Herr Grabner gab vorab folgenden Hinweis:

Nach wie vor sind wir in den Fachbereichen dabei, Einsparpotenzial bzw. Einnahmemöglichkeiten zu eruieren, wir sind allerdings noch nicht wirklich von unserem Defizit abgewichen. Erfolge konnten in dem Bereich der baulichen Unterhaltung erzielt werden, insgesamt wurden hier 2,36 Mio. Euro eingekürzt. Somit sinkt der geplante Ansatz von knapp 6,3 Mio. Euro auf nunmehr 3,9 Mio. Euro. Weiter konnte im Bereich Tiefbau gekürzt werden, durch eine Reduzierung von 160.000 Euro konnte der geplante Ansatz von 1,56 Mio. Euro auf nunmehr 1,4 Mio. Euro reduziert werden.

 

Budget 55 – Jobcenter – Seite 362 – 394

 

Frau Wohmann sagte, dass es nicht einfach ist, das Jobcenter in den einzelnen Teilergebnisplan des Landkreises einzugliedern, weil viele Zuordnungen einzelner Kostenstellen im Jobcenter andere waren und es werden laufend Korrekturen vorgenommen. Der aktuelle abschließende Stand, der zum 01.01.2023 steht, ist getätigt. Allerdings kann nicht gesagt werden, wie sich die Entwicklung bei Kosten der Unterkunft oder Hilfe zum Lebensunterhalt zeigt, aber bestimmte Prognosen sind enthalten.

Herr Körner (Bereich Finanzen) gab einen Überblick über die einzelnen Positionen wie folgt:

Die Planzahlen wurden in den letzten Monaten nochmals angepasst, so dass die Umschichtungsbeträge auf 500.000 Euro begrenzt wurden. Des Weiteren können durch die Rücküberführung der KomBA in den Landkreis Personalkosten eingespart werden. Die größten Veränderungen treten im Bereich der Kosten für Heizung und Unterkunft auf, dort ist zu den bestehenden 24,9 Mio. Euro noch eine Steigerung von 18 Mio. Euro hinzugekommen, 62,8 % davon trägt der Bund, 37,2 % trägt der Landkreis, was einen Betrag von 6.780.000 Euro ausmacht. Die Erhöhung beim Arbeitslosengeld in Höhe von 3 Mio. Euro belasten die Ausgaben des Landkreises nicht, da die Beträge zu 100 % deckungsfähig durch den Bund sind. Bei den Verwaltungskosten wurde z.B. bei den Personalkosten gespart, durch weniger Personal konnten Liegenschaften abgestoßen werden, was zur Verringerung der Miet- und Betriebskosten führt.

Seite 367, SK 41400
Frau Zerrenner fragte zur Umschichtung zur Deckung VWK aus EGL (Bund), was sich dahinter verbirgt?
Herr Fischer antwortete, dass wir Eingliederungsleistungen vom Bund zugewiesen bekommen und dann die Möglichkeit haben, einen Teil der Zuweisung in die Verwaltungskosten umzuschichten, um dann ggf. dort vorhandene Bedarfe zu deckeln.
Herr Grabner ergänzte, dass die Umschichtung in den Vorjahren bis zu einer Gesamtleistung von max. 1 Mio. Euro/Jahr auch erfolgte.

Frau Zerrenner fragte, warum die Personalkosten von 2024-2026 konstant dargestellt sind, obwohl es eine Steigerung gibt?
Herr Fischer antwortete, dass viele Dinge noch nicht realistisch betrachtet werden konnten, da die Zahlen für 2023 erst einmal im Focus standen. Hier werden die Folgejahre noch korrigiert.
Herr Grabner sagte, dass eine Tarifsteigerung von ca. 5 % mit eingeplant werden, macht dann aber in Summe ca. 2 Mio. Euro, von daher soll die Gesamtbetrachtung – auch der Folgejahre – mit einfließen. Derzeit ist es schwierig zu sagen, wie sich die Personalkosten 2024 bis 2026 entwickeln werden. 

