Herr Grabner bat darum, zwei weitere Tagesordnungspunkte als TOP 9.8. (BV/0668/2022) und 9.9. (BV/0669/2022) aufzunehmen. Es handelt sich zum einen um die Erklärung des Landkreises gem. Umsatzsteuergesetz. D.h. dass der Bund voraussichtlich einen weiteren Übergangszeitraum von 2 Jahren in Kraft setzen wird, wo wir weiterhin von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind. Man würde diese Möglichkeit sehr gern ziehen, was adäquat allen Kommunen des Landkreises empfohlen wird, einen entsprechenden Beschluss mit einzubringen. Es ist momentan davon auszugehen, dass die Bundesgesetzgebung im Dezember verabschiedet wird bzw. zum tragen kommt. Man hätte dann die Legimitation, hier darauf zurückzugreifen und die Übergangsregelung für weitere 2 Jahre zu nutzen.

Unter dem Tagesordnungspunkt 9.9. wäre für den Fall, dass dies nicht in Kraft tritt, die 1. Änderungssatzung der Feuerwehrtechnischen Zentrale zur Abrechnung von Leistungen im Hinblick auf die Erhebung der Umsatzsteuer aufzunehmen.

Herr Lucas erläuterte, dass es darum geht, es auf rechtlich sichere Beine zu stellen. Es werden bestimmte Wertgrenzen überstiegen, und zwar 45.000 Euro Umsatz, das wäre dann ein sogenannter BGA. Ab 01.01.2023 würde man eine Steuererklärung mit abgeben wollen.

Herr Grabner stellte fest, dass zu den Leistungen noch die Mehrwertsteuer aufgeschlagen wird.

Herr Dittmann äußerte sich, generell von der Möglichkeit der nochmaligen Verschiebung Gebrauch zu machen sollte man sich sehr genau überlegen. In besonderen Bereichen, wo die Kalkulation und die ganze Vorberatung schon durch ist, sollte man sich mit Blick auf den Zeitpunkt der Gesetzesänderung, die noch kommen müsste, nicht verlocken lassen. Wir vernichten erhebliche, bereits geleistete, Verwaltungsarbeit und fangen dann nochmal bei null an.

Herr Heeg kritisierte, dass dies eine Beurteilung des Inhaltes darstellte, jedoch nicht zur Frage Aufnahme eines Tagesordnungspunktes.

 

Die geänderte Tagesordnung wurde mehrheitlich mit 8 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme bestätigt.