro weniger durch Einsparungen bei den Personalkosten

 

Frau Zoschke sagte zum einwohnereinheitlichen Eigenbetrag, dass die Tarifsteigerungen zu Lasten der betroffenen Menschen, die in Pflegeheimen wohnen, gehen. Die Rente und die Pflegeversicherung reichen somit nicht mehr aus, um diese Steigerungen zu zahlen und sie könnten sodann in die Sozialhilfe fallen. Frau Zoschke fragte, ob dies schon merkbar ist, gibt es eine Steigerung von Fällen und Ausgaben, die der Landkreis tragen muss und nicht das Land?
Frau Petzold antwortete, dass die Pflegekosten generell vom Land getragen werden, auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Die Antragszahlen sind im August stark gestiegen, im September hingegen waren sie sehr verhalten, es ist hier keine generelle Entwicklung sichtbar.
Frau Zoschke fragte, wie reagiert wird, wenn die Antragszahlen bis zum Ende des Jahres zum nächsten Jahr wieder steigen?
Herr Grabner antwortete, dass es für nächstes Jahr mit in den neuen Plan eingearbeitet werden kann und für dieses Jahr geschaut werden müsste, inwieweit eine überplanmäßige Ausgabe möglich ist, hier in anderen Budgets zu kürzen, um diese Mehraufwendungen tätigen zu können. 
Frau Petzold erwiderte, dass keine Mehraufwendungen zu erwarten sind, es sei denn, es wird mehr Personal benötigt, danach sieht es derzeit aber nicht aus.
Herr Northoff sagte, dass wir jetzt die Verpflichtung der Pflegeheime haben, tarifgemäße Bezahlungen zu leisten. Die bisherigen Zahlen der verschiedenen Pflegeeinrichtungen führen zu dem Schluss, dass viele Pflegeheime bisher keinen Tarif gezahlt haben. Tarifzahlungen führen doch dann automatisch zu höheren Kostensätzen? Ist dies schon berücksichtigt?
Frau Petzhold antwortete, dass es nicht berücksichtigt werden muss, weil das Land diese Kosten trägt. Alle Preissteigerungen, die damit verbunden sind, würden vom Land getragen.

 

Hilfe zur Gesundheit
- Mehrkosten hier durch nicht krankenversicherte Ukrainer, diese Mehrkosten erstattet das Land
- insgesamt jedoch weniger Kosten, da es gelungen ist, nicht Krankenversicherte wieder ins KV System einzugliedern
- Planung: 79.100 Euro weniger

 

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Planung: 29.700 Euro weniger als 2022, da weniger HE auch durch begrenzte Kapazitäten für Betreuungsstunden

 

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- 600 Kinder und 1600 Erwachsene 2021 und 2022
- hier trägt der LK nur die Kosten für Personal und Ausstattung
- Planung: Einstellung 2 neuer FM dadurch höhere Personalkosten
- 1 Stelle für ein Förderprojekt (örtliches Teilhabemanagement), jedoch ohne Erstattung vom Land (muss korrigiert werden, ca. 35.000 Euro Ertrag fehlen)


Herr Egert fragte, was sich hinter den 20 % Personalkostensteigerung im Vergleich von 2022 auf 2023 verbirgt?
Frau Petzhold antwortete, dass es sich hier um einen Stellenaufwuchs von 2 Stellen im Fallmanagement handelt (1 x für Kinder, 1 x für Erwachsene).
Herr Egert fragte weiter, ob es sich aus einer gesteigerten Anzahl an zu bearbeitenden Fällen ergibt?
Frau Petzold sagte, dass es nicht mehr Fälle gibt, aber es gibt eine andere Vorgabe des Landes hinsichtlich der Umsetzung der Leistungen.

Herr Northoff wollte wissen, auf welcher Rechtsgrundlage das Land vorgeben kann, dass mehr Personal eingesetzt werden muss?
Frau Petzhold antwortete, dass der Landkreis für diese Aufgabenerfüllung herangezogen ist und wenn sich im Bundesteilhabegesetz Sachen ergeben, die umgesetzt werden müssen, dann muss dies mit unserem Personal geschehen und ist somit auch für den Personalaufwuchs verantwortlich. Für jeden einzelnen behinderten Menschen soll ein Gesamtplan aufgestellt werden, das muss im Fallmanagement umgesetzt werden und dafür wird das Personal benötigt.

 

Wohlfahrtspflege, S. 279
- je 5.000 Euro mehr wegen höherer Energiekosten für 2 Schuldnerberatungen und 2 Frauenhäuser

Herr Hauschild sagte, dass derzeit das Köthener Frauenhaus überfüllt sei (ist für 6 Kinder angelegt, es waren schon bis zu 8 Kinder dort). Er fragte, ob dies bekannt sei und wie man hier gegensteuern kann?
Eine Überfüllung ist Frau Petzhold nicht bekannt, sie wird sich aber darüber erkundigen.

Wohngeld
- sind Leistungen des Landes
- Personalaufwuchs bei Verdreifachung der Leistungsempfängerzahlen, 2 unbefristete und 2 auf 2 Jahre befristete Stellen, sind noch nicht im Plan enthalten

 

Herr Egert fragte zu den Hilfen für politische Häftlinge, ob davon ausgegangen wird, dass Flüchtlinge aus Russland (Kriegsflüchtlinge, Fahnenflucht, etc.) kommen werden?
Hierüber gibt es derzeit keine Kenntnisse, so Frau Petzhold.

 

S. 244, Pos. 02 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen

Herr Heeg sagte, dass das Defizit nur um geringe Summen steigt, aber wenn man das Volumen betrachtet, so hat man vom letzten Ergebnis 2021 zum Ansatz 2023 ein Wachstum allein bei den Zuwendungen durch Dritte und allgemeinen Umlagen von 45 %. Herr Heeg fragte, woraus dieser erhebliche Aufwuchs resultiert?
Frau Petzold antwortete, dass dies veranschlagte Gelder sind, die wir vom Bund und Land erstattet bekommen. Wenn höhere Leistungen erbracht werden für die Leistungen, für die Bund und Land zuständig sind, werden in gleicher Weise im Ergebnis bei den Zuwendungen verbucht. Das sind die Zuwächse, die als Aufwand mehr da sind, müssen als Zuwendung dann in den Haushalt des Landkreises einfließen.

 

S. 245, Pos. 12 – Transferauszahlungen

Herr Northoff fragte, warum hier 2.000.000 Mio. Euro mehr veranschlagt werden?
Herr Braunsdorf erklärte, dass aufgrund der Kostensteigerungen (insbesondere die Erhöhung der Regelbedarfe/Regelsätze), der eingepreisten Kostensteigerungen im Zusammenhang mit der Grundrente, und der Grundrentenfreibeträge für das Jahr 2022 entsprechend höhere Ansätze gewählt wurden.

 

Herr Heeg fragte, ob unter der Bezeichnung Transferaufwendung Auszahlungen an Bedürftige zu verstehen sei?
Frau Petzhold bejahte dies.

 

S. 245, Pos. 11 – Erwerb von beweglichem oder immateriellen Vermögensgegenständen

Frau Zoschke sagte, dass hier im laufenden Jahr 4.500 Euro ausgegeben wurden, im nächsten sollen es 7.700 Euro sein. Sie fragte, worum es sich hier handelt?

Frau Petzold antwortete, dass es sich hier um die Einrichtung der Arbeitsplätze für die 4 neuen Wohngeldsachbearbeiter handelt.

 

S. 247, SK 414100 – Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land

Herr Northoff fragte, wofür diese sind?
Frau Petzhold antwortete, dass diese zum einen für die Ukraine sind, die 10.000 Euro ist der Sofortzuschlag für die Kinder, welcher auch vom Land erstattet wird.

 

Es gab keine weiteren Fragen.