 

Herr Northoff wollte wissen, wie hoch der Ansatz bei den Erträgen ist? Bisher waren es ca. 15 Mio. Euro.
Herr Körner antwortete, ca. 11 Mio. Euro kommen vom Bund dazu und 6.780.000 Euro müsste der Landkreis finanzieren. Die Mehraufwendungen werden nicht in Gänze durch den Bund finanziert.
Herr Krüger ergänzte, dass die 18 Mio. Euro die Planzahlerhöhung KdU war, die vor einigen Wochen getroffen wurde. Diese Planzahl berücksichtigt bisher noch nicht die möglichen Auswirkungen der Gaspreispreisbremse. Bei der Bemessung der Preissteigerung wurden verschiedene Parameter bemessen, auch unterschiedliche Preissteigerungen aus einzelnen Kostenstellen, so sind wir auf diesen Betrag gekommen. Zu diesem Zeitpunkt gab es aber weder eine Energiepreisbindung, noch einen Strompreis- oder Gaspreisdeckel. Wie dieser sich auswirkt, wird in den nächsten Wochen betrachtet, so dass dieser Planansatz ggf. noch angepasst werden wird.

 

Frau Zerrenner fragte zu Seite 374, was das Wort Verwicklung bei dem Satz – Verwicklung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung bei der Eingliederung in Arbeit – zu bedeuten hat?
Herr Fischer antwortete, dass es Verwirklichung heißen muss.

 

Seite 377, SK 546301 Erstausstattung von Wohnung

Frau Zerrenner fragte, warum diese in 2023 mit 0 Euro angegeben sind?
Herr Fischer antwortete, dass dies Leistungen sind, die komplett der Landkreis trägt. Deswegen sind in den Umlagen keine Zuwendungen aufgeführt, dafür aber unter den Transferaufwendungen (SK 533500 – Einmalige Leistungen an Arbeitssuchende). Die Deckung kommt nicht vom Bund, sondern die muss der Landkreis tragen.

 

Seite 386, SK 53370.40020

Weiter fragte Frau Zerrenner, was sich hinter Leistungen zur Eingliederung von Arbeitssuchenden – Mehraufwandsvarianten – mit 2.208.300 Euro verbirgt?
Herr Fischer antwortete, dass dies die Arbeitsgelegenheiten sind, das ist eine Leistungsart aus den Eingliederungsleistungen.

 

Seite 394 – Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz

Frau Zerrenner fragte, warum der Deckungsgrad von 2022 mit 93 % auf 2023 mit 19 % gefallen ist?
Herr Fischer antwortete, es gibt ein Produkt BuT insgesamt 312601 (allgemeine BuT Leistungen) und dann gibt es noch ein extra Produkt für die Wohngeld/KIZ-Bezieher. Hier wurde aber festgestellt, dass wir die Zuweisung im Produkt 345101 haben, aber die Aufwendungen in dem Produkt 312601 (die kompletten Transferaufwendungen) haben, was dann den Unterschied in dem Deckungsgrad geben kann. Auch hier sind die Aufwendungen durch die Zuweisungen gedeckelt.
Herr Lucas sagte, dass hier bei den Produkten zukünftig noch die Personalkosten mit ausgewiesen werden, die verschlechtern natürlich das Ergebnis, das sieht man dann in der Unterdeckung des Produktes mit einem Deckungsgrad nur noch von 18,75 %.

 

Herr Northoff fragte, wofür oder an wen Kindergeld gezahlt wird? Und ist dies lediglich im Bundeskindergeldgesetz geregelt?
Herr Fischer sagte, dass Kindergeld wird gar nicht gezahlt, das sind BuT-Leistungen, Leistungen zur Bildung und Teilhabe, die für Leistungsbezieher aus dem KIZ Wohngeld beziehen und dann GuT-Leistungen bekommen.
Herr Fischer konnte nicht beantworten, warum das Bundeskindergeldgesetz im Budget 55 angesiedelt ist.
Herr Lucas sagte, dass diese ursprünglich immer eine Leistung des Landkreises war, die wurde aufgrund der Neuorganisation vom Fachbereich 50 umgegliedert zum FB 55.
Herr Krüger antwortete, die BuT Leistungen sind anspruchsberechtigt Leistungsbezieher nach dem SGB II, nach dem SGB XII, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeldbezieher und Bezieher des Kinderzuschlages, der wird von der Familienkasse geleistet; das dürften diese Erstattungen für diesen Personenkreis sein. Die Zuständigkeit ist so, dass der Landkreis Anhalt-Bitterfeld diese Leistung umsetzt, auch grundsätzlich für alle anderen Rechtskreise. Das Jobcenter – bis auf die Fälle, die das SGB XII gemacht hat – hat für alle Rechtskreise im Landkreis die BuT-Leistungen bearbeitet und zahlbar gemacht, jetzt findet eine Neuordnung statt.

