Frau Zoschke informiert über die Vorlage und fragt nach Anmerkungen und Änderungswünschen.

 

Frau Mädchen bittet darum, im Punkt 8.2 der Richtlinie noch eine Änderung vorzunehmen. Frau Wohmann stimmt der Änderung zu.

 

Es soll ein Halbsatz eingefügt werden, der konkretisiert, dass der Zuwendungsbescheid nach der Behandlung im Ausschuss von Fachamt erteilt wird.

 

8.2       Antragsprüfung und -entscheidung

 

Die schriftlichen Anträge für die Bewilligung eines Zuschusses werden vom Fachbereich Soziales, Senioren und Inklusion entgegengenommen, registriert und geprüft. Über das Ergebnis der Vorprüfung, einschließlich der beabsichtigten Entscheidung, wird der Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreistages Anhalt-Bitterfeld informiert. Die Antragsunterlagen stehen den Ausschussmitgliedern zur Einsichtnahme im Fachbereich Soziales, Senioren und Inklusion zur Verfügung. Der Ausschuss gibt nach Beratung eine Förderempfehlung für jeden Antrag ab, auf deren Grundlage der Zuwendungsbescheid vom zuständigen Fachamt erteilt wird.

 

Frau Zoschke fragt nach, ob es Einwände gibt. Dies ist nicht der Fall.  

 

Frau Zoschke bittet um Abstimmung.

Die Beschlussvorlage 0625/2022 wird mit 4 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen empfohlen.