 

 

Budget 04 – Dezernatsleitung III

 

Herr Böddeker gab folgende Informationen:

 

-       keine Veränderungen

-       keine Stellenplanveränderung, keine Förderungen

-       nur tarifliche Anpassungen

 

Herr Heeg fragte, ob die Forderung von Verdi über 10 % Lohnsteigerung schon mit einberechnet wurde?
Herr Böddeker sagte, dass es keine Veränderung im Stellenplan gibt, was an Mehrkosten eingeplant ist, müsste das Personalamt erklären.

Herr Krüger wies darauf hin, dass jeder Fachbereich vom Fachbereich 11 (Personal) eine Übersicht bekommen hat, aus der personelle Veränderungen und auch Neuzuordnungen im Budget hervorgehen. Leider kann vom Fachbereich heute keiner Stellung nehmen, da die Mitarbeiter erkrankt sind. Die 10 % sind bei den Personalkosten nirgends eingeplant, so Herr Krüger.

 

 

Budget 32 – Ordnung und Verkehr

Seite 403 – 426

 

Frau Wüstenberg gab folgende Informationen:

 

-        Ordentliche Erträge: 2.000.900 Euro (S.404)

-        Ordentliche Aufwendungen: 3.094.700 Euro (S.404)

-        Ordentliches Ergebnis: - 1.093.800 Euro (S.404)

 

Produkt Ordnungsrecht von S. 406 – 415

-        Erträge: 205.100 Euro, eine Steigerung von ca. 40.000 Euro

·         Position 431101 Verwaltungsgebühren Fischereibehörde +45.000 Euro (S.407)

·         Position 431124 Erträge für Fischereiabgabe + 41.000 Euro (S.407)

o   hierbei handelt es sich um einen durchlaufenden Posten der an das Land abzuführen ist vgl. Position 549300 -41.000 (S.409)

·         die Jagd- und Waffenbehörde sind seit dem 01.01.2022 FB 66 zugeordnet

-        Aufwendungen: 776.600 Euro

 

Herr Egert fragte, warum bei der Waffenbehörde 0 Euro Erträge geplant wurden?
Frau Wüstenberg antwortete, dass die Waffenbehörde seit dem 01.01.2022 zum Fachbereich 66 gehört, daher der Betrag auf 0 Euro.

 

Produkt Straßenverkehrsangelegenheiten von Seite 416 - 419

-        Erträge: 148.100 Euro (keine Änderungen zum Vorjahr)

-        Aufwendungen: 406.200 Euro

·         gestiegene Personalkosten durch tarifliche Anpassungen

 

Produkt Fahrerlaubniswesen und Fahrschulaufsicht von S. 420 – 423

-        Erträge: 336.500 Euro

-        Aufwendungen: 835.100 Euro

·         gestiegene Personalkosten durch Personalzuwachs, eine befristete Stelle und zwei unbefristet Stellen zusätzlich 

 

Herr Northoff sagte, dass es an sehr vielen Stellen Einzelwertberichtigungen im Haushalt gibt, die wir bisher nicht hatten. Wie behandelt man generell die internen Leistungsverrechnungen und auch den Ansatz von anteiligen Eigenanteilen?

Herr Lucas antwortete, dass einige strukturelle Veränderungen vorhanden sind. Die Einzelwertberichtigungen sind jetzt produktgenau bzw. budgetgenau mit nachgewiesen, diese waren vorher separat im Budget 20 enthalten. Auch wurden die Abschreibungen und die Auflösung der Sonderposten je Produkt und Budget nachgewiesen.
Der nächste Schritt wird sein, dass geschaut wird, wie die Kosten im Budget 55 entsprechend mit nachgewiesen werden können. Die Kosten werden dann gegenüber dem Bund mit abgerechnet, Teile davon sind bei den Querschnittsämtern mit vorhanden (EDV – Software- und Hartwarepflege; FB 68 – Gebäude werden mitbewirtschaftet; Kämmerei – Personal).

 

S. 421, SK 431109

Herr Egert fragte zur Verwaltungsgebühr in der Fahrerlaubnisbehörde und zu den Gebühren für die Zulassungsbehörde, ob das die Zahlen vor dem Hackerangriff-Niveau abgebildet, oder gibt es einen anderen Grund, dass von 2021 auf 2022 so starke Steigerungen enthalten sind?

Frau Wüstenberg antwortete, dass dies die Auswirkungen durch den Hackerangriff und die Coronaauswirkungen sind.

 

S. 407, SK 456101 – Zwangsgelder

Frau Zoschke sagte, dass hier u. a. Zwangsgelder für Schulpflichtige, die nicht zur Schule gehen, enthalten sind. Für 2021 gibt es keine Einnahmen, in 2022 4.000 Euro Einnahmen und für 2023 3.000 Euro. Die Zahl der nicht zur Schule gehenden Schulpflichtigen sei aber über die Jahre konstant geblieben. Warum gibt es für 2021 keine Einnahmen und warum sind diese für 2023 rückläufig?

Frau Wüstenberg sagte, dass Zwangsgelder dazu dienen, ein Handeln zu erzwingen. Sobald diese Handlung vorliegt, werden sie wieder erlassen und nicht angenommen.

 

S. 424 – 426, Fahrzeugzulassung

Herr Heeg sagte, dass es sich hier um Produkte handelt, die grundsätzlich kostendeckend sein müssten. Er fragte, da es im Bereich Zulassung einen Überschuss gibt, im Bereich Fahrschulwesen aber nicht, warum die Gebühren nicht kostendeckend sind? Die Zulassungsbehörde und auch die Führerscheinstelle sind gebührenfinanziert, d. h. die Gebühren sollten die Kosten decken, bei der Führerscheinbehörde ist dies aber nicht der Fall. Sind hier die Aufwendungen höher als die kalkulierten Gebühren?

Frau Wüstenberg antwortete, dass hier ein Personalzuwachs in diesem Jahr stattfand und dadurch die Aufwendungen höher sind als die Erträge.

Herr Böddeker sagte, dass hier ein grundsätzlicher Irrtum vorliege. Es handelt sich zwar um Gebühren aber nicht um von uns kalkulierte Gebühren. Es sind Bundesgebühren, diese sind vom Bund festgesetzt, d. h. es gibt fixe Gebührensätze für beide Bereiche. In der Zulassung gibt es aber schon immer niedrigere Kosten/Aufwendungen als Einnahmen und im Führerschein/Fahrzeugwesen andersrum. Wir können unsere Aufwendungen so gering wie möglich halten, aber mehr Einfluss haben wir darauf nicht.

 

Zur Darstellung des gesamten Haushaltes regte Herr Heeg an, dass zukünftig auch der Ansatz 2021 mit ausgedruckt werde. So hätte man einen Vergleich zwischen einem Plan und einem Ist.

Herr Grabner antwortete, dass dies über die Fachanwendung ABI-Data geprüft werden müsste.

 

Es gab keine weiteren Fragen.

 

 

Budget 51 – Kinder, Jugend und Familie

 

Herr Grimm gab folgende Informationen:

 

Produkt Unterhaltsvorschussleistungen 341101 – Seite 293 ff.

- Ertrag i.H.v. 12.544.200 Euro

- Aufwand i.H.v. 14.792.600 Euro

- ergibt eine Unterdeckung von 2.248.400 Euro

- Fallzahlanstieg bei UVG-Fällen – Planung ist an die aktuellen Fallzahlen angepasst

- Bundes-, Landes- und Landkreismittel sind hier verausgabt

 

Produkt Betreuungsbehörde 343101 – Seite 299 ff.

- Gesamtertrag geplant i.H.v. 300 Euro

- Aufwendungen i.H.v. 485.100 Euro

- nur wenige Erträge

 

Herr Northoff sagte zum Personalaufwuchs, dass hier eine Steigerung bei den Kosten zu verzeichnen ist.
Herr Grimm erklärte, dass es sich zum einen um die regulären Steigerungen handelt, zum anderen gibt es einen Personalaufwuchs durch die Betreuungsrechtsreform, die mehr Aufgaben zuweist. Die Berufsbetreuer müssen durch ein Zulassungsverfahren regelmäßig geprüft werden, ist also im Personalaufwand eine ständig wiederholende Angelegenheit.