Herr Northoff fragte, ob zu Protokoll ein Paragraph zum Nachlesen angegeben werden kann?
Dies bejahte Herr Krüger. – wird als Anlage 1 beigefügt –

 

Es gab keine weiteren Nachfragen.

 

Budget 11 – Personal – Seite 170 - 179

 

Frau Brandt gab folgende Informationen:

 

-       Übernahme von 2 Kollegen aus Jobcenter – gehen in FB Personal ein

-       im Vergleich zu 2022 nahezu keine Aufwüchse

-       Organisation ist jetzt eine eigene Stabstelle – ergeben sich Veränderungen in der Planung von Mitgliedsbeiträgen

-       für KomBA-Mitarbeiter wird die arbeitsmedizinische Betreuung und die Arbeitssicherheit im FB 11 geplant – führt im Ansatz zu Aufwüchsen
weiter sind KomBA-Mitarbeiter in den Fortbildungskosten enthalten

-       Übernahme von Auszubildenden der KomBA – Erhöhung der Ansätze

 

Herr Northoff fragte, ob nach wie vor ein Ansatz für die freiwilligen Sportleistungen o.ä. vorhanden ist?
Frau Brandt sagte, dass es weiterhin einen Ansatz für das Gesundheitsmanagement gibt, denn es soll im Jahr 2023 wieder angeboten werden. Aktuell sind mehrere Krankenkassen angeschrieben mit der Bitte, ihre möglichen Kooperationsleistungen vorzustellen; diese werden dann ausgewertet und wir werden uns dann mit einer Krankenkasse für ein betriebliches Gesundheitsmanagement binden.

Herr Northoff fragte, um welchen Betrag es sich dann handeln wird?
Frau Brandt antwortete, dass es sich um die bereits bekannten 34.700 Euro handelt, wie bereits im Ansatz von 2022.

Herr Grabner fügte hinzu, dass ab Januar 2023 bei 1.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Betrag nicht überschwänglich sei.

 

Frau Zerrenner fragte, warum die privatrechtlichen Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Kostenumlagen um ca. 60.000 Euro zurückgegangen sind?
Herr Northoff fragte ebenfalls hierzu, worum es sich generell handelt und warum ist es weniger geworden?

Frau Brandt erklärte, dass seien die Kostenerstattungen für die Jobcenter Mitarbeiter, die wir sonst für Fortbildung oder Einsätze im Haus bekommen haben.
Herr Lucas ergänzte, dass wir als Landkreis über die Personalgestellung der KomBA Personal zur Verfügung gestellt haben, die KomBA hatte dafür anteilmäßig 65.000 Euro als Planansatz 2022 für die Personalkosten erstattet. Dies erfolgt ab 2023 nicht mehr, damit entfällt die Erstattung.

 

Frau Zerrenner stellte fest, dass hier ebenfalls die Personalaufwendung konstant geblieben ist, auch für die Folgejahre, und fragte, ob das im Hause generell so gemacht wird?
Frau Brandt sagte, dass die Personalaufwendungen in den Folgejahren nicht verändert werden. Tarifliche Veränderungen können nicht geplant werden, wenn die Werte nicht bekannt sind. Für 2023 wurden keine Tariferhöhungen eingeplant, auch nicht für die Folgejahre. Wenn aber ein Tarifabschluss 2023 erfolgt, der dann auch 2024 betrifft, dann können diese bekannten Erhöhungen eingeplant werden. Ebenfalls nicht beplant werden nicht bekannte Ausfälle/Abgänge.
Herr Grabner sagte, dass es in den letzten Jahren akzeptable Tarifsteigerungen von 2,5 % bis 3 % gab, die durch Personalminderausgaben durch Langzeiterkrankte oder nicht besetzte Stellen kompensiert wurden, das wird 2023 nicht mehr passieren, da Verdi eine viel höhere Forderung stellt.

 

Es gab keine weiteren Fragen.

Budget 40 – Schulverwaltungsamt

 

Frau Treffkorn gab folgende Informationen:

 

-          Ausgangspunkt zur Ermittlung der Bedarfszuführung für die Schulen in Trägerschaft des LK ABI bilden die vorläufigen Schülerzahlen für das SJ 2022/2023. 

