Sitzung: 13.10.2022 Kreis- und Finanzausschuss
Herr Grabner teilte mit, dass er das Budget
55 Jobcenter – aufgrund der momentan noch einfließenden Entwicklungen – sowie
das Budget 53 Gesundheit – aufgrund der krankheitsbedingten Abwesenheit der
Fachbereichsleiterin – auf die nächste Haushaltsberatung im November verschiebt.
Budget 03 – Dezernatsleitung II
Seite 237 – 242
Frau Wohmann gab folgende Informationen:
- bei ordentlichen Erträgen – Personalaufwendungen
Ansatz 2023 geringer als Ansatz 2022 – durch neue
Strukturierung ist ein neues Produkt entstanden
- 2.900 Euro Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen
hierin befinden sich 400 Euro Bürobedarf, Postgebühren 100
Euro, Dienstreiseaufwendungen von 1.900 Euro, 100 Euro Ausgaben sind für
besondere Veranstaltungen
- weiter ist in der Dezernatsleitung nichts geplant
Es gab keine Nachfragen.
(Herr Hennicke gekommen = 8 Mitglieder anwesend)
Budget 50 – Soziales, Senioren und Inklusion
Seite 243 - 286
Frau Petzhold gab folgende Informationen:
Teilergebnisplan
Erträge 10.495.400
Euro
Aufwendungen 15.512.900
Euro
Ergebnis ./.
5.017.500 Euro (Vorjahr: ./. 4.924.000 EURO
Zuwachs
von 93.500 Euro für 2023 sehr gering, aber hier gibt es Verwerfungen durch das
Herauslösen des Budgets der KomBA. Eingepreist ist bisher nur ein Teil der
Energiepreissteigerungen (Aufwuchs ca. 25 %)
Nach Abstimmung mit der KomBA wird von 176 % Preissteigerung bei den KDU
ausgegangen. Diese würden einen Mehrbedarf beim Produkt HLU von ca. 500.000
Euro bedeuten.
Teilfinanzplan
Einzahlungen 0 Euro
Auszahlungen 7.000 Euro
Besonderheiten des Jahres 2022:
- ca. 130 Ukrainer seit Juni im Leistungsbezug
- Heizkostensteigerungen
- Einmalzahlungen Corona und wegen Heizkosten
bei Wohngeldempfängern im September
- Umsetzung Sofortzuschlag 20 Euro je Kind für
HLU/Grundsicherungsleistungen Empfänger
- Leistungszuschläge der Pflegekassen bei
Heimbewohnern Neuberechnungen notwendig
- Pflegeheimkosten steigen rasant durch
Tarifzahlungen und Energiekrise
Besonderheiten des Jahres 2023
- weiterer Umgang mit Energiekrise
Frage: wie viele Menschen kommen neu ins System wegen der gestiegenen
Heizkosten
- Einführung Bürgergeld zum 01.01.2023
- Einführung Wohngeld Plus Gesetz zum
01.01.2023
- Auswirkungen Erhöhung Wohngeld,
Kindergeld, Mindestunterhalt UVG auf Empfängerzahlen nicht abschätzbar
- Kosten der KomBA, welche teilweise
über unser Budget abgewickelt und abgerechnet wurden, entfallen.
9 Produkte
Hilfe zum Lebensunterhalt - S. 249, SK 533102
- derzeitig geplant 675.000 Euro für 2023, hier ist ein noch nicht
berücksichtigter Bedarf von geschätzten 500.000 Euro nicht enthalten
- Empfängerzahlen rückläufig, 300 Fälle 2021, 250 Fälle 2022
- Planung: Ergebnis: +57.200 Euro mehr als 2022 durch höhere Regelsätze und
Heizkosten sowie Leistungen an Pflegekinder
Herr Hauschild fragte, ob die 500.000 Euro jetzt dazu genommen
wurden, wo der systematische Deckel noch nicht mit einbezogen wurde oder trotz
des Deckels? Wie kommen sie auf die 500.000 Euro mehr gegenüber dem jetzigen
Planansatz?
Herr Braunsdorf erklärte, dass dies noch vor dem Gaspreisdeckel
passierte, letztlich weiß niemand, wie und in welcher Höhe dieser wirklich
zustande kommt. Aus diesem Grunde wurde die Anpassung im Haushalt auch noch
nicht vorgenommen. In Einzelfällen bei Leistungsempfängern gibt es gerade
massive Erhöhungen der Abschläge (5-6 fache), teilweise aber auch unverändert.
Daher gibt es derzeit keinen Überblick, wie es sich über die nächsten Monate
entwickeln wird. In Absprache mit dem Jobcenter wurde hier eine grobe Schätzung
abgegeben, wie es aussehen könnte, daher die Schätzung von ca. 500.000 Euro.
Frau Petzhold ergänzte, dass sich mit dem Jobcenter abgestimmt wurde.
Dieses hatte versucht, die Kosten hochzurechnen (durchschnittliche
Preissteigerung von 176 %) – höhere Gas-, Öl-, Kohle- oder Holzpreise.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Empfängerzahlen leicht rückläufig, 1250 Fälle 2021, 1200 Fälle 2022
- Planung: Ergebnis ./: 6.500 Euro weniger als 2022 durch verminderte
Personalkosten
- Bund erstattet hier die Leistungen an die Bürger
Hilfe zur Pflege
- 625 Fälle 2021, Verringerung der Fallzahlen Anfang des Jahres durch
erhöhte Leistungszuschläge der Pflegekassen
-
wieder ansteigend durch Preissteigerungen in den Pflegeheimen: derzeit 560
Fälle 2022
- Planung: 11.800 Euro weniger durch Einsparungen bei den Personalkosten
Frau Zoschke sagte zum einwohnereinheitlichen Eigenbetrag, dass
die Tarifsteigerungen zu Lasten der betroffenen Menschen, die in Pflegeheimen
wohnen, gehen. Die Rente und die Pflegeversicherung reichen somit nicht mehr
aus, um diese Steigerungen zu zahlen und sie könnten sodann in die Sozialhilfe
fallen. Frau Zoschke fragte, ob dies schon merkbar ist, gibt es eine
Steigerung von Fällen und Ausgaben, die der Landkreis tragen muss und nicht das
Land?
Frau Petzold antwortete, dass die Pflegekosten generell vom Land
getragen werden, auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Die
Antragszahlen sind im August stark gestiegen, im September hingegen waren sie
sehr verhalten, es ist hier keine generelle Entwicklung sichtbar.
Frau Zoschke fragte, wie reagiert wird, wenn die Antragszahlen bis zum
Ende des Jahres zum nächsten Jahr wieder steigen?
Herr Grabner antwortete, dass es für nächstes Jahr mit in den neuen Plan
eingearbeitet werden kann und für dieses Jahr geschaut werden müsste, inwieweit
eine überplanmäßige Ausgabe möglich ist, hier in anderen Budgets zu kürzen, um
diese Mehraufwendungen tätigen zu können.
Frau Petzold erwiderte, dass keine Mehraufwendungen zu erwarten sind, es
sei denn, es wird mehr Personal benötigt, danach sieht es derzeit aber nicht
aus.
Herr Northoff sagte, dass wir jetzt die Verpflichtung der Pflegeheime
haben, tarifgemäße Bezahlungen zu leisten. Die bisherigen Zahlen der
verschiedenen Pflegeeinrichtungen führen zu dem Schluss, dass viele Pflegeheime
bisher keinen Tarif gezahlt haben. Tarifzahlungen führen doch dann automatisch
zu höheren Kostensätzen? Ist dies schon berücksichtigt?
Frau Petzhold antwortete, dass es nicht berücksichtigt werden muss, weil
das Land diese Kosten trägt. Alle Preissteigerungen, die damit verbunden sind,
würden vom Land getragen.
Hilfe zur Gesundheit
- Mehrkosten hier durch nicht krankenversicherte Ukrainer, diese
Mehrkosten erstattet das Land
- insgesamt jedoch weniger Kosten, da es gelungen ist, nicht Krankenversicherte
wieder ins KV System einzugliedern
- Planung: 79.100 Euro weniger
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Planung: 29.700 Euro weniger als 2022, da weniger HE auch durch
begrenzte Kapazitäten für Betreuungsstunden
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- 600 Kinder und 1600 Erwachsene 2021 und 2022
- hier trägt der LK nur die Kosten für Personal und Ausstattung
- Planung: Einstellung 2 neuer FM dadurch höhere Personalkosten
- 1 Stelle für ein Förderprojekt (örtliches Teilhabemanagement), jedoch ohne
Erstattung vom Land (muss korrigiert werden, ca. 35.000 Euro Ertrag fehlen)
Herr Egert fragte, was sich hinter den 20 % Personalkostensteigerung im
Vergleich von 2022 auf 2023 verbirgt?