 

Frau Zoschke fragte nach dem bisherigen Personal und wie hoch der jetzige Aufwuchs ist? Kann dem Kreistag die Anzahl der Berufsbetreuer im Landkreis Anhalt-Bitterfeld mitgeteilt werden?
Herr Grimm wird die Zahlen nachreichen.
Weiter sagte Herr Grimm, dass derzeit 4 oder 5 Mitarbeiter beschäftigt sind und das 2 zusätzliche Mitarbeiter sowie noch eine weitere Assistenzkraft eingestellt werden sollen.

 

Produkt Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege 361001 – Seite 303 ff

- geplanter Gesamtertrag i.H.v. 34.613.500 Euro

- Aufwendungen i.H.v. 46.594.900 Euro

 

Herr Northoff fragte, ob es hinsichtlich der erforderlichen Stellen in der Verwaltung Bewegung gibt oder bewegt sich alles auf der bisherigen Handhabung, da viele Verfahren vor der Schiedsstelle anhängig sind, insbesondere hinsichtlich der Leitungstätigkeit?

Frau Jung antwortete, dass der Großteil der Verfahren bei der Schiedsstelle immer noch anhängig ist. Der Schiedsstellenvorsitzende macht dies ehrenamtlich und wir haben keinen Einfluss auf die Terminierungen. Es gibt einen mündlich verkündeten Schiedsspruch, aber es wird noch auf die Begründung gewartet.

 

Herr Hauschild sagte, dass wir für 2022 noch Zuschüsse für ukrainische Kinder bekommen. Können diese Einnahmen später mit dargestellt werden, wenn der Haushalt zur Beschlussfassung vorgelegt wird?

Herr Grimm sagte, dass dies versucht werden kann, aber es betrifft nur die Momentsituation. Man weiß nicht, ob noch Flüchtlinge kommen und sich die Zahlen verändern.

 

Frau Zoschke fragte, ob es stimmt, dass es bisher nur eine einzige Leistungs- und Qualitätsvereinbarung des Trägers (LK) mit einem Träger von Kindertagesstätten gibt?

Weiter fragte Frau Zoschke, wie der Landkreis den Bedarf an Plätzen feststellt?
Herr Grimm antwortete, dass es ganz viele Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen gibt, nicht nur eine. Mit fast allen Einrichtungen und Trägern wurden solche Vereinbarungen geschlossen. Es gibt seit längerer Zeit mit allen freien Trägern der Kitas diese Vereinbarungen, mit den kommunalen Kitas wurden schon Vereinbarungen abgeschlossen, mit den anderen wird derzeit verhandelt.
Zum Bedarf antwortete Herr Grimm, dass es die Bevölkerungsentwicklungsprognose (vom Land vorgegeben) gibt, diese wird mit den tatsächlichen Geburtenzahlen verglichen. Weiter wird der Bedarf im Jugendamt festgestellt und dann gibt es den Beschluss des Jugendhilfeausschusses.

 

Produkt Jugendarbeit 362001 – Seite 308 ff.

- aktuelle Zahl der Zuweisung des Landes ist nicht bekannt

- Landtag hat darüber beraten, dass es hier eine Veränderung in der Berechnung der Höhe der Jugendpauschale geben soll; diese soll zukünftig mehr flächenmäßig erfolgen

- in der Planung wurde erstmal von den Vorjahreszahlen ausgegangen

 

Herr Egert fragte, was genau mit Fläche gemeint ist? Beim Thema Jugendarbeit, könnte hier von den Einrichtungen im Hinblick auf die Energiekostenentwicklung noch etwas kommen?

Herr Grimm sagte, wenn es eine Mitteilung des Landes ist, dass es sich auf die Fläche des Landkreises bezieht, weil wir der örtliche Träger für den Landkreis sind. Es gibt aber Flächendiskussionsmodelle, wo nach Größe oder Anzahl der Kinder und Jugendlichen und Fläche die Zuweisungen erfolgen, dies wird gerade im Ausschuss diskutiert.

Die gestiegenen Energiekosten sind für dieses Jahr nicht berücksichtigt, für 2023 kann nur das berücksichtig werden, was beantragt wurde. Da die Träger nicht wissen, welche Kosten auf sie zukommen, können sie auch nicht richtig beantragen.

 

Herr Northoff fragte, warum die Personalkosten so gestiegenen sind?

Herr Grimm antwortete, dass sich die Zuordnung noch einmal verändern wird. Es wurden zahlreiche neue Pflichtaufgaben durch das Kinder- und Jugendschutzgesetz übertragen, verschiedene Aufgaben mussten installiert werden (wurden 2022 begonnen, führen 2023 fort), neue Aufgaben wurden mit Mitarbeitern besetzt und diese wurden hier zugeordnet (Verfahrenslotse, Beschwerdemanagement, Kinderschutz, etc.).
Herr Northoff hinterfragte, wie viele Stellen es bisher waren und wie viele es noch werden sollen?

Herr Grimm antwortete, dass der eigentliche Bereich Jugendarbeit nicht aufgestockt wird. Hier gibt es 2 Sachbearbeiterinnen und einen Fachdienstleiter– dieser Stellenbestand ist geblieben.

Produkt Jugendsozialarbeit 363101 – Seite 312 ff.

- Ansatz von 200 Euro (präventive Maßnahmen)

- Aufwand 948.600 Euro (Personalkosten Schulsozialarbeit)

 

Herr Heeg sagte, gemäß Stellenplan S. 1055 soll die Schulsozialarbeit keine Fachdienstleiterstelle haben. Er fragte, wie dieser Bereich geführt werden soll?

Herr Grimm antwortete, dass eine Fachdienstleitung mit 0,5 hier implementiert wurde; dieser Mitarbeiter ist zu 0,5 Fachdienstleiter (reine Leitungsanteile) und eigene Aufgaben nimmt er als Schulsozialarbeiter wahr mit 0,5.

Herr Heeg sagte, dass auf Seite 1055 eine 0 steht, dies sollte nochmals überprüft werden.

 

533179 – Sozialpädagogisch begleitende Maßnahmen zur Erfüllung der Schulpflicht – S. 315

Frau Zoschke fragte, was man für 100 Euro machen kann, um einen Schulverweigerer zur Schule zu bringen?

Herr Grimm antwortete, dass es sich hier um einen Aufwand handelt. Die Aufgabe ist dem allgemeinen sozialen Dienst zugeordnet. Bei einer Schulpflichtverletzung werden die Ordnungsbehörden informiert, diese informieren das Jugendamt und dann soll es hier eine Zusammenarbeit geben (im allgemeinen sozialen Dienst).

 

Produkt Maßnahmen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 363201, Seite 316 ff.

- enthalten ist das Projekt Familien stärken, wird vom Land gefördert, ist angesiedelt im Jugendamt

- Ansatz von 179.300 Euro
- Aufwendung 1.320.600 Euro

- Steigerung bei § 19 SGB, hier wird anhand von Fallzahlen geplant

- Anstieg Fallzahlen zum Vorjahr im Bereich Unterbringung von Mutter/Kind, jetzt auch Mutter/Vater/Kind, Mutter/Tante/Kind, etc.; diese sind berechtigt, Personen in die Hilfe hineinzubeantragen, die in einer bestimmten Beziehung zum Kind stehen

 

Frau Zoschke fragte, ob dies auch die Ursache für die Erhöhung der Ausgaben von 200.605,75 Euro auf 350.000 Euro in 2023 ist?
Herr Grimm erklärte, die Unterbringung geschieht immer in unterschiedlichen Konstellationen, es gibt auch Fälle, wo wir nur für die Versorgung des Kindes bezahlen und die Mutter über das Sozialamt in der Grundsicherung ist. Daher ist es schwierig, die Erträge und die Aufwendungen ins Verhältnis zu setzen.

 

Produkt Hilfe zur Erziehung 363301, Seite 320 ff.

