Sitzung: 15.12.2022 Kreis- und Finanzausschuss
Herr Grabner gab vorab folgenden Hinweis:
Nach wie vor sind wir in den Fachbereichen dabei, Einsparpotenzial bzw. Einnahmemöglichkeiten zu eruieren, wir sind allerdings noch nicht wirklich von unserem Defizit abgewichen. Erfolge konnten in dem Bereich der baulichen Unterhaltung erzielt werden, insgesamt wurden hier 2,36 Mio. Euro eingekürzt. Somit sinkt der geplante Ansatz von knapp 6,3 Mio. Euro auf nunmehr 3,9 Mio. Euro. Weiter konnte im Bereich Tiefbau gekürzt werden, durch eine Reduzierung von 160.000 Euro konnte der geplante Ansatz von 1,56 Mio. Euro auf nunmehr 1,4 Mio. Euro reduziert werden.
Budget 55 – Jobcenter – Seite 362 – 394
Frau Wohmann sagte, dass es nicht einfach ist, das Jobcenter in
den einzelnen Teilergebnisplan des Landkreises einzugliedern, weil viele
Zuordnungen einzelner Kostenstellen im Jobcenter andere waren und es werden
laufend Korrekturen vorgenommen. Der aktuelle abschließende Stand, der zum
01.01.2023 steht, ist getätigt. Allerdings kann nicht gesagt werden, wie sich
die Entwicklung bei Kosten der Unterkunft oder Hilfe zum Lebensunterhalt zeigt,
aber bestimmte Prognosen sind enthalten.
Herr Körner (Bereich Finanzen) gab einen Überblick über die
einzelnen Positionen wie folgt:
Die Planzahlen wurden in den letzten Monaten nochmals angepasst, so dass
die Umschichtungsbeträge auf 500.000 Euro begrenzt wurden. Des Weiteren können
durch die Rücküberführung der KomBA in den Landkreis Personalkosten eingespart
werden. Die größten Veränderungen treten im Bereich der Kosten für Heizung und
Unterkunft auf, dort ist zu den bestehenden 24,9 Mio. Euro noch eine Steigerung
von 18 Mio. Euro hinzugekommen, 62,8 % davon trägt der Bund, 37,2 % trägt der
Landkreis, was einen Betrag von 6.780.000 Euro ausmacht. Die Erhöhung beim
Arbeitslosengeld in Höhe von 3 Mio. Euro belasten die Ausgaben des Landkreises
nicht, da die Beträge zu 100 % deckungsfähig durch den Bund sind. Bei den
Verwaltungskosten wurde z.B. bei den Personalkosten gespart, durch weniger
Personal konnten Liegenschaften abgestoßen werden, was zur Verringerung der
Miet- und Betriebskosten führt.
Seite 367, SK 41400
Frau Zerrenner fragte zur Umschichtung zur Deckung VWK aus EGL (Bund),
was sich dahinter verbirgt?
Herr Fischer antwortete, dass wir Eingliederungsleistungen vom Bund
zugewiesen bekommen und dann die Möglichkeit haben, einen Teil der Zuweisung in
die Verwaltungskosten umzuschichten, um dann ggf. dort vorhandene Bedarfe zu
deckeln.
Herr Grabner ergänzte, dass die Umschichtung in den Vorjahren bis zu
einer Gesamtleistung von max. 1 Mio. Euro/Jahr auch erfolgte.
Frau Zerrenner fragte, warum die Personalkosten von 2024-2026
konstant dargestellt sind, obwohl es eine Steigerung gibt?
Herr Fischer antwortete, dass viele Dinge noch nicht realistisch
betrachtet werden konnten, da die Zahlen für 2023 erst einmal im Focus standen.
Hier werden die Folgejahre noch korrigiert.
Herr Grabner sagte, dass eine Tarifsteigerung von ca. 5 % mit eingeplant
werden, macht dann aber in Summe ca. 2 Mio. Euro, von daher soll die
Gesamtbetrachtung – auch der Folgejahre – mit einfließen. Derzeit ist es
schwierig zu sagen, wie sich die Personalkosten 2024 bis 2026 entwickeln
werden.
Herr Northoff wollte wissen, wie hoch der Ansatz bei
den Erträgen ist? Bisher waren es ca. 15 Mio. Euro.
Herr Körner antwortete, ca. 11 Mio. Euro kommen vom Bund dazu und
6.780.000 Euro müsste der Landkreis finanzieren. Die Mehraufwendungen werden
nicht in Gänze durch den Bund finanziert.