Frau Petzhold antwortete, dass es sich hier um einen Stellenaufwuchs von
2 Stellen im Fallmanagement handelt (1 x für Kinder, 1 x für Erwachsene).
Herr Egert fragte weiter, ob es sich aus einer gesteigerten Anzahl an zu
bearbeitenden Fällen ergibt?
Frau Petzold sagte, dass es nicht mehr Fälle gibt, aber es gibt eine
andere Vorgabe des Landes hinsichtlich der Umsetzung der Leistungen.
Herr Northoff wollte wissen, auf welcher Rechtsgrundlage das
Land vorgeben kann, dass mehr Personal eingesetzt werden muss?
Frau Petzhold antwortete, dass der Landkreis für diese Aufgabenerfüllung
herangezogen ist und wenn sich im Bundesteilhabegesetz Sachen ergeben, die
umgesetzt werden müssen, dann muss dies mit unserem Personal geschehen und ist
somit auch für den Personalaufwuchs verantwortlich. Für jeden einzelnen
behinderten Menschen soll ein Gesamtplan aufgestellt werden, das muss im
Fallmanagement umgesetzt werden und dafür wird das Personal benötigt.
Wohlfahrtspflege, S. 279
- je 5.000 Euro mehr wegen höherer Energiekosten für 2
Schuldnerberatungen und 2 Frauenhäuser
Herr Hauschild sagte, dass derzeit das Köthener Frauenhaus überfüllt sei
(ist für 6 Kinder angelegt, es waren schon bis zu 8 Kinder dort). Er fragte, ob
dies bekannt sei und wie man hier gegensteuern kann?
Eine Überfüllung ist Frau Petzhold nicht bekannt, sie wird sich aber
darüber erkundigen.
Wohngeld
- sind Leistungen des Landes
- Personalaufwuchs bei Verdreifachung der Leistungsempfängerzahlen, 2
unbefristete und 2 auf 2 Jahre befristete Stellen, sind noch nicht im Plan
enthalten
Herr Egert fragte zu den Hilfen für politische
Häftlinge, ob davon ausgegangen wird, dass Flüchtlinge aus Russland
(Kriegsflüchtlinge, Fahnenflucht, etc.) kommen werden?
Hierüber gibt es derzeit keine Kenntnisse, so Frau Petzhold.
S. 244,
Pos. 02 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Herr Heeg sagte, dass das Defizit nur um geringe
Summen steigt, aber wenn man das Volumen betrachtet, so hat man vom letzten
Ergebnis 2021 zum Ansatz 2023 ein Wachstum allein bei den Zuwendungen durch
Dritte und allgemeinen Umlagen von 45 %. Herr Heeg fragte, woraus dieser
erhebliche Aufwuchs resultiert?
Frau Petzold antwortete, dass dies veranschlagte Gelder sind, die wir
vom Bund und Land erstattet bekommen. Wenn höhere Leistungen erbracht werden
für die Leistungen, für die Bund und Land zuständig sind, werden in gleicher
Weise im Ergebnis bei den Zuwendungen verbucht. Das sind die Zuwächse, die als
Aufwand mehr da sind, müssen als Zuwendung dann in den Haushalt des Landkreises
einfließen.
S. 245,
Pos. 12 – Transferauszahlungen
Herr
Northoff fragte, warum hier
2.000.000 Mio. Euro mehr veranschlagt werden?
Herr Braunsdorf erklärte, dass aufgrund der Kostensteigerungen
(insbesondere die Erhöhung der Regelbedarfe/Regelsätze), der eingepreisten
Kostensteigerungen im Zusammenhang mit der Grundrente, und der Grundrentenfreibeträge
für das Jahr 2022 entsprechend höhere Ansätze gewählt wurden.
Herr Heeg fragte, ob unter der Bezeichnung
Transferaufwendung Auszahlungen an Bedürftige zu verstehen sei?
Frau Petzhold bejahte dies.
S. 245,
Pos. 11 – Erwerb von beweglichem oder immateriellen Vermögensgegenständen
Frau
Zoschke sagte, dass hier im
laufenden Jahr 4.500 Euro ausgegeben wurden, im nächsten sollen es 7.700 Euro
sein. Sie fragte, worum es sich hier handelt?
Frau
Petzold antwortete, dass es
sich hier um die Einrichtung der Arbeitsplätze für die 4 neuen
Wohngeldsachbearbeiter handelt.
S. 247,
SK 414100 – Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land
Herr
Northoff fragte, wofür
diese sind?
Frau Petzhold antwortete, dass diese zum einen für die Ukraine sind, die
10.000 Euro ist der Sofortzuschlag für die Kinder, welcher auch vom Land
erstattet wird.
Es gab keine
weiteren Fragen.
Budget
04 – Dezernatsleitung III
Herr
Böddeker gab folgende
Informationen:
-
keine
Veränderungen
-
keine
Stellenplanveränderung, keine Förderungen
-
nur
tarifliche Anpassungen
Herr Heeg fragte, ob die Forderung von Verdi über 10
% Lohnsteigerung schon mit einberechnet wurde?
Herr Böddeker sagte, dass es keine Veränderung im Stellenplan gibt, was
an Mehrkosten eingeplant ist, müsste das Personalamt erklären.
Herr
Krüger wies darauf hin,
dass jeder Fachbereich vom Fachbereich 11 (Personal) eine Übersicht bekommen
hat, aus der personelle Veränderungen und auch Neuzuordnungen im Budget
hervorgehen. Leider kann vom Fachbereich heute keiner Stellung nehmen, da die
Mitarbeiter erkrankt sind. Die 10 % sind bei den Personalkosten nirgends
eingeplant, so Herr Krüger.
Budget
32 – Ordnung und Verkehr
Seite 403 –
426
Frau Wüstenberg gab folgende Informationen:
-
Ordentliche
Erträge: 2.000.900 Euro (S.404)
-
Ordentliche
Aufwendungen: 3.094.700 Euro (S.404)
-
Ordentliches
Ergebnis: - 1.093.800 Euro (S.404)
Produkt Ordnungsrecht von S. 406 – 415
-
Erträge:
205.100 Euro, eine Steigerung von ca. 40.000 Euro
·
Position
431101 Verwaltungsgebühren Fischereibehörde +45.000 Euro (S.407)
·
Position
431124 Erträge für Fischereiabgabe + 41.000 Euro (S.407)
o hierbei handelt es sich um einen
durchlaufenden Posten der an das Land abzuführen ist vgl. Position 549300
-41.000 (S.409)
·
die
Jagd- und Waffenbehörde sind seit dem 01.01.2022 FB 66 zugeordnet
-
Aufwendungen:
776.600 Euro
Herr Egert fragte, warum bei der Waffenbehörde 0 Euro Erträge geplant wurden?
Frau Wüstenberg antwortete, dass die Waffenbehörde seit dem 01.01.2022
zum Fachbereich 66 gehört, daher der Betrag auf 0 Euro.
Produkt Straßenverkehrsangelegenheiten von Seite 416 - 419
-
Erträge:
148.100 Euro (keine Änderungen zum Vorjahr)
-
Aufwendungen:
406.200 Euro
·
gestiegene
Personalkosten durch tarifliche Anpassungen
Produkt Fahrerlaubniswesen und Fahrschulaufsicht von S. 420 – 423
-
Erträge:
336.500 Euro
-
Aufwendungen:
835.100 Euro
·
gestiegene
Personalkosten durch Personalzuwachs, eine befristete Stelle und zwei
unbefristet Stellen zusätzlich
Herr Northoff sagte, dass es an sehr vielen Stellen Einzelwertberichtigungen
im Haushalt gibt, die wir bisher nicht hatten. Wie behandelt man generell die
internen Leistungsverrechnungen und auch den Ansatz von anteiligen
Eigenanteilen?
Herr Lucas antwortete, dass einige strukturelle Veränderungen
vorhanden sind. Die Einzelwertberichtigungen sind jetzt produktgenau bzw.
budgetgenau mit nachgewiesen, diese waren vorher separat im Budget 20
enthalten. Auch wurden die Abschreibungen und die Auflösung der Sonderposten je
Produkt und Budget nachgewiesen.
Der nächste Schritt wird sein, dass geschaut wird, wie die Kosten im Budget 55
entsprechend mit nachgewiesen werden können. Die Kosten werden dann gegenüber
dem Bund mit abgerechnet, Teile davon sind bei den Querschnittsämtern mit
vorhanden (EDV – Software- und Hartwarepflege; FB 68 – Gebäude werden
mitbewirtschaftet; Kämmerei – Personal).
S. 421, SK 431109
Herr Egert fragte zur Verwaltungsgebühr in der
Fahrerlaubnisbehörde und zu den Gebühren für die Zulassungsbehörde, ob das die
Zahlen vor dem Hackerangriff-Niveau abgebildet, oder gibt es einen anderen
Grund, dass von 2021 auf 2022 so starke Steigerungen enthalten sind?
