Sitzung: 23.11.2022 Kreis- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: BV/0646/2022
Herr Heeg fragte nach der Laufzeit des Kredites? Bis
wann soll dieser getilgt sein? Mit welchen Zinssätzen wird gerechnet und mit
welcher zusätzlichen Belastung wird in den nächsten Jahren gerechnet?
Herr Lucas sagte, dass verschiedene Angebote abgefordert werden und man
mit steigenden Zinsen rechnet. Es werden Laufzeiten in Form einer Ausschreibung
von 10, 15 und 20 Jahren abgefordert, die Zinsrange liegt bei ca. 3 bis 4 %;
das ist ca. die Summe, die in den Folgejahren mit eingeplant werden muss. Die
Zinsfestschreibung wird entsprechend der Laufzeit ausgeschrieben werden.
Herr Wolkenhaar fragte, ob eine Zinsfestschreibung auf fünf Jahre auch
ausreichend wäre, oder gibt es bei langen Laufzeiten ein Sonderkündigungsrecht?
Herr Lucas meinte, dass keiner sagen kann, was richtig ist. Ob die
Zinsen in fünf Jahren wieder niedriger sind, kann niemand vorhersagen.
Sonderkündigungsrecht schließt Herr Lucas derzeit aus, denn nach
Vertragsabschluss ist die Laufzeit festgeschrieben, dann bekommt man kein
Sonderkündigungsrecht.
Herr Wolkenhaar hinterfragte, ob man sich bei den
Vertragsverhandlungen/Ausschreibungen eine Ausstiegsklausel und die Möglichkeit
von Sonderzahlungen sichern kann oder ob man wirklich auf 20 Jahre einen hohen
Zinssatz „sichern“ will?
Herr Lucas sagte, dass man in den Ausschreibungen mit 20 Jahren eine
Zinsbindung von 5 Jahren aufnehmen kann und dann schaut, welche Zinssatzhöhe
herauskommt.
Herr Grabner mahnte an, sollte eine Zinsbindung von 10 Jahren abgeschlossen
werden und ein Sonderkündigungsrecht eingebaut bzw. auch die Möglichkeit einer
Teilzahlung bestehen, wird sich dies die Bank gut bezahlen lassen.
Herr Urban wollte wissen, warum ein Kredit über 20
Jahre für viele kleine Summen (1.000 €, 1.200 €, etc.) aufgenommen werden soll,
warum können diese Summen nicht aus dem normalen Haushalt gedeckt werden?
Herr Lucas antwortete, dass mit diesem Kredit die Liquidität des
Landkreises hergestellt werden soll. Aktuell sind Maßnahmen aus dem
Liquiditätskredit zwischenfinanziert, zum Jahresende wird mit ca. über 40 Mio.
Euro gerechnet, gleichzeitig gibt es mit jedem Haushaltsjahr die Auflage des
Landesverwaltungsamtes, die Liquiditätskredite abzubauen. Hier besteht die
Möglichkeit, 2,3 Mio. Euro zweckentsprechend zu verwenden. Es werden möglichst
nur die Kredite mit aufgenommen, wo Ermächtigungen mit gebildet werden
(Überträge aus dem letzten Jahr), da fließen auch die kleinen Summen mit ein
und dies trägt zur Entlastung der Liquidität des Landkreises bei.
Herr Heeg fragte, ob eine Verpflichtungsermächtigung
zur Tilgung der Kredite gleich mitbeschlossen wird?
Herr Lucas erläuterte, dass eine Verpflichtungsermächtigung hier nicht
mit benötigt wird, da diese nur für Investitionen oder
Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen sind.
Es gab keine weiteren Anfragen.
Die Vorlage 0646/2022 wurde einstimmig mit 9 Ja-Stimmen dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.