Herr Krüger ergänzte, dass die 18 Mio. Euro die Planzahlerhöhung KdU
war, die vor einigen Wochen getroffen wurde. Diese Planzahl berücksichtigt
bisher noch nicht die möglichen Auswirkungen der Gaspreispreisbremse. Bei der
Bemessung der Preissteigerung wurden verschiedene Parameter bemessen, auch
unterschiedliche Preissteigerungen aus einzelnen Kostenstellen, so sind wir auf
diesen Betrag gekommen. Zu diesem Zeitpunkt gab es aber weder eine
Energiepreisbindung, noch einen Strompreis- oder Gaspreisdeckel. Wie dieser
sich auswirkt, wird in den nächsten Wochen betrachtet, so dass dieser
Planansatz ggf. noch angepasst werden wird.
Frau Zerrenner fragte zu Seite 374, was das Wort
Verwicklung bei dem Satz – Verwicklung einer ganzheitlichen und umfassenden
Betreuung bei der Eingliederung in Arbeit – zu bedeuten hat?
Herr Fischer antwortete, dass es Verwirklichung heißen muss.
Seite 377, SK 546301 Erstausstattung von Wohnung
Frau Zerrenner fragte, warum diese in 2023 mit 0 Euro
angegeben sind?
Herr Fischer antwortete, dass dies Leistungen sind, die komplett der
Landkreis trägt. Deswegen sind in den Umlagen keine Zuwendungen aufgeführt, dafür
aber unter den Transferaufwendungen (SK 533500 – Einmalige Leistungen an
Arbeitssuchende). Die Deckung kommt nicht vom Bund, sondern die muss der
Landkreis tragen.
Seite 386, SK 53370.40020
Weiter fragte Frau Zerrenner, was sich hinter
Leistungen zur Eingliederung von Arbeitssuchenden – Mehraufwandsvarianten – mit
2.208.300 Euro verbirgt?
Herr Fischer antwortete, dass dies die Arbeitsgelegenheiten sind, das
ist eine Leistungsart aus den Eingliederungsleistungen.
Seite 394 – Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz
Frau Zerrenner fragte, warum der Deckungsgrad von
2022 mit 93 % auf 2023 mit 19 % gefallen ist?
Herr Fischer antwortete, es gibt ein Produkt BuT insgesamt 312601
(allgemeine BuT Leistungen) und dann gibt es noch ein extra Produkt für die Wohngeld/KIZ-Bezieher.
Hier wurde aber festgestellt, dass wir die Zuweisung im Produkt 345101 haben,
aber die Aufwendungen in dem Produkt 312601 (die kompletten
Transferaufwendungen) haben, was dann den Unterschied in dem Deckungsgrad geben
kann. Auch hier sind die Aufwendungen durch die Zuweisungen gedeckelt.
Herr Lucas sagte, dass hier bei den Produkten zukünftig noch die
Personalkosten mit ausgewiesen werden, die verschlechtern natürlich das
Ergebnis, das sieht man dann in der Unterdeckung des Produktes mit einem
Deckungsgrad nur noch von 18,75 %.
Herr Northoff fragte, wofür oder an wen Kindergeld
gezahlt wird? Und ist dies lediglich im Bundeskindergeldgesetz geregelt?
Herr Fischer sagte, dass Kindergeld wird gar nicht gezahlt, das sind
BuT-Leistungen, Leistungen zur Bildung und Teilhabe, die für Leistungsbezieher
aus dem KIZ Wohngeld beziehen und dann GuT-Leistungen bekommen.
Herr Fischer konnte nicht beantworten, warum das Bundeskindergeldgesetz
im Budget 55 angesiedelt ist.
Herr Lucas sagte, dass diese ursprünglich immer eine Leistung des
Landkreises war, die wurde aufgrund der Neuorganisation vom Fachbereich 50
umgegliedert zum FB 55.
Herr Krüger antwortete, die BuT Leistungen sind anspruchsberechtigt
Leistungsbezieher nach dem SGB II, nach dem SGB XII, nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeldbezieher und Bezieher des
Kinderzuschlages, der wird von der Familienkasse geleistet; das dürften diese
Erstattungen für diesen Personenkreis sein. Die Zuständigkeit ist so, dass der
Landkreis Anhalt-Bitterfeld diese Leistung umsetzt, auch grundsätzlich für alle
anderen Rechtskreise. Das Jobcenter – bis auf die Fälle, die das SGB XII
gemacht hat – hat für alle Rechtskreise im Landkreis die BuT-Leistungen
bearbeitet und zahlbar gemacht, jetzt findet eine Neuordnung statt.