Frau Wüstenberg antwortete, dass dies die Auswirkungen durch den
Hackerangriff und die Coronaauswirkungen sind.
S. 407, SK 456101 – Zwangsgelder
Frau Zoschke sagte, dass hier u. a. Zwangsgelder für
Schulpflichtige, die nicht zur Schule gehen, enthalten sind. Für 2021 gibt es
keine Einnahmen, in 2022 4.000 Euro Einnahmen und für 2023 3.000 Euro. Die Zahl
der nicht zur Schule gehenden Schulpflichtigen sei aber über die Jahre konstant
geblieben. Warum gibt es für 2021 keine Einnahmen und warum sind diese für 2023
rückläufig?
Frau Wüstenberg sagte, dass Zwangsgelder dazu dienen, ein Handeln
zu erzwingen. Sobald diese Handlung vorliegt, werden sie wieder erlassen und
nicht angenommen.
S. 424 – 426, Fahrzeugzulassung
Herr Heeg sagte, dass es sich hier um Produkte handelt, die
grundsätzlich kostendeckend sein müssten. Er fragte, da es im Bereich Zulassung
einen Überschuss gibt, im Bereich Fahrschulwesen aber nicht, warum die Gebühren
nicht kostendeckend sind? Die Zulassungsbehörde und auch die Führerscheinstelle
sind gebührenfinanziert, d. h. die Gebühren sollten die Kosten decken, bei der
Führerscheinbehörde ist dies aber nicht der Fall. Sind hier die Aufwendungen
höher als die kalkulierten Gebühren?
Frau Wüstenberg antwortete, dass hier ein Personalzuwachs in
diesem Jahr stattfand und dadurch die Aufwendungen höher sind als die Erträge.
Herr Böddeker sagte, dass hier ein grundsätzlicher Irrtum
vorliege. Es handelt sich zwar um Gebühren aber nicht um von uns kalkulierte
Gebühren. Es sind Bundesgebühren, diese sind vom Bund festgesetzt, d. h. es
gibt fixe Gebührensätze für beide Bereiche. In der Zulassung gibt es aber schon
immer niedrigere Kosten/Aufwendungen als Einnahmen und im
Führerschein/Fahrzeugwesen andersrum. Wir können unsere Aufwendungen so gering
wie möglich halten, aber mehr Einfluss haben wir darauf nicht.
Zur
Darstellung des gesamten Haushaltes regte Herr Heeg an, dass zukünftig
auch der Ansatz 2021 mit ausgedruckt werde. So hätte man einen Vergleich
zwischen einem Plan und einem Ist.
Herr Grabner antwortete, dass dies über die Fachanwendung
ABI-Data geprüft werden müsste.
Es
gab keine weiteren Fragen.
Budget 51 – Kinder, Jugend und Familie
Herr
Grimm gab
folgende Informationen:
Produkt Unterhaltsvorschussleistungen 341101
– Seite 293 ff.
- Ertrag i.H.v. 12.544.200 Euro
- Aufwand i.H.v. 14.792.600 Euro
- ergibt eine Unterdeckung von 2.248.400 Euro
- Fallzahlanstieg bei UVG-Fällen – Planung
ist an die aktuellen Fallzahlen angepasst
- Bundes-, Landes- und Landkreismittel sind
hier verausgabt
Produkt Betreuungsbehörde 343101 – Seite 299
ff.
- Gesamtertrag geplant i.H.v. 300 Euro
- Aufwendungen i.H.v. 485.100 Euro
- nur wenige Erträge
Herr Northoff
sagte zum Personalaufwuchs, dass hier eine Steigerung bei den Kosten zu
verzeichnen ist.
Herr Grimm erklärte, dass es sich zum einen um die regulären
Steigerungen handelt, zum anderen gibt es einen Personalaufwuchs durch die
Betreuungsrechtsreform, die mehr Aufgaben zuweist. Die Berufsbetreuer müssen
durch ein Zulassungsverfahren regelmäßig geprüft werden, ist also im
Personalaufwand eine ständig wiederholende Angelegenheit.
Frau Zoschke
fragte nach dem bisherigen Personal und wie hoch der jetzige Aufwuchs ist? Kann
dem Kreistag die Anzahl der Berufsbetreuer im Landkreis Anhalt-Bitterfeld
mitgeteilt werden?
Herr Grimm wird die Zahlen nachreichen.
Weiter sagte Herr Grimm, dass derzeit 4 oder 5 Mitarbeiter beschäftigt
sind und das 2 zusätzliche Mitarbeiter sowie noch eine weitere Assistenzkraft
eingestellt werden sollen.
Produkt Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und in Tagespflege 361001 – Seite 303 ff
- geplanter Gesamtertrag i.H.v. 34.613.500
Euro
- Aufwendungen i.H.v. 46.594.900 Euro
Herr Northoff fragte,
ob es hinsichtlich der erforderlichen Stellen in der Verwaltung Bewegung gibt
oder bewegt sich alles auf der bisherigen Handhabung, da viele Verfahren vor
der Schiedsstelle anhängig sind, insbesondere hinsichtlich der
Leitungstätigkeit?
Frau Jung
antwortete, dass der Großteil der Verfahren bei der Schiedsstelle immer noch
anhängig ist. Der Schiedsstellenvorsitzende macht dies ehrenamtlich und wir
haben keinen Einfluss auf die Terminierungen. Es gibt einen mündlich
verkündeten Schiedsspruch, aber es wird noch auf die Begründung gewartet.
Herr Hauschild
sagte, dass wir für 2022 noch Zuschüsse für ukrainische Kinder bekommen. Können
diese Einnahmen später mit dargestellt werden, wenn der Haushalt zur
Beschlussfassung vorgelegt wird?
Herr Grimm
sagte, dass dies versucht werden kann, aber es betrifft nur die
Momentsituation. Man weiß nicht, ob noch Flüchtlinge kommen und sich die Zahlen
verändern.
Frau Zoschke
fragte, ob es stimmt, dass es bisher nur eine einzige Leistungs- und
Qualitätsvereinbarung des Trägers (LK) mit einem Träger von Kindertagesstätten
gibt?
Weiter fragte Frau Zoschke, wie der
Landkreis den Bedarf an Plätzen feststellt?
Herr Grimm antwortete, dass es ganz viele Leistungs- und
Qualitätsvereinbarungen gibt, nicht nur eine. Mit fast allen Einrichtungen und
Trägern wurden solche Vereinbarungen geschlossen. Es gibt seit längerer Zeit
mit allen freien Trägern der Kitas diese Vereinbarungen, mit den kommunalen
Kitas wurden schon Vereinbarungen abgeschlossen, mit den anderen wird derzeit
verhandelt.
Zum Bedarf antwortete Herr Grimm, dass es die
Bevölkerungsentwicklungsprognose (vom Land vorgegeben) gibt, diese wird mit den
tatsächlichen Geburtenzahlen verglichen. Weiter wird der Bedarf im Jugendamt
festgestellt und dann gibt es den Beschluss des Jugendhilfeausschusses.
Produkt Jugendarbeit 362001 – Seite 308 ff.
- aktuelle Zahl der Zuweisung des Landes ist
nicht bekannt
- Landtag hat darüber beraten, dass es hier eine
Veränderung in der Berechnung der Höhe der Jugendpauschale geben soll; diese
soll zukünftig mehr flächenmäßig erfolgen
- in der Planung wurde erstmal von den
Vorjahreszahlen ausgegangen
Herr Egert
fragte, was genau mit Fläche gemeint ist? Beim Thema Jugendarbeit, könnte hier
von den Einrichtungen im Hinblick auf die Energiekostenentwicklung noch etwas
kommen?
Herr Grimm
sagte, wenn es eine Mitteilung des Landes ist, dass es sich auf die Fläche des
Landkreises bezieht, weil wir der örtliche Träger für den Landkreis sind. Es
gibt aber Flächendiskussionsmodelle, wo nach Größe oder Anzahl der Kinder und
Jugendlichen und Fläche die Zuweisungen erfolgen, dies wird gerade im Ausschuss
diskutiert.
Die gestiegenen Energiekosten sind für dieses
Jahr nicht berücksichtigt, für 2023 kann nur das berücksichtig werden, was
beantragt wurde. Da die Träger nicht wissen, welche Kosten auf sie zukommen,
können sie auch nicht richtig beantragen.
Herr Northoff
fragte, warum die Personalkosten so gestiegenen sind?
Herr Grimm
antwortete, dass sich die Zuordnung noch einmal verändern wird. Es wurden
zahlreiche neue Pflichtaufgaben durch das Kinder- und Jugendschutzgesetz
übertragen, verschiedene Aufgaben mussten installiert werden (wurden 2022
begonnen, führen 2023 fort), neue Aufgaben wurden mit Mitarbeitern besetzt und
diese wurden hier zugeordnet (Verfahrenslotse, Beschwerdemanagement,
Kinderschutz, etc.).
