Herr Mormann erläuterte die Verfahrensweise zur Vorstellung von Projektvorhaben durch die antragstellenden Vereine. Die Verwaltung wie auch der Ausschuss unterbreiten hierzu jeweils Vorschläge. Er übergab das Wort an Frau Rothe.

 

Frau Rothe verwies auf die Unterlagen, die den Ausschussmitgliedern in Vorbereitung der Beratung hierzu übersandt worden waren. 

 

Zum Stand der Kulturförderung 2015 erfolgte eine kurze Berichterstattung.

 

Antragsteller

Gesamtkosten der Projekte

beantragter Zuschuss beim LK ABI insgesamt

50

146.137 €

73.988 €

    

Im Haushaltsplan 2015 sind für die Kulturförderung finanzielle Mittel  i. H. v. 60.200 Euro eingestellt. Hinzu kommen unverbrauchte Haushaltsmittel für die Kulturförderung aus dem Jahr 2014 i. H. v. 3.766,50 Euro. Mit Stand vom 10.12.2014 wurde beantragt, diese finanziellen Mittel in das Haushaltsjahr 2015 zu übertragen. Eine Entscheidung der Kämmerei steht noch aus. Eine positive Entscheidung vorausgesetzt, stünden für das Jahr 2015 insgesamt 63.966,50 Euro für die Projektförderung von Kunst und Kultur zur Verfügung.

 

Zwischen den verfügbaren Mitteln und dem beantragten Förderumfang besteht eine Differenz i. H. von 10.021,50 Euro. Verwiesen wird auf Pkt. 2 der Richtlinie, wonach kein Rechtsanspruch der Antragsteller auf Gewährung einer Zuwendung besteht. Alle Maßnahmen der Förderung kultureller Projekte sind freiwillige Leistungen und der Landkreis entscheidet auf der Grundlage seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

 

Im Anschluss daran trug Frau Rothe die Vorschläge der Verwaltung zur Vorstellung der Projektvorhaben durch die Antragsteller in der Ausschusssitzung am 15.04.2015 vor. Diese sind der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.

 

Bezüglich des Antrages mit dem Az. 39/15 möchte Herr Döring im nichtöffentlichen Teil einige Erläuterungen zu Personalangelegenheiten machten.

 

Darüber hinaus beantragte er, den Heimat- und Geschichtsverein Brehna (Az. 06/15) und den Behindertenverband e. V. (Az. 07/15) zur Projektvorstellung nicht einzuladen. Der Antrag wurde zur Abstimmung gestellt. Dem Antrag wurde mehrheitlich (8 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme) zugestimmt.

 

Frau Reinbothe schlug vor, die Redezeit der Vereine auf 5 Minuten zu begrenzen. Daraufhin ließ Herr Mormann über die Dauer der Redezeit abstimmen.

 

Er stellte den Antrag, den Vereinen 5 Minuten Redezeit incl. Diskussion zu gewähren, zur Abstimmung. Der Antrag wurde mehrheitlich (1 Stimme dafür und 8 Gegenstimmen) abgelehnt.

 

Er stellte den Antrag, den Vereinen 10 Minuten Redezeit (5 Minuten für die Präsentation und 5 Minuten für Nachfragen) zu gewähren, zur Abstimmung. Der Antrag wurde mehrheitlich (8 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme) angenommen.

 

Im Ergebnis der Beratung zum TOP 8.1. verständigten sich die Ausschussmitglieder darüber, nachfolgend aufgeführte Vereine in die Sitzung am 15.04.2015 zur Vorstellung ihrer Projektvorhaben einzuladen:

 

Az.

Verein

04/15

Ev. Kirchengemeindeverband Zörbig

25/15

Motorsportclub Köthen e. V.

28/15

Ländlicher Verein Steutz/Steckby e. V.

36/15

Ev. Kirchengemeinde Bitterfeld

40/15

Köthener Sportverein 2009 e. V.

41/15

Tanz- und Trachtengruppe Salzfurtkapelle e. V.

47/15

Lebendige Sprache e. V.