Herr Northoff fragte, ob zu Protokoll ein Paragraph
zum Nachlesen angegeben werden kann?
Dies bejahte Herr Krüger. – wird als Anlage 1 beigefügt –
Es gab keine weiteren Nachfragen.
Budget 11 – Personal – Seite 170 - 179
Frau
Brandt gab
folgende Informationen:
-
Übernahme von 2 Kollegen aus Jobcenter – gehen in FB
Personal ein
-
im Vergleich zu 2022 nahezu keine Aufwüchse
-
Organisation ist jetzt eine eigene Stabstelle – ergeben
sich Veränderungen in der Planung von Mitgliedsbeiträgen
-
für KomBA-Mitarbeiter wird die arbeitsmedizinische
Betreuung und die Arbeitssicherheit im FB 11 geplant – führt im Ansatz zu
Aufwüchsen
weiter sind KomBA-Mitarbeiter in den Fortbildungskosten enthalten
-
Übernahme von Auszubildenden der KomBA – Erhöhung der Ansätze
Herr Northoff fragte, ob nach wie vor ein Ansatz
für die freiwilligen Sportleistungen o.ä. vorhanden ist?
Frau Brandt sagte, dass es weiterhin einen Ansatz für das
Gesundheitsmanagement gibt, denn es soll im Jahr 2023 wieder angeboten werden.
Aktuell sind mehrere Krankenkassen angeschrieben mit der Bitte, ihre möglichen
Kooperationsleistungen vorzustellen; diese werden dann ausgewertet und wir
werden uns dann mit einer Krankenkasse für ein betriebliches
Gesundheitsmanagement binden.
Herr Northoff fragte, um welchen Betrag es sich
dann handeln wird?
Frau Brandt antwortete, dass es sich um die bereits bekannten 34.700
Euro handelt, wie bereits im Ansatz von 2022.
Herr Grabner fügte hinzu, dass ab Januar 2023 bei
1.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Betrag nicht überschwänglich
sei.
Frau Zerrenner fragte, warum die privatrechtlichen
Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Kostenumlagen um ca. 60.000 Euro
zurückgegangen sind?
Herr Northoff fragte ebenfalls hierzu, worum es sich generell handelt
und warum ist es weniger geworden?
Frau Brandt erklärte, dass seien die
Kostenerstattungen für die Jobcenter Mitarbeiter, die wir sonst für Fortbildung
oder Einsätze im Haus bekommen haben.
Herr Lucas ergänzte, dass wir als Landkreis über die Personalgestellung
der KomBA Personal zur Verfügung gestellt haben, die KomBA hatte dafür
anteilmäßig 65.000 Euro als Planansatz 2022 für die Personalkosten erstattet.
Dies erfolgt ab 2023 nicht mehr, damit entfällt die Erstattung.
Frau Zerrenner stellte fest, dass hier ebenfalls
die Personalaufwendung konstant geblieben ist, auch für die Folgejahre, und
fragte, ob das im Hause generell so gemacht wird?
Frau Brandt sagte, dass die Personalaufwendungen in den Folgejahren
nicht verändert werden. Tarifliche Veränderungen können nicht geplant werden,
wenn die Werte nicht bekannt sind. Für 2023 wurden keine Tariferhöhungen
eingeplant, auch nicht für die Folgejahre. Wenn aber ein Tarifabschluss 2023
erfolgt, der dann auch 2024 betrifft, dann können diese bekannten Erhöhungen
eingeplant werden. Ebenfalls nicht beplant werden nicht bekannte
Ausfälle/Abgänge.
Herr Grabner sagte, dass es in den letzten Jahren akzeptable
Tarifsteigerungen von 2,5 % bis 3 % gab, die durch Personalminderausgaben durch
Langzeiterkrankte oder nicht besetzte Stellen kompensiert wurden, das wird 2023
nicht mehr passieren, da Verdi eine viel höhere Forderung stellt.
Es gab keine weiteren Fragen.
Budget 40 – Schulverwaltungsamt
Frau Treffkorn gab folgende Informationen:
-
Ausgangspunkt
zur Ermittlung der Bedarfszuführung für die Schulen in Trägerschaft des LK ABI
bilden die vorläufigen Schülerzahlen für das SJ 2022/2023.