Herr Northoff hinterfragte, wie viele Stellen es bisher waren und wie
viele es noch werden sollen?
Herr Grimm
antwortete, dass der eigentliche Bereich Jugendarbeit nicht aufgestockt wird.
Hier gibt es 2 Sachbearbeiterinnen und einen Fachdienstleiter– dieser
Stellenbestand ist geblieben.
Produkt Jugendsozialarbeit 363101 – Seite 312
ff.
- Ansatz von 200 Euro (präventive Maßnahmen)
- Aufwand 948.600 Euro (Personalkosten
Schulsozialarbeit)
Herr Heeg
sagte, gemäß Stellenplan S. 1055 soll die Schulsozialarbeit keine
Fachdienstleiterstelle haben. Er fragte, wie dieser Bereich geführt werden
soll?
Herr Grimm
antwortete, dass eine Fachdienstleitung mit 0,5 hier implementiert wurde;
dieser Mitarbeiter ist zu 0,5 Fachdienstleiter (reine Leitungsanteile) und
eigene Aufgaben nimmt er als Schulsozialarbeiter wahr mit 0,5.
Herr Heeg sagte,
dass auf Seite 1055 eine 0 steht, dies sollte nochmals überprüft werden.
533179 – Sozialpädagogisch begleitende
Maßnahmen zur Erfüllung der Schulpflicht – S. 315
Frau Zoschke
fragte, was man für 100 Euro machen kann, um einen Schulverweigerer zur Schule
zu bringen?
Herr Grimm
antwortete, dass es sich hier um einen Aufwand handelt. Die Aufgabe ist dem
allgemeinen sozialen Dienst zugeordnet. Bei einer Schulpflichtverletzung werden
die Ordnungsbehörden informiert, diese informieren das Jugendamt und dann soll
es hier eine Zusammenarbeit geben (im allgemeinen sozialen Dienst).
Produkt Maßnahmen der Kinder-, Jugend- und
Familienhilfe 363201, Seite 316 ff.
- enthalten ist das Projekt Familien stärken,
wird vom Land gefördert, ist angesiedelt im Jugendamt
- Ansatz von 179.300 Euro
- Aufwendung 1.320.600 Euro
- Steigerung bei § 19 SGB, hier wird anhand
von Fallzahlen geplant
- Anstieg Fallzahlen zum Vorjahr im Bereich
Unterbringung von Mutter/Kind, jetzt auch Mutter/Vater/Kind, Mutter/Tante/Kind,
etc.; diese sind berechtigt, Personen in die Hilfe hineinzubeantragen, die in
einer bestimmten Beziehung zum Kind stehen
Frau Zoschke
fragte, ob dies auch die Ursache für die Erhöhung der Ausgaben von 200.605,75
Euro auf 350.000 Euro in 2023 ist?
Herr Grimm erklärte, die Unterbringung geschieht immer in
unterschiedlichen Konstellationen, es gibt auch Fälle, wo wir nur für die
Versorgung des Kindes bezahlen und die Mutter über das Sozialamt in der
Grundsicherung ist. Daher ist es schwierig, die Erträge und die Aufwendungen
ins Verhältnis zu setzen.
Produkt Hilfe zur Erziehung 363301, Seite
320 ff.
- Gesamtertrag im Ansatz von 1.531.600 Euro
- Gesamtaufwand von 22.084.600 Euro, somit
eine Unterdeckung von 20.553.000 Euro
- berechnet anhand der aktuellen Fallzahlen
und der abzeichnenden oder schon angezeigten Kostensteigerung im Bereich der
Jugendhilfe (Pflegesätze neu verhandelt, um Energiekosten und gestiegene
Personalkosten mit in den Pflegesatz zu bringen)
Herr Northoff
fragte, wie hoch der Pflegesatz für die Unterbringung eines Kindes in einem
Kinderheim ist?
Herr Grimm
antwortete, dass der Schnitt bei 4.500 Euro bis 6.500 Euro liegt.
Herr Northoff
fragte weiter, wieviel Geld im Vergleich Pflegeeltern für ein Pflegekind im
Monat erhalten?
Herr Grimm
sagte, dass für ein normales Pflegekind ohne Behinderung 200 Euro
Aufwandsentschädigung für die Pflegeeltern gezahlt werden (steuerfrei), weiter
wird der Regelbetrag (altersabhängig) gezahlt. Bei vorrübergehender Betreuung
in der Pflegestelle wird auch das Kindergeld bezahlt, ist das Kind auf Dauer in
der Pflegestelle, wird das Kindergeld gezahlt aber die Hälfte wird als
Kostenbeitrag wieder abgezogen.
- Kind im Grundschulalter ca. 700 Euro im
Monat
- ältere Kinder ca. 900 Euro
Herr Northoff
hinterfragte, ob die Sätze von uns aus erhöht werden könnten, um die
Unterbringung in entsprechenden Heimen zu verhindern?
Herr Grimm
sagte, dass man erhöhen darf, man bräuchte einen Beschluss des
Jugendhilfeausschusses, um die Kosten zu erhöhen. Allerdings müsste man im Zuge
der Gleichbehandlung alle Pflegekinder/Pflegeeltern gleichsetzen, und die
Erhöhung an alle gleich ausbezahlen.
Wir haben aber ca. 400 Pflegekinder, die aus
pädagogischen Gründen oder anderen Gründen nicht in Pflegefamilien vermittelt
werden können. Weiter gibt es Prüfhinweise des Landes, wie zukünftige
Pflegeltern zu prüfen sind, aus denen hervorgeht, dass Pflegeeltern die
Unterbringung der Pflegekinder bei sich nicht zum Gelderwerb nutzen dürfen.
Familien, die ohne Pflegegeld für ein Kind auskommen könnten, dürfen ein
Pflegekind haben, Familien, die auf das Pflegegeld angewiesen wären, darf man
keine Pflegekinder übergeben. Ausnahmen gibt es in der Familienpflege. Die
„Attraktivität“ sinkt leider weiter durch die enorme Erhöhung der Energiekosten.
Herr Maaß
fragte, ob es eine Statistik über die Fallzahlentwicklung der letzten 5 Jahre
gibt? Sind die Fälle gleichmäßig im Landkreis verteilt oder gibt es hier
Unterschiede im ländlichen Raum und den Städten?
Herr Grimm
sagte, dass die Fallzahlen steigend sind, insbesondere im städtischen Bereich.
Im ländlichen Bereich wird es z.B. durch Nachbarschaftshilfe abgefangen. In den
letzten Jahren sind vermehrt Mehrkindfamilien in die Hilfen gerutscht.
Zu der Fallzahlentwicklung sagte Herr Grimm, dass diese im
Jugendhilfebericht stehen sollten, wird dann noch zur Verfügung gestellt.
Unbegleitete minderjährige Ausländer, S. 326
- Ertrag von 869.000 Euro – ist die
Kostenerstattung vom Land
- Aufwand von 1.140.100 Euro
Produkt Hilfen für junge Volljährige, Inobhutnahmen,
Eingliederungshilfe 363401, Seite 330 ff.
- Gesamtertrag von 101.900 Euro
- Aufwand von 2.647.000 Euro
- Kostenaufwendung ist die
Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte
- preisintensiv sind die Inobhutnahmen
- hinzu kommt ein noch nicht bezifferbarer
Aufwuchs, da durch die Novellierung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetztes
ein Rechtsanspruch für bis zu 25 bis 27-Jährige entstanden ist, Leistungen der
Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen (bisher bis 18 bis max. 21 Jahren).
Herr Heeg fragte,
warum genau in diesem Produkt so viel am Landkreis hängen bleibt?
Herr Grimm sagte, dass nur einzig und allein Hilfen für unbegleitete
minderjährige Ausländer theoretisch vom Land voll erstattet werden, alle
anderen Hilfen (auch wenn Ausländer nach Volljährigkeit in die Hilfen
reingehen) werden nicht erstattet, das ist eine Pflichtaufgabe des Landkreises.
Es wird nur erstattet, wenn die unbegleiteten Minderjährigen Ausländer auch
ohne Unterbrechung in der Hilfe bleiben.
Produkt Adoption 363501, Seite 338 ff.
- Gesamtertrag 4.000 Euro
- 161.900 Euro – sind im Wesentlichen
Personalkosten
Produkt Jugendgerichtshilfe 363502, Seite 340
ff.
- Erträge von 0,00 Euro geplant
- Aufwand von 266.200 Euro – sind im
Wesentlichen Personalkosten
- durch Novellierung des SGB VIII sind neue
Aufgaben hinzu gekommen
- Zuständig für Familien der Straftäter, insbesondere um die Geschwister und
den Eltern Hilfen anzubieten, damit keine weiteren Kinder straffällig werden
Produkt Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft
363503, Seite 342 ff.