- Gesamtertrag im Ansatz von 1.531.600 Euro

- Gesamtaufwand von 22.084.600 Euro, somit eine Unterdeckung von 20.553.000 Euro

- berechnet anhand der aktuellen Fallzahlen und der abzeichnenden oder schon angezeigten Kostensteigerung im Bereich der Jugendhilfe (Pflegesätze neu verhandelt, um Energiekosten und gestiegene Personalkosten mit in den Pflegesatz zu bringen)

 

Herr Northoff fragte, wie hoch der Pflegesatz für die Unterbringung eines Kindes in einem Kinderheim ist?

Herr Grimm antwortete, dass der Schnitt bei 4.500 Euro bis 6.500 Euro liegt.

Herr Northoff fragte weiter, wieviel Geld im Vergleich Pflegeeltern für ein Pflegekind im Monat erhalten?

Herr Grimm sagte, dass für ein normales Pflegekind ohne Behinderung 200 Euro Aufwandsentschädigung für die Pflegeeltern gezahlt werden (steuerfrei), weiter wird der Regelbetrag (altersabhängig) gezahlt. Bei vorrübergehender Betreuung in der Pflegestelle wird auch das Kindergeld bezahlt, ist das Kind auf Dauer in der Pflegestelle, wird das Kindergeld gezahlt aber die Hälfte wird als Kostenbeitrag wieder abgezogen.

- Kind im Grundschulalter ca. 700 Euro im Monat

- ältere Kinder ca. 900 Euro

 

Herr Northoff hinterfragte, ob die Sätze von uns aus erhöht werden könnten, um die Unterbringung in entsprechenden Heimen zu verhindern?

Herr Grimm sagte, dass man erhöhen darf, man bräuchte einen Beschluss des Jugendhilfeausschusses, um die Kosten zu erhöhen. Allerdings müsste man im Zuge der Gleichbehandlung alle Pflegekinder/Pflegeeltern gleichsetzen, und die Erhöhung an alle gleich ausbezahlen.

Wir haben aber ca. 400 Pflegekinder, die aus pädagogischen Gründen oder anderen Gründen nicht in Pflegefamilien vermittelt werden können. Weiter gibt es Prüfhinweise des Landes, wie zukünftige Pflegeltern zu prüfen sind, aus denen hervorgeht, dass Pflegeeltern die Unterbringung der Pflegekinder bei sich nicht zum Gelderwerb nutzen dürfen. Familien, die ohne Pflegegeld für ein Kind auskommen könnten, dürfen ein Pflegekind haben, Familien, die auf das Pflegegeld angewiesen wären, darf man keine Pflegekinder übergeben. Ausnahmen gibt es in der Familienpflege. Die „Attraktivität“ sinkt leider weiter durch die enorme Erhöhung der Energiekosten.

 

Herr Maaß fragte, ob es eine Statistik über die Fallzahlentwicklung der letzten 5 Jahre gibt? Sind die Fälle gleichmäßig im Landkreis verteilt oder gibt es hier Unterschiede im ländlichen Raum und den Städten?

Herr Grimm sagte, dass die Fallzahlen steigend sind, insbesondere im städtischen Bereich. Im ländlichen Bereich wird es z.B. durch Nachbarschaftshilfe abgefangen. In den letzten Jahren sind vermehrt Mehrkindfamilien in die Hilfen gerutscht.
Zu der Fallzahlentwicklung sagte Herr Grimm, dass diese im Jugendhilfebericht stehen sollten, wird dann noch zur Verfügung gestellt.

 

Unbegleitete minderjährige Ausländer, S. 326

- Ertrag von 869.000 Euro – ist die Kostenerstattung vom Land
- Aufwand von 1.140.100 Euro

 

Produkt Hilfen für junge Volljährige, Inobhutnahmen, Eingliederungshilfe 363401, Seite 330 ff.

- Gesamtertrag von 101.900 Euro

- Aufwand von 2.647.000 Euro

- Kostenaufwendung ist die Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte

- preisintensiv sind die Inobhutnahmen

- hinzu kommt ein noch nicht bezifferbarer Aufwuchs, da durch die Novellierung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetztes ein Rechtsanspruch für bis zu 25 bis 27-Jährige entstanden ist, Leistungen der Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen (bisher bis 18 bis max. 21 Jahren).

 

Herr Heeg fragte, warum genau in diesem Produkt so viel am Landkreis hängen bleibt?
Herr Grimm sagte, dass nur einzig und allein Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer theoretisch vom Land voll erstattet werden, alle anderen Hilfen (auch wenn Ausländer nach Volljährigkeit in die Hilfen reingehen) werden nicht erstattet, das ist eine Pflichtaufgabe des Landkreises. Es wird nur erstattet, wenn die unbegleiteten Minderjährigen Ausländer auch ohne Unterbrechung in der Hilfe bleiben.

 

Produkt Adoption 363501, Seite 338 ff.

- Gesamtertrag 4.000 Euro

- 161.900 Euro – sind im Wesentlichen Personalkosten

 

Produkt Jugendgerichtshilfe 363502, Seite 340 ff.

- Erträge von 0,00 Euro geplant

- Aufwand von 266.200 Euro – sind im Wesentlichen Personalkosten

- durch Novellierung des SGB VIII sind neue Aufgaben hinzu gekommen
- Zuständig für Familien der Straftäter, insbesondere um die Geschwister und den Eltern Hilfen anzubieten, damit keine weiteren Kinder straffällig werden

Produkt Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft 363503, Seite 342 ff.

- Erträge von 0,00 Euro

- Aufwand von 386.000 Euro – im Wesentlichen Personalkosten, Reisekosten, Gebühren

- Amtsvormundschaft wird weiter ansteigen

- sind zukünftig Eltern an der Ausübung der Personensorge verhindert, wird sofort das Jugendamt zum Vormund bestellt, danach wird gesucht, wo eine geeignete Unterbringung stattfinden kann
- Unterschied zur Notversorgung: wir sind gleich verpflichtet, alle Leistungen anzubieten

 

Produkt Beistandschaft, Beurkundungen 363504, Seite 344 ff.

- Anzahl der Beistandschaften steigt etwas, da Mütter/Väter es schwerer haben, die Unterhaltsansprüche gegen die Unterhaltsverpflichteten durchzusetzen

 

Produkt übrige Hilfen 363601, Seite 348 ff.

- Förderprogramme, Kinderschutz, frühe Hilfen, Landeszuweisungen, Fördermittel, etc.

- Ertrag von 106.400 Euro
- Aufwand von 376.400 Euro – im Wesentlichen Personalkosten

Herr Heeg fragte, da die Zuwendungen vom Bund um ca. 30 % zurückgehen, ob hierzu was gesagt werden könne?
Herr Grimm antwortete, dass immer laufende Prozente in der Finanzierung Fördermittel enthalten sind, manchmal erhöhen sich die Eigenanteile.
Herr Hennicke sagte hierzu, dass „Jugendstärken im Quartier“ mit 17.000 Euro weggefallen ist; das ist genau die Differenz. Hier scheint das Programm weggefallen zu sein und daher reduziert sich das.

 

Produkt Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz 363701, Seite 354 ff.

- Elterngeld selbst läuft nicht über unseren Haushalt, es wird die Bundeskasse bebucht

- Aufwand von 259.400 Euro
- Personalkosten: 4 Stellen

 

Herr Hauschild sagte, dass wir für die Personalkosten nichts erstattet bekommen, dies ist ihm unverständlich.
Herr Grimm erklärte, dass dies vor Jahren vom Bund übernommen wurde, die erste Zeit erfolgte eine Kostenerstattung. Es wurde Personal vom Land übernommen, die dann über das Land weiterfinanziert wurden, aber später nicht mehr.

Herr Grabner sicherte eine Prüfung zu, ob dies Bestandteil der Auftragskostenpauschale ist.

 

Herr Urban fragte bzgl. dem Rückstau beim Bundeselterngeld, ob die Anträge nunmehr bearbeitet wurden?
Herr Grimm erklärte, dass aufgrund der Neuanträge die Abarbeitung der Rückstände schwerfällt. In diesem Bereich wird allerdings befristet Personal eingestellt und bis Jahresende sollten dann die Rückstände abgearbeitet sein.

