Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Beschlussvorschlag: Der Kreis- und Finanzausschuss des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt, den Anträgen zur Verlängerung der Verwendungszeiträume wie folgt stattzugeben:

Projekte 2022

Antrag-steller

Zuwendung

Projekt-

bezeichnung

Antrags-

datum

Frist bis

410231/2.1

Geschichte(n) bewahren e.V.

20.000,00 €

 

80,00 %

Projekttage im DDR-Museum

Projektarbeit mit Schulklassen

Museale Begegnungsstätte -Backhaus

18.10.2022

31.12.2023

410231/5.1

Förderverein Eike von Repgow e.V.

20.000,00 €

 

90,00 %

Erweiterung des Kunstprojektes Sachsenspiegel 2022

03.11.2022

30.04.2023

410231/5.2

Heimatverein

Wulfen e.V.

10.602,84 €

 

90,00 %

Instandsetzung Versorgungs-/Lagerkiosk und Elektroanlage Festplatz Wulfen

11.11.2022

30.06.2023

410231/8.1

Stadt Südliches Anhalt

5.000,00 €

 

86,80 %

Gedenkplatten für Weltkriegsopfer Friedhof OT Reinsdorf

25.10.2022

30.04.2023

 

410231/9.2

Stadt

Zerbst/Anhalt

16.027,57 €

 

90,00 %

Ruhe- und Begegnungsstätte unter der Friedenseiche in Steutz

01.11.2022

30.06.2023

410231/9.6

Stadt

Zerbst/Anhalt

5.759,98 €

 

89,16 %

Ausstattung Bürgerhaus Bias

Küchenzeile und Tontechnik

04.11.2022

31.03.2023

410231/10.2

Stadt Zörbig

17.463,18 €

79,50 %

Sanierung

Festbühne Stumsdorf

10.11.2022

30.06.2023

 

Frau Faust fasste die Hintergründe zur BV zusammen. Es handelt sich um genehmigte Projekte, die aufgrund der aktuellen Lage nicht pünktlich fertiggestellt werden können. Mithilfe einer Verlängerung des Durchführungszeitraumes können die Arbeiten abgeschlossen werden. Die Gelder sind eingeplant und stehen ausschließlich diesen Projekten zur Verfügung

 

Herr Loth fragte, ob Antragsteller für das HHJ 2023 bei diesen Projektanten dabei sind. Frau Faust konnte aufgrund der noch laufenden Prüfung noch keine Antwort geben.

 

Herr Heeg fragte, wie die noch nicht angeforderten Mittel des Jahres 2022 in das Jahr 2023 übertragen werden. Frau Faust erwiderte, dass es hierbei laut Rücksprache mit der Kämmerei keine Probleme gibt. Die Mittel sind zweckgebunden 2022 bewilligt und werden für die jeweiligen Projekte 2023 lediglich ausgezahlt. Das Procedere wurde in der Vergangenheit bereits praktiziert.

 

Die Abstimmung erfolgte einstimmig:

 

ja                            - sieben Stimmen

nein                       - keine Stimme

Enthaltungen        - keine Stimme