Herr Hippe berichtete aus der letzten Verbandsversammlung vom 01.11.2022 und informierte die Mitglieder des Ausschusses über den Beschluss des Stadtrates der Stadt Bitterfeld-Wolfen zum Austritt der Stadt aus dem Zweckverband. Er erläuterte den Verfahrensweg dazu wie folgt:

 

Das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA) regelt die Verfahrensweise in § 14 - Änderung und Auflösung wie folgt:

Anträge von Verbandsmitgliedern zum Austritt bedürfen gem. Abs. 1 einer Beschlussfassung in der Verbandsversammlung. Derartige Änderungen bedürfen einer Mehrheit von mindestens 2/3 der Stimmen der Verbandsversammlung, der Mehrheit der Verbandsmitglieder sowie der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.

 

Sowohl bei Austritt eines Verbandsmitgliedes als auch bei einer Auflösung bleibt der Zweckverband so lange fortbestehen, wie die ordnungsgemäße Abwicklung dies erfordert. In einer zu erarbeitenden Auseinandersetzungsregelung gem. der Verbandssatzung wird die Verfahrensweise bezüglich des bestehenden Personals, Verbindlichkeiten und Vermögen festgelegt.

 

In der letzten Verbandsversammlung wurde dazu die Geschäftsstelle beauftragt, eine Aufstellung zu erarbeiten, welche alle Bestände im Rahmen einer Auflösung des Zweckverbandes enthält, einschließlich der Fördermittelbindung und Finanzierungen (Verbindlichkeiten). Die Auflösung erfolgt nach einem Zeit- bzw. Ablaufplan. Dieses Thema wird voraussichtlich im 1. Quartal 2023 TOP der Verbandsversammlung sein.

 

Herr Loth, Herr Maaß und Herr Heeg stellten die Problematik zur Klärung in den Raum:

  1. Wie positioniert sich der LK ABI zu diesem Stadtratsbeschluss der Stadt Bitterfeld-Wolfen?
  2. Wie verhält sich das Stimmrecht?
  3. Liegen alle Jahresabschlüsse geprüft vor?
  4. Wie erfolgte die Anstellung der Geschäftsführerin Frau Kretschmer?
  5. Wie wird die Umlageerhöhung begründet?
  6. Was steht im Beteiligungsbericht des LK ABI zum Goitzsche Zweckverband

 

Zu 1.:

Herr Hippe empfiehlt, dem Antrag nicht zu entsprechen. Die Gesamtsituation muss gründlich betrachtet und überdacht werden, bevor solch ein Schritt erwogen wird.

 



Zu 2. Stimmanteile:

Stadt Sandersdorf-Brehna                       - 1 Stimme
Gemeinde Muldestausee                        - 2 Stimmen

Stadt Bitterfeld-Wolfen                           - 3 Stimmen (1/3)

LK ABI                                                          - 3 Stimmen (1/3)

 

zu 3. HH u Bilanzen

 

Die Prüfung der Eröffnungsbilanz von 2013 steht aus, eine Anlagenbuchhaltung muss erfolgen. Die Jahresabschlüsse sind nicht erfolgt bzw. nicht geprüft, der Grund ist nicht bekannt. Laut Kommunalverfassungsgesetz müssten diese bereits innerhalb von vier Monaten nach Ende des Kalenderjahres vorliegen.

 

Zu 4.:

Es gab eine geheime Wahl mit Stimmzettel. Es gab ein Auszählfehler bei der Stimmabgabe. Der anwaltliche Prüfbericht des Zweckverbandes wird in nächster Versammlung vorgestellt, die Kommunalaufsicht ist eingebunden.

 

Herr Loth informierte zu 4.: Die Landesregierung hat den Arbeitsvertrag rechtlich bewertet. Demnach ist der Geschäftsführer nicht beim Zweckverband angestellt, sondern privatrechtlich.-

 

Zu 5.:

Der Nachtragshaushalt ist beschlossen und von der Kommunalaufsicht genehmigt:

 

Verbandsumlage 2023                               225.000 €

Erhöhung 124.000 €

                 LK ABI                                                 41.300 €

                  Stadt Bitterfeld-Wolfen                 55.300 €

                Gemeinde Muldestausee                26.400 €

                Stadt Sandersdorf-Brehna         1.000 €

Verbandsumlage neu     2023                     349.000 €

                                            2024                     323.000 €

                                            2025                     310.000 €

 

Die Umlagen sind seit ca. 10 Jahren nicht gestiegen. Zwei Kredite aus dem Kauf bzw. Verkauf der Goitzsche bei der Kreissparkasse, fehlende Erlöse aus Parkplatzeinnahmen sind für die Erhöhung mit verantwortlich.

 

Am 16.12.2022 steht der Beschluss zum HH 2023 an. Die Kosten resultieren aus bestehenden Verträgen. Investitionen sind nicht vorgesehen. An der Seebrücke/Pegelturm steht allerdings eine Bauwerksprüfung an, woraus Kosten resultieren könnten.

 

Der Pegelturmwird ab der Adventszeit in der Form einer Kerze angeleuchtet. Zur Energieeinsparung wird die Beleuchtungszeit eingeschränkt ab dem 27.11.bis Mitte Januar auf 17-22 Uhr. Die Beleuchtung am Uferweg ist nicht mittels Zeitschaltuhr steuerbar, eine Nachrüstung wird kosten- und nutzenseitig geprüft

 

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

Die Geschäftsführerin erhielt einen Prüfauftrag zur Ermittlung des Vermögens

und der Gründe, die zu den Liquiditätsengpässen führten. Es soll geprüft werden, ob es Pflichtverletzungen gab.

 

Die Ergebnisse werden im 1. Quartal 2023 vorliegen, ein Zwischenbericht im Dezember 2022.

 

Zu 6. Beteiligungsbericht

Er wird beim DZ I, FD Beteiligungsmanagement, von Frau Szulcek erstellt. Der Beteiligungsbericht 2021 wird dem Kreistag am 23.02.2023 vorgelegt.

 

Herr Loth forderte die Ausschussmitglieder, ihrer Pflicht entsprechend auf, sich gründlich über die Beteiligungen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zu informieren und auf die Diskussionen dazu vorzubereiten.