-
erkennbar
ist hier eine Erhöhung gegenüber dem SJ 2021/2022 hinsichtlich der Anzahl der
Klassen um insgesamt 1 Klasse und eine Erhöhung der Anzahl der Schülerinnen und
Schüler um insgesamt 77
-
An den
Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen ist die Erhöhung mit 6 Klassen und 115
Schülern mehr gegenüber dem Vorjahr am höchsten, dies macht sich natürlich auch
bei der Ermittlung der Bedarfszuführung bemerkbar.
-
An den
Gymnasien und den Berufsbildenden Schulen ist die Anzahl der Klassen- und
Schülerzahlen indes rückläufig.
-
Weiter
gestiegen sind auch die Klassen- und Schülerzahlen an den Förderschulen für
Geistigbehinderte im Landkreis Anhalt-Bitterfeld.
-
Der
Bereich Schul-IT wurde mit Beginn es HH-jahres 2022 aus dem Fachbereich
Schulverwaltung ausgegliedert und dem Fachbereich 06 – Informationstechnik und
Digitalisierung – zugeordnet.
-
Sachkonten
wie z.B. 523100 (Mieten Kopierer), 527120 (Software Wartung und Pflege), 543100
(neu erworbene Software/Lizenzen bis 150 €/netto und/oder Laufzeit bis 1 Jahr),
542900 (Webhosting) etc. werden nunmehr ausschließlich durch den FB 06 beplant
und bewirtschaftet. D.h. von der ermittelten Bedarfszuführung für die Schulen
wurde ein Betrag von insgesamt 97.300,00 € an den FB 06 zur Beplanung der
betreffenden Sachkonten zugeführt.
-
Für das
HH-Jahr 2023 steht daher in den Planungsunterlagen für die in Rede stehenden
Sachkonten des FB Schulverwaltungsamt als Planansatz eine Null.
-
Die
verbliebenen Budgetmittel wurden unter Beteiligung der jeweiligen Schulen den
Sachkonten in Zuständigkeit des FB 40 zugeordnet.
Folgende zusätzliche finanzielle Mittel wurden eingeplant:
Sekundarschule am Burgtor Aken (Elbe)
Produkt: 216103, Sachkonto: 082200
Zusätzlich 500 Euro als Plansumme für die Anschaffung von 2
Rollcontainer
Anschaffung war für das SJ 2021 geplant, Vergabeverfahren musste
aufgehoben werden. Übertragbarkeit der finanziellen Mittel in das Folgejahr war
haushaltsrechtlich nicht möglich.
Sekundarschule Raguhn
Produkt: 216104
Sachkonto: 082200, 1 Lehrertisch, Plansumme: 400,00 Euro
Anschaffung war für das SJ 2021 geplant. Vergabeverfahren musste
aufgehoben werden. Übertragbarkeit der finanziellen Mittel in das Folgejahr war
haushaltsrechtlich nicht möglich.
Sachkonto: 082100
Anschaffung eines Hochsprungkissen, Plansumme: 4.500,00 Euro
Die Anschaffung ist erforderlich, um den Sportunterricht lehrplankonform
durchführen zu können.
Sachkonto: 527140
Umsetzung des Projektes "Produktives Lernen", Plansumme:
600,00 Euro für Lehr-, Lern- und Unterrichtsmittel
Sachkonto: 082100, Plansumme: 5.200,00 Euro für ein Activ Panel Touch
Der Zuwendungsbescheid liegt vor. Die Förderung beträgt 100 % -
Einnahmen wurden in entsprechender Höhe eingestellt.
Sekundarschule "Völkerfreundschaft" Köthen/Anh.
Produkt: 216107, für Ausstattung im Rahmen der Umbau- und
Sanierungsmaßnahmen
Sachkonto: 525200 082200 082100
Plansumme: 21.700,00
Euro 29.200,00 Euro 110.000,00 Euro
Anmeldung der finanziellen Mittel erfolgte durch den FB 68.
Sekundarschule Ciervisti Zerbst/Anhalt
Produkt: 216110, Sachkonto: 082100 für Ausstattung Physikkabinett,
Plansumme: 60.000,00 Euro
Das Kabinett ist ehr als 15 Jahre alt, Tische und Stühle sind
beschädigt, Stromanschlüsse an den Schülertischen sind nicht mehr
angeschlossen.