- Erträge von 0,00 Euro
- Aufwand von 386.000 Euro – im Wesentlichen
Personalkosten, Reisekosten, Gebühren
- Amtsvormundschaft wird weiter ansteigen
- sind zukünftig Eltern an der Ausübung der
Personensorge verhindert, wird sofort das Jugendamt zum Vormund bestellt,
danach wird gesucht, wo eine geeignete Unterbringung stattfinden kann
- Unterschied zur Notversorgung: wir sind gleich verpflichtet, alle Leistungen
anzubieten
Produkt Beistandschaft, Beurkundungen 363504,
Seite 344 ff.
- Anzahl der Beistandschaften steigt etwas,
da Mütter/Väter es schwerer haben, die Unterhaltsansprüche gegen die
Unterhaltsverpflichteten durchzusetzen
Produkt übrige Hilfen 363601, Seite 348 ff.
- Förderprogramme, Kinderschutz, frühe
Hilfen, Landeszuweisungen, Fördermittel, etc.
- Ertrag von 106.400 Euro
- Aufwand von 376.400 Euro – im Wesentlichen Personalkosten
Herr Heeg
fragte, da die Zuwendungen vom Bund um ca. 30 % zurückgehen, ob hierzu was
gesagt werden könne?
Herr Grimm antwortete, dass immer laufende Prozente in der Finanzierung
Fördermittel enthalten sind, manchmal erhöhen sich die Eigenanteile.
Herr Hennicke sagte hierzu, dass „Jugendstärken im Quartier“ mit
17.000 Euro weggefallen ist; das ist genau die Differenz. Hier scheint das
Programm weggefallen zu sein und daher reduziert sich das.
Produkt Bundeselterngeld- und
Elternzeitgesetz 363701, Seite 354 ff.
- Elterngeld selbst läuft nicht über unseren
Haushalt, es wird die Bundeskasse bebucht
- Aufwand von 259.400 Euro
- Personalkosten: 4 Stellen
Herr Hauschild
sagte, dass wir für die Personalkosten nichts erstattet bekommen, dies ist ihm
unverständlich.
Herr Grimm erklärte, dass dies vor Jahren vom Bund übernommen wurde, die
erste Zeit erfolgte eine Kostenerstattung. Es wurde Personal vom Land
übernommen, die dann über das Land weiterfinanziert wurden, aber später nicht
mehr.
Herr Grabner
sicherte eine Prüfung zu, ob dies Bestandteil der Auftragskostenpauschale ist.
Herr Urban
fragte bzgl. dem Rückstau beim Bundeselterngeld, ob die Anträge nunmehr
bearbeitet wurden?
Herr Grimm erklärte, dass aufgrund der Neuanträge die Abarbeitung der
Rückstände schwerfällt. In diesem Bereich wird allerdings befristet Personal
eingestellt und bis Jahresende sollten dann die Rückstände abgearbeitet sein.
Produkt Jugendhilfeplanung 363801, Seite 356
ff.
- keine Erträge
- Aufwendungen von 92.300 Euro – sind im
Wesentlichen Personalkosten, Planungskosten, Bürobedarf, Drucksachen, etc.
Produkt Kinder- und Jugendschutzstelle 367601
ff.
- zum 01.01.2023 soll eine Schutzstelle für
Inobhutnahme von Kindern für eine kurze Zeit in unserer Trägerschaft eröffnen
- es wurde bisher kein geeignetes Gebäude
gefunden, Personal wird benötigt
- es wurde entschieden, dass im Laufe des
nächsten Jahres diese Schutzstelle eröffnet werden soll, darum werden sich
Erträge und Aufwendungen nochmals verschieben
Frau Zoschke
fragte nach der Besetzung der Kinderschutzstelle mit Personal (Anzahl,
fachliche Ausbildung)?
Herr Grimm antwortete, um eine Betriebserlaubnis zu erhalten, benötigt
man anerkennungsfähiges Personal: Heimerzieher, Sozialpädagogen, in
Kinderschutzfragen steht unsere Psychologin zur Verfügung, Erzieher,
Hausmeisterdienste, Alltagscoach (Fahrdienste), Nachtwache und
„Wirtschaftsmutti“ (kochen, Wäsche waschen, Reinigungsarbeiten). Für 8 Plätze
werden ca. 10 Vollzeitstellen an Personal benötigt.
Herr Northoff
fragte, wer hier betreut werden soll? Handelt es sich um eine Art „Frauenhaus
für Kinder“ oder ist hier der Schwerpunkt auf Auffälligkeiten psychischer Art?
Herr Grimm
antwortete, dass zu allen Tages- und Nachtzeiten Kinder, die in Not gekommen
sind, aus Familien herausgenommen und woanders untergebracht werden. Die
Inobhutnahmeplätze in den Heimen reichen nicht aus, deshalb soll eine separate
Einrichtung geschaffen werden, wo diese Kinder untergebracht werden. Für die
Übergangszeit (nach 3 bis 5 Werktagen, maximal 1 bis 2 Wochen) braucht man
diese geeignete Einrichtung. Es sollen hier auch nur Minderjährige
untergebracht werden.
Herr Urban
sagte, dass die Gelder vom Land für die Jugendpauschale noch nicht verifiziert
werden können, es wird erst einmal mit Vorjahreszahlen geplant. Er fragte, wie
sicher es ist, dass die Zahlen dieses Jahr noch benannt werden können?
Herr Grimm antwortete, dass konkrete Anträge jetzt schon vorliegen,
diese können durchgesprochen werden. Vielleicht gibt es bis dahin auch schon
Zahlen, wenn nicht, kann über die Landeszuweisungen nicht beschlossen werden.
Es gab keine weiteren Fragen.
Budget
33 – Ausländerangelegenheiten
Frau
Gardyan gab folgende Informationen:
·
allgemeine
Zahlen:
aktuell 10.182
Ausländer im Landkreis (im Vergleich Oktober 2020 = 6887) - ein sehr hoher
Anstieg ist zu verzeichnen
davon rund 2.040
Ukrainer (von 0 auf 2000), 3.500 EU-Bürger (plus 500), 750 Studenten, 370
Duldung (kein plus), 280 Gestattung (plus 80), 920 Personen mit
Aufenthaltserlaubnis, 2.320 Sonstige (Familiennachzug, Niederlassungserlaubnis,
Arbeit, Ausbildung, deutsches Kind)
·
untergebracht
hat der Landkreis derzeit 852 Personen in 244 Wohnungen (ohne Ukraine) -
Ukraine 121 Wohnungen mit 523 Plätzen - einige freie Plätze vorhanden
·
Zuweisungen
im Jahr 2022 bisher 255 (plus 52 Ortskräfte etc.) - Vorankündigung Land
Verteilung von 4500 Personen = für ABI ca. 360 Personen, für 2023 keinerlei
Prognosen, nur die Informationen, dass vermehrt Zuweisungen zu erwarten
sind
·
AsylblG-Empfänger
ebenfalls Anstieg 01.01.2022 = 658 Personen, 31.03.2022 = 729 Personen, 30.06.2022
= 751 Personen - Tendenz ist steigend
Zahlen
für 2023
·
gerechnet
wird mit 1000 Personen in AsybLG, dafür Kostenerstattung vom Land
(derzeitige Pauschale 10.800,- Euro, noch keine Abrechnung für 2021, Pauschale
kann sich für 2022 und 2023 noch ändern) = 10.800.000,- Euro, Erhöhung der
Einnahmen, verteilt auf die Produkte 3131 ff. und 315501 entsprechend der
Ausgaben in den Produkten
·
grundsätzlich
nach dem 01.06.2022 keine Kostenerstattung für Ukrainer, da leistungsrechtlich
im SGB II - aber zumindest Kostenerstattung für freie Plätze bei notwendigen
Vorhaltungen (Erstaufnahme, sog. Hotspots und Wohnungen) durch Land - hier sind
derzeit 50 Plätze in Erstaufnahme vorzuhalten
·
270
Wohnungen (Aufbau wegen erhöhten Zuweisungen notwendig) und 130 Wohnungen Ukraine
(belegte Wohnungen werden bezahlt vom SGB II, freie Wohnungen werden beim Land
abgerechnet).
-
Erhöhung in der
Kostenerstattung – Veränderungen im Haushalt werden immer in den Einnahmen und
Ausgaben gleichermaßen ausgeglichen sein.
Seite 428:
-
Ordentliche Erträge
i.H.v. 12.447.000 Euro
-
Ordentliche
Aufwendungen i.H.v. 15.478.800 Euro
-
Defizit i.H.v.
