Frau Dr. Engst führte dazu insbesondere zum sozialen Bereich folgende Ausführungen.

Das ursprüngliche Defizit in Höhe von ca. 7 Mio. Euro konnte in den Haushaltsberatungen und der weiteren Bearbeitung des Haushaltsplanentwurfes auf 3, 375 Mio. Euro reduziert werden.

Nach der ersten Beratung im Kreis- und Finanzausschuss gab es weitere Anregungen zur Reduzierung des Defizits, an deren Einarbeitung gegenwärtig gearbeitet wird. Zur zweiten Beratung wird das Ergebnis dieser Überarbeitung vorgelegt.

Der Umlagesatz der Kreisumlage beträgt 47,23% (2014: 44,291%). Das sich die Berechnungsgrundlage von 134,7 Mio. Euro auf 129,7 Mio. Euro verringert hat bleibt die absolute Höhe der Kreisumlage mit 59,836 Mio. Euro unverändert.

 

Herr Hövelmann fragte zu den Gründen der deutlichen Reduzierung des Defizites an.

Eine wesentliche Ursache liegt in der Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft von 27,6% auf 31,3%, das macht absolut ca. 1,6 Mio. Euro aus.

Für Schulsozialarbeit wurde der Ansatz auf 700.000 Euro reduziert.

Bei der Förderung der sozialen Arbeit in den Wohlfahrtsverbänden (Beratungsstellen, Sucht- und Drogenberatung, Förderung sozialer Angebote) wurden keine Reduzierungen vorgenommen. Die Mittel für die Förderung der Frauenhäuser wurden sogar von 40.000 Euro auf 63.700 Euro aufgestockt. Es ist allerdings noch nicht sicher, ob diese Mittel tatsächlich in vollem Umfang benötigt werden.

 

Auf Anfrage von Frau Mädchen hinsichtlich der für Sucht- und Drogenberatung zur Verfügungen stehenden Landesmittel führte Frau Zoschke aus, dass im laufenden Jahr die Finanzierung gesichert ist. Für das nächste Jahr ist eine Sozialplanung durch den Landkreis vorzulegen, auf deren Grundlage die Bereitstellung der Landesfördermittel erfolgt.

 

Dr. Preden verwies in diesem Zusammenhang auf das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Familienförderung des Lands Sachsen-Anhalt und zur Neuordnung der Förderung sozialer Angebote vom 25. August 2015.

Frau Zoschke fragte an, ob die Bezahlung der im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes durch den Landkreis übernommenen Mitarbeiter nach TVöD erfolgt.

Frau Dr. Engst konnte dazu keine Aussage treffen, da die Anstellung und Bezahlung durch die B&A erfolgt. Der Landkreis hat lediglich geprüft, ob die Qualifikation der Mitarbeiter mit den Einstellungsvoraussetzungen übereinstimmen (Sicherung des Fachkräftegebotes).

Weitere Anfragen lagen nicht vor. Frau Zoschke dankte Frau Dr. Engst für ihre Ausführungen.