Sekundarschule Zörbig
Produkt: 216111, für Anschaffung von Mobiliar (2 Klassenraumsätze)
Sachkonto: 525200 082200
Plansumme: 8.100,00
Euro 500,00 Euro
Anschaffung war für das SJ 2021 geplant, Vergabeverfahren musste
aufgehoben werden. Übertragbarkeit der finanziellen Mittel in das Folgejahr war
haushaltsrechtlich nicht möglich.
Gemeinschaftsschule Muldenstein
Produkt: 219102, Sachkonto: 082100, für Ausstattung Chemiekabinett,
Plansumme:45.000,00 € (FB 68 hat hierfür ebenfalls Mittel für baulich
notwendige Maßnahmen eingestellt)
Derzeit keine Schülerexperimente möglich, da nur der Lehrertisch über
einen Gasanschluss verfügt. Mithin gibt
es kein Abzugssystem in diesem Unterrichtsraum. Damit sind die
sicherheitstechnischen Anforderungen nicht gegeben.
FöS Dr.-Samuel-Hahnemann-Schule Köthen/Anh.
Produkt: 221101, Ersatzbeschaffungen nach Einbruchsdiebstahl im Jahr
2022
Sachkonto: 522500 082200
Plansumme: 300,00
Euro 1.300,00 Euro
FöS (G) An der Kastanie Bitterfeld
Produkt: 221108, Stühle für Aula, Hort- und Essenraum, Schränke
Werkraum, Tische Aula, Hort- und Essenraum
Sachkonto: 525200 082200
Plansumme: 8.100,00
Euro 5.300,00 Euro
Europagymnasium "W. Rathenau" Bitterfeld
Produkt: 217101, für Neuausstattung Kunstraum
Sachkonto: 525200 082200
Plansumme: 1.700,00
Euro 7.300,00 Euro
Durch zeitliche Verzögerungen u. a. aufgrund des Hackerangriffs und
durch Preissteigerungen war eine Umsetzung im HH-Jahr 2021 nicht möglich.
Gymnasium Francisceum Zerbst
Produkt: 217103, für Hörsaalbestuhlung, Sachkonto: 082200, Plansumme:
9.000,00 Euro
Durch zeitliche Verzögerungen u. a. aufgrund des Hackerangriffs und
durch Preissteigerungen war eine Umsetzung im HH-Jahr 2021 nicht möglich.
Frau Zerrenner fragte, was sich hinter den sonstigen ordentlichen
Erträgen verbirgt, welche von 300 Euro in 2022 auf 362.200 Euro ansteigen?
Herr Lucas erklärte, dass alles – soweit möglich – aufgeteilt werden
soll, wo Fördermittel bzw. Abschreibungen in den Objekten generiert worden
sind. Das war vorher zentral im FB 20 enthalten und zieht sich durch den
kompletten Haushalt durch. Auch die Wertberichtigungen sollen in den einzelnen
Budgets mit nachgewiesen werden.
Weiter fragte Frau Zerrenner zu den
Vermieterregelungen, warum manche Mieten der Schulen stark sinken?
Frau Treffkorn sagte, dass es im Fachbereich 68 geplant und
bewirtschaftet wird und das wird runtergebrochen auf die einzelnen Schulbudgets
und erscheint dann als Leistungsverrechnung.
Frau Zerrenner fragte, warum sich die Post- und Fernmeldegebühren so
reduziert haben?
Frau Treffkorn erklärte, dass die Post/Briefmarken im Fachbereich
Schulverwaltung verbleibt, aber die Telekommunikation wechselte zum Fachdienst
06.
Herr Nowak nahm Bezug auf den Schulentwicklungsplan, dort wird in
der Anlage die Schülerzahlentwicklung für die Sekundarschule Roitzsch ab dem
Schuljahr 2023 ausgeführt, dass zur Entlastung der Raumsituation für einen
befristeten Zeitraum ab dem Schuljahr 2022/2023 zwei Unterrichtscontainer zu
stellen sind; bisher stehen diese noch nicht. Herr Nowak fragte, wie die
Situation jetzt ist bzw. wie wird es sich haushälterisch noch auswirken?
Weiter sagte Herr Nowak, dass es eine Diskussion mit dem
Nachbargrundstück in kommunaler Hand gibt, wo eine erweiterte Nutzung durch die
Feuerwehr vorgesehen ist und der Platz durchaus begrenzt erscheint. In diesen
Punkten möchte Herr Nowak mehr Transparenz.
