Her Northoff übergibt das Wort hierzu Frau Döring.

 

Frau Döring erklärt, dass im Juni 2022 die Mitteilung vom Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt zu Zuweisungen, die die Landkreise und kreisfreien Städte für zweckgebundene Investitionen an Kreisstraße erhalten, kam. Diese Mitteilung wird als Anlage 5 zum Protokoll gereicht. Die Mittel wurden als Sonderzuweisung gezahlt, es sind keine Fördermittel.

 

Der Landkreis hat hier konkret eine Mittelüberweisung iHv 5.775.371,00 EUR erhalten. Hiervon wurden nach Absprache mit dem Kämmerer 805.000,00 EUR für die Straßenbaumaßnahme „K 2055 OD Thalheim, 2. BA“, welcher z.Zt. in der Ausführung ist, verwendet. Weiterhin wurden für die Planung der „K 2476 Ortsdurchfahrung Brehna“ 40.000,00 EUR von dieser Gesamtsumme verwendet.

Frau Döring hat nunmehr folgende Rechnung erstellt:

 

Erhaltene Summe:                                                                                         5.775.371,00 EUR

abzgl. Maßnahme K 2055 OD Thalheim:                ./.            805.000,00 EUR

abzgl. Planung K 2476 OD Brehna:                                          ./.              40.000,00 EUR

Restsumme:                                                                                                    4.930.371,00 EUR

 

 

Frau Döring erläutert, dass diese 4.930.371,00 EUR als 80% anzusehen sind und der Landkreis somit Eigenmittel iHv 1.232.593,00 EUR aufzubringen hat, um auf eine 100%ige Summe von 6.162.964,00 EUR zu kommen.

 

Für den Haushalt 2023 und teilweise auch 2024 sind somit 6.162.964,00 EUR auf Straßenbauvorhaben des Landkreises aufzuteilen.

 

Herr Northoff fragt zwischendurch, ob denn dieser Betrag am Ende des Jahres unsere Kassenkredite vermindert? Frau Döring kann hierzu in diesem Moment keine Aussage treffen und wird dies beim FB 20, Herrn Lucas, hinterfragen. Seitens der Kämmerei wurde an Frau Döring im Nachgang die nachfolgende Antwort gesandt:

 

„Die bereitgestellten Mittel für den Straßenbau in Höhe von 5,7 Mio.€ sind zweckgebunden zu verwenden. Aufgrund dessen werden die Mittel gesondert auf einem Verwahrkonto zur Verfügung gestellt bis eine entsprechende Mittelverwendung erfolgt.

Mit dem Geldeingang auf dem Konto des Landkreises hat sich die Liquidität um entsprechenden Betrag verbessert. Durch die Mittelverwendung für den Straßenbau wird dieser Effekt aufgehoben.“

 

Im Folgenden erläutert Frau Döring die als Anlage 6 beigefügte Tabelle zur Investitionsplanung im Tiefbau. Die gelb unterlegten Summen sind jeweils die Fördermittelanteile der einzelnen Maßnahmen.

 

Während der Ausführungen macht Frau Döring darauf aufmerksam, dass für die rot gekennzeichnete Maßnahme K 2050 (OL Priorau) die blau gekennzeichneten Maßnahmen K 2080 (L 132-Zehmigkau) und K 2065 (Werben – KG Mösthinsdorf) realisiert werden.

 

Auf Bitten von Herr Northoff wird Frau Döring zur besseren Verdeutlichung der Lage der Maßnahmen im Landkreis eine Karte – im Anhang beigefügt als Anlage 7 – zum Protokoll geben.

 

Herr Czerwonn von der MZ fragt an, ob die 80/20%-Regelung eine Vorgabe vom Ministerium sei? Frau Döring und auch Herr Landrat Grabner weisen darauf hin, dass es eine hausinterne Regelung ist.