Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Herr Grabner erklärte, dass ein Änderungsantrag aus dem Sozial- und Gesundheitsausschuss vorliegt. Hier soll im letzten Satz ein weiterer Halbsatz aufgenommen werden, auf deren Grundlage der Zuwendungsbescheid vom zuständigen Fachbereich erteilt wird. Hierzu liegt ebenfalls eine Stellungnahme der Verwaltung vor, diese Erweiterung abzulehnen.
Herr Grabner bat darum, der Empfehlung der Verwaltung zu folgen.

 

Herr Maaß fragte nach der Begründung für diesen zugefügten Halbsatz?
Frau Wohmann erklärte, dass es hierfür keine Begründung gab. Es wurde gefordert, dass dieser Satz reinformuliert wird, der Fachbereich Recht hat dies geprüft.
Herr Grabner ergänzte, dass die Empfehlung des Ausschusses keine Bindungswirkung entfaltet.

 

Herr Grabner ließ sodann über den Original-Beschlussvorschlag abstimmen:

Die Vorlage 0625/2022 wurde mehrheitlich mit 6 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen, bei 1 Enthaltung, dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Herr Urban fragte, warum nicht über den eingebrachten Änderungsantrag abgestimmt wurde?
Frau Jung erklärte, dass der Änderungsantrag schriftlich im Kreistag eingebracht werden muss, hier wird nur vorberaten.
Herr Dittmann erläuterte: Es wurde gefragt, auf Empfehlung des Landrates, ob über den Vorschlag – unter Vernachlässigung des Änderungsantrages aufgrund der Negativempfehlung der Verwaltung – abgestimmt werden soll. Hierüber hat niemand widersprochen und damit wurde der Änderungsantrag abgelehnt.
Herr Grabner ergänzte, sollte die Intension weiter bestehen, so muss ein schriftlicher Änderungsantrag dem Kreistag vorgelegt werden.
Herr Heeg sagte, dass Ausschüsse ein Recht haben, eigenständige Anträge zu stellen und diese sind vor allen anderen zu beraten. Wenn ein Ausschuss etwas beantragt, hat dies einen selbständigen und höheren Wert als ein Antrag einer individuellen Person.

 

Es gab keine weiteren Wortmeldungen.