Frau Treffkorn sagte, dass Vergabesachen im FB 68 gelaufen sind, das
Vergabeverfahren ist noch nicht abgeschlossen und deshalb stehen die Container
noch nicht. Der Schulleiter kann derzeit den Unterricht sicherstellen. Es
werden sich die Schülerzahlen mit der amtlichen Schuljahresanfangsstatistik
nochmals angesehen im Zusammenhang mit der Schulentwicklungsplanung, inwieweit
es Abweichungen gibt und inwieweit Handlungsbedarf als Schulträger besteht und
dies dann in die entsprechenden Fachausschüsse gegeben.
Herr Grabner sagte, dass das besagte Grundstück die einzige
Expansionsmöglichkeit für das Schulareal darstellt und im Hinblick auf die
momentan stetig steigende Schülerzahl kann man dies im Hinterkopf behalten.
Herr Nowak sagte, dass die Stadtverwaltung aufgefordert wurde, mit
dem Landkreis ins Gespräch zu kommen, die Schulentwicklung – auch im Hinblick
auf die verfügbaren Flächenbedarfe – zum Thema zu machen.
Herr Grabner
erwähnte, dass ein nicht unerheblicher Mehraufwand im Jahr 2023 – betreffs die
Förderschule an der Kastanie – aufkommen wird. Hier gibt es einen sehr starken
Anstieg an Schülerzahlen und es werden für das Schuljahr 2023/2024 mehr
Klassenräume (3 oder sogar 5) benötigt. Momentan stehen bereits Mietcontainer
mit 3 Klassenräumen, welche nicht vollumfänglich nutzbar sind. Es wurde eine
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zwischen einem Miet- und einem Kaufmodell
erstellt, bei dem die Kaufvariante die wirtschaftlich günstigere ist, d. h. wir
werden ein Kostenvolumen in Höhe von 1,7 Mio. Euro benötigen. Damit werden bis
zu 5 Klassenräume geschaffen. Es wird damit im Januar und Februar 2023 in die
Ausschüsse gegangen und ein zusätzlicher Kreistag stattfinden, damit zeitnah
mit dem Ausschreibungsverfahren begonnen werden kann.
Es wurde alle Möglichkeiten geprüft, aber dies ist die einzig durchführbare
Variante, dort die Container zu stellen, welche dann auch verkleidet und eine
Nutzungsdauer von 30 Jahren haben werden.
Es gab keine weiteren Fragen.
Budget 66 – Umwelt- und Klimaschutz – Seite 730 - 772
Frau Danneberg gab folgende Informationen:
Die
Haushaltsansätze stellen sich für 2023 nicht wesentlich anders dar als für das
Jahr 2022.
Im Bereich Umwelt gibt es 2 neue Produkte:
-
Jagd-
und Waffenrecht, bisher im Fachbereich 32
-
Landwirtschaft,
bisher im Produkt Boden- und Abfall
seit 2022 ein eigenständiger Fachdienst,
deshalb auch nun auch ein eigenständiges Produkt
Frau Zerrenner sagte zum Deckungsgrad im Jagd- und
Waffenrecht, dass dieser 2022 noch bei 193 % und in 2023 nur noch bei 58 %
liegt und fragte, woher das kommt?
Bei der Wald- und Forstwirtschaft gibt es Erträge aus Holzverkauf, dies
allerdings erst ab 2022. Frau Zerrenner fragte, ob vorher kein Holz
verkauft wurde?
Auf Seite 771, Bodenschutz/Altlasten/Chemikalienrecht, sind die
Verwaltungsgebühren von 10.000 Euro in 2022 auf 100.000 Euro in 2023 gestiegen.
Hier wollte Frau Zerrenner wissen, was sich dahinter verbirgt? Warum steigen
die Dienstreiseaufwendungen von 130 Euro auf 1.800 Euro?
Zum Holzverkauf
antwortete Frau Danneberg, dass 2021 Holz verkauft wurde.
Zu den Verwaltungsgebühren im Bodenschutz sagte Frau Danneberg, dass es
sich hier um einen Schreibfehler handelt, dieser ist in der nächsten Planstufe
bereits korrigiert auf 10.000 Euro. Dienstreisekosten sind durch die
Coronapandemie begründet, die Dienstreisen (auch der Außendienst) wurden
weitestgehend eingeschränkt, es gab viele Onlinekonferenzen, so dass die Dienstreisekosten
so niedrig waren.
