Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Herr Heeg fragte nach der Laufzeit des Kredites? Bis wann soll dieser getilgt sein? Mit welchen Zinssätzen wird gerechnet und mit welcher zusätzlichen Belastung wird in den nächsten Jahren gerechnet?
Herr Lucas sagte, dass verschiedene Angebote abgefordert werden und man mit steigenden Zinsen rechnet. Es werden Laufzeiten in Form einer Ausschreibung von 10, 15 und 20 Jahren abgefordert, die Zinsrange liegt bei ca. 3 bis 4 %; das ist ca. die Summe, die in den Folgejahren mit eingeplant werden muss. Die Zinsfestschreibung wird entsprechend der Laufzeit ausgeschrieben werden.
Herr Wolkenhaar fragte, ob eine Zinsfestschreibung auf fünf Jahre auch ausreichend wäre, oder gibt es bei langen Laufzeiten ein Sonderkündigungsrecht?
Herr Lucas meinte, dass keiner sagen kann, was richtig ist. Ob die Zinsen in fünf Jahren wieder niedriger sind, kann niemand vorhersagen. Sonderkündigungsrecht schließt Herr Lucas derzeit aus, denn nach Vertragsabschluss ist die Laufzeit festgeschrieben, dann bekommt man kein Sonderkündigungsrecht.
Herr Wolkenhaar hinterfragte, ob man sich bei den Vertragsverhandlungen/Ausschreibungen eine Ausstiegsklausel und die Möglichkeit von Sonderzahlungen sichern kann oder ob man wirklich auf 20 Jahre einen hohen Zinssatz „sichern“ will?
Herr Lucas sagte, dass man in den Ausschreibungen mit 20 Jahren eine Zinsbindung von 5 Jahren aufnehmen kann und dann schaut, welche Zinssatzhöhe herauskommt.
Herr Grabner mahnte an, sollte eine Zinsbindung von 10 Jahren abgeschlossen werden und ein Sonderkündigungsrecht eingebaut bzw. auch die Möglichkeit einer Teilzahlung bestehen, wird sich dies die Bank gut bezahlen lassen. 

Herr Urban wollte wissen, warum ein Kredit über 20 Jahre für viele kleine Summen (1.000 €, 1.200 €, etc.) aufgenommen werden soll, warum können diese Summen nicht aus dem normalen Haushalt gedeckt werden?
Herr Lucas antwortete, dass mit diesem Kredit die Liquidität des Landkreises hergestellt werden soll. Aktuell sind Maßnahmen aus dem Liquiditätskredit zwischenfinanziert, zum Jahresende wird mit ca. über 40 Mio. Euro gerechnet, gleichzeitig gibt es mit jedem Haushaltsjahr die Auflage des Landesverwaltungsamtes, die Liquiditätskredite abzubauen. Hier besteht die Möglichkeit, 2,3 Mio. Euro zweckentsprechend zu verwenden. Es werden möglichst nur die Kredite mit aufgenommen, wo Ermächtigungen mit gebildet werden (Überträge aus dem letzten Jahr), da fließen auch die kleinen Summen mit ein und dies trägt zur Entlastung der Liquidität des Landkreises bei. 

Herr Heeg fragte, ob eine Verpflichtungsermächtigung zur Tilgung der Kredite gleich mitbeschlossen wird?
Herr Lucas erläuterte, dass eine Verpflichtungsermächtigung hier nicht mit benötigt wird, da diese nur für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen sind.

 

Es gab keine weiteren Anfragen.

 

Die Vorlage 0646/2022 wurde einstimmig mit 9 Ja-Stimmen dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.