 

Produkt Jugendhilfeplanung 363801, Seite 356 ff.

- keine Erträge

- Aufwendungen von 92.300 Euro – sind im Wesentlichen Personalkosten, Planungskosten, Bürobedarf, Drucksachen, etc.

 

Produkt Kinder- und Jugendschutzstelle 367601 ff.

- zum 01.01.2023 soll eine Schutzstelle für Inobhutnahme von Kindern für eine kurze Zeit in unserer Trägerschaft eröffnen

- es wurde bisher kein geeignetes Gebäude gefunden, Personal wird benötigt

- es wurde entschieden, dass im Laufe des nächsten Jahres diese Schutzstelle eröffnet werden soll, darum werden sich Erträge und Aufwendungen nochmals verschieben

 

Frau Zoschke fragte nach der Besetzung der Kinderschutzstelle mit Personal (Anzahl, fachliche Ausbildung)?
Herr Grimm antwortete, um eine Betriebserlaubnis zu erhalten, benötigt man anerkennungsfähiges Personal: Heimerzieher, Sozialpädagogen, in Kinderschutzfragen steht unsere Psychologin zur Verfügung, Erzieher, Hausmeisterdienste, Alltagscoach (Fahrdienste), Nachtwache und „Wirtschaftsmutti“ (kochen, Wäsche waschen, Reinigungsarbeiten). Für 8 Plätze werden ca. 10 Vollzeitstellen an Personal benötigt.

 

Herr Northoff fragte, wer hier betreut werden soll? Handelt es sich um eine Art „Frauenhaus für Kinder“ oder ist hier der Schwerpunkt auf Auffälligkeiten psychischer Art?

Herr Grimm antwortete, dass zu allen Tages- und Nachtzeiten Kinder, die in Not gekommen sind, aus Familien herausgenommen und woanders untergebracht werden. Die Inobhutnahmeplätze in den Heimen reichen nicht aus, deshalb soll eine separate Einrichtung geschaffen werden, wo diese Kinder untergebracht werden. Für die Übergangszeit (nach 3 bis 5 Werktagen, maximal 1 bis 2 Wochen) braucht man diese geeignete Einrichtung. Es sollen hier auch nur Minderjährige untergebracht werden.

 

Herr Urban sagte, dass die Gelder vom Land für die Jugendpauschale noch nicht verifiziert werden können, es wird erst einmal mit Vorjahreszahlen geplant. Er fragte, wie sicher es ist, dass die Zahlen dieses Jahr noch benannt werden können?
Herr Grimm antwortete, dass konkrete Anträge jetzt schon vorliegen, diese können durchgesprochen werden. Vielleicht gibt es bis dahin auch schon Zahlen, wenn nicht, kann über die Landeszuweisungen nicht beschlossen werden.

 

Es gab keine weiteren Fragen.

 

 

Budget 33 – Ausländerangelegenheiten

 

Frau Gardyan gab folgende Informationen:

 

·              allgemeine Zahlen:

aktuell 10.182 Ausländer im Landkreis (im Vergleich Oktober 2020 = 6887) - ein sehr hoher Anstieg ist zu verzeichnen

davon rund 2.040 Ukrainer (von 0 auf 2000), 3.500 EU-Bürger (plus 500), 750 Studenten, 370 Duldung (kein plus), 280 Gestattung (plus 80), 920 Personen mit Aufenthaltserlaubnis, 2.320 Sonstige (Familiennachzug, Niederlassungserlaubnis, Arbeit, Ausbildung, deutsches Kind)

 

·              untergebracht hat der Landkreis derzeit 852 Personen in 244 Wohnungen (ohne Ukraine) - Ukraine 121 Wohnungen mit 523 Plätzen - einige freie Plätze vorhanden

·              Zuweisungen im Jahr 2022 bisher 255 (plus 52 Ortskräfte etc.) - Vorankündigung Land Verteilung von 4500 Personen = für ABI ca. 360 Personen, für 2023 keinerlei Prognosen, nur die Informationen, dass vermehrt Zuweisungen zu erwarten sind  

·              AsylblG-Empfänger ebenfalls Anstieg 01.01.2022 = 658 Personen, 31.03.2022 = 729 Personen, 30.06.2022 = 751 Personen - Tendenz ist steigend

 

Zahlen für 2023

 

·                gerechnet wird mit 1000 Personen in AsybLG, dafür Kostenerstattung vom Land (derzeitige Pauschale 10.800,- Euro, noch keine Abrechnung für 2021, Pauschale kann sich für 2022 und 2023 noch ändern) = 10.800.000,- Euro, Erhöhung der Einnahmen, verteilt auf die Produkte 3131 ff. und 315501 entsprechend der Ausgaben in den Produkten 

·                grundsätzlich nach dem 01.06.2022 keine Kostenerstattung für Ukrainer, da leistungsrechtlich im SGB II - aber zumindest Kostenerstattung für freie Plätze bei notwendigen Vorhaltungen (Erstaufnahme, sog. Hotspots und Wohnungen) durch Land - hier sind derzeit 50 Plätze in Erstaufnahme vorzuhalten

·                270 Wohnungen (Aufbau wegen erhöhten Zuweisungen notwendig) und 130 Wohnungen Ukraine (belegte Wohnungen werden bezahlt vom SGB II, freie Wohnungen werden beim Land abgerechnet).

 

-       Erhöhung in der Kostenerstattung – Veränderungen im Haushalt werden immer in den Einnahmen und Ausgaben gleichermaßen ausgeglichen sein.

 

Seite 428:

-       Ordentliche Erträge i.H.v. 12.447.000 Euro

-       Ordentliche Aufwendungen i.H.v. 15.478.800 Euro

-       Defizit i.H.v. 3.031.800 Euro

-       Investitionen i.H.v. 33.200 Euro

 

Personal:

-       keine Veränderungen bei den Beamtenstellen

-       Angestelltenstellen: im Produkt Migration sollen 0,5 Stellen ausgeschrieben werden

-       Erhöhung der Personalkosten hängt damit zusammen, dass im Jahr 2022 die 0,5 Stelle nicht besetzt war (Seite 431)

 

Produkt „Migrationskoordination“ (Seite 431)

-       Einnahmen: 102.200.000 Euro

-       Ausgaben: 158.500 Euro

-       Defizit ergibt sich aus den Personalkosten, hier muss Zuschuss vom Landkreis erfolgen

 

Produkt „Ausländer-, Staatsangehörigkeits- und Personenstandsaufgaben“ (Seite 435)

-       Erträge i.H.v. 185.500 Euro

-       Ausgaben i.H.v. 1.661.000 Euro

-       Saldo ergibt sich aus den Personalkosten, Personalaufwuchs ist zu verzeichnen, bisher 2 Stellen mehr besetzt, eine weitere Stelle kommt hinzu

-       Investitionen i.H.v. 4.700 Euro (ergeben sich aus Bürobedarf)

 

Frau Zoschke fragte, wer bei den Einbürgerungen in Frage kommt. Wie läuft das?

Frau Gardyan erklärte, dass es nach dem Gesetz geht. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Wenn dem zugstimmt wird, gibt es eine feierliche Einbürgerungsveranstaltung.

Frau Zoschke fragte, ob die 25 Einbürgerungen ein Schnitt der letzten Jahre sind oder ist das eine persönliche Zielvorgabe für 2023?

Frau Gardyan äußerte, dass es keine Zielvorgabe ist. Es hat sich erhöht. Von den Syrern, die 2015 gekommen sind, erfüllen einige diese Voraussetzungen und können eingebürgert werden. Die Zahlen werden in nächster Zeit sicherlich noch hochgehen.

Frau Zoschke fragte, ob sich für die Eingebürgerten der Betreuungsrechtskreis ändert oder bleiben sie in dem Betreuungsrechtskreis, in dem sie sich jetzt befinden?

Frau Gardyan gab an, dass sie nicht woanders hingehen.