-          erkennbar ist hier eine Erhöhung gegenüber dem SJ 2021/2022 hinsichtlich der Anzahl der Klassen um insgesamt 1 Klasse und eine Erhöhung der Anzahl der Schülerinnen und Schüler um insgesamt 77 

-          An den Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen ist die Erhöhung mit 6 Klassen und 115 Schülern mehr gegenüber dem Vorjahr am höchsten, dies macht sich natürlich auch bei der Ermittlung der Bedarfszuführung bemerkbar.

-          An den Gymnasien und den Berufsbildenden Schulen ist die Anzahl der Klassen- und Schülerzahlen indes rückläufig.

-          Weiter gestiegen sind auch die Klassen- und Schülerzahlen an den Förderschulen für Geistigbehinderte im Landkreis Anhalt-Bitterfeld.

-          Der Bereich Schul-IT wurde mit Beginn es HH-jahres 2022 aus dem Fachbereich Schulverwaltung ausgegliedert und dem Fachbereich 06 – Informationstechnik und Digitalisierung – zugeordnet. 

-          Sachkonten wie z.B. 523100 (Mieten Kopierer), 527120 (Software Wartung und Pflege), 543100 (neu erworbene Software/Lizenzen bis 150 €/netto und/oder Laufzeit bis 1 Jahr), 542900 (Webhosting) etc. werden nunmehr ausschließlich durch den FB 06 beplant und bewirtschaftet. D.h. von der ermittelten Bedarfszuführung für die Schulen wurde ein Betrag von insgesamt 97.300,00 € an den FB 06 zur Beplanung der betreffenden Sachkonten zugeführt. 

-          Für das HH-Jahr 2023 steht daher in den Planungsunterlagen für die in Rede stehenden Sachkonten des FB Schulverwaltungsamt als Planansatz eine Null. 

-          Die verbliebenen Budgetmittel wurden unter Beteiligung der jeweiligen Schulen den Sachkonten in Zuständigkeit des FB 40 zugeordnet. 

 

Folgende zusätzliche finanzielle Mittel wurden eingeplant: 

 

Sekundarschule am Burgtor Aken (Elbe)

Produkt: 216103, Sachkonto: 082200

Zusätzlich 500 Euro als Plansumme für die Anschaffung von 2 Rollcontainer

Anschaffung war für das SJ 2021 geplant, Vergabeverfahren musste aufgehoben werden. Übertragbarkeit der finanziellen Mittel in das Folgejahr war haushaltsrechtlich nicht möglich.

 

Sekundarschule Raguhn

Produkt: 216104
Sachkonto: 082200, 1 Lehrertisch, Plansumme: 400,00 Euro

Anschaffung war für das SJ 2021 geplant. Vergabeverfahren musste aufgehoben werden. Übertragbarkeit der finanziellen Mittel in das Folgejahr war haushaltsrechtlich nicht möglich.

 

Sachkonto: 082100

Anschaffung eines Hochsprungkissen, Plansumme: 4.500,00 Euro

Die Anschaffung ist erforderlich, um den Sportunterricht lehrplankonform durchführen zu können.

 

Sachkonto: 527140

Umsetzung des Projektes "Produktives Lernen", Plansumme: 600,00 Euro für Lehr-, Lern- und Unterrichtsmittel

 

Sachkonto: 082100, Plansumme: 5.200,00 Euro für ein Activ Panel Touch

Der Zuwendungsbescheid liegt vor. Die Förderung beträgt 100 % - Einnahmen wurden in entsprechender Höhe eingestellt.

 

Sekundarschule "Völkerfreundschaft" Köthen/Anh.

Produkt: 216107, für Ausstattung im Rahmen der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen

Sachkonto:                     525200                           082200                                              082100

Plansumme:                   21.700,00 Euro           29.200,00 Euro                              110.000,00 Euro

Anmeldung der finanziellen Mittel erfolgte durch den FB 68.

 

Sekundarschule Ciervisti Zerbst/Anhalt

Produkt: 216110, Sachkonto: 082100 für Ausstattung Physikkabinett, Plansumme: 60.000,00 Euro

Das Kabinett ist ehr als 15 Jahre alt, Tische und Stühle sind beschädigt, Stromanschlüsse an den Schülertischen sind nicht mehr angeschlossen.