3.031.800 Euro
-
Investitionen
i.H.v. 33.200 Euro
Personal:
-
keine Veränderungen
bei den Beamtenstellen
-
Angestelltenstellen:
im Produkt Migration sollen 0,5 Stellen ausgeschrieben werden
-
Erhöhung der
Personalkosten hängt damit zusammen, dass im Jahr 2022 die 0,5 Stelle nicht
besetzt war (Seite 431)
Produkt „Migrationskoordination“ (Seite 431)
-
Einnahmen:
102.200.000 Euro
-
Ausgaben: 158.500
Euro
-
Defizit ergibt sich
aus den Personalkosten, hier muss Zuschuss vom Landkreis erfolgen
Produkt „Ausländer-, Staatsangehörigkeits- und
Personenstandsaufgaben“ (Seite 435)
-
Erträge i.H.v.
185.500 Euro
-
Ausgaben i.H.v.
1.661.000 Euro
-
Saldo ergibt sich
aus den Personalkosten, Personalaufwuchs ist zu verzeichnen, bisher 2 Stellen
mehr besetzt, eine weitere Stelle kommt hinzu
-
Investitionen
i.H.v. 4.700 Euro (ergeben sich aus Bürobedarf)
Frau Zoschke fragte, wer
bei den Einbürgerungen in Frage kommt. Wie läuft das?
Frau Gardyan erklärte,
dass es nach dem Gesetz geht. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann einen
Antrag auf Einbürgerung stellen. Wenn dem zugstimmt wird, gibt es eine
feierliche Einbürgerungsveranstaltung.
Frau Zoschke fragte, ob
die 25 Einbürgerungen ein Schnitt der letzten Jahre sind oder ist das eine
persönliche Zielvorgabe für 2023?
Frau Gardyan äußerte,
dass es keine Zielvorgabe ist. Es hat sich erhöht. Von den Syrern, die 2015
gekommen sind, erfüllen einige diese Voraussetzungen und können eingebürgert
werden. Die Zahlen werden in nächster Zeit sicherlich noch hochgehen.
Frau Zoschke fragte, ob
sich für die Eingebürgerten der Betreuungsrechtskreis ändert oder bleiben sie
in dem Betreuungsrechtskreis, in dem sie sich jetzt befinden?
Frau Gardyan gab an,
dass sie nicht woanders hingehen.
Herr Heeg bezog sich
auf Seite 436, SK 543101 – Bürobedarf – Hier gibt es eine Verdreifachung von
31.000 Euro auf 100.000 Euro in 2 Jahren. Er fragte nach dem Grund für die
Erhöhung?
Frau Gardyan erklärte,
dass der Bürobedarf mit in dem Produktsachkonto i.H.v. 5.000 Euro bis 7.000
Euro enthalten ist. Der Rest sind Kosten bzw. Erstattungen für die
Bundesdruckerei. 2021 war es so wenig, weil durch Corona nichts passiert ist.
Herr Northoff fragte, ob
die eingebürgerten Asylbewerber Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
bekommen oder werden sie gar nicht erst eingebürgert, wenn sie keine eigenen
Einkünfte haben?
Frau Gardyan äußerte,
dass derjenige, der eingebürgert werden möchte, eigene Einkünfte haben muss.
Ausnahmen wären, wenn man sich in einer Ausbildung befindet oder sie es nicht
zu vertreten haben, dass man im Moment keine eigenen Einkünfte hat.
Eingebürgert werden nur Syrer, welche eine Anerkennung haben und sich sowieso
schon im Harz IV-Bereich befinden. Das SGB II muss bestätigen, dass derjenige
das nicht zu verantworten hat. Wenn er es selbst zu verantworten hat, wird er
nicht eingebürgert.
Produkt 313101 „Hilfen für Asylbewerber gemäß § 2
AsylbLG (Flüchtlinge)“ (Seite 439 ff.)
-
aufgeteilt in 5
Produkte
-
Erträge und
Aufwendungen i.H.v. 625.800 Euro
-
keine größeren
Veränderungen zu den Vorjahren
Produkt 312101 „Hilfen für Asylbewerber gemäß § 3
AsylbLG (Flüchtlinge)“
-
fast alle Personen
verortet
-
man rechnet mit
1000 Personen statt 550
-
extrem erhöhte
Einnahmen und Ausgaben
-
insgesamt 10.800
Euro vom Land werden auf Produkte 3131 ff. und 3155 aufgeteilt,
Herr Heeg fragte zum
§ 2, ob es kein anderes Stichwort gibt? So das man die einzelnen Positionen
unterscheiden kann, damit man weiß, worin sich die Paragraphen unterscheiden.
Frau Gardyan führte aus:
§ 1a sind alle die, die gekürzt sind und nicht das
erfüllen, was wir wollen.
§ 2 sind die Personen, die schon mehr als 15 Monate
im Land sind. Diese bekommen andere Gesundheitsleistungen.
§ 3 sind die „ganz normalen“.
§ 4 sind die Krankenleistungen für die „ganz
normalen“.
§ 5 sind Arbeitsgelegenheiten.
§ 6 sind nochmal „sonstige Leistungen“.
Produkt 313301 „Hilfen für Asylbewerber gemäß § 4
AsylbLG (Flüchtlinge)
-
Aufwuchs an Kosten
und Aufwuchs an Erstattung des Landes
-
Keine Erhöhung der
Kosten für den einzelnen, nur Erhöhung der uns mehr zugewiesenen Personen
Herr Northoff fragte,
welche Leistungen die Asylbewerber jetzt bekommen? Bekommen sie lediglich
Aufwendungen in der Höhe der Krankenkasse?
Frau Gardyan erklärte,
dass es die Abrechnung mit der Krankenkasse ist. Die Personen unter § 2 haben
eine Krankenkassenkarte und die Personen, die erst neu da sind bekommen
Leistungen nach dem Gesetz. Hier sind nur die notwendigen Leistungen drin.
Produkt 313401 „Hilfen für Asylbewerber gemäß § 5
AsylblG (Flüchtlinge) (Seite 453)
-
Kostenerstattungen
des Landes sind gleichgesetzt zu den Ausgaben
Produkt 313501 „Hilfen für Asylbewerber gemäß § 6
AsylblG (Flüchtlinge)
-
sonstige Leistungen
-
keine Veränderungen
zu den letzten Jahren
Frau Zoschke bezog sich
auf die Arbeitsgelegenheiten und fragte nach den Gründen, warum das nicht
funktioniert.
Frau Gardyan erklärte,
dass die meisten, die arbeiten gehen dürfen, auch arbeiten.
Wer arbeiten darf, geht lieber arbeiten, als dass
er einer Arbeitsgelegenheit nachgeht. Man bekommt keine Leute. Die „Geduldeten“
zu bekommen ist relativ schwierig.
Eine Arbeitsgelegenheit wäre z.B., wo ein
Asylbewerber den Hausmeistern geholfen hat.
Wenn
jemand „geduldet“ ist und nicht mitwirkt ist nach wie vor das
Beschäftigungsverbot auszusprechen. Mit dem neuen Einbürgerungsgesetz wird sich
einiges ändern. Da könnten auch die Geduldeten mehr in Arbeit kommen.
Produkt
315501 „Soziale Einrichtungen und Betreuung der Flüchtlinge (Seite 461 ff.)
-
geht um die Wohnungen für die Flüchtlinge
-
geplant im Jahr 2023 = 270 Wohnungen
-
für die Ukrainer = 130 Wohnungen; vom Land bekommt
man das Geld nicht wirklich finanziert
-
nur über das SGB II für die Wohnungen, die belegt
sind und ein paar freie Wohnungen bekommt man es vom Land
-
Erträge i.H.v. 5.894.100 Euro
-
Ausgaben i.H.v. 7.394.100 Euro
-
Defizit i.H.v. – 1.500.000 Euro
-
Erhöhung der Einnahmen im SK 448100
„Kostenerstattungen vom Land“
-
Erhöhung in Kostenerstattungen für übrige Bereiche
im SK 448800
Herr
Hauschild bezog sich auf SK 448200 – wofür sind die 1.000 Euro?
Frau
Gardyan antwortete, es wird nichts gebucht und es wird rausgenommen. Die 18.420
Euro sind alles Einzelpersonen, es sind die Arbeiter,
die falsch gebucht worden sind. Diese bekommen nichts von den Kommunen und es
muss haushaltstechnisch umgeändert werden.
Herr
Maaß bat darum, die Zahlen, die zum Anfang dargestellt wurden, den
Fraktionen zukommen zu lassen. Das macht manches verständlicher.
Produkt
335501
-
Aufwand: Kostenerhöhungen im SK 521100 für
Renovierung von Wohnungen, man ist gezwungen, mehr Renovierungen durchzuführen
-
extreme Erhöhung bei Mieten und Nebenkosten, wurden
erstmal mit dem doppelten berechnet
Herr
Urban fragte, ob man im Landkreis so viele Wohnungen zur Verfügung habe oder
sind es die Wohnungen, die man jetzt schon hatte?
