Sitzung: 29.11.2022 Kultur- und Tourismusausschuss
Herr Hippe
berichtete aus der letzten Verbandsversammlung vom 01.11.2022 und informierte die Mitglieder
des Ausschusses über den Beschluss des Stadtrates der Stadt Bitterfeld-Wolfen
zum Austritt der Stadt aus dem Zweckverband. Er erläuterte den Verfahrensweg
dazu wie folgt:
Das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA) regelt die
Verfahrensweise in § 14 - Änderung und Auflösung wie folgt:
Anträge von Verbandsmitgliedern zum Austritt bedürfen gem. Abs. 1 einer
Beschlussfassung in der Verbandsversammlung. Derartige Änderungen bedürfen
einer Mehrheit von mindestens 2/3 der Stimmen der Verbandsversammlung, der
Mehrheit der Verbandsmitglieder sowie der Genehmigung der
Kommunalaufsichtsbehörde.
Sowohl bei Austritt eines Verbandsmitgliedes als auch bei einer
Auflösung bleibt der Zweckverband so lange fortbestehen, wie die ordnungsgemäße
Abwicklung dies erfordert. In einer zu erarbeitenden
Auseinandersetzungsregelung gem. der Verbandssatzung wird die Verfahrensweise
bezüglich des bestehenden Personals, Verbindlichkeiten und Vermögen festgelegt.
In der letzten Verbandsversammlung wurde dazu die Geschäftsstelle
beauftragt, eine Aufstellung zu erarbeiten, welche alle Bestände im Rahmen
einer Auflösung des Zweckverbandes enthält, einschließlich der
Fördermittelbindung und Finanzierungen (Verbindlichkeiten). Die Auflösung
erfolgt nach einem Zeit- bzw. Ablaufplan. Dieses Thema wird voraussichtlich im
1. Quartal 2023 TOP der Verbandsversammlung sein.
Herr Loth, Herr Maaß und
Herr Heeg stellten die Problematik zur Klärung in den Raum:
- Wie positioniert sich der LK ABI zu
diesem Stadtratsbeschluss der Stadt Bitterfeld-Wolfen?
- Wie verhält sich das Stimmrecht?
- Liegen alle Jahresabschlüsse geprüft vor?
- Wie erfolgte die Anstellung der
Geschäftsführerin Frau Kretschmer?
- Wie wird die Umlageerhöhung begründet?
- Was steht im Beteiligungsbericht des LK
ABI zum Goitzsche Zweckverband
Zu 1.:
Herr Hippe empfiehlt,
dem Antrag nicht zu entsprechen. Die Gesamtsituation muss gründlich betrachtet
und überdacht werden, bevor solch ein Schritt erwogen wird.
Zu 2. Stimmanteile:
Stadt Sandersdorf-Brehna - 1 Stimme
Gemeinde Muldestausee -
2 Stimmen
Stadt Bitterfeld-Wolfen - 3 Stimmen (1/3)
LK ABI -
3 Stimmen (1/3)
zu 3. HH u Bilanzen
Die Prüfung der Eröffnungsbilanz von 2013
steht aus, eine Anlagenbuchhaltung muss erfolgen. Die Jahresabschlüsse sind
nicht erfolgt bzw. nicht geprüft, der Grund ist nicht bekannt. Laut
Kommunalverfassungsgesetz müssten diese bereits innerhalb von vier Monaten nach
Ende des Kalenderjahres vorliegen.
Zu 4.:
Es gab eine geheime Wahl mit Stimmzettel. Es
gab ein Auszählfehler bei der Stimmabgabe. Der anwaltliche Prüfbericht des
Zweckverbandes wird in nächster Versammlung vorgestellt, die Kommunalaufsicht
ist eingebunden.
Herr Loth
informierte zu 4.: Die Landesregierung hat den Arbeitsvertrag rechtlich
bewertet. Demnach ist der Geschäftsführer nicht beim Zweckverband angestellt,
sondern privatrechtlich.-
Zu 5.:
Der
Nachtragshaushalt ist beschlossen und von der Kommunalaufsicht genehmigt:
Verbandsumlage
2023 225.000 €
Erhöhung 124.000 €
LK ABI 41.300
€
Stadt Bitterfeld-Wolfen 55.300
€
Gemeinde Muldestausee 26.400 €
Stadt
Sandersdorf-Brehna 1.000 €
Verbandsumlage
neu 2023 349.000 €
2024 323.000 €
2025 310.000 €
Die Umlagen sind seit ca. 10 Jahren nicht
gestiegen. Zwei Kredite aus dem Kauf bzw. Verkauf der Goitzsche bei der
Kreissparkasse, fehlende Erlöse aus Parkplatzeinnahmen sind für die Erhöhung
mit verantwortlich.
Am 16.12.2022 steht der Beschluss zum HH 2023
an. Die Kosten resultieren aus bestehenden Verträgen. Investitionen sind nicht
vorgesehen. An der Seebrücke/Pegelturm steht allerdings eine Bauwerksprüfung
an, woraus Kosten resultieren könnten.
Der Pegelturmwird ab der Adventszeit in der
Form einer Kerze angeleuchtet. Zur Energieeinsparung wird die Beleuchtungszeit
eingeschränkt ab dem 27.11.bis Mitte Januar auf 17-22 Uhr. Die Beleuchtung am
Uferweg ist nicht mittels Zeitschaltuhr steuerbar, eine Nachrüstung wird
kosten- und nutzenseitig geprüft
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
Die Geschäftsführerin erhielt einen
Prüfauftrag zur Ermittlung des Vermögens
und der Gründe, die zu den
Liquiditätsengpässen führten. Es soll geprüft werden, ob es Pflichtverletzungen
gab.
Die Ergebnisse werden im 1. Quartal 2023
vorliegen, ein Zwischenbericht im Dezember 2022.
Zu 6. Beteiligungsbericht
Er wird beim DZ I, FD Beteiligungsmanagement,
von Frau Szulcek erstellt. Der Beteiligungsbericht 2021 wird dem Kreistag am
23.02.2023 vorgelegt.
Herr Loth
forderte die Ausschussmitglieder, ihrer Pflicht entsprechend auf, sich
gründlich über die Beteiligungen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zu
informieren und auf die Diskussionen dazu vorzubereiten.