Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Herr Grabner erklärte, dass die Rechtsform dieser Gemeinschaft in einen eingetragenen Verein geändert wurde, d. h. dass wir die Mitgliedschaft neu begründen müssen. Im Land Sachsen-Anhalt ist der Landkreis Anhalt-Bitterfeld der einzige Landkreis, wo alle Kommunen auch Mitglied dieser Arbeitsgemeinschaft sind. 
Herr Maaß fragte, ob es stimmt, dass die Geschäftsstelle von Aken umzieht und wenn ja, aus welchen Beweggründen?
Herr Grabner antworte, ja, es wurde sich darauf geeinigt, den Sitz in Aken aufzugeben und zu verlagern. Über die Beweggründe möchte Herr Grabner heute keine Angaben machen.

 

Es gab keine weiteren Nachfragen.

 

Die Vorlage 064/2022 wurde einstimmig mit 8 Ja-Stimmen, bei 1 Enthaltung, dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.