Frau
Gardyan erklärte, dass man jetzt 260 Wohnungen hat und auf 270 Wohnungen
aufgestockt werden sollen. Für die Ukrainer sind die Wohnungen zum großen Teil
schon da bzw. avisiert. Die Wohnungsgenossenschaften signalisieren, dass
irgendwann das Ende erreicht ist.
Herr
Northoff fragte, welche Heizkosten man jetzt berechnet, 2,50 pro Quadratmeter?
Frau
Gardyan äußerte, dass die Nebenkosten für die bestehenden Wohnungen von 90 Euro auf 150 Euro hochgenommen wurden. Hier muss noch einmal
neu kalkuliert werden.
Es
gab keine weiteren Nachfragen.
Budget 41 –
Bildung, Kultur, Sport
Herr Holz gab
folgende Informationen:
Produkt Kreismuseum Bitterfeld 252101, Seite 592 ff.
- ordentliches Ergebnis von 577.100 Euro
- Defizit von 114.500 Euro
- Herr Holz verwies auf die Zuarbeit vom Personalamt,
Änderung an den prozentualen Produktzuordnungen aufgrund von Neustrukturierung
- Personalanteile, die verschiedenen Produkten zugeordnet
wurden, da jetzt 4 Fachdienste vorhanden sind
- im Kreismuseum Bitterfeld wird die Ausgabe von
Heimatblättern geplant – ca. 2.000 Euro
Herr Heeg stellte fest, dass die Kosten noch
nicht die Abschreibungen auf die Gebäude enthalten. Nimmt man diese hinzu, wäre
das Ergebnis anders.
Produkt Galerie am Ratswall 252201, Seite 602 ff.
- ordentliches Ergebnis von 121.000 Euro im Vergleich zum
Vorjahr von 212.000 Euro
- starkes Absinken erklärt sich aus Wegfall von einer
Personalstelle bzw. Reduktion von Stundenzuweisungen
Herr Northoff geht davon aus, dass im
nächsten Jahr die Galerie fertig wird?
Herr Grabner antwortete, dass die Endfertigstellung Ende März 2023
geplant ist.
Herr Heeg sagte, dass das Produkt Zuschuss
Galerie am Ratswall heißt. Nutzungsgebühren sind aber drin enthalten, dann kann
es nicht Zuschuss heißen, sondern Betrieb?
Frau Bier antwortete, dass die Galerie zur
Musikgalerie an der Goitzsche umbenannt wird, die Bezeichnung hier ist noch
alt.
Herr Lucas sagte noch zum Thema
Abschreibung/Aufwendungen aus internen Leistungsverrechnungen, hier liegt
Vermieter-Mieter-Model im Landkreis vor, Sprung von 31.100 Euro als Ansatz 2022
auf 104.800 Euro in 2023. Hauptsächlich bedingt, dass im weiteren Verlauf die
Gebäudekostenstellen als Solches mit hinterlegt waren, auch die Abschreibung
findet Berücksichtigung.
Produkt
Musikschulen 263101, Seite 606 ff.
- ordentliches
Ergebnis von 1.330.100 Euro im Vergleich zum Vorjahr von 1.363.600 Euro
- Defizit von
33.500 Euro ergibt sich aus einem Absinken von Personalkosten
- 3 Stellen
waren nur mit 3 Monaten auf Zeit eingeplant
Herr Heeg fragte, ob die vom Land vorgegebene Quote
der zu entrichtenden Unterrichtseinheiten durch Festangestellte bzw.
Honorarkräfte planmäßig erreicht wird? Die Zuschussmittel des Landes sind gekoppelt
an einen Anteil der Unterrichtsstunden, die von Festangestellten durchzuführen
sind.
Frau Bier antwortete, dass sich die Zulagen vom Land
aus Personalkosten zusammensetzen und nicht aus Unterrichtseinheiten der
Kreisvolkshochschule.
Herr
Böddeker ergänzte, dass
mindestens 50 % festangestellte Musiklehrer da sein müssen, allerdings nur
gemittelt über 3 Musikschulen, wir liegen auch nur knapp in dem Bereich.
Produkt
Kreisvolkshochschule 271101, Seite 612 ff.
- Ergebnis von
353.300 Euro im Vergleich zum Vorjahr zu 326.500 Euro
- Erträge in
diesem Bereich sind wieder an Zuwendungen gebunden, dich sich aus geleisteten
Unterrichtsstunden und Kursen errechnen
Herr Heeg fragte, wo die Korrektur bei den
Benutzungsgebühren herkommt?
Herr Böddeker antwortete, dass diese Zahlen errechnet sind. Es gibt
vorher eine Planung, welche Kurse gemacht werden, wie teuer diese sind und wie
viele Teilnehmer es gibt. Daraus ergibt sich einerseits Benutzungsgebühren und
ähnliche Entgelte, andererseits die Honorare, die bezahlt werden. Der
Unterschied zwischen Ansatz 2022 und Ansatz 2023 ist insbesondere bei dem Thema
Integrationskurse, Kostenerstattung vom Bund und ähnlichen Dingen zu sehen
(46.200 Euro Integrationskurse Kostenerstattung vom Bund, dazu noch 10.000 Euro
Integrationskurse Kostenerstattung der Teilnehmer und 52.000 andere
Kostenerstattungen vom Bund). Das sind erbrachte Leistungen, wir sind jetzt
kein Integrationsträger mehr, können also für das nächste Jahr keine Leistungen
mehr anbieten.
Produkt
Francisceumsbibliothek 272101, Seite 618 ff.
- ordentliches
Ergebnis von 154.300 Euro im Vergleich zum Vorjahr von 149.200 Euro
Produkt
Sonstige Kulturpflege 281201, Seite 622 ff.
- ordentliches
Ergebnis von 524.600 Euro im Vergleich zum Vorjahr von 540.400 Euro, verringert
sich um 15.800 Euro
-
Personalkosten sind weggefallen
Herr Heeg fragte, wo findet sich der Zuschuss für die
Köthener Kultur- und Marketing GmbH?
Herr Holz antwortete, dass dieser früher im Amt 80, jetzt Fachbereich 07
angesiedelt ist.
Es gab keine
weiteren Fragen.
Budget 30 –
Recht/Kreisangelegenheiten – Seite 206 ff.
Herr Krüger gab folgende Informationen:
Produkt
Geschäftsführung für Kreistag und Ausschüsse 111107, S. 210 ff.
- kein
personeller Aufwuchs
- Änderungen
in der Produktzuordnung
527100 –
Besondere Betriebsaufwendungen
- höherer
Ansatz in 2023 von 15.000 Euro
- hier wurden
vorsorglich Kosten für etwaige Testverfahren eingeplant
Herr Heeg fragte, was sich hinter den Sonstigen
Verwaltungs- und Betriebseinnahmen verbirgt?
Herr Krüger antwortete, dass es sich hier um die
Rückzahlungen der Fraktionen aus den ausgereichten Fraktionsgeldern handelt.
Produkt
Beteiligungsmanagement 111205, S. 214 ff.
- keine
personellen Änderungen (Mehraufwand) geplant
- 1
Altersteilzeitfreizeitphase einer Kollegin ab 2023, diese Stelle wird
nachbesetzt
Produkt
Zentrale Vergabestelle 111305, S. 218 ff.
- ein
Personalaufwuchs durch Übernahme eines Mitarbeiters aus dem Jobcenter
Produkt
Rechtsangelegenheiten 111402, S. 222 ff.
-
Personalaufwuchs um 1 VZÄ, Eingliederung eines Mitarbeiters des Jobcenters
Frau
Zoschke fragte, werden diese
Stellen nicht öffentlich ausgeschrieben, sondern die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter aus dem Jobcenter in die Verwaltung (entsprechend ihrer Ausbildung)
integriert?
Herr Krüger bejahte dieses.
Herr Urban fragte zu den Sachverständigenkosten, da
diese von 2021 i.H.v. 5.000 Euro in 2022 auf 23.000 Euro gesprungen sind, was
dahinter steckt?
Frau Jung antwortete, dass es interne Anfragen gibt,
die nicht selber bearbeitet werden können, dafür werden diese Kosten
eingeplant. Das sind z. B. Anfragen über Gutachten oder sehr spezielle
Rechtsfragen.
Herr Krüger ergänzte, dass der Erfüllungsstand 2022
näher an den eingeplanten Mitteln liegen wird.
Produkt
EU-Beihilferecht 111405, Seite 226 ff. und Kommunalaufsicht 111501, S. 230 ff.