 

Sekundarschule Zörbig

Produkt: 216111, für Anschaffung von Mobiliar (2 Klassenraumsätze)

Sachkonto:                     525200                        082200

Plansumme:                   8.100,00 Euro          500,00 Euro

Anschaffung war für das SJ 2021 geplant, Vergabeverfahren musste aufgehoben werden. Übertragbarkeit der finanziellen Mittel in das Folgejahr war haushaltsrechtlich nicht möglich.

 

Gemeinschaftsschule Muldenstein

Produkt: 219102, Sachkonto: 082100, für Ausstattung Chemiekabinett, Plansumme:45.000,00 € (FB 68 hat hierfür ebenfalls Mittel für baulich notwendige Maßnahmen eingestellt)

Derzeit keine Schülerexperimente möglich, da nur der Lehrertisch über einen Gasanschluss verfügt.  Mithin gibt es kein Abzugssystem in diesem Unterrichtsraum. Damit sind die sicherheitstechnischen Anforderungen nicht gegeben.

 

FöS Dr.-Samuel-Hahnemann-Schule Köthen/Anh.

Produkt: 221101, Ersatzbeschaffungen nach Einbruchsdiebstahl im Jahr 2022

Sachkonto:                     522500                        082200

Plansumme:                   300,00 Euro              1.300,00 Euro

 

FöS (G) An der Kastanie Bitterfeld

Produkt: 221108, Stühle für Aula, Hort- und Essenraum, Schränke Werkraum, Tische Aula, Hort- und Essenraum

Sachkonto:                     525200                        082200

Plansumme:                   8.100,00 Euro          5.300,00 Euro

 

Europagymnasium "W. Rathenau" Bitterfeld

Produkt: 217101, für Neuausstattung Kunstraum

Sachkonto:                     525200                        082200

Plansumme:                   1.700,00 Euro          7.300,00 Euro

Durch zeitliche Verzögerungen u. a. aufgrund des Hackerangriffs und durch Preissteigerungen war eine Umsetzung im HH-Jahr 2021 nicht möglich.

                                           

Gymnasium Francisceum Zerbst

Produkt: 217103, für Hörsaalbestuhlung, Sachkonto: 082200, Plansumme: 9.000,00 Euro

Durch zeitliche Verzögerungen u. a. aufgrund des Hackerangriffs und durch Preissteigerungen war eine Umsetzung im HH-Jahr 2021 nicht möglich.

 

Frau Zerrenner fragte, was sich hinter den sonstigen ordentlichen Erträgen verbirgt, welche von 300 Euro in 2022 auf 362.200 Euro ansteigen?

Herr Lucas erklärte, dass alles – soweit möglich – aufgeteilt werden soll, wo Fördermittel bzw. Abschreibungen in den Objekten generiert worden sind. Das war vorher zentral im FB 20 enthalten und zieht sich durch den kompletten Haushalt durch. Auch die Wertberichtigungen sollen in den einzelnen Budgets mit nachgewiesen werden.

 

Weiter fragte Frau Zerrenner zu den Vermieterregelungen, warum manche Mieten der Schulen stark sinken?
Frau Treffkorn sagte, dass es im Fachbereich 68 geplant und bewirtschaftet wird und das wird runtergebrochen auf die einzelnen Schulbudgets und erscheint dann als Leistungsverrechnung.

 

Frau Zerrenner fragte, warum sich die Post- und Fernmeldegebühren so reduziert haben?
Frau Treffkorn erklärte, dass die Post/Briefmarken im Fachbereich Schulverwaltung verbleibt, aber die Telekommunikation wechselte zum Fachdienst 06.

 

Herr Nowak nahm Bezug auf den Schulentwicklungsplan, dort wird in der Anlage die Schülerzahlentwicklung für die Sekundarschule Roitzsch ab dem Schuljahr 2023 ausgeführt, dass zur Entlastung der Raumsituation für einen befristeten Zeitraum ab dem Schuljahr 2022/2023 zwei Unterrichtscontainer zu stellen sind; bisher stehen diese noch nicht. Herr Nowak fragte, wie die Situation jetzt ist bzw. wie wird es sich haushälterisch noch auswirken?
Weiter sagte Herr Nowak, dass es eine Diskussion mit dem Nachbargrundstück in kommunaler Hand gibt, wo eine erweiterte Nutzung durch die Feuerwehr vorgesehen ist und der Platz durchaus begrenzt erscheint. In diesen Punkten möchte Herr Nowak mehr Transparenz.
Frau Treffkorn sagte, dass Vergabesachen im FB 68 gelaufen sind, das Vergabeverfahren ist noch nicht abgeschlossen und deshalb stehen die Container noch nicht. Der Schulleiter kann derzeit den Unterricht sicherstellen. Es werden sich die Schülerzahlen mit der amtlichen Schuljahresanfangsstatistik nochmals angesehen im Zusammenhang mit der Schulentwicklungsplanung, inwieweit es Abweichungen gibt und inwieweit Handlungsbedarf als Schulträger besteht und dies dann in die entsprechenden Fachausschüsse gegeben.

