Sitzung: 23.11.2022 Kreis- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/0625/2022
Herr Grabner erklärte, dass ein Änderungsantrag aus
dem Sozial- und Gesundheitsausschuss vorliegt. Hier soll im letzten Satz ein
weiterer Halbsatz aufgenommen werden, auf deren Grundlage der
Zuwendungsbescheid vom zuständigen Fachbereich erteilt wird. Hierzu liegt ebenfalls
eine Stellungnahme der Verwaltung vor, diese Erweiterung abzulehnen.
Herr Grabner bat darum, der Empfehlung der Verwaltung zu folgen.
Herr Maaß fragte nach der Begründung für diesen
zugefügten Halbsatz?
Frau Wohmann erklärte, dass es hierfür keine Begründung gab. Es wurde
gefordert, dass dieser Satz reinformuliert wird, der Fachbereich Recht hat dies
geprüft.
Herr Grabner ergänzte, dass die Empfehlung des Ausschusses keine
Bindungswirkung entfaltet.
Herr Grabner ließ sodann über den Original-Beschlussvorschlag
abstimmen:
Die Vorlage 0625/2022 wurde mehrheitlich mit 6 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen, bei 1 Enthaltung, dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.
Herr Urban fragte, warum nicht über den eingebrachten
Änderungsantrag abgestimmt wurde?
Frau Jung erklärte, dass der Änderungsantrag schriftlich im Kreistag
eingebracht werden muss, hier wird nur vorberaten.
Herr Dittmann erläuterte: Es wurde gefragt, auf Empfehlung des
Landrates, ob über den Vorschlag – unter Vernachlässigung des Änderungsantrages
aufgrund der Negativempfehlung der Verwaltung – abgestimmt werden soll.
Hierüber hat niemand widersprochen und damit wurde der Änderungsantrag
abgelehnt.
Herr Grabner ergänzte, sollte die Intension weiter bestehen, so muss ein
schriftlicher Änderungsantrag dem Kreistag vorgelegt werden.
Herr Heeg sagte, dass Ausschüsse ein Recht haben, eigenständige Anträge
zu stellen und diese sind vor allen anderen zu beraten. Wenn ein Ausschuss
etwas beantragt, hat dies einen selbständigen und höheren Wert als ein Antrag
einer individuellen Person.
Es gab keine weiteren Wortmeldungen.