Herr Heeg bezog sich auf Seite 436, SK 543101 – Bürobedarf – Hier gibt es eine Verdreifachung von 31.000 Euro auf 100.000 Euro in 2 Jahren. Er fragte nach dem Grund für die Erhöhung?

Frau Gardyan erklärte, dass der Bürobedarf mit in dem Produktsachkonto i.H.v. 5.000 Euro bis 7.000 Euro enthalten ist. Der Rest sind Kosten bzw. Erstattungen für die Bundesdruckerei. 2021 war es so wenig, weil durch Corona nichts passiert ist.

Herr Northoff fragte, ob die eingebürgerten Asylbewerber Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen oder werden sie gar nicht erst eingebürgert, wenn sie keine eigenen Einkünfte haben?

Frau Gardyan äußerte, dass derjenige, der eingebürgert werden möchte, eigene Einkünfte haben muss. Ausnahmen wären, wenn man sich in einer Ausbildung befindet oder sie es nicht zu vertreten haben, dass man im Moment keine eigenen Einkünfte hat. Eingebürgert werden nur Syrer, welche eine Anerkennung haben und sich sowieso schon im Harz IV-Bereich befinden. Das SGB II muss bestätigen, dass derjenige das nicht zu verantworten hat. Wenn er es selbst zu verantworten hat, wird er nicht eingebürgert.

 

Produkt 313101 „Hilfen für Asylbewerber gemäß § 2 AsylbLG (Flüchtlinge)“ (Seite 439 ff.)

-       aufgeteilt in 5 Produkte

-       Erträge und Aufwendungen i.H.v. 625.800 Euro

-       keine größeren Veränderungen zu den Vorjahren

 

Produkt 312101 „Hilfen für Asylbewerber gemäß § 3 AsylbLG (Flüchtlinge)“

-       fast alle Personen verortet

-       man rechnet mit 1000 Personen statt 550

-       extrem erhöhte Einnahmen und Ausgaben

-       insgesamt 10.800 Euro vom Land werden auf Produkte 3131 ff. und 3155 aufgeteilt,

 

Herr Heeg fragte zum § 2, ob es kein anderes Stichwort gibt? So das man die einzelnen Positionen unterscheiden kann, damit man weiß, worin sich die Paragraphen unterscheiden.

 

Frau Gardyan führte aus:

§ 1a sind alle die, die gekürzt sind und nicht das erfüllen, was wir wollen.

§ 2 sind die Personen, die schon mehr als 15 Monate im Land sind. Diese bekommen andere Gesundheitsleistungen.

§ 3 sind die „ganz normalen“.

§ 4 sind die Krankenleistungen für die „ganz normalen“.

§ 5 sind Arbeitsgelegenheiten.

§ 6 sind nochmal „sonstige Leistungen“.

 

Produkt 313301 „Hilfen für Asylbewerber gemäß § 4 AsylbLG (Flüchtlinge)

-       Aufwuchs an Kosten und Aufwuchs an Erstattung des Landes

-       Keine Erhöhung der Kosten für den einzelnen, nur Erhöhung der uns mehr zugewiesenen Personen

 

Herr Northoff fragte, welche Leistungen die Asylbewerber jetzt bekommen? Bekommen sie lediglich Aufwendungen in der Höhe der Krankenkasse?

Frau Gardyan erklärte, dass es die Abrechnung mit der Krankenkasse ist. Die Personen unter § 2 haben eine Krankenkassenkarte und die Personen, die erst neu da sind bekommen Leistungen nach dem Gesetz. Hier sind nur die notwendigen Leistungen drin.

 

Produkt 313401 „Hilfen für Asylbewerber gemäß § 5 AsylblG (Flüchtlinge) (Seite 453)

-       Kostenerstattungen des Landes sind gleichgesetzt zu den Ausgaben

 

Produkt 313501 „Hilfen für Asylbewerber gemäß § 6 AsylblG (Flüchtlinge)

-       sonstige Leistungen

-       keine Veränderungen zu den letzten Jahren

 

Frau Zoschke bezog sich auf die Arbeitsgelegenheiten und fragte nach den Gründen, warum das nicht funktioniert.

Frau Gardyan erklärte, dass die meisten, die arbeiten gehen dürfen, auch arbeiten.

Wer arbeiten darf, geht lieber arbeiten, als dass er einer Arbeitsgelegenheit nachgeht. Man bekommt keine Leute. Die „Geduldeten“ zu bekommen ist relativ schwierig.

Eine Arbeitsgelegenheit wäre z.B., wo ein Asylbewerber den Hausmeistern geholfen hat.

Wenn jemand „geduldet“ ist und nicht mitwirkt ist nach wie vor das Beschäftigungsverbot auszusprechen. Mit dem neuen Einbürgerungsgesetz wird sich einiges ändern. Da könnten auch die Geduldeten mehr in Arbeit kommen.

 

Produkt 315501 „Soziale Einrichtungen und Betreuung der Flüchtlinge (Seite 461 ff.)

-       geht um die Wohnungen für die Flüchtlinge

-       geplant im Jahr 2023 = 270 Wohnungen

-       für die Ukrainer = 130 Wohnungen; vom Land bekommt man das Geld nicht wirklich finanziert

-       nur über das SGB II für die Wohnungen, die belegt sind und ein paar freie Wohnungen bekommt man es vom Land

-       Erträge i.H.v. 5.894.100 Euro

-       Ausgaben i.H.v. 7.394.100 Euro

-       Defizit i.H.v. – 1.500.000 Euro

-       Erhöhung der Einnahmen im SK 448100 „Kostenerstattungen vom Land“

-       Erhöhung in Kostenerstattungen für übrige Bereiche im SK 448800

 

Herr Hauschild bezog sich auf SK 448200 – wofür sind die 1.000 Euro?

Frau Gardyan antwortete, es wird nichts gebucht und es wird rausgenommen. Die 18.420 Euro sind alles Einzelpersonen, es sind die Arbeiter, die falsch gebucht worden sind. Diese bekommen nichts von den Kommunen und es muss haushaltstechnisch umgeändert werden.

Herr Maaß bat darum, die Zahlen, die zum Anfang dargestellt wurden, den Fraktionen zukommen zu lassen. Das macht manches verständlicher.

 

Produkt 335501

-       Aufwand: Kostenerhöhungen im SK 521100 für Renovierung von Wohnungen, man ist gezwungen, mehr Renovierungen durchzuführen

-       extreme Erhöhung bei Mieten und Nebenkosten, wurden erstmal mit dem doppelten berechnet

 

Herr Urban fragte, ob man im Landkreis so viele Wohnungen zur Verfügung habe oder sind es die Wohnungen, die man jetzt schon hatte?

Frau Gardyan erklärte, dass man jetzt 260 Wohnungen hat und auf 270 Wohnungen aufgestockt werden sollen. Für die Ukrainer sind die Wohnungen zum großen Teil schon da bzw. avisiert. Die Wohnungsgenossenschaften signalisieren, dass irgendwann das Ende erreicht ist.

Herr Northoff fragte, welche Heizkosten man jetzt berechnet, 2,50 pro Quadratmeter?

Frau Gardyan äußerte, dass die Nebenkosten für die bestehenden Wohnungen von 90 Euro auf 150 Euro hochgenommen wurden. Hier muss noch einmal neu kalkuliert werden.

 

Es gab keine weiteren Nachfragen.

 

 

 

Budget 41 – Bildung, Kultur, Sport

 

Herr Holz gab folgende Informationen:

 

Produkt Kreismuseum Bitterfeld 252101, Seite 592 ff.

- ordentliches Ergebnis von 577.100 Euro

- Defizit von 114.500 Euro

- Herr Holz verwies auf die Zuarbeit vom Personalamt, Änderung an den prozentualen Produktzuordnungen aufgrund von Neustrukturierung

- Personalanteile, die verschiedenen Produkten zugeordnet wurden, da jetzt 4 Fachdienste vorhanden sind

- im Kreismuseum Bitterfeld wird die Ausgabe von Heimatblättern geplant – ca. 2.000 Euro

 

Herr Heeg stellte fest, dass die Kosten noch nicht die Abschreibungen auf die Gebäude enthalten. Nimmt man diese hinzu, wäre das Ergebnis anders.