Herr Grabner sagte, dass das besagte Grundstück die einzige Expansionsmöglichkeit für das Schulareal darstellt und im Hinblick auf die momentan stetig steigende Schülerzahl kann man dies im Hinterkopf behalten.

Herr Nowak sagte, dass die Stadtverwaltung aufgefordert wurde, mit dem Landkreis ins Gespräch zu kommen, die Schulentwicklung – auch im Hinblick auf die verfügbaren Flächenbedarfe – zum Thema zu machen.

 

Herr Grabner erwähnte, dass ein nicht unerheblicher Mehraufwand im Jahr 2023 – betreffs die Förderschule an der Kastanie – aufkommen wird. Hier gibt es einen sehr starken Anstieg an Schülerzahlen und es werden für das Schuljahr 2023/2024 mehr Klassenräume (3 oder sogar 5) benötigt. Momentan stehen bereits Mietcontainer mit 3 Klassenräumen, welche nicht vollumfänglich nutzbar sind. Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zwischen einem Miet- und einem Kaufmodell erstellt, bei dem die Kaufvariante die wirtschaftlich günstigere ist, d. h. wir werden ein Kostenvolumen in Höhe von 1,7 Mio. Euro benötigen. Damit werden bis zu 5 Klassenräume geschaffen. Es wird damit im Januar und Februar 2023 in die Ausschüsse gegangen und ein zusätzlicher Kreistag stattfinden, damit zeitnah mit dem Ausschreibungsverfahren begonnen werden kann.
Es wurde alle Möglichkeiten geprüft, aber dies ist die einzig durchführbare Variante, dort die Container zu stellen, welche dann auch verkleidet und eine Nutzungsdauer von 30 Jahren haben werden.

 

Es gab keine weiteren Fragen.

 

Budget 66 – Umwelt- und Klimaschutz – Seite 730 - 772

 

Frau Danneberg gab folgende Informationen:

 

Die Haushaltsansätze stellen sich für 2023 nicht wesentlich anders dar als für das Jahr 2022.
Im Bereich Umwelt gibt es 2 neue Produkte:

-          Jagd- und Waffenrecht, bisher im Fachbereich 32

-          Landwirtschaft, bisher im Produkt Boden- und Abfall

seit 2022 ein eigenständiger Fachdienst, deshalb auch nun auch ein eigenständiges Produkt

 

Frau Zerrenner sagte zum Deckungsgrad im Jagd- und Waffenrecht, dass dieser 2022 noch bei 193 % und in 2023 nur noch bei 58 % liegt und fragte, woher das kommt?
Bei der Wald- und Forstwirtschaft gibt es Erträge aus Holzverkauf, dies allerdings erst ab 2022. Frau Zerrenner fragte, ob vorher kein Holz verkauft wurde?
Auf Seite 771, Bodenschutz/Altlasten/Chemikalienrecht, sind die Verwaltungsgebühren von 10.000 Euro in 2022 auf 100.000 Euro in 2023 gestiegen. Hier wollte Frau Zerrenner wissen, was sich dahinter verbirgt? Warum steigen die Dienstreiseaufwendungen von 130 Euro auf 1.800 Euro?

Zum Holzverkauf antwortete Frau Danneberg, dass 2021 Holz verkauft wurde.
Zu den Verwaltungsgebühren im Bodenschutz sagte Frau Danneberg, dass es sich hier um einen Schreibfehler handelt, dieser ist in der nächsten Planstufe bereits korrigiert auf 10.000 Euro. Dienstreisekosten sind durch die Coronapandemie begründet, die Dienstreisen (auch der Außendienst) wurden weitestgehend eingeschränkt, es gab viele Onlinekonferenzen, so dass die Dienstreisekosten so niedrig waren.