Herr Graber gab an, dass der Deckungsgrad damit
zusammenhängt, dass die Dienstaufwendungen für Beamte im letzten Jahr noch
nicht geplant waren. Die Aufwendungen für das Jagd- und -Waffenrecht sind jetzt
erst mit dem Haushalt 2023 zum Tragen gekommen und analog verhält es sich bei
den Erträgen, hier fallen die Verwaltungsgebühren für z.B. Fischereirecht weg,
die Fischereiabgabe fällt weg und dadurch reduziert sich der Betrag von 134.000
Euro auf 95.500 Euro.
Herr Northoff fragte, welche Gebühr für die Erteilung
eines Waffenscheines anfällt?
Die Antwort wird Frau Danneberg zu Protokoll nachreichen. – wird
als Anlage 2 beigefügt –
Es gab keine
weiteren Nachfragen.
Budet 80 – Mobilität, ÖPNV, Tourismus und Heimatpflege – Seite 827
- 848
Herr
Grabner erwähnte,
dass in den nächsten Tagen noch ein Gespräch mit dem Träger des ÖPNV geführt
werden wird, auch im Hinblick auf die stark gestiegenen Defizite, die für 2023
erkennbar waren. Das Unternehmen hat einige Verbesserungsvorschläge
unterbreitet und es wird geprüft, welche davon umgesetzt werden können, welche
Mehrerträge dadurch erzielt werden können und welche Minderaufwände erzielt
werden können. Aus diesem Grund werden sich nochmal einige Änderungen ergeben.
Herr
Hippe gab
folgende Informationen:
-
Schwerpunkt ist der ÖPNV, die Rahmenbedingungen für 2022 und 2023
lassen sich nur schwer erkennen
-
Aus 2022 sind die avisierten Ausgleichszahlungen vom Bund (1 Mrd.
Euro) noch im Raum, wir gehen nicht davon aus, dass dieses Jahr noch
zahlungswirksam wird, aber dann rückwirkend. Ausgleichsleistung für den LK von
ca. 200.000 Euro, um die aufgelaufenen Mehraufwendungen aus diesem Jahr mit
abzudecken.
-
Deutschlandticket ist im Haushalt 2023 noch nicht drin – die
Rahmenbedingungen sind noch vollkommen offen (Länderregelung nicht klar), um
die Erlösausfälle in den Verkehrsverbünden und Unternehmen zu beziffern
Seite
830 – Genehmigungsbehörde ÖPNV
-
keine Veränderungen
Seite
832 ff. – Schülerbeförderung
-
SK 542900 – sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von
Rechten und Diensten
Nichtnutzbarkeit der Krondorfer Turnhalle, hier musste eine Lösung gefunden
werden, um die Schülerinnen und Schüler in die Jahnsporthalle zum Schulsport zu
befördern. Das ist Vertragsfahrt, das kostet bis Mai 2023 22.000 Euro.
-
Schülerbeförderungskosten/Zeitkarten
Steigerung von ca. 4,9 Mio. Euro muss korrigiert werden aufgrund der steigenden
Schülerzahlen und der tariflichen Anpassung ab Februar 2023 eine Summe von 5,1
Mio. Euro
-
SK 542904 – Schülerbeförderungskosten
Erhöhung von 1,5 Mio. Euro 2022 auf 1,679 Mio. Euro 2023
Verträge mit Unternehmen (Kleinbusse z.B. Malteser, etc.) laufen aus,
Ausschreibungen werden gerade ausgewertet; Preissteigerungen sind teilweise
schon mit kalkuliert.
-
SK 542906 – Schülerbeförderungskosten
Rückgang durch Einführung der Schüler-RegioCard
-
SK 545200 – Erstattung für Aufwendung von Dritten an Gemeinden und
Verbände
Ist die Finanzierung der Beförderung der Schülerinnen und Schüler aus unserem
Nachbarlandkreis zur Gemeinschaftsschule Gröbzig.
Herr
Northoff
fragte, was kostet eine Schülermonatskarte im Schnitt? Ist es denkbar, dass
sich durch die Einführung des 49 Euro Tickets auch die Kosten für die
Schülerbeförderung ändern?
Herr Hippe sagte, das der aktuelle Preis der Schüler-RegioCard bei 33
Euro liegt, ab Februar 34 Euro. Es sind hier reine Kreismittel, wofür wir
verantwortlich sind. Diese müssten dann verrechnet werden mit dem Bundesprodukt
des 49 Euro Tickets. Inwieweit sich das 49 Euro Ticket in der Tarifstruktur
auswirkt, kann bisher nicht vorhergesagt werden.