 

Produkt Galerie am Ratswall 252201, Seite 602 ff.

- ordentliches Ergebnis von 121.000 Euro im Vergleich zum Vorjahr von 212.000 Euro

- starkes Absinken erklärt sich aus Wegfall von einer Personalstelle bzw. Reduktion von Stundenzuweisungen

 

Herr Northoff geht davon aus, dass im nächsten Jahr die Galerie fertig wird?
Herr Grabner antwortete, dass die Endfertigstellung Ende März 2023 geplant ist.

Herr Heeg sagte, dass das Produkt Zuschuss Galerie am Ratswall heißt. Nutzungsgebühren sind aber drin enthalten, dann kann es nicht Zuschuss heißen, sondern Betrieb?

Frau Bier antwortete, dass die Galerie zur Musikgalerie an der Goitzsche umbenannt wird, die Bezeichnung hier ist noch alt.

Herr Lucas sagte noch zum Thema Abschreibung/Aufwendungen aus internen Leistungsverrechnungen, hier liegt Vermieter-Mieter-Model im Landkreis vor, Sprung von 31.100 Euro als Ansatz 2022 auf 104.800 Euro in 2023. Hauptsächlich bedingt, dass im weiteren Verlauf die Gebäudekostenstellen als Solches mit hinterlegt waren, auch die Abschreibung findet Berücksichtigung.

 

Produkt Musikschulen 263101, Seite 606 ff.

- ordentliches Ergebnis von 1.330.100 Euro im Vergleich zum Vorjahr von 1.363.600 Euro

- Defizit von 33.500 Euro ergibt sich aus einem Absinken von Personalkosten

- 3 Stellen waren nur mit 3 Monaten auf Zeit eingeplant

 

Herr Heeg fragte, ob die vom Land vorgegebene Quote der zu entrichtenden Unterrichtseinheiten durch Festangestellte bzw. Honorarkräfte planmäßig erreicht wird? Die Zuschussmittel des Landes sind gekoppelt an einen Anteil der Unterrichtsstunden, die von Festangestellten durchzuführen sind.

Frau Bier antwortete, dass sich die Zulagen vom Land aus Personalkosten zusammensetzen und nicht aus Unterrichtseinheiten der Kreisvolkshochschule.

Herr Böddeker ergänzte, dass mindestens 50 % festangestellte Musiklehrer da sein müssen, allerdings nur gemittelt über 3 Musikschulen, wir liegen auch nur knapp in dem Bereich.

 

Produkt Kreisvolkshochschule 271101, Seite 612 ff.

- Ergebnis von 353.300 Euro im Vergleich zum Vorjahr zu 326.500 Euro

- Erträge in diesem Bereich sind wieder an Zuwendungen gebunden, dich sich aus geleisteten Unterrichtsstunden und Kursen errechnen

 

Herr Heeg fragte, wo die Korrektur bei den Benutzungsgebühren herkommt?
Herr Böddeker antwortete, dass diese Zahlen errechnet sind. Es gibt vorher eine Planung, welche Kurse gemacht werden, wie teuer diese sind und wie viele Teilnehmer es gibt. Daraus ergibt sich einerseits Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte, andererseits die Honorare, die bezahlt werden. Der Unterschied zwischen Ansatz 2022 und Ansatz 2023 ist insbesondere bei dem Thema Integrationskurse, Kostenerstattung vom Bund und ähnlichen Dingen zu sehen (46.200 Euro Integrationskurse Kostenerstattung vom Bund, dazu noch 10.000 Euro Integrationskurse Kostenerstattung der Teilnehmer und 52.000 andere Kostenerstattungen vom Bund). Das sind erbrachte Leistungen, wir sind jetzt kein Integrationsträger mehr, können also für das nächste Jahr keine Leistungen mehr anbieten. 

 

Produkt Francisceumsbibliothek 272101, Seite 618 ff.

- ordentliches Ergebnis von 154.300 Euro im Vergleich zum Vorjahr von 149.200 Euro

 

Produkt Sonstige Kulturpflege 281201, Seite 622 ff.

- ordentliches Ergebnis von 524.600 Euro im Vergleich zum Vorjahr von 540.400 Euro, verringert sich um 15.800 Euro

- Personalkosten sind weggefallen

 

Herr Heeg fragte, wo findet sich der Zuschuss für die Köthener Kultur- und Marketing GmbH?
Herr Holz antwortete, dass dieser früher im Amt 80, jetzt Fachbereich 07 angesiedelt ist.

 

Es gab keine weiteren Fragen.

 

 

Budget 30 – Recht/Kreisangelegenheiten – Seite 206 ff.

 

Herr Krüger gab folgende Informationen:

 

Produkt Geschäftsführung für Kreistag und Ausschüsse 111107, S. 210 ff.

- kein personeller Aufwuchs

- Änderungen in der Produktzuordnung

 

527100 – Besondere Betriebsaufwendungen

- höherer Ansatz in 2023 von 15.000 Euro

- hier wurden vorsorglich Kosten für etwaige Testverfahren eingeplant

 

Herr Heeg fragte, was sich hinter den Sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen verbirgt?

Herr Krüger antwortete, dass es sich hier um die Rückzahlungen der Fraktionen aus den ausgereichten Fraktionsgeldern handelt.

 

Produkt Beteiligungsmanagement 111205, S. 214 ff.

- keine personellen Änderungen (Mehraufwand) geplant

- 1 Altersteilzeitfreizeitphase einer Kollegin ab 2023, diese Stelle wird nachbesetzt

 

Produkt Zentrale Vergabestelle 111305, S. 218 ff.

- ein Personalaufwuchs durch Übernahme eines Mitarbeiters aus dem Jobcenter

 

Produkt Rechtsangelegenheiten 111402, S. 222 ff.

- Personalaufwuchs um 1 VZÄ, Eingliederung eines Mitarbeiters des Jobcenters

 

Frau Zoschke fragte, werden diese Stellen nicht öffentlich ausgeschrieben, sondern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Jobcenter in die Verwaltung (entsprechend ihrer Ausbildung) integriert?
Herr Krüger bejahte dieses.

 

Herr Urban fragte zu den Sachverständigenkosten, da diese von 2021 i.H.v. 5.000 Euro in 2022 auf 23.000 Euro gesprungen sind, was dahinter steckt?

Frau Jung antwortete, dass es interne Anfragen gibt, die nicht selber bearbeitet werden können, dafür werden diese Kosten eingeplant. Das sind z. B. Anfragen über Gutachten oder sehr spezielle Rechtsfragen.

Herr Krüger ergänzte, dass der Erfüllungsstand 2022 näher an den eingeplanten Mitteln liegen wird.

 

Produkt EU-Beihilferecht 111405, Seite 226 ff. und Kommunalaufsicht 111501, S. 230 ff.

- hier gibt es keine Veränderungen oder Personalaufwüchse

 

Herr Hennicke fragte zur Kommunalaufsicht: Da die Aufwendungen für Arbeitnehmer und Beamten zurück gehen, ob hier Arbeitnehmer woanders tätig sind?

Herr Krüger sagte, dass hier eine noch zu besetzende Stelle in den Personalkostenansatz noch nicht mit beplant wurde. Grundsätzlich sind nicht besetzte Stellen oder für nächstes Jahr zu besetzende Stellen nicht voll geplant.

 

Budget 02 – Dezernatsleitung I

S. 133 ff.

 

Herr Krüger gab folgende Informationen:

 

- besteht aus dem Dezernenten und Sekretariat

 

Herr Heeg fragte, ob diese beiden zusammen 800.000 Euro verdienen?