Herr Graber gab an, dass der Deckungsgrad damit zusammenhängt, dass die Dienstaufwendungen für Beamte im letzten Jahr noch nicht geplant waren. Die Aufwendungen für das Jagd- und -Waffenrecht sind jetzt erst mit dem Haushalt 2023 zum Tragen gekommen und analog verhält es sich bei den Erträgen, hier fallen die Verwaltungsgebühren für z.B. Fischereirecht weg, die Fischereiabgabe fällt weg und dadurch reduziert sich der Betrag von 134.000 Euro auf 95.500 Euro.

Herr Northoff fragte, welche Gebühr für die Erteilung eines Waffenscheines anfällt?
Die Antwort wird Frau Danneberg zu Protokoll nachreichen.
– wird als Anlage 2 beigefügt –

 

Es gab keine weiteren Nachfragen.

 

Budet 80 – Mobilität, ÖPNV, Tourismus und Heimatpflege – Seite 827 - 848

 

Herr Grabner erwähnte, dass in den nächsten Tagen noch ein Gespräch mit dem Träger des ÖPNV geführt werden wird, auch im Hinblick auf die stark gestiegenen Defizite, die für 2023 erkennbar waren. Das Unternehmen hat einige Verbesserungsvorschläge unterbreitet und es wird geprüft, welche davon umgesetzt werden können, welche Mehrerträge dadurch erzielt werden können und welche Minderaufwände erzielt werden können. Aus diesem Grund werden sich nochmal einige Änderungen ergeben.

 

Herr Hippe gab folgende Informationen:

 

-          Schwerpunkt ist der ÖPNV, die Rahmenbedingungen für 2022 und 2023 lassen sich nur schwer erkennen

-          Aus 2022 sind die avisierten Ausgleichszahlungen vom Bund (1 Mrd. Euro) noch im Raum, wir gehen nicht davon aus, dass dieses Jahr noch zahlungswirksam wird, aber dann rückwirkend. Ausgleichsleistung für den LK von ca. 200.000 Euro, um die aufgelaufenen Mehraufwendungen aus diesem Jahr mit abzudecken.

-          Deutschlandticket ist im Haushalt 2023 noch nicht drin – die Rahmenbedingungen sind noch vollkommen offen (Länderregelung nicht klar), um die Erlösausfälle in den Verkehrsverbünden und Unternehmen zu beziffern

 

Seite 830 – Genehmigungsbehörde ÖPNV

-          keine Veränderungen

 

Seite 832 ff. – Schülerbeförderung

-          SK 542900 – sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten
Nichtnutzbarkeit der Krondorfer Turnhalle, hier musste eine Lösung gefunden werden, um die Schülerinnen und Schüler in die Jahnsporthalle zum Schulsport zu befördern. Das ist Vertragsfahrt, das kostet bis Mai 2023 22.000 Euro.

-          Schülerbeförderungskosten/Zeitkarten
Steigerung von ca. 4,9 Mio. Euro muss korrigiert werden aufgrund der steigenden Schülerzahlen und der tariflichen Anpassung ab Februar 2023 eine Summe von 5,1 Mio. Euro

-          SK 542904 – Schülerbeförderungskosten
Erhöhung von 1,5 Mio. Euro 2022 auf 1,679 Mio. Euro 2023
Verträge mit Unternehmen (Kleinbusse z.B. Malteser, etc.) laufen aus, Ausschreibungen werden gerade ausgewertet; Preissteigerungen sind teilweise schon mit kalkuliert.

-          SK 542906 – Schülerbeförderungskosten
Rückgang durch Einführung der Schüler-RegioCard

-          SK 545200 – Erstattung für Aufwendung von Dritten an Gemeinden und Verbände
Ist die Finanzierung der Beförderung der Schülerinnen und Schüler aus unserem Nachbarlandkreis zur Gemeinschaftsschule Gröbzig.

 

Herr Northoff fragte, was kostet eine Schülermonatskarte im Schnitt? Ist es denkbar, dass sich durch die Einführung des 49 Euro Tickets auch die Kosten für die Schülerbeförderung ändern?
Herr Hippe sagte, das der aktuelle Preis der Schüler-RegioCard bei 33 Euro liegt, ab Februar 34 Euro. Es sind hier reine Kreismittel, wofür wir verantwortlich sind. Diese müssten dann verrechnet werden mit dem Bundesprodukt des 49 Euro Tickets. Inwieweit sich das 49 Euro Ticket in der Tarifstruktur auswirkt, kann bisher nicht vorhergesagt werden.

