Sitzung: 19.03.2015 Sozial- und Gesundheitsausschuss
Frau
Dr. Engst führte dazu
insbesondere zum sozialen Bereich folgende Ausführungen.
Das ursprüngliche Defizit in Höhe von ca. 7
Mio. Euro konnte in den Haushaltsberatungen und der weiteren Bearbeitung des
Haushaltsplanentwurfes auf 3, 375 Mio. Euro reduziert werden.
Nach der ersten Beratung im Kreis- und
Finanzausschuss gab es weitere Anregungen zur Reduzierung des Defizits, an
deren Einarbeitung gegenwärtig gearbeitet wird. Zur zweiten Beratung wird das
Ergebnis dieser Überarbeitung vorgelegt.
Der Umlagesatz der Kreisumlage beträgt
47,23% (2014: 44,291%). Das sich die Berechnungsgrundlage von 134,7 Mio. Euro
auf 129,7 Mio. Euro verringert hat bleibt die absolute Höhe der Kreisumlage mit
59,836 Mio. Euro unverändert.
Herr
Hövelmann fragte zu den
Gründen der deutlichen Reduzierung des Defizites an.
Eine wesentliche Ursache liegt in der
Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft von 27,6% auf
31,3%, das macht absolut ca. 1,6 Mio. Euro aus.
Für Schulsozialarbeit wurde der Ansatz auf
700.000 Euro reduziert.
Bei der Förderung der sozialen Arbeit in den
Wohlfahrtsverbänden (Beratungsstellen, Sucht- und Drogenberatung, Förderung
sozialer Angebote) wurden keine Reduzierungen vorgenommen. Die Mittel für die
Förderung der Frauenhäuser wurden sogar von 40.000 Euro auf 63.700 Euro
aufgestockt. Es ist allerdings noch nicht sicher, ob diese Mittel tatsächlich
in vollem Umfang benötigt werden.
Auf Anfrage von Frau Mädchen hinsichtlich der für
Sucht- und Drogenberatung zur Verfügungen stehenden Landesmittel führte Frau Zoschke aus, dass im laufenden
Jahr die Finanzierung gesichert ist. Für das nächste Jahr ist eine Sozialplanung
durch den Landkreis vorzulegen, auf deren Grundlage die Bereitstellung der
Landesfördermittel erfolgt.
Dr. Preden verwies in diesem Zusammenhang auf das Gesetz zur Änderung des
Gesetzes zur Familienförderung des Lands Sachsen-Anhalt und zur Neuordnung der
Förderung sozialer Angebote vom 25. August 2015.
Frau Zoschke fragte an, ob die Bezahlung der im Rahmen des Bildungs- und
Teilhabepaketes durch den Landkreis übernommenen Mitarbeiter nach TVöD erfolgt.
Frau Dr. Engst konnte dazu keine Aussage treffen, da die Anstellung und
Bezahlung durch die B&A erfolgt. Der Landkreis hat lediglich geprüft, ob
die Qualifikation der Mitarbeiter mit den Einstellungsvoraussetzungen
übereinstimmen (Sicherung des Fachkräftegebotes).
Weitere Anfragen lagen nicht
vor. Frau Zoschke dankte Frau Dr. Engst für ihre Ausführungen.