Herr
Grabner
ergänzte, sollte sich das 49 Euro Ticket auf Bundesebene durchsetzen, so
bräuchte man auch keinen MDV mehr.
Frau
Zerrenner
sagte, dass bei den Produkten Entwicklung ländlicher Raum und ÖPNV ein Beamter
und ein Angestellter dazu kommt, gibt es hierfür einen bestimmten Grund?
Herr Hippe antwortete, dass beim ÖPNV durch die Organisation die
genehmigungsbehördlichen Aufgaben zusammengeführt werden sollen und das ist
hier eingepreist. Beim ländlichen Raum gibt es keine personellen Veränderungen.
Seite
836 ff – Entwicklung des ländlichen Raumes
-
SK 448100 – Erträge aus Kostenerstattungen vom Land
Neue
Förderperiode, dort gibt es eine Veränderung der Verantwortlichkeit. Wir werden
nicht mehr für das LEADER-Gebiet MittelElbeFläming das Leadermanagement
beantragen und umsetzen, sondern das übernimmt jetzt die Stadt Dessau-Roßlau;
wir werden als Landkreis nur noch für den Bereich Anhalt das Leadermanagement
aufstellen und finanziell einplanen, daher die Reduzierung auf 120.000 Euro.
-
SK 527175 – Aufwendungen Leadermanagement
Reduzierung auf 130.000 Euro
Seite
838 – ÖPNV
-
SK 41410.00081 – Förderung NASA Haltestellen
Ist eine Finanzierung, die die NASA den Landkreisen zur Verfügung stellt um
Haltestellen zu modernisieren. NASA hat das Programm auf das Jahr 2023
verschoben, somit wird aus den 0,00 Euro 315.000 Euro.
-
SK 79200.71500 – Förderung des ÖPNV gem. § 8 (3) ÖPNVG LSA
Die 3,2 Mio. Euro in 2022 resultieren aus der Summe vom Land (2 Mio. Euro) und
der 1,2 Mio. Euro Kreismittel, diese Mittel werden in 2023 getrennt
dargestellt.
Herr
Northoff
fragte, ob es im Fachbereich bei den Personalkosten eine Steigerung gab?
Frau Brandt sagte, dass im ÖPNV Budget die gleiche Personenzahl wie
vorher vorhanden ist, aber es gibt eine Veränderung der Produktzuordnung. Das
ist auch das Thema im Budget ländlicher Raum. Die Produkte sind anders
zugeordnet und dadurch ergeben sich Veränderungen.
Herr
Nowak fragte,
ob die NASA Förderungen die Haltepunkte an den S-Bahn-Stationen oder den
Busverkehr betreffen?
Herr Hippe sagte, dass es den Busverkehr betrifft.
Seite
842 ff. – Landwirtschaft
-
wird noch geführt aber nicht mehr in der Verantwortung des FB 80
umgesetzt.
Seite
844 – Tourismus
-
SK 448100 – Erträge aus Kostenerstattungen vom Land – 5.000 Euro
Hierunter
verbirgt sich der Sachsen-Anhalt-Tag.
-
SK 531300 Zuweisungen an Zweckverbände
Umlageerhöhung
von bisher 75.000 Euro (war sonst gedeckelt) aufgrund Haushaltsbeschlüsse in
der Verbandsversammlung Erhöhung auf 114.800 Euro.
-
SK 545800 – Erstattung für die Aufwendung von Dritten aus
laufender Verwaltungstätigkeit an übrige Bereiche
Vertrag zur
Personalkostenfinanzierung mit dem Verein Welterbe Region, dieser Vertrag wurde
neu gefasst und daraus resultiert sich die Erhöhung auf 50.000 Euro.
Frau
Zerrenner
fragte, warum die Postgebühren von 0 Euro auf jetzt 2.000 Euro ansteigen?
Herr Hippe antwortete, dass coronabedingt keine Veranstaltungen oder Messen
besucht werden konnten, hier wurde viel mit Versand von Materialien gearbeitet.
Es wurden Radfahrer befragt, wo sie im touristischen Bereich Handlungsbedarf
sehen, wir haben alle Rücksendungen mit Material ausgestattet. Hierfür wurde
der Postweg genutzt. Das soll weitergeführt werden, deswegen wurde in 2023
2.000 Euro eingestellt.
Es gab keine weiteren Fragen.