Sitzung: 17.11.2022 Sozial- und Gesundheitsausschuss
Vorlage: BV/0625/2022
Frau Zoschke informiert über die Vorlage und fragt nach Anmerkungen und Änderungswünschen.
Frau Mädchen
bittet darum, im Punkt 8.2 der Richtlinie noch eine Änderung vorzunehmen. Frau
Wohmann stimmt der Änderung zu.
Es soll ein
Halbsatz eingefügt werden, der konkretisiert, dass der Zuwendungsbescheid nach
der Behandlung im Ausschuss von Fachamt erteilt wird.
8.2
Antragsprüfung und -entscheidung
Die
schriftlichen Anträge für die Bewilligung eines Zuschusses werden vom
Fachbereich Soziales, Senioren und Inklusion entgegengenommen, registriert und
geprüft. Über das Ergebnis der Vorprüfung, einschließlich der beabsichtigten
Entscheidung, wird der Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreistages
Anhalt-Bitterfeld informiert. Die Antragsunterlagen stehen den
Ausschussmitgliedern zur Einsichtnahme im Fachbereich Soziales, Senioren und
Inklusion zur Verfügung. Der Ausschuss gibt nach Beratung eine Förderempfehlung
für jeden Antrag ab, auf deren Grundlage der Zuwendungsbescheid vom
zuständigen Fachamt erteilt wird.
Frau Zoschke
fragt nach, ob es Einwände gibt. Dies ist nicht der Fall.
Frau Zoschke
bittet um Abstimmung.
Die Beschlussvorlage 0625/2022 wird mit 4 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen empfohlen.