Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2

Herr Dittmann erklärte, dass sich bei der Entscheidung im Kreistag nicht über die in Rede stehende Fortschreibung der Beschlussfassung für die Grundsätze der Geschäftspolitik Gedanken gemacht wurde. Um deutlich zu machen, dass diese Grundsätze auch in der veränderten Rechtsform fortgelten sollen, wurde der Antrag eingebracht, um entsprechend eine Präzisierung vorzunehmen und um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der KomBA den politischen Rückhalt aus dem Kreistag heraus zu geben, diese Geschäftspolitik so fortzusetzen. Die Zuständigkeit sieht Herr Dittmann als gegeben, weil insbesondere unter der neuen Rechtsform unmittelbare Finanzverpflichtungen aus der Umsetzung dieses Beschlusses resultieren würden (Mittelbindung im Haushalt), damit ist das Etatrecht des Kreistages berührt und somit auch die Zuständigkeit gegeben.

Herr Grabner erklärte, dass die rechtlichen Belange bis zum nächsten Kreistag geprüft werden, um tatsächlich abschließend zu beurteilen, inwieweit wir uns gegenüber dem Land ggf. regresspflichtig machen bzw. das Land gegenüber dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld Sanktionsmöglichkeiten erhebt. Prinzipiell ist dem Antrag nichts entgegenzusetzen, er schreibt die Ansätze des Jahres 2020 fort und soll bekräftigen, dass mit dieser Geschäftspolitik künftig so verfahren werden soll. Hintergrund ist, dass das Land genau vor dem Hintergrund hinschaut, dass wir die höchsten EGT Anteile und mittlerweile auch die schlechteste Eingliederungs- bzw. Integrationsquote haben. Die Thematik wird nochmal aufgegriffen, um dann ggf. rechtssicher zum Kreistag argumentieren zu können.

Herr Urban dankte Herrn Dittmann für die Einbringung des Antrages und sagte hierzu seine volle Unterstützung zu.

 

Herr Grabner erklärte, dass die Planungen des Jobcenters für 2023 soweit fortgeschritten sind, dass der Ansatz aus dem Jahr 2020 übererfüllt werden würde, auch ohne Beschlussfassung des Kreistages. Das heißt aber auch, dass das Jobcenter nach wie vor hinter dieser Geschäftspolitik steht und alles dafür tut, um möglichst viele Menschen auf dem zweiten Arbeitsmarkt zu versorgen.

Frau Zerrenner sagte, dass der Beschluss am 03.12.2020 geschlossen wurde und fragte, ob sich seit dem bei der schlechten Eingliederungsquote signifikant etwas geändert habe?
Weiter sagte Frau Zerrenner, dass gemäß Beschluss die Arbeitsmarktstrategie der KomBA grundsätzlich dem Verwaltungsrats vorzulegen und ist von diesem mit jährlicher Fortschreibung bedarfsorientiert zu beschließen. Sie fragte, ob in diesem Jahr auch eine Fortschreibung erfolgt ist und könnte dies eingestellt werden, damit das alle Mitglieder einsehen können?

Herr Krüger antwortete, dass es weniger Teilnehmer gibt; im Jahresvergleich der letzten 10 Jahre werden es jedes Jahr weniger Teilnehmer. Es gibt zum einen weniger Bedarfsgemeinschaften und bei weniger erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und weniger finanziellen Mitteln sinkt insgesamt der Anteil der Möglichkeiten, die Maßnahmen umzusetzen.
Der Beschluss hat die geschäftspolitische Ausrichtung des Jobcenters dahingehend festgelegt, dass ein prozentualer Anteil des Eingliederungsbudgets für das arbeitsmarkttypische Instrument Arbeitsgelegenheit verwendet wird (50 %). Der Landrat bezog sich eben auf die Integrationsquote, das ist die Quote, wieviel Menschen das Jobcenter in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt.

Herr Krüger erklärte zur Frage der jährlichen Fortschreibung, dass es im Verwaltungsrat so beschlossen wurde, wie der Kreistag es dem Landrat empfohlen hatte. Es wurde nichts geändert, sondern es wurde an dem Beschluss festgehalten. Es gab keinen Anlass, das fortzuschreiben oder zu ändern, sondern die Beschlussempfehlung wurde auch in diesem Jahr so umgesetzt. 

 

Es gab keine weiteren Fragen.

 

Die Vorlage 0640/2022 wurde mehrheitlich mit 7 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.