Herr Krüger antwortete, dass das Produkt Organisation seit der Umstrukturierung im Dezernat I enthalten ist. Hier gibt es Personalaufwuchs von 1 Stelle, die Besetzung ist angedacht durch Mitarbeiter aus dem Jobcenter. Stellenaufwuchs ergibt sich aus den zugrundeliegenden Bewertungsrichtlinien für die Stellenbemessung in der Organisation, diese gibt grundsätzlich aus, dass 180 VZÄ Mitarbeiter eine Stelle in der Organisation vorhalten kann. Vom Jobcenter kommen ca. 275 Beschäftigte, daher ergibt sich der Mehrbedarf, welcher durch einen schon vorhandenen Kollegen aus dem Jobcenter abgedeckt werden soll.
Bei den Mitgliedsbeträgen ist der Ansatz in 2022 0,00 Euro und in 2023 107.000 Euro. Hierbei handelt es sich um die Mitgliedsbeträge zum Landkreistag und zur KGST.

 

Frau Zoschke fragte, ob die Stellenbesetzungen ebenfalls ab 01.01.2023 wirken oder zieht sich das über das Jahr hinweg, da die Mitarbeiter mit der Eingliederung in die Landkreisverwaltung betraut sind?

Herr Krüger antwortete, dass diese zum 01.01.2023 wirksam wird. Aktuell ist der Fachbereich Personal damit beschäftigt, allen Mitarbeitern das Zuweisungsschreiben zu erstellen. Teilweise hat auch schon die Eingliederung stattgefunden, Personal wurde im laufenden Jahr aus dem Jobcenter auf den dann wahrzunehmenden Funktionen integriert (in der Hauptverwaltung, im Controlling, etc.). Bis zum Jahresende wird geschaut, wo Schulungsbedarf besteht. Im Wesentlichen sollten alle Mitarbeiter ab 01.01.2023 auf ihrem Posten einsatzfähig sein.

 

Es gab keine weiteren Anfragen.

 

 

Budget 63 - Bauordnung

 

Herr Leps gab folgende Informationen:

 

Teilergebnisplan

·         Ordentliche Erträge                                              1.922.000 Euro                 S. 713 (Nr. 09)

·         Ordentliche Aufwendungen                             3.303.500 Euro                 S. 713 (Nr. 17)

·         Ordentliches Ergebnis          minus   1.381.500 Euro                 S. 713 (Nr. 18)

-       2023                         ca. minus      1,4 Mio. Euro

-       2022                         ca. minus      1,5 Mio. Euro

-          Erträge verbessert 

Ø  u.a. wegen BImSch-Verfahren (AMG-Lithium, Windenergieanlagen)

Ø  Anstieg der Anzahl der Baugenehmigungsverfahren im Vergleich zu den Vorjahren

Ø  Einbruch der Baukonjunktur macht sich noch nicht bemerkbar

Ø  erfolgt voraussichtlich verzögert

·         Interne Leistungsbeziehung                             0 Euro                                                  S. 713 (Nr. 23, 24)


Teilfinanzplan

·        Einzahlungen                                                          1.922.000 Euro                 S. 714 (Nr. 08)

·        Auszahlungen                                                        3.339.300 Euro                 S. 714 (Nr. 15)

-          Grund für Abweichung ordentliche Aufwendungen und Auszahlungen

Ø  Ordentliche Aufwendungen             3.303.500 Euro (s.o.)                     S. 713 (Nr. 17)

Ø  Auszahlungen                                        3.339.300 Euro                 S. 714 (Nr. 15)

Ø  Abweichung von                                        35.800 Euro (ca. 36 T Euro

Ø  Rückstellung Altersteilzeit


Personalbestand

·        von 34 Planstellen sind derzeit 32 aktiv (keine Altersteilzeit)

·        26 Stellen sind besetzt und 6 Stellen unbesetzt

·        2022             31,9       Stellen

·        2023             33,2       Stellen

·        Personalaufwendungen                                                                                    S. 713 (Nr. 09)

-          2023                      1.978.200 €                                                                      

-          2022                      2.095.400 €

Ø  entspricht in etwa benötigtem Zuschuss

Ø  Fachbereich Bauordnung arbeitet nicht kostendeckend


5.1.1.1.03            Bauplanung

-          Erträge aus Kostenerstattungen vom Land weggefallen S. 717 (oben)

2. Funktionalreformgesetz gem. § 5 Abs. 3 FAG

Ø  2021          22.467 €

Ø  2022                   0 €

Ø  2023                   0 € ↓

Ø  Zuweisungen für die mit dem Zweiten Funktionalreformgesetz übertragenen Aufgaben zur Genehmigung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen

Ø  Vorschrift mit Wirkung vom 01.01.2022 aufgehoben, Aufgaben bleiben

-          Aufwand Dienstreiseaufwendungen                                                      S. 717 (541102)

Ø  weniger Dienstreisen 2021 wegen Corona-Beschränkungen

 

5.2.1.1.01            Bauordnung

-          keine neuen Aufgabenzuweisungen

-          Erträge Verwaltungsgebühren nach BImSchG gestiegen S. 719 (43113)

Ø  2022          80.000 €

Ø  2023          90.000 € ↑

Ø  Mehreinnahmen Gestattungsverfahren nach § 59 BauO LSA

Ø  hohe Erträge wegen Vorhaben Papierfabrik, AMG-Lithium, Bayer AG, verbio

Ø  bis 2021 Wachstum zu verzeichnen

Ø  Einschnitt wegen Corona, Lieferengpässen in der Baustoffindustrie, Ukraine-Krieg, Energiekrise macht sich erst seit Sommer 2022 langsam bemerkbar

-          Aufwand Aufwendungen für Ersatzvornahmen                 S. 720 (527144)

Ø  2022          400.000 €

Ø  2023          400.000 €

Ø  „Erfolgsquote“ bei Einnahmen liegt bei 18%

Ø  Probleme der Beitreibung der Forderungen aus Ersatzvornahmen und unmittelbarer Ausführung

o   Eigentümer zahlungsunfähig

o   ungeklärte Erbfolge – keine Zwangssicherungshypothek möglich

o   Eigentümer mit Hauptwohnsitz im Ausland (keine Vollstreckungsabkommen außer mit Österreich)

o   Zwangssicherungshypothek zwar eingetragen, aber keine Verwertung

o   Eigentumsaufgabe („herrenlose Grundstücke“, Land hat kein Interesse)

 

5.1.1.1.03            Wohnungsbauförderung

-          Ertrag Verwaltungsgebühren Wohnberechtigungsscheine           S. 723 (431117)

Ø  2022          600 €

Ø  2023          700 € ↑

Ø  Förderprogramm Bund/ Land 2016 neu aufgelegt (gilt 10 Jahre)

Ø  Einnahmeerhöhungen, weil der Kreis der Berechtigten zum 01.01.2023 voraussichtlich höher wird

Ø  keine Gebühren bei Grundsicherung nach SGB XII und SGB II

 

5.2.3.1.01            Denkmalschutz

-          Ertrag                                                                                                  S. 725

Ø  keine Gebühren wegen Gebührenbefreiung nach DenkmSchG LSA

Ø  2022          100 €

Ø  2023          0 €

Ø  war Eventualposition, falls Fördermittel zurückgefordert werden

-                          Aufwand Zuschüsse an übrige Bereiche                                S. 725 (531800)

Ø  2023          50.000 €

Ø  Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Sanierung und Instandsetzung von Kulturdenkmalen

Ø  Kreistag für Aufhebung zuständig

 

5.5.3.1.01            Kriegsgräberfürsorge

-          Zuweisungen vom Land für Pflege und Erhalt der Gräber von Krieg und Gewaltherrschaft

-          Höhe bestimmt Land

-          Weiterreichung und Kontrolle von Zuschüssen an Städte und Gemeinden

 

Herr Urban fragte zur Reduzierung der Personalkosten von 35.200 Euro auf 3.000 Euro (Wohnungsbauförderung) sowie von 6.000 Euro auf 2.600 Euro (Kriesgräberfürsorge), was sich verändert habe, denn die Zuweisungen sind gleichgeblieben?

Herr Leps antwortete, dass bei den Zuweisungen der Fachbereich Personal befragt werden müsste. Die Antwort wird dann nachgereicht.

 

Es gab keine weiteren Anfragen.