Sitzung: 23.11.2022 Kreis- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/0657/2022
Frau Zerrenner erklärte, um Bernstein zu fördern muss Salz zugefügt werden damit dieser oben schwimmt. Die Salzzufuhr im Süßwassersee bringt Schwierigkeiten für das Ökosystem mit sich. Dies soll dies geprüft werden, damit der Goitzschesee in Bitterfeld nicht zerstört wird.
Herr Heeg fragte, wie der Landwirtschafts- und
Umweltausschuss am Tag zuvor entschieden hatte?
Herr Rößler antwortete, dass vom Ausschuss gewünscht wurde, dass die
Gutachten – welche in der Begründung zur Ablehnung aufgeführt wurden – den
Ausschussmitgliedern zugestellt werden und diese sollen dann online hochgeladen
werden. Die Entscheidung wurde vertagt.
Herr Heeg fragte, was das für die heutige Entscheidung bedeuten würde?
Herr Rößler erklärte, dass zunächst die Gutachten im Detail eingesehen
werden dürfen, der Ausschuss wollte sich entscheiden, wie er tendiert; die
Verwaltung hatte es mit der Begründung abgelehnt, dass es 3 unabhängige
Gutachten gibt. Das Ganze sollte noch vor der nächsten Kreistagssitzung
stattfinden. Es sollten also nächste Woche sowohl vom Antragsteller ein
Gutachten einsehbar werden, sowie unsere Unterlagen in digitaler Form
vorliegen, diese können dann zugestellt werden und erst dann kann es eine
Entscheidung geben.
Herr Rößler gab weiterhin an, dass wir zum einen in der haushaltskritischen
Situation sind, zum anderen stellt sich die Frage, was ein erneutes Gutachten
bringen würde?
Herr Heeg sagte, wenn sich der Landwirtschafts- und
Umweltausschuss erneut damit befassen wird, dann kann heute nur der Empfehlung
gefolgt werden und ebenfalls dem Kreistag die Vertagung empfehlen.
Herr Grabner erläuterte, dass sich der Kreis- und Finanzausschuss nicht
an die Empfehlung des Landwirtschafts- und Umweltausschusses halten muss. Wenn
aber der Antrag auf Vertragung gestellt wird, so wird darüber abgestimmt.
Herr Rößler erklärte, dass die Mitglieder des Landwirtschafts- und
Umweltausschusses sich die Unterlagen vor der nächsten Kreistagssitzung
anschauen wollten um dann im Kreistag eine Entscheidung treffen zu können.
Herr Wolpert fügte hinzu, dass die Intension des Antragstellers im
Ausschuss nicht klar war. Als Kreistagsvorsitzenden stellt sich Herr Wolpert
eher die Frage, ob es überhaupt ein zulässiger Antrag ist und ob der Kreistag
hier überhaupt zuständig ist.
Es gab keine weiteren Nachfragen.
Die Vorlage 0657/2022 wurde mehrheitlich mit 2 Ja-Stimmen und 6 Gegenstimmen, bei 1 Enthaltung, abgelehnt und dem Kreistag nicht zur Beschlussfassung empfohlen.