- hier gibt es
keine Veränderungen oder Personalaufwüchse
Herr
Hennicke fragte zur
Kommunalaufsicht: Da die Aufwendungen für Arbeitnehmer und Beamten zurück
gehen, ob hier Arbeitnehmer woanders tätig sind?
Herr Krüger sagte, dass hier eine noch zu besetzende
Stelle in den Personalkostenansatz noch nicht mit beplant wurde. Grundsätzlich
sind nicht besetzte Stellen oder für nächstes Jahr zu besetzende Stellen nicht
voll geplant.
Budget 02 –
Dezernatsleitung I
S. 133 ff.
Herr Krüger gab folgende Informationen:
- besteht aus
dem Dezernenten und Sekretariat
Herr Heeg fragte, ob diese beiden zusammen 800.000
Euro verdienen?
Herr Krüger antwortete, dass das Produkt Organisation
seit der Umstrukturierung im Dezernat I enthalten ist. Hier gibt es
Personalaufwuchs von 1 Stelle, die Besetzung ist angedacht durch Mitarbeiter
aus dem Jobcenter. Stellenaufwuchs ergibt sich aus den zugrundeliegenden
Bewertungsrichtlinien für die Stellenbemessung in der Organisation, diese gibt
grundsätzlich aus, dass 180 VZÄ Mitarbeiter eine Stelle in der Organisation
vorhalten kann. Vom Jobcenter kommen ca. 275 Beschäftigte, daher ergibt sich
der Mehrbedarf, welcher durch einen schon vorhandenen Kollegen aus dem
Jobcenter abgedeckt werden soll.
Bei den Mitgliedsbeträgen ist der Ansatz in 2022 0,00 Euro und in 2023 107.000
Euro. Hierbei handelt es sich um die Mitgliedsbeträge zum Landkreistag und zur
KGST.
Frau
Zoschke fragte, ob die
Stellenbesetzungen ebenfalls ab 01.01.2023 wirken oder zieht sich das über das
Jahr hinweg, da die Mitarbeiter mit der Eingliederung in die
Landkreisverwaltung betraut sind?
Herr Krüger antwortete, dass diese zum 01.01.2023
wirksam wird. Aktuell ist der Fachbereich Personal damit beschäftigt, allen
Mitarbeitern das Zuweisungsschreiben zu erstellen. Teilweise hat auch schon die
Eingliederung stattgefunden, Personal wurde im laufenden Jahr aus dem Jobcenter
auf den dann wahrzunehmenden Funktionen integriert (in der Hauptverwaltung, im
Controlling, etc.). Bis zum Jahresende wird geschaut, wo Schulungsbedarf
besteht. Im Wesentlichen sollten alle Mitarbeiter ab 01.01.2023 auf ihrem Posten
einsatzfähig sein.
Es gab keine
weiteren Anfragen.
Budget 63 -
Bauordnung
Herr Leps gab folgende Informationen:
Teilergebnisplan
·
Ordentliche Erträge 1.922.000
Euro S. 713 (Nr. 09)
·
Ordentliche Aufwendungen 3.303.500 Euro S. 713 (Nr. 17)
·
Ordentliches Ergebnis minus 1.381.500 Euro S. 713 (Nr. 18)
-
2023 ca. minus 1,4 Mio. Euro
-
2022 ca. minus 1,5 Mio. Euro
-
Erträge verbessert
Ø
u.a. wegen BImSch-Verfahren (AMG-Lithium,
Windenergieanlagen)
Ø
Anstieg der Anzahl der Baugenehmigungsverfahren im
Vergleich zu den Vorjahren
Ø
Einbruch der Baukonjunktur macht sich noch nicht
bemerkbar
Ø
erfolgt voraussichtlich verzögert
·
Interne Leistungsbeziehung 0 Euro S.
713 (Nr. 23, 24)
Teilfinanzplan
·
Einzahlungen 1.922.000
Euro S. 714 (Nr. 08)
·
Auszahlungen 3.339.300
Euro S. 714 (Nr. 15)
-
Grund für Abweichung ordentliche Aufwendungen und
Auszahlungen
Ø
Ordentliche Aufwendungen 3.303.500 Euro (s.o.) S.
713 (Nr. 17)
Ø
Auszahlungen 3.339.300
Euro S. 714 (Nr. 15)
Ø
Abweichung von 35.800 Euro (ca. 36 T Euro
Ø
Rückstellung Altersteilzeit
Personalbestand
·
von 34 Planstellen sind derzeit 32 aktiv (keine
Altersteilzeit)
·
26 Stellen sind besetzt und 6 Stellen unbesetzt
·
2022 31,9
Stellen
·
2023 33,2
Stellen
·
Personalaufwendungen S.
713 (Nr. 09)
-
2023 1.978.200
€
-
2022 2.095.400
€
Ø
entspricht in etwa benötigtem Zuschuss
Ø
Fachbereich Bauordnung arbeitet nicht kostendeckend
-
Erträge aus Kostenerstattungen vom Land weggefallen S. 717 (oben)
2. Funktionalreformgesetz gem. § 5 Abs. 3 FAG
Ø
2021 22.467
€
Ø
2022 0 €
Ø
2023 0 € ↓
Ø
Zuweisungen für die mit dem Zweiten
Funktionalreformgesetz übertragenen Aufgaben zur Genehmigung von
Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen
Ø
Vorschrift mit Wirkung vom 01.01.2022 aufgehoben,
Aufgaben bleiben
-
Aufwand Dienstreiseaufwendungen S.
717 (541102)
Ø
weniger Dienstreisen 2021 wegen
Corona-Beschränkungen
-
keine neuen Aufgabenzuweisungen
-
Erträge Verwaltungsgebühren nach BImSchG gestiegen S. 719 (43113)
Ø
2022 80.000
€
Ø
2023 90.000
€ ↑
Ø
Mehreinnahmen Gestattungsverfahren nach § 59 BauO
LSA
Ø
hohe Erträge wegen Vorhaben Papierfabrik,
AMG-Lithium, Bayer AG, verbio
Ø
bis 2021 Wachstum zu verzeichnen
Ø
Einschnitt wegen Corona, Lieferengpässen in der
Baustoffindustrie, Ukraine-Krieg, Energiekrise macht sich erst seit Sommer 2022
langsam bemerkbar
-
Aufwand Aufwendungen für Ersatzvornahmen S. 720 (527144)
Ø
2022 400.000
€
Ø
2023 400.000
€
Ø
„Erfolgsquote“ bei Einnahmen liegt bei 18%
Ø
Probleme der Beitreibung der Forderungen aus Ersatzvornahmen
und unmittelbarer Ausführung
o
Eigentümer zahlungsunfähig
o
ungeklärte Erbfolge – keine
Zwangssicherungshypothek möglich
o
Eigentümer mit Hauptwohnsitz im Ausland (keine
Vollstreckungsabkommen außer mit Österreich)
o
Zwangssicherungshypothek zwar eingetragen, aber
keine Verwertung
o
Eigentumsaufgabe („herrenlose Grundstücke“, Land
hat kein Interesse)
5.1.1.1.03 Wohnungsbauförderung
-
Ertrag Verwaltungsgebühren Wohnberechtigungsscheine S. 723 (431117)
Ø
2022 600
€
Ø
2023 700
€ ↑
Ø
Förderprogramm Bund/ Land 2016 neu aufgelegt (gilt
10 Jahre)
Ø
Einnahmeerhöhungen, weil der Kreis der Berechtigten
zum 01.01.2023 voraussichtlich höher wird
Ø
keine Gebühren bei Grundsicherung nach SGB XII und
SGB II
-
Ertrag S.
725
Ø
keine Gebühren wegen Gebührenbefreiung nach
DenkmSchG LSA
Ø
2022 100
€
Ø
2023 0
€
Ø
war Eventualposition, falls Fördermittel
zurückgefordert werden
-
Aufwand
Zuschüsse an übrige Bereiche S.
725 (531800)
Ø
2023 50.000
€
Ø
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur
Sanierung und Instandsetzung von Kulturdenkmalen
Ø
Kreistag für Aufhebung zuständig
5.5.3.1.01 Kriegsgräberfürsorge
-
Zuweisungen vom Land für Pflege und Erhalt der
Gräber von Krieg und Gewaltherrschaft
-
Höhe bestimmt Land
-
Weiterreichung und Kontrolle von Zuschüssen an
Städte und Gemeinden
Herr Urban fragte zur Reduzierung der Personalkosten
von 35.200 Euro auf 3.000 Euro (Wohnungsbauförderung) sowie von 6.000 Euro auf
2.600 Euro (Kriesgräberfürsorge), was sich verändert habe, denn die Zuweisungen
sind gleichgeblieben?
Herr Leps antwortete, dass bei den Zuweisungen der
Fachbereich Personal befragt werden müsste. Die Antwort wird dann nachgereicht.
Es gab keine weiteren Anfragen.