Herr Grabner informierte, dass die Situation zwar nicht positiv, aber auch nicht ausweglos ist. Es wurden verschiedene Positionen ergänzt bzw. eingeführt, insbesondere im Zusammenhang mit der exorbitant steigenden Situation in der Energieversorgung. Momentan hat man einen defizitären Stand im Ergebnisplan von jenseits der 15.000 EUR.

Nach einer internen Beratung in der Verwaltung kam man zu dem Entschluss, den Haushalt erst im Februar 2023 zu beschließen. Dadurch erhält man die Chance, das Konsolidierungskonzept, was zwingender Bestandteil des Haushaltes sein muss, zu erweitern bzw. auf den Stand zu bringen, dass es tatsächlich als Konsolidierungskonzept bezeichnet werden kann. Geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Ausgaben bzw. zur Erhöhung der Einnahmen sind momentan, dass man intensiv um Einspareffekte kämpft und man versucht, dieses Konzept dahingehend zu erweitern. Andererseits fehlt noch der Haushaltsabschluss des Jahres 2021 und im Hinblick auf eine wahrscheinlich eintretende Gaspreisbremse wird man die Zahlen nochmal explizit ins Kalkül nehmen und um einen gewissen prozentualen Anteil reduzieren können. Darüber hinaus wird man im Bereich verschiedener Investitionen stark nachbessern. Die Kürzung hängt davon ab, inwieweit die Maßnahmen, die im Jahr 2022 begonnen wurden, auch tatsächlich beendet werden bzw. inwieweit diese Maßnahmen als Verpflichtungsermächtigung mit in das Jahr 2023 gezogen werden. Ähnlich verhält es sich im Bereich der baulichen Unterhaltung. Deshalb soll der Haushaltsbeschluss frühestens im Februar 2023 vollzogen werden.

Die bis dato terminierten Sitzungen des Kreis- und Finanzausschusses zur Besprechung der Budgets sollen um mindestens 1 Monat nach hinten verschoben werden. Die Sitzung am 09.11.2022 wird 1:1 in den Monat Dezember verschoben, die letzte Sitzung zur Haushaltsdiskussion in den Januar.

Herr Roi hatte eine konkrete Frage zum BIG-Hotel. Es wird von einer Summe von etwa 4 Mio. EUR gesprochen. Er hatte sich den Schriftverkehr angeschaut, eine kleine Anfrage aus 2016 an die Landesregierung zu den rechtlichen Hintergründen und die Argumentation des Landrates Uwe Schulze, warum er damals ohne Kreistag diesen Vertrag unterzeichnet hat.

Das Land hat uns damals 300 bis 400 Flüchtlinge pro Monat in Aussicht gestellt und er musste sozusagen handeln.

Er fragte, ob es bereits passiert ist, dass wir mit dieser Sachlage an das Land herantreten und um Hilfe bitten, damit es sich an diesen Kosten, die durch die Notlage und Landesanweisungen entstanden sind, beteiligt.

Ist das bereits geprüft worden?

Herr Grabner antwortete, dass die Rechnungslegung gegenüber dem Land geplant ist. Ob sie dieser Verpflichtung nachkommen, muss man schauen. Ob schon eine Vorabinformation erfolgt ist, konnte er ad hoc nicht sagen. Man kann es erst konkret machen, wenn das Gerichtsurteil vorliegt und wir den konkreten Betrag zur Verfügung haben.

Es ist vorgesehen, zu versuchen, das Land in die Pflicht zu nehmen.

Herr Urban begrüßte die Verschiebung der Entscheidung über den Haushalt in das Jahr 2023.