Herr Grabner ergänzte, sollte sich das 49 Euro Ticket auf Bundesebene durchsetzen, so bräuchte man auch keinen MDV mehr. 

 

Frau Zerrenner sagte, dass bei den Produkten Entwicklung ländlicher Raum und ÖPNV ein Beamter und ein Angestellter dazu kommt, gibt es hierfür einen bestimmten Grund?
Herr Hippe antwortete, dass beim ÖPNV durch die Organisation die genehmigungsbehördlichen Aufgaben zusammengeführt werden sollen und das ist hier eingepreist. Beim ländlichen Raum gibt es keine personellen Veränderungen.

 

Seite 836 ff – Entwicklung des ländlichen Raumes

-          SK 448100 – Erträge aus Kostenerstattungen vom Land

Neue Förderperiode, dort gibt es eine Veränderung der Verantwortlichkeit. Wir werden nicht mehr für das LEADER-Gebiet MittelElbeFläming das Leadermanagement beantragen und umsetzen, sondern das übernimmt jetzt die Stadt Dessau-Roßlau; wir werden als Landkreis nur noch für den Bereich Anhalt das Leadermanagement aufstellen und finanziell einplanen, daher die Reduzierung auf 120.000 Euro.

-          SK 527175 – Aufwendungen Leadermanagement
Reduzierung auf 130.000 Euro

 

Seite 838 – ÖPNV

-          SK 41410.00081 – Förderung NASA Haltestellen
Ist eine Finanzierung, die die NASA den Landkreisen zur Verfügung stellt um Haltestellen zu modernisieren. NASA hat das Programm auf das Jahr 2023 verschoben, somit wird aus den 0,00 Euro 315.000 Euro.

-          SK 79200.71500 – Förderung des ÖPNV gem. § 8 (3) ÖPNVG LSA
Die 3,2 Mio. Euro in 2022 resultieren aus der Summe vom Land (2 Mio. Euro) und der 1,2 Mio. Euro Kreismittel, diese Mittel werden in 2023 getrennt dargestellt.

 

Herr Northoff fragte, ob es im Fachbereich bei den Personalkosten eine Steigerung gab?
Frau Brandt sagte, dass im ÖPNV Budget die gleiche Personenzahl wie vorher vorhanden ist, aber es gibt eine Veränderung der Produktzuordnung. Das ist auch das Thema im Budget ländlicher Raum. Die Produkte sind anders zugeordnet und dadurch ergeben sich Veränderungen.

 

Herr Nowak fragte, ob die NASA Förderungen die Haltepunkte an den S-Bahn-Stationen oder den Busverkehr betreffen?
Herr Hippe sagte, dass es den Busverkehr betrifft.

 

Seite 842 ff. – Landwirtschaft

-          wird noch geführt aber nicht mehr in der Verantwortung des FB 80 umgesetzt.

 

Seite 844 – Tourismus

-          SK 448100 – Erträge aus Kostenerstattungen vom Land – 5.000 Euro

Hierunter verbirgt sich der Sachsen-Anhalt-Tag.

-          SK 531300 Zuweisungen an Zweckverbände

Umlageerhöhung von bisher 75.000 Euro (war sonst gedeckelt) aufgrund Haushaltsbeschlüsse in der Verbandsversammlung Erhöhung auf 114.800 Euro.

-          SK 545800 – Erstattung für die Aufwendung von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit an übrige Bereiche

Vertrag zur Personalkostenfinanzierung mit dem Verein Welterbe Region, dieser Vertrag wurde neu gefasst und daraus resultiert sich die Erhöhung auf 50.000 Euro.

 

Frau Zerrenner fragte, warum die Postgebühren von 0 Euro auf jetzt 2.000 Euro ansteigen?
Herr Hippe antwortete, dass coronabedingt keine Veranstaltungen oder Messen besucht werden konnten, hier wurde viel mit Versand von Materialien gearbeitet. Es wurden Radfahrer befragt, wo sie im touristischen Bereich Handlungsbedarf sehen, wir haben alle Rücksendungen mit Material ausgestattet. Hierfür wurde der Postweg genutzt. Das soll weitergeführt werden, deswegen wurde in 2023 2.000 Euro eingestellt.

 

Es gab keine weiteren Fragen.